Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
Meine Frage ist wie macht ihr das mit der Umsatzsteuer für
1.Wellness Massage
2. Klassische Massage
Und
3. Krankengymnastik
Wie viel Prozent ist für die jeweiligen Therapien notwendig ?
Vielen Dank
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Sali 61 schrieb:
Guten Abend
Meine Frage ist wie macht ihr das mit der Umsatzsteuer für
1.Wellness Massage
2. Klassische Massage
Und
3. Krankengymnastik
Wie viel Prozent ist für die jeweiligen Therapien notwendig ?
Vielen Dank
(2) Klassische Massage: Wenn Heilbehandlung dann 0% wegen UStG §4.14
(3) KG: Wenn Heilbehandlung dann 0% wegen UStG §4.14
-> § 4 UStG - Einzelnorm
(weil ich's gerade zur Hand habe: Seit wann steht der PT dort ausdrücklich erwähnt?)
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2. und 3.: sofern keine Heilbehandlung (ärztliche Verordnung / Heilpraktiker) vorliegt, aber die Behandlung dennoch erbracht wird / werden darf: Umsatzsteuer 7% (nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Umsatzsteuergesetz)
Zitat Bayerischen Landesamts für Steuern (S 7170.1.1-10/52 St33):
Nach den vorgenannten Grundsätzen sind sowohl klassische Physiotherapieleistungen ohne Verordnung als auch typische Wellness-/ Kosmetik-Anwendungen umsatzsteuerpflichtig. Für diese Leistungen kommt die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG in Betracht, da gemäß Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE bestimmte physiotherapeutische Leistungen (wie z.B. Fango oder Heilmassage) als begünstigte Heilbäder einzustufen sind.
Da es für die Anwendung der Steuerermäßigung ausreicht, dass das Heilbad seiner Art nach allgemeinen Heilzwecken dient (Abschn. 12.11 Abs. 4 UStAE), unterliegen die Umsätze, die typischerweise von Physiotherapeuten oder staatlich geprüften Masseuren erbracht werden und die von den Krankenkassen grundsätzlich als Heilmittel anerkannt sind, dem ermäßigten Steuersatz.
Reine Wellness-Anwendungen (z.B. Thai-Massagen, Hot Stone, Lomi-Lomi u.Ä.) unterliegen hingegen insgesamt dem vollen Steuersatz.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Ergänzend zur Auflistung durch Papa Alpaka:
Ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG
2. und 3.: sofern keine Heilbehandlung (ärztliche Verordnung / Heilpraktiker) vorliegt, aber die Behandlung dennoch erbracht wird / werden darf: Umsatzsteuer 7% (nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Umsatzsteuergesetz)
Zitat Bayerischen Landesamts für Steuern (S 7170.1.1-10/52 St33):
Nach den vorgenannten Grundsätzen sind sowohl klassische Physiotherapieleistungen ohne Verordnung als auch typische Wellness-/ Kosmetik-Anwendungen umsatzsteuerpflichtig. Für diese Leistungen kommt die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG in Betracht, da gemäß Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE bestimmte physiotherapeutische Leistungen (wie z.B. Fango oder Heilmassage) als begünstigte Heilbäder einzustufen sind.
Da es für die Anwendung der Steuerermäßigung ausreicht, dass das Heilbad seiner Art nach allgemeinen Heilzwecken dient (Abschn. 12.11 Abs. 4 UStAE), unterliegen die Umsätze, die typischerweise von Physiotherapeuten oder staatlich geprüften Masseuren erbracht werden und die von den Krankenkassen grundsätzlich als Heilmittel anerkannt sind, dem ermäßigten Steuersatz.
Reine Wellness-Anwendungen (z.B. Thai-Massagen, Hot Stone, Lomi-Lomi u.Ä.) unterliegen hingegen insgesamt dem vollen Steuersatz.
