Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
willkommen!!
Für:
- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
- Behandlung im
orthopädisch/chirurgischen Bereich
- Nur Hausbesuche die fußläufig
im unmittelbarem Umfeld der Praxis
zu erreichen sind
I...
wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
willkommen!!
Für:
- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
- Behandlung im
orthopädisch/chirurgischen Bereich
- Nur Hausbesuche die fußläufig
im unmittelbarem Umfeld der Praxis
zu erreichen sind
I...
Die Kassenärztliche Vereinigung S-H und Ihre Ärzte informieren:
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrte Patient!
Ihr Arzt trägt die umfassende Verantwortung für notwendige, ausreichende und zweckmäßige Verordnungen von Heilmitteln wie zum Beispiel: Krankengymnastik, Massagen, Lymphdrainage, Ergotherapie, Logopädie und Podolgie nur bei diabetischen Fußerkrankungen.
Er ist an die Heilmittel- Richtlinien gebunden. Ihr Arzt haftet im Rahmen von Wirtschaflichkeitsprüfungen mit seinem Honorar für seine Heilmittelverordnungen.
In Schleswig-Holstein werden seit Jahren im Bundesgebiet überdurschnittlich viele Heilmittel verordnet,welche Ihre Krankenkasse finanziell stark belastet.
Bitte beachten Sie daher:
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen
Ein Heilmittel kann erst verordnet werden, wenn allgemeine Maßnahmen wie z.B. eigentätige Bewegungsübungen/Training ggf. durch Mithilfe der Familienmitglieder oder aktivierende Fachpflege nicht geholfen haben.
Die Entscheidung, ein Heilmittel auszuwählen und zu verordnen bzw. zu verlängern, liegt Ihrem Arzt. Empfehlungen nach Krankenhausbehandlungen/Rehabilitation sind nicht bindend!
Heilmitteltherapie ist auch und im Besonderen eine Anleitung, damit Sie Übungen auch allein! zu Hause durchführen können und sollen.
Für jede Erkrankung gibt es eine Begrenzung für Behandlungseinheiten pro rezept (bespielsweise bei der KG nur bis zu sechs Anwendungen je Erst- und Folgeverordnung d.h. es müssen nicht immer sechs sein! und eine Gesamtmenge an Behandlungen, die im "Regelfall" nicht überschritten werden darf!
Vor einem weiteren Behandlungszyklus bei der gleichen Krankheit ist ein behandlungsfreies Intervall von zwölf Wochen einzuhalten.
Es gibt grundsätzlich keine Dauerverordnungen! Im Einzelfall sind jedoch sogenannte Langfristverordnungen möglich, die bei bestimmten Erkrankungen und gesonderter medizinischer Begründung ausgestellt werden können.
Eine gleichzeitige Verordnung gleicher Heilmittel durch mehrere Ärzte ist nicht zulässig. Dieser Sachverhalt wird von den Krankenkassen überprüft.
Aber: Ihr behandelter Arzt wird mit Ihnen gern weitere Schritte bzw. Alternativen zu Heilmitteln besprechen, um Ihren Heilungsverlauf positiv zu beeinflussen.
Was soll der ganze Scheiß? Warum wird den Patienten was vom Heilmittelkatalog zitiert und die hälfte weggelassen?
Der Arzt hat es selbst zu entscheiden ohne den ganzen Mist von oben dem Patienten zu erklären.
Soll ich jetzt auch so ein Schreiben an jeden Patienten aushändigen, worin steht, dass bei KG nach 15min Behandlung Schluß ist, weil ich noch die Doku, Vor-und Nachbereiten der Kabine usw. machen muss und es zur Behandlung gehört? Das interessiert doch keinen. Wenn der Arzt mich aus der Behandlung bittet, schau ich auch nicht auf die Uhr und sage: " Das waren jetzt aber nur 2,5 min!"
Ich weiß, genügend Patienten machen das bei uns Physios, aber wer bestimmt die Zeiten? Wir allein, wir können auch dem Patienten sagen:"Wie bei Ihrem Arzt, müssen wir auch aus wirtschaflichen Gründen überprüfen, ob es bei Ihnen sinnvoll ist, 10 oder 5min kostenlos zu behandeln. Eigentlich ist bei Ihnen gar keine Behandlung mehr nötig, aber ich brauche das Geld."
Mich regt das Schreiben gerade so auf und vor allem die Patienten, die dafür noch Verständnis haben und nun auf ihre Lymphdrainage 60min von 2x die Woche nur noch auf 1x die Woche sich haben überrreden lassen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine Patientin gab mir neulich eine Patienteninformation vom Gefäßzentrum Hamburg. Patienten werden für dumm verkauft und haben auch noch Mitleid mit den Ärzten, Arztpraxen, was wiederum dazu führt, dass die Patienten aus Mitleid zum Arzt auf Verordnungen verzichten. Haben sich die Krankenkassen ja wieder toll ausgedacht, uns so noch weniger zahlen müssen.
