Zur Verstärkung unserer Fakultät
für Therapiewissenschaften suchen
wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten w/m/d für unsere
Lehrambulanz am Campus in
Vollzeit (auch Teilzeit möglich).
Die Stelle ist zunächst auf 2
Jahre befristet.
Wir bieten Ihnen:
- Spannendes und
abwechslungsreiches Aufgabengebiet
mit Eigenverantwortung an einer
wachsenden, internationalen und
zukunftsorientierten Hochschule
- Weiterbildung wird bei der S...
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tramper schrieb:
Liebe Kollegen,hat jemand eventuell noch einen Rat...Uns wurden heute 2 Rezepte( 09/21) komplett abgesetzt( 600 Euro) wegen des Fehlens der 2 Buchstaben , ,EX"...Darüber steht ausgeschrieben die Diagnose Gonarthrose.Ich bin geschockt...hat das alles Methode,sollen auch die Therapeuten aufgeben,weil die Bürokratie einen auffrisst.Ich finde gerade keine klaren Worte..ich hab die Patientin nach bestem Wissen und Gewissen behandelt bei klarer Diagnose und auf dem Rezept einfach die fehlende Diagnosegruppe übersehen.Dank des neuen Rahmenvertrages,kann ich nicht mal mehr eine Korrektur vornehmen.600 Euro im Sand wegen 2 Buchstaben...Das kann doch nicht wahr sein!?
Willkommen im Klub! Wir alle zahlen Lehrgeld in der Rezeptprüfung😃
Ansonsten erklär dem Arzt was passiert ist und lass dir vom Arzt ein neues (Ersatz) Rezept mit aktuellen Datum ausstellen.
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Und warum eine neue VO mit aktuellem Datum ausstellen lassen?
Bringt doch nichts, da die Urbelege ja bei der KKasse liegen...
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KGSchuller schrieb:
Also das hilft dem Fragesteller:in jetzt nicht wirklich weiter....face_with_rolling_eyes
Und warum eine neue VO mit aktuellem Datum ausstellen lassen?
Bringt doch nichts, da die Urbelege ja bei der KKasse liegen...
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massu schrieb:
Schaff dir eine Software, die die Rezepte prüft, oder wenn du mit einem Abrechnungszentrum abrechnest, zahl die Rezeptprüfung.
Willkommen im Klub! Wir alle zahlen Lehrgeld in der Rezeptprüfung😃
Ansonsten erklär dem Arzt was passiert ist und lass dir vom Arzt ein neues (Ersatz) Rezept mit aktuellen Datum ausstellen.
warum kannst Du die Diagnosegruppe laut Rahmenvertrag nicht "heilen"?
Hab ich da etwas übersehen.....dieser Fall wurde sogar vom Schiedsgericht geklärt.
Du musst natürlich die Fristen einhalten, aber sonst ist das eigentlich heilbar.
Quelle: Anlage 3, Seite 16 , J) Diagnosegruppe sowie Fußnote 7. (Klärung durch das Schiedsgericht.)
Korrekturverfahren muss innerhalb von 3 Monaten stattfinden.
grüße
P.S. Wichtig ist natürlich auch, wann Du Kenntnis von der Absetzung hattest. Zu lesen war bei Dir: "Uns wurden heute!!! 2 Rezepte( 09/21) komplett abgesetzt( 600 Euro) wegen des Fehlens der 2 Buchstaben , ,EX""
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tramper schrieb:
KEine Chance Folterknecht...Rezept ist von 9/21 und kam jetzt zurück...Dat Ding ist durch...Aber Dankeschön
Das war genau der Punkt, warum ich ein P.S. gesetzt habe. Wenn Du die Absetzung heute bekommen haben solltest, ist da überhaupt nichts durch.
Wenn die Absetzung schon vor über 3 Monaten erfolgt ist, dann ist es durch.
grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
@tramper
Das war genau der Punkt, warum ich ein P.S. gesetzt habe. Wenn Du die Absetzung heute bekommen haben solltest, ist da überhaupt nichts durch.
Wenn die Absetzung schon vor über 3 Monaten erfolgt ist, dann ist es durch.
grüße
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tramper schrieb:
@Folterknecht.fg..2091 Guten Morgen sitze wieder brav in der Praxis...die Absetzungsinfo kam gestern mit der Post...ich versuch es zu korrigieren.. Arzt im Urlaub...fand gestern Zettel an seiner Praxistür...Anruf Krankenkasse...20 min Warteschleife...für die Info:,,Sie müssen aufpassen...nehmen Sie es als Lehrgeld!" Mir fällt echt nix mehr dazu ein.Mit einem Strafabzug hätte ich ja noch okay gesagt,aber komplett...Das ist meine Praxismiete...wegen zwei Buchstaben...Ich versuch mein Glück,Hoffnung stirbt ja bekanntlich zum Schluss...aber fair ist anders da es kein grober Verstoßes ist...Aber gut...Lieben Dank trotzdem
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mark760 schrieb:
Die Dreimonatsfrist beginnt mit Bekanntgabe der Absetzung.
Moin,
ich benutze seit geraumer Zeit die App THEVEA. Das funktioniert vor Ort mit dem Smartphone und auch am Windows PC. Eine Prüfung dauert nur Sekunden und hat bisher sicher geklappt.
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Ligamentum schrieb:
@tramper
Moin,
ich benutze seit geraumer Zeit die App THEVEA. Das funktioniert vor Ort mit dem Smartphone und auch am Windows PC. Eine Prüfung dauert nur Sekunden und hat bisher sicher geklappt.
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tramper schrieb:
@mark760 Dankeschön Mark760,laut Noventi stimmt dies wohl nicht...Alles müsse in den neu vorgeschriebenen 9 Monaten erledigt sein und da das Rezept von 9/21 ist...wäre dies durch...
Fristhemmung durch unkenntniss, da die Absetzung erst jetzt erfolgte, beginnt die Frist auch erst nach Kenntnis der Absetzung. Ohne Kenntniss dieser kann logischerweise auch keine Frist beginnen.
Übrigens gelten die 9 Monate nur für die Abrechnungen der VO´s, eine Absetzung erfolgt ja erst aufgrund einer vorher eingereichten Abrechnung. Danach gilt die 3-Monats-Frist für Korrekturen
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KGSchuller schrieb:
@tramper
Fristhemmung durch unkenntniss, da die Absetzung erst jetzt erfolgte, beginnt die Frist auch erst nach Kenntnis der Absetzung. Ohne Kenntniss dieser kann logischerweise auch keine Frist beginnen.
Übrigens gelten die 9 Monate nur für die Abrechnungen der VO´s, eine Absetzung erfolgt ja erst aufgrund einer vorher eingereichten Abrechnung. Danach gilt die 3-Monats-Frist für Korrekturen
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo @tramper
warum kannst Du die Diagnosegruppe laut Rahmenvertrag nicht "heilen"?
Hab ich da etwas übersehen.....dieser Fall wurde sogar vom Schiedsgericht geklärt.
Du musst natürlich die Fristen einhalten, aber sonst ist das eigentlich heilbar.
Quelle: Anlage 3, Seite 16 , J) Diagnosegruppe sowie Fußnote 7. (Klärung durch das Schiedsgericht.)
Korrekturverfahren muss innerhalb von 3 Monaten stattfinden.
grüße
P.S. Wichtig ist natürlich auch, wann Du Kenntnis von der Absetzung hattest. Zu lesen war bei Dir: "Uns wurden heute!!! 2 Rezepte( 09/21) komplett abgesetzt( 600 Euro) wegen des Fehlens der 2 Buchstaben , ,EX""
"Soweit in Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnung durch die Krankenkasse auf, dass eine oder mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite der Verordnung fehlen oder erkennbarfalsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit diefehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen. Dazu sendet sie dem zugelassenenLeistungserbringer eine Kopie der Originalverordnung und die Begründung der Absetzung mitVerweis auf Anlage 3a dieses Vertrages. Reicht der Leistungserbringer die Korrektur/Ergänzung nicht (fristgerecht innerhalb von 3 Monaten) ein, bleibt die Absetzung bestehen, dieVerordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden."
Dieser Absatz ist gemäß des Schiedsspruches 1 HE 22-20 vom 08.03.2021 festgesetzt.
Folterknecht hat auch genau den Punkt genannt, wo man nachsehen kann, das dies heilbar ist!
Also Absetzung nicht akzeptieren, Kopie des Urbeleges von der Kasse mit Fristsetzung anfordern, Arzt aufsuchen, Korrektur machen lassen (Datum nicht vergessen!!) und sofort neu einreichen. Alles mit Verweis auf den RV und der Anlage 3a gemäß Schiedsspruch.
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silvia43 schrieb:
Bei uns fehlte die Behandlungsfrequenz bei der Heissluft, einfach übersehen, DDG hat das gesamte Rezept abgesetzt , wir haben einen Widerspruch geschrieben genau mit dem Text des § 4 . Gestern kam das Schreiben der DDG abgelehnt !