Gruß
Nora
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Papa Alpaka schrieb:
(1) Wellnessmassage: 19% USt wenn die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung entfallen
(2) Klassische Massage: Wenn Heilbehandlung dann 0% wegen UStG §4.14
(3) KG: Wenn Heilbehandlung dann 0% wegen UStG §4.14
-> § 4 UStG - Einzelnorm
(weil ich's gerade zur Hand habe: Seit wann steht der PT dort ausdrücklich erwähnt?)
So viel ist's bei uns nicht, daher hat bei uns alles ohne Verordnung 19% Steuer einkalkuliert (und wird auch gezahlt bzw. abgeführt).
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So viel ist's bei uns nicht, daher hat bei uns alles ohne Verordnung 19% Steuer einkalkuliert (und wird auch gezahlt bzw. abgeführt).
wie soviel ist bei Euch net ????? Mehr als 17.500 ?! Ansonsten bitte die Kleinunternehmerregelung ziehen.....echte Heilumsätze zählen da net mit.....
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ali schrieb:
Physiotherapie Dietermann schrieb am 30.3.19 20:15:
So viel ist's bei uns nicht, daher hat bei uns alles ohne Verordnung 19% Steuer einkalkuliert (und wird auch gezahlt bzw. abgeführt).
wie soviel ist bei Euch net ????? Mehr als 17.500 ?! Ansonsten bitte die Kleinunternehmerregelung ziehen.....echte Heilumsätze zählen da net mit.....
Da die Prävention, etc. nicht so viel Umsatz macht, springt so bei der Umsatzsteuermeldung für uns (fast) immer was raus.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Kleinunternehmerregelung bedeutet - meiner Kenntnis nach - auch, dass keine Umsatzsteuer für Waren / Dienstleistungen zurückgefordert werden kann.
Da die Prävention, etc. nicht so viel Umsatz macht, springt so bei der Umsatzsteuermeldung für uns (fast) immer was raus.
Kleinunternehmerregelung bedeutet - meiner Kenntnis nach - auch, dass keine Umsatzsteuer für Waren / Dienstleistungen zurückgefordert werden kann.
Da die Prävention, etc. nicht so viel Umsatz macht, springt so bei der Umsatzsteuermeldung für uns (fast) immer was raus.
???? Die bedeutet, das Du KEINE Umsatzsteuer abführen musst (die kalkulierten 19% also behalten kannst, darfst dann aber nicht auf der Rechnung ausweisen...
Du meinst vielleicht, dass Du Vorsteuer gegenrechnen kannst, was bei der Kleinunternehmerregelung wegfällt. Allerdings kannst Du die eigentlich nur anteilig gegenrechnen, wenn Du meinetwegen 80% Umsatzsteuerfreie Umsätze hast....
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ali schrieb:
Physiotherapie Dietermann schrieb am 28.4.19 10:08:
Kleinunternehmerregelung bedeutet - meiner Kenntnis nach - auch, dass keine Umsatzsteuer für Waren / Dienstleistungen zurückgefordert werden kann.
Da die Prävention, etc. nicht so viel Umsatz macht, springt so bei der Umsatzsteuermeldung für uns (fast) immer was raus.
???? Die bedeutet, das Du KEINE Umsatzsteuer abführen musst (die kalkulierten 19% also behalten kannst, darfst dann aber nicht auf der Rechnung ausweisen...
Du meinst vielleicht, dass Du Vorsteuer gegenrechnen kannst, was bei der Kleinunternehmerregelung wegfällt. Allerdings kannst Du die eigentlich nur anteilig gegenrechnen, wenn Du meinetwegen 80% Umsatzsteuerfreie Umsätze hast....
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Ohne Heilpraktiker dürfen wir ja gerade keine Heilkunde betreiben / Heilbehandlungen anbieten. Die dann steuerlich doch als Heilbäder zu deklarieren, halte ich für äußerst zweifelhaft.
So viel ist's bei uns nicht, daher hat bei uns alles ohne Verordnung 19% Steuer einkalkuliert (und wird auch gezahlt bzw. abgeführt).
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