Die Kassenärztliche Vereinigung S-H und Ihre Ärzte informieren:
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrte Patient!
Ihr Arzt trägt die umfassende Verantwortung für notwendige, ausreichende und zweckmäßige Verordnungen von Heilmitteln wie zum Beispiel: Krankengymnastik, Massagen, Lymphdrainage, Ergotherapie, Logopädie und Podolgie nur bei diabetischen Fußerkrankungen.
Er ist an die Heilmittel- Richtlinien gebunden. Ihr Arzt haftet im Rahmen von Wirtschaflichkeitsprüfungen mit seinem Honorar für seine Heilmittelverordnungen.
In Schleswig-Holstein werden seit Jahren im Bundesgebiet überdurschnittlich viele Heilmittel verordnet,welche Ihre Krankenkasse finanziell stark belastet.
Bitte beachten Sie daher:
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen
Ein Heilmittel kann erst verordnet werden, wenn allgemeine Maßnahmen wie z.B. eigentätige Bewegungsübungen/Training ggf. durch Mithilfe der Familienmitglieder oder aktivierende Fachpflege nicht geholfen haben.
Die Entscheidung, ein Heilmittel auszuwählen und zu verordnen bzw. zu verlängern, liegt Ihrem Arzt. Empfehlungen nach Krankenhausbehandlungen/Rehabilitation sind nicht bindend!
Heilmitteltherapie ist auch und im Besonderen eine Anleitung, damit Sie Übungen auch allein! zu Hause durchführen können und sollen.
Für jede Erkrankung gibt es eine Begrenzung für Behandlungseinheiten pro rezept (bespielsweise bei der KG nur bis zu sechs Anwendungen je Erst- und Folgeverordnung d.h. es müssen nicht immer sechs sein! und eine Gesamtmenge an Behandlungen, die im "Regelfall" nicht überschritten werden darf!
Vor einem weiteren Behandlungszyklus bei der gleichen Krankheit ist ein behandlungsfreies Intervall von zwölf Wochen einzuhalten.
Es gibt grundsätzlich keine Dauerverordnungen! Im Einzelfall sind jedoch sogenannte Langfristverordnungen möglich, die bei bestimmten Erkrankungen und gesonderter medizinischer Begründung ausgestellt werden können.
Eine gleichzeitige Verordnung gleicher Heilmittel durch mehrere Ärzte ist nicht zulässig. Dieser Sachverhalt wird von den Krankenkassen überprüft.
Aber: Ihr behandelter Arzt wird mit Ihnen gern weitere Schritte bzw. Alternativen zu Heilmitteln besprechen, um Ihren Heilungsverlauf positiv zu beeinflussen.
Was soll der ganze Scheiß? Warum wird den Patienten was vom Heilmittelkatalog zitiert und die hälfte weggelassen?
Der Arzt hat es selbst zu entscheiden ohne den ganzen Mist von oben dem Patienten zu erklären.
Soll ich jetzt auch so ein Schreiben an jeden Patienten aushändigen, worin steht, dass bei KG nach 15min Behandlung Schluß ist, weil ich noch die Doku, Vor-und Nachbereiten der Kabine usw. machen muss und es zur Behandlung gehört? Das interessiert doch keinen. Wenn der Arzt mich aus der Behandlung bittet, schau ich auch nicht auf die Uhr und sage: " Das waren jetzt aber nur 2,5 min!"
Ich weiß, genügend Patienten machen das bei uns Physios, aber wer bestimmt die Zeiten? Wir allein, wir können auch dem Patienten sagen:"Wie bei Ihrem Arzt, müssen wir auch aus wirtschaflichen Gründen überprüfen, ob es bei Ihnen sinnvoll ist, 10 oder 5min kostenlos zu behandeln. Eigentlich ist bei Ihnen gar keine Behandlung mehr nötig, aber ich brauche das Geld."
Mich regt das Schreiben gerade so auf und vor allem die Patienten, die dafür noch Verständnis haben und nun auf ihre Lymphdrainage 60min von 2x die Woche nur noch auf 1x die Woche sich haben überrreden lassen.
Alles andere ist HMK und Wirtschaftlichkeit und da führt zur Zeit kein Weg raus.
mfg hgb :frowning:
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Wie schön wäre es, wenn es schon 2016 wäre und es nicht mehr möglich ist, falsche Rezepte auszudrucken, soweit die Ärzte dann wirklich verpflichtet sind, endlich das richtige Programm zu verwenden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das Schlimme ist aber auch immer bei den Ärzten, jedes 3. Rezept ist falsch ausgestellt z.B. dauernd das gleiche: WS2a, 6x KG, 1-2 pro Woche. Unter 2x die Woche ist laut HMK gar nicht erlaubt und wird teilwesie von einigen Krankenkassen auch wegen falch ausgestelltem Rezept nicht mehr bezahlt. Daraufhin schicke ich nun solche Rezepte zum Arzt zur Korrektur zurück. Antwort des Arztes: Ich kenne den HMK in und auswendig, ist alles korrekt, wird nicht geändert. Nehme ich falsch ausgestellte Rerzepte an, geh ich das Risiko ein, dass das Rezept gar nicht bezahlt wird.
