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Wetzlar - Mittelhessen

ID: 1500_000857
Vitos Herborn bildet gemeinsam mit
Vitos Weil-Lahn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken. Wir
bieten unseren Patienten ambulante,
stationäre, tagesklinische sowie
stationsäquivalente psychiatrische
Behandlung in ihrem gewohnten
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Zur Verstärkung un...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Umsatz Steuer ?

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Umsatz Steuer ?
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Sali 61
21.03.2019 22:16
Guten Abend

Meine Frage ist wie macht ihr das mit der Umsatzsteuer für
1.Wellness Massage
2. Klassische Massage
Und
3. Krankengymnastik

Wie viel Prozent ist für die jeweiligen Therapien notwendig ?

Vielen Dank
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Guten Abend Meine Frage ist wie macht ihr das mit der Umsatzsteuer für 1.Wellness Massage 2. Klassische Massage Und 3. Krankengymnastik Wie viel Prozent ist für die jeweiligen Therapien notwendig ? Vielen Dank
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Sali 61 schrieb:

Guten Abend

Meine Frage ist wie macht ihr das mit der Umsatzsteuer für
1.Wellness Massage
2. Klassische Massage
Und
3. Krankengymnastik

Wie viel Prozent ist für die jeweiligen Therapien notwendig ?

Vielen Dank

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Papa Alpaka
21.03.2019 22:47
(1) Wellnessmassage: 19% USt wenn die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung entfallen
(2) Klassische Massage: Wenn Heilbehandlung dann 0% wegen UStG §4.14
(3) KG: Wenn Heilbehandlung dann 0% wegen UStG §4.14

-> § 4 UStG - Einzelnorm

(weil ich's gerade zur Hand habe: Seit wann steht der PT dort ausdrücklich erwähnt?)
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• Halbtitan
(1) Wellnessmassage: 19% USt wenn die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung entfallen (2) Klassische Massage: Wenn Heilbehandlung dann 0% wegen UStG §4.14 (3) KG: Wenn Heilbehandlung dann 0% wegen UStG §4.14 -> https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html (weil ich's gerade zur Hand habe: Seit wann steht der PT dort ausdrücklich erwähnt?)
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Nora Weber
22.03.2019 10:44
Ergänzend zur Auflistung durch Papa Alpaka:

2. und 3.: sofern keine Heilbehandlung (ärztliche Verordnung / Heilpraktiker) vorliegt, aber die Behandlung dennoch erbracht wird / werden darf: Umsatzsteuer 7% (nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Umsatzsteuergesetz)

Zitat Bayerischen Landesamts für Steuern (S 7170.1.1-10/52 St33):
Ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Nach den vorgenannten Grundsätzen sind sowohl klassische Physiotherapieleistungen ohne Verordnung als auch typische Wellness-/ Kosmetik-Anwendungen umsatzsteuerpflichtig. Für diese Leistungen kommt die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG in Betracht, da gemäß Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE bestimmte physiotherapeutische Leistungen (wie z.B. Fango oder Heilmassage) als begünstigte Heilbäder einzustufen sind.

Da es für die Anwendung der Steuerermäßigung ausreicht, dass das Heilbad seiner Art nach allgemeinen Heilzwecken dient (Abschn. 12.11 Abs. 4 UStAE), unterliegen die Umsätze, die typischerweise von Physiotherapeuten oder staatlich geprüften Masseuren erbracht werden und die von den Krankenkassen grundsätzlich als Heilmittel anerkannt sind, dem ermäßigten Steuersatz.

Reine Wellness-Anwendungen (z.B. Thai-Massagen, Hot Stone, Lomi-Lomi u.Ä.) unterliegen hingegen insgesamt dem vollen Steuersatz.


Gruß
Nora
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• Papa Alpaka
• Halbtitan
Ergänzend zur Auflistung durch Papa Alpaka: 2. und 3.: sofern keine Heilbehandlung (ärztliche Verordnung / Heilpraktiker) vorliegt, aber die Behandlung dennoch erbracht wird / werden darf: Umsatzsteuer 7% (nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Umsatzsteuergesetz) Zitat Bayerischen Landesamts für Steuern (S 7170.1.1-10/52 St33): [zitat] Ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG Nach den vorgenannten Grundsätzen sind sowohl klassische Physiotherapieleistungen ohne Verordnung als auch typische Wellness-/ Kosmetik-Anwendungen umsatzsteuerpflichtig. Für diese Leistungen kommt die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG in Betracht, da gemäß Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE bestimmte physiotherapeutische Leistungen (wie z.B. Fango oder Heilmassage) als begünstigte Heilbäder einzustufen sind. Da es für die Anwendung der Steuerermäßigung ausreicht, dass das Heilbad seiner Art nach allgemeinen Heilzwecken dient (Abschn. 12.11 Abs. 4 UStAE), unterliegen die Umsätze, die typischerweise von Physiotherapeuten oder staatlich geprüften Masseuren erbracht werden und die von den Krankenkassen grundsätzlich als Heilmittel anerkannt sind, dem ermäßigten Steuersatz. Reine Wellness-Anwendungen (z.B. Thai-Massagen, Hot Stone, Lomi-Lomi u.Ä.) unterliegen hingegen insgesamt dem vollen Steuersatz. [/zitat] Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Ergänzend zur Auflistung durch Papa Alpaka:

2. und 3.: sofern keine Heilbehandlung (ärztliche Verordnung / Heilpraktiker) vorliegt, aber die Behandlung dennoch erbracht wird / werden darf: Umsatzsteuer 7% (nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Umsatzsteuergesetz)

Zitat Bayerischen Landesamts für Steuern (S 7170.1.1-10/52 St33):
Ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Nach den vorgenannten Grundsätzen sind sowohl klassische Physiotherapieleistungen ohne Verordnung als auch typische Wellness-/ Kosmetik-Anwendungen umsatzsteuerpflichtig. Für diese Leistungen kommt die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG in Betracht, da gemäß Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE bestimmte physiotherapeutische Leistungen (wie z.B. Fango oder Heilmassage) als begünstigte Heilbäder einzustufen sind.

Da es für die Anwendung der Steuerermäßigung ausreicht, dass das Heilbad seiner Art nach allgemeinen Heilzwecken dient (Abschn. 12.11 Abs. 4 UStAE), unterliegen die Umsätze, die typischerweise von Physiotherapeuten oder staatlich geprüften Masseuren erbracht werden und die von den Krankenkassen grundsätzlich als Heilmittel anerkannt sind, dem ermäßigten Steuersatz.

Reine Wellness-Anwendungen (z.B. Thai-Massagen, Hot Stone, Lomi-Lomi u.Ä.) unterliegen hingegen insgesamt dem vollen Steuersatz.


Gruß
Nora

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Papa Alpaka schrieb:

(1) Wellnessmassage: 19% USt wenn die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung entfallen
(2) Klassische Massage: Wenn Heilbehandlung dann 0% wegen UStG §4.14
(3) KG: Wenn Heilbehandlung dann 0% wegen UStG §4.14

-> § 4 UStG - Einzelnorm

(weil ich's gerade zur Hand habe: Seit wann steht der PT dort ausdrücklich erwähnt?)

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Physiotherapie Dietermann
30.03.2019 20:15
Ohne Heilpraktiker dürfen wir ja gerade keine Heilkunde betreiben / Heilbehandlungen anbieten. Die dann steuerlich doch als Heilbäder zu deklarieren, halte ich für äußerst zweifelhaft.
So viel ist's bei uns nicht, daher hat bei uns alles ohne Verordnung 19% Steuer einkalkuliert (und wird auch gezahlt bzw. abgeführt).
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Ohne Heilpraktiker dürfen wir ja gerade keine Heilkunde betreiben / Heilbehandlungen anbieten. Die dann steuerlich doch als Heilbäder zu deklarieren, halte ich für äußerst zweifelhaft. So viel ist's bei uns nicht, daher hat bei uns alles ohne Verordnung 19% Steuer einkalkuliert (und wird auch gezahlt bzw. abgeführt).
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ali
30.03.2019 21:29
Physiotherapie Dietermann schrieb am 30.3.19 20:15:

So viel ist's bei uns nicht, daher hat bei uns alles ohne Verordnung 19% Steuer einkalkuliert (und wird auch gezahlt bzw. abgeführt).


wie soviel ist bei Euch net ????? Mehr als 17.500 ?! Ansonsten bitte die Kleinunternehmerregelung ziehen.....echte Heilumsätze zählen da net mit.....
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• sonnsenschein
[zitat]Physiotherapie Dietermann schrieb am 30.3.19 20:15: So viel ist's bei uns nicht, daher hat bei uns alles ohne Verordnung 19% Steuer einkalkuliert (und wird auch gezahlt bzw. abgeführt). [/zitat] wie soviel ist bei Euch net ????? Mehr als 17.500 ?! Ansonsten bitte die Kleinunternehmerregelung ziehen.....echte Heilumsätze zählen da net mit.....
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ali schrieb:

Physiotherapie Dietermann schrieb am 30.3.19 20:15:

So viel ist's bei uns nicht, daher hat bei uns alles ohne Verordnung 19% Steuer einkalkuliert (und wird auch gezahlt bzw. abgeführt).


wie soviel ist bei Euch net ????? Mehr als 17.500 ?! Ansonsten bitte die Kleinunternehmerregelung ziehen.....echte Heilumsätze zählen da net mit.....

