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Eppendorf / Hoheluft Ost
Teilzeit / Vollzeit: 3-5 Tage die
Woche
Wir sind eine moderne Praxis zum
Wohlfühlen im schönen Eppendorf /
Hoheluft Ost mit orthopädischer
und sportmedizinischer Ausrichtung,
die sehr eng mit den führenden
Fachärzten zusammenarbeitet und
Patienten ausschließlich im
Stundentakt behandelt.
Möchtest du in einem jungen Team
arbeiten, gut verdienen, dich mit
führenden Fachärzten austauschen
und interessante Patienten aus der
O...
Eppendorf / Hoheluft Ost
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Woche
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ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination.
Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden.
Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen.
Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht.
Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt?
Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation:
Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken?
Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient
Vielen Dank euch!
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isi.d schrieb:
Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination.
Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden.
Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen.
Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht.
Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt?
Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation:
Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken?
Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient
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pt ani schrieb:
@Richie28 Nein, nur wenn es nicht spezifiziert ist.
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Richie28 schrieb:
Du benötigst dafür alle Zulassungen. Auch KG Gerät.
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