Wie schön wäre es, wenn es schon 2016 wäre und es nicht mehr möglich ist, falsche Rezepte auszudrucken, soweit die Ärzte dann wirklich verpflichtet sind, endlich das richtige Programm zu verwenden.
Und wo liegt hier das Problem, dass ein durchschnittlicher Patient mit 3 x 6 Behandlungen bei WS2 einfach auch einmal fertig
behandelt ist?!
...Unter 2x die Woche ist laut HMK gar nicht erlaubt und wird teilweise von einigen Krankenkassen auch wegen falsch ausgestelltem Rezept nicht mehr bezahlt...
Das ist völliger Blödsinn! Und somit hat der ausstellende Arzt in diesen Fällen recht und verweigert eine unnötige Änderung der Verordnung.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...z.B. dauernd das gleiche: WS2a, 6x KG, 1-2 pro Woche...
Und wo liegt hier das Problem, dass ein durchschnittlicher Patient mit 3 x 6 Behandlungen bei WS2 einfach auch einmal fertig
behandelt ist?!
...Unter 2x die Woche ist laut HMK gar nicht erlaubt und wird teilweise von einigen Krankenkassen auch wegen falsch ausgestelltem Rezept nicht mehr bezahlt...
Das ist völliger Blödsinn! Und somit hat der ausstellende Arzt in diesen Fällen recht und verweigert eine unnötige Änderung der Verordnung.
Grüße...Gerry
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Klingt nach frustriert und schlecht informiert...
LG,
m.
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Jörg Imbach schrieb:
Das war doch zu erwarten. Hatte nicht die KV S-H mit den Kostenträgern erst letztens das Einsparziel von x-Millionen € bei der Heilmittelversorgung vereinbart, von denen 50% direkt als Honorarerhöhung in die Taschen der Ärzte zurückfließen? Sicher ist diese "Patienteninformation" ein Mittel sich ein möglichst sattes Honorarplus zu sichern.
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Calipso schrieb:
In Bayern haben sie es noch schlauer hingedreht. Es sind gar keine Heilmittelrichgrößen veröffentlicht. Derjenige der mehr als der Durchschnitt verordnet muss einen Regress fürchten. Jetzt hat jeder Angst mehr zu verordnen wie der Rest und verschreibt deshalb möglichst wenig um kein Risiko einzugehen. Und so geht`s immer weiter berg ab.
...z.B. dauernd das gleiche: WS2a, 6x KG, 1-2 pro Woche...
Und wo liegt hier das Problem, dass ein durchschnittlicher Patient mit 3 x 6 Behandlungen bei WS2 einfach auch einmal fertig
behandelt ist?!
...Unter 2x die Woche ist laut HMK gar nicht erlaubt und wird teilweise von einigen Krankenkassen auch wegen falsch ausgestelltem Rezept nicht mehr bezahlt...
Das ist völliger Blödsinn! Und somit hat der ausstellende Arzt in diesen Fällen recht und verweigert eine unnötige Änderung der Verordnung.
Grüße...Gerry
bei WS2a ist die Mindestbehandlung pro Woche auf 2x plus festgelegt, 1-2x ist nicht möglich. Und sollte derversuch nicht erfolgt sein, dies auf 2x zu ändern bezahlen manche Kassen das Rezept komplett nicht.
Aber gerade bei der Frequenz ist es erlaubt, dies auch ohne Unterschrift, nur nach telefonische Rücksprache zu ändern. Weigert sich der Arzt dies zu ändern, wird genau das auch auf dem Rezept geschrieben, mit dem Hinweis dass man selbst nach der Maßgabe des HMR mit 2x pro Woche behandelt hat.
Damit hat man seine Prüfpflicht nämlich erledigt.
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Birgit88 schrieb:
Gerry schrieb am 3.3.15 07:58:
...z.B. dauernd das gleiche: WS2a, 6x KG, 1-2 pro Woche...
Und wo liegt hier das Problem, dass ein durchschnittlicher Patient mit 3 x 6 Behandlungen bei WS2 einfach auch einmal fertig
behandelt ist?!
...Unter 2x die Woche ist laut HMK gar nicht erlaubt und wird teilweise von einigen Krankenkassen auch wegen falsch ausgestelltem Rezept nicht mehr bezahlt...
Das ist völliger Blödsinn! Und somit hat der ausstellende Arzt in diesen Fällen recht und verweigert eine unnötige Änderung der Verordnung.
Grüße...Gerry
bei WS2a ist die Mindestbehandlung pro Woche auf 2x plus festgelegt, 1-2x ist nicht möglich. Und sollte derversuch nicht erfolgt sein, dies auf 2x zu ändern bezahlen manche Kassen das Rezept komplett nicht.
