physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg Hoheluft Ost / Eppendorf

Verstärke unser Team in Hamburg
Eppendorf / Hoheluft Ost

Teilzeit / Vollzeit: 3-5 Tage die
Woche

Wir sind eine moderne Praxis zum
Wohlfühlen im schönen Eppendorf /
Hoheluft Ost mit orthopädischer
und sportmedizinischer Ausrichtung,
die sehr eng mit den führenden
Fachärzten zusammenarbeitet und
Patienten ausschließlich im
Stundentakt behandelt.
Möchtest du in einem jungen Team
arbeiten, gut verdienen, dich mit
führenden Fachärzten austauschen
und interessante Patienten aus der
O...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie standardisierte Heilmittelkombination (KG,MT,KMT)

Neues Thema
standardisierte Heilmittelkombination (KG,MT,KMT)
Es gibt 3 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
isi.d
Gestern
Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination.
Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden.
Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen.
Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht.

Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt?

Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation:
Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken?
Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient
Vielen Dank euch!
1

Gefällt mir

Hallo zusammen, ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination. Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis. Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden. Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen. Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht. Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt? Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation: Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken? Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient Vielen Dank euch!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

isi.d schrieb:

Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination.
Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden.
Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen.
Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht.

Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt?

Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation:
Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken?
Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient
Vielen Dank euch!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Richie28
Gestern
Du benötigst dafür alle Zulassungen. Auch KG Gerät.
1

Gefällt mir

Du benötigst dafür alle Zulassungen. Auch KG Gerät.
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Gestern
@Richie28 Nein, nur wenn es nicht spezifiziert ist.
2

Gefällt mir

• ali
• GüSta
@Richie28 Nein, nur wenn es nicht spezifiziert ist.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Richie28 Nein, nur wenn es nicht spezifiziert ist.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Richie28 schrieb:

Du benötigst dafür alle Zulassungen. Auch KG Gerät.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie standardisierte Heilmittelkombination (KG,MT,KMT)

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns