Wir suchen Physiotheraputen (m/w/d)
in Marbach am Neckar Zentrum
Für unsere etablierte überwiegend
orthopädisch orientierte, gut
laufende Physiotherapiepraxis
Physiovital Marbach suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Ihr Profil
• Ausbildung in Manueller
Lymphdrainage wünschenswert, aber
nicht Bedingung
• Interesse an Manueller
Therapie und Medizinischer
Trainingstherapie
• Langfristig ist bei Wunsch
ist eine spätere Praxisüb...
in Marbach am Neckar Zentrum
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Lymphdrainage wünschenswert, aber
nicht Bedingung
• Interesse an Manueller
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• Langfristig ist bei Wunsch
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ich würde in meinem Minijob in der Praxis auf ein anderes Gehaltsmodell wechseln. Vom Stundenlohn auf reine Umsatzbeteiligung. Ohne bezahlten Urlaub, ohne bezahlte Krankheitstage, die Praxis hat durch mich eigentlich keine Mehrkosten da Abrechnung und Termine selber gemacht werden.
Ich will einfach einen fairen Anteil an dem Geld dass ich dort erwirtschafte.
Wie hoch würdet ihr sagen sollte man einen solchen Anteil ansetzen? Habe Zahlen gehört von 20-45%.
Setzt man das auf den Bruttorezeptwert an? Bzw. wie viel landet bei einem 6er KG Rezept GKV bei der Praxis? Und wie würde eine Beispielrechnung aussehen (auf ein Rezept bezogen, MT,KG)
Danke für eure Einschätzung!
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micael94 schrieb:
40% ist ein guter Wert.
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peter892 schrieb:
Guten Tag zusammen,
ich würde in meinem Minijob in der Praxis auf ein anderes Gehaltsmodell wechseln. Vom Stundenlohn auf reine Umsatzbeteiligung. Ohne bezahlten Urlaub, ohne bezahlte Krankheitstage, die Praxis hat durch mich eigentlich keine Mehrkosten da Abrechnung und Termine selber gemacht werden.
Ich will einfach einen fairen Anteil an dem Geld dass ich dort erwirtschafte.
Wie hoch würdet ihr sagen sollte man einen solchen Anteil ansetzen? Habe Zahlen gehört von 20-45%.
Setzt man das auf den Bruttorezeptwert an? Bzw. wie viel landet bei einem 6er KG Rezept GKV bei der Praxis? Und wie würde eine Beispielrechnung aussehen (auf ein Rezept bezogen, MT,KG)
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Leni C. schrieb:
Würde ich als PI nicht machen wollen . Wenn du nach Umsatzbeteiligung bezahlt wirst , aber dann keine Bezahlung bekommst bei Krankheit oder Urlaub ( hört sich auch eher nach freier Mitarbeit an ) , aber gleichzeitig nur in dem Bereich Minijob arbeitest , müßtest du immer , wenn du nicht bezahlt wirst , an - bzw. abgemeldet werden . Hätte ich keine Lust drauf . Rechne mal aus ob du im Jahr mehr verdienen würdest unter der Berücksichtigung , daß du bei einem durchlaufenden Minijob ja auch bezahlt wirst wenn du nicht arbeitest .
Infos: z.B. Das Handbuch für Praxisgründer "Die eigene Praxis"
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peter892 schrieb:
Aber das wäre dann ja eine Scheinselbständigkeit oder?
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Eva schrieb:
Das nennt man freie Mitarbeit = Selbstständigkeit
Infos: z.B. Das Handbuch für Praxisgründer "Die eigene Praxis"
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Mir geht es nur mal um so ein paar grobe Zahlen. Wie viel % des Umsatzes sind realistisch?
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peter892 schrieb:
okay dann verwerfe ich das mit der fehlenden Lohnfortzahlung. Ein Modell mit gesicherten Mindestverdienst müsste ja gehen.
Mir geht es nur mal um so ein paar grobe Zahlen. Wie viel % des Umsatzes sind realistisch?
Wird auch immer schön ignoriert und das kann richtig teuer werden.
Teils auch Jahre nach Kündigungen.
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PT-Nik schrieb:
Das ist es. Auch wenn man Boni in Form von Provisionen erhält, MÜSSEN diese bei Krankheit/Urlaub weitergezahlt werden in Form eines Querschnitts.
Wird auch immer schön ignoriert und das kann richtig teuer werden.
Teils auch Jahre nach Kündigungen.
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Dirk01 schrieb:
@PT-Nik Moin. Verstehe ich das richtig? Wenn man einen Stundenlohn zahlt und dann zusätzlich einen Prozentsatz x von dem was der Mitarbeiter erwirtschaftet hat obendrauf legt, dann muss ich diesen "Prozentsatz x" auch zahlen wenn der Mitarbeiter 2 Monate krank geschrieben ist? Genau das soll ja hier ein Vorteil für den Arbeitgeber sein. Darf ich fragen wo ich diese Regelung finde? Hast Du da einen link dazu? Besten Dank.
z.B. BAG, Urt. v. 11.04.2000, Az. 9 AZR 266/99, EuGH Urt. v. 22.05.2014, Az. C-539/12
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Dirk01 Findest du im Bundesurlaubs- und im Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Durchschnitt der letzten 13 Wochen, vorabgehend an der Lohnfortzahlung (Krankheit, Urlaub, Feiertage). War in 1986, als ich in Deutschland anfing, schon so.
z.B. BAG, Urt. v. 11.04.2000, Az. 9 AZR 266/99, EuGH Urt. v. 22.05.2014, Az. C-539/12
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Dirk01 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Da habe ich wieder was gelernt. Danke. Allerdings habe ich bisher auch noch keine Mitarbeiter. ;-)
Wenn du monatlich auszahlst und das nicht im Krankheitsfall machst (wie gefühlt 99%), dann kann der AN selbst nach einer Kündigung der Jahre später einfordern inklusive Zinsen. Das wird richtig teuer :)
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PT-Nik schrieb:
@Dirk01 Ich auch nicht. Deswegen wenn dann Boni jedes Halbjahr, dann sind Krankheiten mit drin.
Wenn du monatlich auszahlst und das nicht im Krankheitsfall machst (wie gefühlt 99%), dann kann der AN selbst nach einer Kündigung der Jahre später einfordern inklusive Zinsen. Das wird richtig teuer :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@PT-Nik Sooo kompliziert ist das nun auch wieder nicht. Das rechnet die Lohnsoftware selbst korrekt und automatisch aus.grinning
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@peter892 Stundenmodell ohne Lohnfortzahlung bei Krankheit usw. ist arbeitsrechtlich nicht zulässig! Hier verstößt der AG dann eindeutig gegen das Arbeits- und Sozialrecht. Bei der nächste Sozialversicherungsprüfung wird ihm das um die Ohren fliegen. Du und deine AG wäre dumm euch da drauf einzulassen.
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Joop schrieb:
Du möchtest auf das wechseln, was früher Gang und Gäbe war, na ja außer, dass der Stundenlohn fix und gering war. Wahrscheinlich gibt es noch sehr viele Minijobber, die nur nach geleistete Stunden bezahlt werden und so Mitarbeiter zweiter Klasse sind.
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