Aber gerade bei der Frequenz ist es erlaubt, dies auch ohne Unterschrift, nur nach telefonische Rücksprache zu ändern. Weigert sich der Arzt dies zu ändern, wird genau das auch auf dem Rezept geschrieben, mit dem Hinweis dass man selbst nach der Maßgabe des HMR mit 2x pro Woche behandelt hat.
Damit hat man seine Prüfpflicht nämlich erledigt.
Wo steht das geschrieben? In keinen meiner HMK's!
...1-2x ist nicht möglich...
Aber natürlich ist dies möglich, ebenso wie 3-5x, und dies kommt nach z.B. Kanalstenose-OP sogar öfters vor!
...Und sollte der Versuch nicht erfolgt sein, dies auf 2x zu ändern bezahlen manche Kassen das Rezept komplett nicht...
Es erfolgt kein Versuch eine solche Verordnung ändern zu lassen weil sie HMK-konform ist! Es erfolgt aber definitiv eine Klage gegen die entsprechende Kasse vor dem Sozialgericht sollte keine vorherige Einigung getroffen werden können!
Liebe Birgit88, du stehst dir hier selbst im Weg!!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...bei WS2a ist die Mindestbehandlung pro Woche auf 2x plus festgelegt...
Wo steht das geschrieben? In keinen meiner HMK's!
...1-2x ist nicht möglich...
Aber natürlich ist dies möglich, ebenso wie 3-5x, und dies kommt nach z.B. Kanalstenose-OP sogar öfters vor!
...Und sollte der Versuch nicht erfolgt sein, dies auf 2x zu ändern bezahlen manche Kassen das Rezept komplett nicht...
Es erfolgt kein Versuch eine solche Verordnung ändern zu lassen weil sie HMK-konform ist! Es erfolgt aber definitiv eine Klage gegen die entsprechende Kasse vor dem Sozialgericht sollte keine vorherige Einigung getroffen werden können!
Liebe Birgit88, du stehst dir hier selbst im Weg!!
Grüße...Gerry
dein Beitrag war zumindest hilfreich!
@Gerry: Wieso völliger Blödsinn, wenn es wirklich so passiert ist!?
Wieso meckert THEORG bei solch falsch ausgestellten Rezepten und bemängelt, dass so ein Rezept nicht den Heilmittelrichtlinien entspricht? (unter 2x pro Woche, auch 1-2 entspricht nicht den Heilmittelrichtlinien)
Ob du's glaubst oder nicht, mindestens 3 Krankenkassen bezahlen so eine Heilmittelverordnung hier nicht und ich habe keinen Bock mehr, das Risiko einzugehen, dass ich mein Geld nicht bekomme. Daher bitte ich, solch eine Verordnung ändern zu lassen, zumindest dann bekomme ich mein Geld ohne Probleme.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Birgit,
dein Beitrag war zumindest hilfreich!
@Gerry: Wieso völliger Blödsinn, wenn es wirklich so passiert ist!?
Wieso meckert THEORG bei solch falsch ausgestellten Rezepten und bemängelt, dass so ein Rezept nicht den Heilmittelrichtlinien entspricht? (unter 2x pro Woche, auch 1-2 entspricht nicht den Heilmittelrichtlinien)
Ob du's glaubst oder nicht, mindestens 3 Krankenkassen bezahlen so eine Heilmittelverordnung hier nicht und ich habe keinen Bock mehr, das Risiko einzugehen, dass ich mein Geld nicht bekomme. Daher bitte ich, solch eine Verordnung ändern zu lassen, zumindest dann bekomme ich mein Geld ohne Probleme.
Ich möchte euch eurem Glück nicht im Wege stehen!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Dann habt Birgit88 und du die besten Chancen bei den KK'en als Mitarbeiter des Monats ausgezeichnet zu werden (Ironie off!)
Ich möchte euch eurem Glück nicht im Wege stehen!
Grüße...Gerry
Danke Birgit,
dein Beitrag war zumindest hilfreich!
@Gerry: Wieso völliger Blödsinn, wenn es wirklich so passiert ist!?
Wieso meckert THEORG bei solch falsch ausgestellten Rezepten und bemängelt, dass so ein Rezept nicht den Heilmittelrichtlinien entspricht? (unter 2x pro Woche, auch 1-2 entspricht nicht den Heilmittelrichtlinien)
Ob du's glaubst oder nicht, mindestens 3 Krankenkassen bezahlen so eine Heilmittelverordnung hier nicht und ich habe keinen Bock mehr, das Risiko einzugehen, dass ich mein Geld nicht bekomme. Daher bitte ich, solch eine Verordnung ändern zu lassen, zumindest dann bekomme ich mein Geld ohne Probleme.
Ein Beitrag der komplett falsch ist wird als hilfreich gewertet?