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Physiotherapie Dietermann
28.04.2019 10:08
Kleinunternehmerregelung bedeutet - meiner Kenntnis nach - auch, dass keine Umsatzsteuer für Waren / Dienstleistungen zurückgefordert werden kann.

Da die Prävention, etc. nicht so viel Umsatz macht, springt so bei der Umsatzsteuermeldung für uns (fast) immer was raus.
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Kleinunternehmerregelung bedeutet - meiner Kenntnis nach - auch, dass keine Umsatzsteuer für Waren / Dienstleistungen zurückgefordert werden kann. Da die Prävention, etc. nicht so viel Umsatz macht, springt so bei der Umsatzsteuermeldung für uns (fast) immer was raus.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:

Kleinunternehmerregelung bedeutet - meiner Kenntnis nach - auch, dass keine Umsatzsteuer für Waren / Dienstleistungen zurückgefordert werden kann.

Da die Prävention, etc. nicht so viel Umsatz macht, springt so bei der Umsatzsteuermeldung für uns (fast) immer was raus.

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ali
28.04.2019 11:30
Physiotherapie Dietermann schrieb am 28.4.19 10:08:
Kleinunternehmerregelung bedeutet - meiner Kenntnis nach - auch, dass keine Umsatzsteuer für Waren / Dienstleistungen zurückgefordert werden kann.

Da die Prävention, etc. nicht so viel Umsatz macht, springt so bei der Umsatzsteuermeldung für uns (fast) immer was raus.


???? Die bedeutet, das Du KEINE Umsatzsteuer abführen musst (die kalkulierten 19% also behalten kannst, darfst dann aber nicht auf der Rechnung ausweisen...

Du meinst vielleicht, dass Du Vorsteuer gegenrechnen kannst, was bei der Kleinunternehmerregelung wegfällt. Allerdings kannst Du die eigentlich nur anteilig gegenrechnen, wenn Du meinetwegen 80% Umsatzsteuerfreie Umsätze hast....
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[zitat]Physiotherapie Dietermann schrieb am 28.4.19 10:08: Kleinunternehmerregelung bedeutet - meiner Kenntnis nach - auch, dass keine Umsatzsteuer für Waren / Dienstleistungen zurückgefordert werden kann. Da die Prävention, etc. nicht so viel Umsatz macht, springt so bei der Umsatzsteuermeldung für uns (fast) immer was raus. [/zitat] ???? Die bedeutet, das Du KEINE Umsatzsteuer abführen musst (die kalkulierten 19% also behalten kannst, darfst dann aber nicht auf der Rechnung ausweisen... Du meinst vielleicht, dass Du Vorsteuer gegenrechnen kannst, was bei der Kleinunternehmerregelung wegfällt. Allerdings kannst Du die eigentlich nur anteilig gegenrechnen, wenn Du meinetwegen 80% Umsatzsteuerfreie Umsätze hast....
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ali schrieb:

Physiotherapie Dietermann schrieb am 28.4.19 10:08:
Kleinunternehmerregelung bedeutet - meiner Kenntnis nach - auch, dass keine Umsatzsteuer für Waren / Dienstleistungen zurückgefordert werden kann.

Da die Prävention, etc. nicht so viel Umsatz macht, springt so bei der Umsatzsteuermeldung für uns (fast) immer was raus.


???? Die bedeutet, das Du KEINE Umsatzsteuer abführen musst (die kalkulierten 19% also behalten kannst, darfst dann aber nicht auf der Rechnung ausweisen...

Du meinst vielleicht, dass Du Vorsteuer gegenrechnen kannst, was bei der Kleinunternehmerregelung wegfällt. Allerdings kannst Du die eigentlich nur anteilig gegenrechnen, wenn Du meinetwegen 80% Umsatzsteuerfreie Umsätze hast....

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Physiotherapie Dietermann schrieb:

Ohne Heilpraktiker dürfen wir ja gerade keine Heilkunde betreiben / Heilbehandlungen anbieten. Die dann steuerlich doch als Heilbäder zu deklarieren, halte ich für äußerst zweifelhaft.
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