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Neben dem regulären Aufgabengebiet
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Arbeitsalltag?
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Neben dem regulären Aufgabengebiet
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wie handhabt Ihr die Überstundenregelung bezüglich der Anhäufung und dem Abbau der angesammelten Überstunden?
Gibt es bei Euch eine Frist zB Abbau der Überstunden bis zum 31.03. des folgenden Jahres? Dürfen Eure Mitarbeiter den Überstundenabbau eigenständig bestimmen oder gebt Ihr den Abbau der angehäuften Stunden zB in ruhigen Zeiten oder das Patienten zusammenschieben bei Absagen auch einmal vor, wenn keine anderen Aufgaben in der Praxis in den Leerzeiten zu erledigen sind.
vielen Dank für den Erfahrungsaustausch
Ulrike
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Überstunden werden lediglich Im Praxismanagement (Urlaubszeit) gemacht, die werden frühzeitig abgesprochen. Diese werden dann als Urlaub vergütet und auch das wird gemeinsam geplant. Rücksichtnahme auf den Anderen ist bei uns in der Praxis selbstverständlich, sind ja alle voneinander abhängig!
Vieles sollte aber auch der Arbeitsvertrag regeln, einen Abbaufrist würde in unseren Verträgen nicht zu finden sein.
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SNS37 schrieb:
Bei uns gibt es keinen Überstunden im PT Bereich, da ich den Terminplan im Vorhinein eingegrenzt habe. Wenn am Donnerstag um 16.00 Uhr Feierabend ist, dann wird danach auch kein Pat mehr angenommen.
Überstunden werden lediglich Im Praxismanagement (Urlaubszeit) gemacht, die werden frühzeitig abgesprochen. Diese werden dann als Urlaub vergütet und auch das wird gemeinsam geplant. Rücksichtnahme auf den Anderen ist bei uns in der Praxis selbstverständlich, sind ja alle voneinander abhängig!
Vieles sollte aber auch der Arbeitsvertrag regeln, einen Abbaufrist würde in unseren Verträgen nicht zu finden sein.
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ulrike998 schrieb:
Hallo Zusammen,
wie handhabt Ihr die Überstundenregelung bezüglich der Anhäufung und dem Abbau der angesammelten Überstunden?
Gibt es bei Euch eine Frist zB Abbau der Überstunden bis zum 31.03. des folgenden Jahres? Dürfen Eure Mitarbeiter den Überstundenabbau eigenständig bestimmen oder gebt Ihr den Abbau der angehäuften Stunden zB in ruhigen Zeiten oder das Patienten zusammenschieben bei Absagen auch einmal vor, wenn keine anderen Aufgaben in der Praxis in den Leerzeiten zu erledigen sind.
vielen Dank für den Erfahrungsaustausch
Ulrike
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mark760 schrieb:
Der Arbeitgeber kann zu jeder Zeit Überstundenabbau anordnen. Bei der Anordnung von Überstunden muss dies allerdings mit einem Vorlauf von vier Tagen geschehen. Für ein gutes Betriebsklima sollte der Arbeitnehmer aber in Absprache seine Überstunden selbstbestimmt abbauen können.
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kvet schrieb:
Was bedeutet 'Überstunden nach Absprache'?
Bei mir entscheidet der MA wann und ob er Überstunden machen möchte.
Und wenn jemand krank ist wird er höflich gefragt ob er aushelfen möchte. Wohl gemerkt gefragt und nicht genötigt, falls du wieder nachfragen solltest, was Nachfragen bedeutet 😉
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massu schrieb:
@kvet das Überstunden nach Absprache geleistet werden „können“ vielleicht existiert in deiner Weltanschauung diese Option nicht und deshalb kannst du mich nicht verstehen?
Bei mir entscheidet der MA wann und ob er Überstunden machen möchte.
Und wenn jemand krank ist wird er höflich gefragt ob er aushelfen möchte. Wohl gemerkt gefragt und nicht genötigt, falls du wieder nachfragen solltest, was Nachfragen bedeutet 😉
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ulrike998 schrieb:
Vielen Dank für den Austausch
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massu schrieb:
Überstunden nach Absprache wenn der Plan (alle 1/2 Jahr) geöffnet wird. Abbau in Urlaub oder auszahlen oder Fobizuschuss oder wie es der MA möchte Abbau innerhalb von 1 Jahr wenn der Plan geöffnet wird.
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