Theorg meckert zu Unrecht, die nehmen den HMK und vergessen das die Frequenz eine Empfehlung an die Ärzte darstellt.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.3.15 13:47:
Danke Birgit,
dein Beitrag war zumindest hilfreich!
@Gerry: Wieso völliger Blödsinn, wenn es wirklich so passiert ist!?
Wieso meckert THEORG bei solch falsch ausgestellten Rezepten und bemängelt, dass so ein Rezept nicht den Heilmittelrichtlinien entspricht? (unter 2x pro Woche, auch 1-2 entspricht nicht den Heilmittelrichtlinien)
Ob du's glaubst oder nicht, mindestens 3 Krankenkassen bezahlen so eine Heilmittelverordnung hier nicht und ich habe keinen Bock mehr, das Risiko einzugehen, dass ich mein Geld nicht bekomme. Daher bitte ich, solch eine Verordnung ändern zu lassen, zumindest dann bekomme ich mein Geld ohne Probleme.
Ein Beitrag der komplett falsch ist wird als hilfreich gewertet?
Theorg meckert zu Unrecht, die nehmen den HMK und vergessen das die Frequenz eine Empfehlung an die Ärzte darstellt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Gerry, es steht schon im HMK "Empfehlung >2x ....nur einige hier und bei den KK wissen nicht was eine Empfehlung ist und wie man sich dagegen wehren kann (oder auch nicht wollen)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
entspannten tag und lg
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docmorris schrieb:
man o man, habt ihr alle zeit für solch einen ärger!
entspannten tag und lg
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morpheus-06 schrieb:
Du erzählst hier ein Schrott, lese mal die HMR und den HMK. Welche Kassen setzen bei Frequenzunterschreitung oder bei einer Frequenz 1-2 rechtswidrig ab?
Dann behandle ich den Patienten HMK Konform.
Das geht durch, der Arzt bekommt garantiert eine Info der Kasse.
Allerdings ist dieses Problem durch ständig falsch ausgestellte Rezepte und den dadurch erhöhten Kontakt zu den Praxen relativ klein geworden.
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Veronika schrieb:
Wenn mir ein Arzt (oder seine Mädels) eine solche Antwort geben, ändere ich das Rezept (damit die Kassensesselpupser sehen, dass ich das gesehen und reklamiert habe) und vermerke: Arzt/Praxis weigert sich, das Rezept zu ändern.
Dann behandle ich den Patienten HMK Konform.
Das geht durch, der Arzt bekommt garantiert eine Info der Kasse.
Allerdings ist dieses Problem durch ständig falsch ausgestellte Rezepte und den dadurch erhöhten Kontakt zu den Praxen relativ klein geworden.
oder krank wird,
oder in Urlaub fährt,
oder den Termin verschludert,
die Strassenbahn nicht fährt,
die Busfahrer streiken,
Schneefall
Glatteis,
Verkehrskollaps
das Auto hatte nen schlechten Tag..
oder der Therapeut obige Probleme ähnlich hat..
man muss nur konsequent die Abweichung von der Frequenz begründen. Irgendwann kommen die Kassen selber darauf, wie bescheuert deren Prüfvorgaben sind.
Wir begründen jede Abweichung.
Peterchens Mondfahrt ist kein Märchen mehr dagegen, aber die KK´s wollen das ja so.
Grüsse
Claus
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Veronika schrieb:
Wenn der Patient aber nur 1x/Woche Zeit hat,
oder krank wird,
oder in Urlaub fährt,
oder den Termin verschludert,
die Strassenbahn nicht fährt,
die Busfahrer streiken,
Schneefall
Glatteis,
Verkehrskollaps
das Auto hatte nen schlechten Tag..
oder der Therapeut obige Probleme ähnlich hat..
man muss nur konsequent die Abweichung von der Frequenz begründen. Irgendwann kommen die Kassen selber darauf, wie bescheuert deren Prüfvorgaben sind.
Wir begründen jede Abweichung.
Peterchens Mondfahrt ist kein Märchen mehr dagegen, aber die KK´s wollen das ja so.
Grüsse
Claus
Wenn der Patient aber nur 1x/Woche Zeit hat,
oder krank wird,
oder in Urlaub fährt,
oder den Termin verschludert,
die Strassenbahn nicht fährt,
die Busfahrer streiken,
Schneefall
Glatteis,
Verkehrskollaps
das Auto hatte nen schlechten Tag..
oder der Therapeut obige Probleme ähnlich hat..
man muss nur konsequent die Abweichung von der Frequenz begründen. Irgendwann kommen die Kassen selber darauf, wie bescheuert deren Prüfvorgaben sind.
Wir begründen jede Abweichung.
Peterchens Mondfahrt ist kein Märchen mehr dagegen, aber die KK´s wollen das ja so.
Grüsse
Claus
Diese Abweichung muss nach HMR und den Rahmenverträgen nicht gegründet werden. Für so eine Begründung muss der Patient eine Freigabe nach Datenschutz und Schweigepflicht unterschreiben.
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Tempelritter schrieb:
Veronika schrieb am 10.3.15 18:11:
Wenn der Patient aber nur 1x/Woche Zeit hat,
oder krank wird,
oder in Urlaub fährt,
oder den Termin verschludert,
die Strassenbahn nicht fährt,
die Busfahrer streiken,
Schneefall
Glatteis,
Verkehrskollaps
das Auto hatte nen schlechten Tag..
oder der Therapeut obige Probleme ähnlich hat..
man muss nur konsequent die Abweichung von der Frequenz begründen. Irgendwann kommen die Kassen selber darauf, wie bescheuert deren Prüfvorgaben sind.
Wir begründen jede Abweichung.
Peterchens Mondfahrt ist kein Märchen mehr dagegen, aber die KK´s wollen das ja so.
Grüsse
Claus
Diese Abweichung muss nach HMR und den Rahmenverträgen nicht gegründet werden. Für so eine Begründung muss der Patient eine Freigabe nach Datenschutz und Schweigepflicht unterschreiben.
Wenn der Patient aber nur 1x/Woche Zeit hat,
oder krank wird,
oder in Urlaub fährt,
oder den Termin verschludert,
die Strassenbahn nicht fährt,
die Busfahrer streiken,
Schneefall
Glatteis,
Verkehrskollaps
das Auto hatte nen schlechten Tag..
oder der Therapeut obige Probleme ähnlich hat..
man muss nur konsequent die Abweichung von der Frequenz begründen. Irgendwann kommen die Kassen selber darauf, wie bescheuert deren Prüfvorgaben sind.
Wir begründen jede Abweichung.
Peterchens Mondfahrt ist kein Märchen mehr dagegen, aber die KK´s wollen das ja so.
Grüsse
Claus
Diese Abweichung muss nach HMR und den Rahmenverträgen nicht gegründet werden. Für so eine Begründung muss der Patient eine Freigabe nach Datenschutz und Schweigepflicht unterschreiben.
Hat die GEZ dich gefragt, ob die deine Daten abfragen durften? (Durften die nicht weil Verfassungsbruch Bund und LAndesverfassung NRW)
Begründung hilft.
Es ist ja schließlich ein Feld dafür da und wenn da steht : Glatteis, Pat.konnte nicht kommen...völlig unverfänglich.
Illegaler ist es sicher, die Termine hinzufrisieren. :point_up:
Gr.
Claus
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Veronika schrieb:
Tempelritter schrieb am 10.3.15 18:18:
Veronika schrieb am 10.3.15 18:11:
Wenn der Patient aber nur 1x/Woche Zeit hat,
oder krank wird,
oder in Urlaub fährt,
oder den Termin verschludert,
die Strassenbahn nicht fährt,
die Busfahrer streiken,
Schneefall
Glatteis,
Verkehrskollaps
das Auto hatte nen schlechten Tag..
oder der Therapeut obige Probleme ähnlich hat..
man muss nur konsequent die Abweichung von der Frequenz begründen. Irgendwann kommen die Kassen selber darauf, wie bescheuert deren Prüfvorgaben sind.
Wir begründen jede Abweichung.
Peterchens Mondfahrt ist kein Märchen mehr dagegen, aber die KK´s wollen das ja so.
Grüsse
Claus
Diese Abweichung muss nach HMR und den Rahmenverträgen nicht gegründet werden. Für so eine Begründung muss der Patient eine Freigabe nach Datenschutz und Schweigepflicht unterschreiben.
Hat die GEZ dich gefragt, ob die deine Daten abfragen durften? (Durften die nicht weil Verfassungsbruch Bund und LAndesverfassung NRW)
Begründung hilft.
Es ist ja schließlich ein Feld dafür da und wenn da steht : Glatteis, Pat.konnte nicht kommen...völlig unverfänglich.
Illegaler ist es sicher, die Termine hinzufrisieren. :point_up:
Gr.
Claus
Wenn ich meine Rechte kenne brauche ich "Termine frisieren". Ich habe eine Frequenzunterschreitung noch nie begründet, eine Absetzung muss ich nicht befürchten.
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Tempelritter schrieb:
was hat das mit der GEZ zu tun? Es gibt für uns Gesetze und Vereinbarungen, daran halte ich mich.
Wenn ich meine Rechte kenne brauche ich "Termine frisieren". Ich habe eine Frequenzunterschreitung noch nie begründet, eine Absetzung muss ich nicht befürchten.
Wenn der Patient aber nur 1x/Woche Zeit hat,
oder krank wird,
oder in Urlaub fährt,
oder den Termin verschludert,
die Strassenbahn nicht fährt,
die Busfahrer streiken,
Schneefall
Glatteis,
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das Auto hatte nen schlechten Tag..
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man muss nur konsequent die Abweichung von der Frequenz begründen. Irgendwann kommen die Kassen selber darauf, wie bescheuert deren Prüfvorgaben sind.
Wir begründen jede Abweichung.
Peterchens Mondfahrt ist kein Märchen mehr dagegen, aber die KK´s wollen das ja so.
Grüsse
Claus
was die Kassen wollen und was sie dürfen sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Wenn man natürlich in vorauseilendem Gehorsam dokumentiert, wieso der Patient nicht kommen kann oder wieso der Therapeut nur 1x pro Woche therapiert hat statt 2x, muß man sich nicht wundern, wenn der Strick der Kassen immer enger gedreht wird.
Noch sieht es so aus, daß ich 14 Kalendertage ohne Begründung unterbrechen darf.
Gib mir bitte mal eine einzige Begründung, wieso ich etwas erklären soll, was ich nicht muß ....
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die neue schrieb:
Veronika schrieb am 10.3.15 18:11:
Wenn der Patient aber nur 1x/Woche Zeit hat,
oder krank wird,
oder in Urlaub fährt,
oder den Termin verschludert,
die Strassenbahn nicht fährt,
die Busfahrer streiken,
Schneefall
Glatteis,
Verkehrskollaps
das Auto hatte nen schlechten Tag..
oder der Therapeut obige Probleme ähnlich hat..
man muss nur konsequent die Abweichung von der Frequenz begründen. Irgendwann kommen die Kassen selber darauf, wie bescheuert deren Prüfvorgaben sind.
Wir begründen jede Abweichung.
Peterchens Mondfahrt ist kein Märchen mehr dagegen, aber die KK´s wollen das ja so.
Grüsse
Claus
was die Kassen wollen und was sie dürfen sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Wenn man natürlich in vorauseilendem Gehorsam dokumentiert, wieso der Patient nicht kommen kann oder wieso der Therapeut nur 1x pro Woche therapiert hat statt 2x, muß man sich nicht wundern, wenn der Strick der Kassen immer enger gedreht wird.
Noch sieht es so aus, daß ich 14 Kalendertage ohne Begründung unterbrechen darf.
Gib mir bitte mal eine einzige Begründung, wieso ich etwas erklären soll, was ich nicht muß ....
was hat das mit der GEZ zu tun? Es gibt für uns Gesetze und Vereinbarungen, daran halte ich mich.
Wenn ich meine Rechte kenne brauche ich "Termine frisieren". Ich habe eine Frequenzunterschreitung noch nie begründet, eine Absetzung muss ich nicht befürchten.
...wonderwoman hat bereits dargelegt das in solch einem Absetzungsfall das Honorar eher um €40 plus ein paar Zerquetschte erhöht wird, ein KG-Rezept also nicht mehr €90 sondern plötzlich (naja ... wenn dann endlich der Zahlungsverzug eintritt...) €130 wert ist :)
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritter schrieb am 10.3.15 19:13:
was hat das mit der GEZ zu tun? Es gibt für uns Gesetze und Vereinbarungen, daran halte ich mich.
Wenn ich meine Rechte kenne brauche ich "Termine frisieren". Ich habe eine Frequenzunterschreitung noch nie begründet, eine Absetzung muss ich nicht befürchten.
...wonderwoman hat bereits dargelegt das in solch einem Absetzungsfall das Honorar eher um €40 plus ein paar Zerquetschte erhöht wird, ein KG-Rezept also nicht mehr €90 sondern plötzlich (naja ... wenn dann endlich der Zahlungsverzug eintritt...) €130 wert ist :)
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rudibam schrieb:
Ärger? Unsinn. Ich finde es imer gut bei 1-5x. Dann können wir wenigsten wählen und dem Betrieb anpassen. Aber Warum hat Anonymus anonym gepostet? Man liest das Posting und schon ist alles klar.
Ich nenne das auch vorauseilenden Gehorsam der einige Regeln bricht.
Das ist wieder typisch Physio :smile:
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morpheus-06 schrieb:
Warum wird etwas begründet was man gar nicht muss?
Ich nenne das auch vorauseilenden Gehorsam der einige Regeln bricht.
Das ist wieder typisch Physio :smile:
Die einen klagen gegen ungerechtigerweise abgesetzte Rezepte, die anderen lassen Rezepte ändern.
Wie gesagt, ab 2016 sollen die ÄRzte nur noch mit Software arbeiten ,die nur noch korrekt ausgefüllte Verordnungen ausdrucken können.
Dann dürfte das Problem der Absetzung wegen falsch ausgestellter Rezepte vorbei sein.
DAK und AOK HH/Rheinland hatten mir wegen der Frequenz 1-2x pro Woche die Rechnungen gekürzt, ja ich bin dagegen angegangen und habe das Geld bekommen, aber deutlich später als das Zahlungsziel auch wenn mit 40€ zusätzlich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann jeder dann wohl machen wie er will:
Die einen klagen gegen ungerechtigerweise abgesetzte Rezepte, die anderen lassen Rezepte ändern.
Wie gesagt, ab 2016 sollen die ÄRzte nur noch mit Software arbeiten ,die nur noch korrekt ausgefüllte Verordnungen ausdrucken können.
Dann dürfte das Problem der Absetzung wegen falsch ausgestellter Rezepte vorbei sein.
DAK und AOK HH/Rheinland hatten mir wegen der Frequenz 1-2x pro Woche die Rechnungen gekürzt, ja ich bin dagegen angegangen und habe das Geld bekommen, aber deutlich später als das Zahlungsziel auch wenn mit 40€ zusätzlich.
Gerade weil jeder macht was er will hat die PT keinen guten Ruf.
Ich kann bei einer Frequenz von 1-X oder einer Frequenzunterschreitung keinen Fehler erkennen.
Wie schon geschrieben wurde Rechte kennen und einsetzen!
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morpheus-06 schrieb:
Glaubst du noch an den Weihnachtsmann?
Gerade weil jeder macht was er will hat die PT keinen guten Ruf.
Ich kann bei einer Frequenz von 1-X oder einer Frequenzunterschreitung keinen Fehler erkennen.
Wie schon geschrieben wurde Rechte kennen und einsetzen!
Ganz einfach, vorher begründet = hinterher keine Absetzung, die womöglich nicht "heilbar" ist, sprich, das Rezept und die Summe ist futsch.
gr
claus
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Veronika schrieb:
Warum?
Ganz einfach, vorher begründet = hinterher keine Absetzung, die womöglich nicht "heilbar" ist, sprich, das Rezept und die Summe ist futsch.
gr
claus
Es ging um Datenschutz, der selbst den Gesetzgeber nicht interessiert.
Und natürlich "frisiert" niemand Daten.
gr
claus
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Veronika schrieb:
Entschuldige bitte.
Es ging um Datenschutz, der selbst den Gesetzgeber nicht interessiert.
Und natürlich "frisiert" niemand Daten.
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Entschuldige bitte.
Es ging um Datenschutz, der selbst den Gesetzgeber nicht interessiert.
Und natürlich "frisiert" niemand Daten.
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Die Datenschützer interessiert das schon. Da ist auch sehr schnell eine Abmahnung fällig wenn das publik wird. Du einer von der Sorte bei rot gehen alle über die Kreuzung dann kann das nicht so falsch sein. Aber lieber in vorauseilendem Gehorsam handeln wie seine Rechte bei den Kassen einfordern. Solche Typen braucht die Physiowelt nicht, gerade die machen uns zum Spielball der Kassen.
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morpheus-06 schrieb:
Veronika schrieb am 11.3.15 20:36:
Entschuldige bitte.
Es ging um Datenschutz, der selbst den Gesetzgeber nicht interessiert.
Und natürlich "frisiert" niemand Daten.
gr
claus
Die Datenschützer interessiert das schon. Da ist auch sehr schnell eine Abmahnung fällig wenn das publik wird. Du einer von der Sorte bei rot gehen alle über die Kreuzung dann kann das nicht so falsch sein. Aber lieber in vorauseilendem Gehorsam handeln wie seine Rechte bei den Kassen einfordern. Solche Typen braucht die Physiowelt nicht, gerade die machen uns zum Spielball der Kassen.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... ich nenne das schon "Kadavergehorsam" - geht gar nicht - braucht niemand!
Gruß Evi
2. was letztlich dem Patienten bekommt erkenne ich doch nur zu allererst innerhalb des Therapieablauf
3. wenn die Verordnung "auf 1 x wöchentlich" wegweisend ausgestellt wurde, so bedeutet das doch nicht anderes, als erst nach 6. Wo.-ablauf darf /kann sich der Versicherte beim Dr. melden (s.h. Nr 1)
zum Totlachen oder kotzen
die Beurteilung /Reinreden vom nichtwissenden Angestellten des "öffentlichen "Dienstes
:scream:
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Norbert Meyer schrieb:
1. Wie war das mit der Wirtschaftlichkeit der Anwendungen
2. was letztlich dem Patienten bekommt erkenne ich doch nur zu allererst innerhalb des Therapieablauf
3. wenn die Verordnung "auf 1 x wöchentlich" wegweisend ausgestellt wurde, so bedeutet das doch nicht anderes, als erst nach 6. Wo.-ablauf darf /kann sich der Versicherte beim Dr. melden (s.h. Nr 1)
zum Totlachen oder kotzen
die Beurteilung /Reinreden vom nichtwissenden Angestellten des "öffentlichen "Dienstes
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Problem beschreiben
hgb schrieb:
..das, was aufregt ist die offensichtliche Unkenntnis über Indikation und Therapie mit Heilmitteln.
Alles andere ist HMK und Wirtschaftlichkeit und da führt zur Zeit kein Weg raus.
mfg hgb :frowning:
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