(Vertragspartner ist die KKAsse). Hinschreiben, das dir die VO in Kopie gemäß §4 Abs. 5 der Anlage 3a des RV zur Heilung auszuhändigen ist. BItte mit Fristsetzung, denn ablehnen geht nicht, das ist Vertragsbruch. Weiter gleich mitschreiben, das du nach Fristablauf einen Anwalt einschaltest, denn die Frist läuft bereits mit Kentniss der ersten Absetzung!
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KGSchuller schrieb:
Nicht gefallen lassen, direkt die KKasse anschreiben, nicht das Abrechnungszentrum!
(Vertragspartner ist die KKAsse). Hinschreiben, das dir die VO in Kopie gemäß §4 Abs. 5 der Anlage 3a des RV zur Heilung auszuhändigen ist. BItte mit Fristsetzung, denn ablehnen geht nicht, das ist Vertragsbruch. Weiter gleich mitschreiben, das du nach Fristablauf einen Anwalt einschaltest, denn die Frist läuft bereits mit Kentniss der ersten Absetzung!
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KGSchuller schrieb:
§ 4 Abs. 5 der Anlage 3a
"Soweit in Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnung durch die Krankenkasse auf, dass eine oder mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite der Verordnung fehlen oder erkennbarfalsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit diefehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen. Dazu sendet sie dem zugelassenenLeistungserbringer eine Kopie der Originalverordnung und die Begründung der Absetzung mitVerweis auf Anlage 3a dieses Vertrages. Reicht der Leistungserbringer die Korrektur/Ergänzung nicht (fristgerecht innerhalb von 3 Monaten) ein, bleibt die Absetzung bestehen, dieVerordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden."
Dieser Absatz ist gemäß des Schiedsspruches 1 HE 22-20 vom 08.03.2021 festgesetzt.
Folterknecht hat auch genau den Punkt genannt, wo man nachsehen kann, das dies heilbar ist!
Also Absetzung nicht akzeptieren, Kopie des Urbeleges von der Kasse mit Fristsetzung anfordern, Arzt aufsuchen, Korrektur machen lassen (Datum nicht vergessen!!) und sofort neu einreichen. Alles mit Verweis auf den RV und der Anlage 3a gemäß Schiedsspruch.
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tramper schrieb:
Ich werd es versuchen und euch informieren...Dankeschön an alle für eure Hilfe...als Minnipraxis hab ich komplett Nerven gelassen.Dankee
Aber dafür sind viele PI leider nicht zu überzeugen, dass man z.B. in diesen Fällen mal einen landes- / bundesweiten Warnstreik ausruft - wie z.B. dies in Italien bei der Müllabfuhr läuft oder in FR mit den Gelbwesten - erst wenn es für die Verantwortlichen eng wird, bewegen die sich ...
Aber der PI / Physio ans sich ist in der Regel für solche Vorgehensweise leider zu sozial eingestellt....
Das sind zwar harte Worte aber leider ist dies alles so ... den letzten beisen die Hunde und das sind leider die Physios ...
sonnigen Sonntag noch ...
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Die allermeisten Patienten kämen relativ problemlos klar. Und die anderen Patienten, die es wirklich trifft, sind idR die schwereren Fälle, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, bei den Kassen Druck zu machen.
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Sarah Gerbert schrieb:
Das Problem ist auch, das ein, sagen wir meinetwegen auch zweiwöchiger, Therapeutenstreik einfach keine Wirkung hätte. Es wäre nun mal keine wichtige Infrastruktur betroffen. Im Gegensatz zur Müllabfuhr oder auch den Erzieherinnen.
Die allermeisten Patienten kämen relativ problemlos klar. Und die anderen Patienten, die es wirklich trifft, sind idR die schwereren Fälle, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, bei den Kassen Druck zu machen.
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JürgenK schrieb:
das geht den KK doch am A..ch vorbei. denn sie brauchen dann ja auch nix zu bezahlen uhu-schuhu!
... deshalb können sich die KK auch so viel erlauben. Diese wissen genau, daß ein Streik den Therapeuten nichts bringen würde. Wir würden nur uns selbst schaden - traurig aber wahr. Wir haben eben kein Druckmittel. Druck könnten nur die Patienten auf die KK ausüben, aber da können wir lange warten ...
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Evemarie Kaiser schrieb:
@JürgenK
... deshalb können sich die KK auch so viel erlauben. Diese wissen genau, daß ein Streik den Therapeuten nichts bringen würde. Wir würden nur uns selbst schaden - traurig aber wahr. Wir haben eben kein Druckmittel. Druck könnten nur die Patienten auf die KK ausüben, aber da können wir lange warten ...
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uhu-schuhu schrieb:
Da fragt man/frau sich doch weshalb überhaupt noch eine Kassenzulassung und nicht nur Privat behandeln. Erst wenn es den Patienten Geld kostet, wird er sich auch dafür einsetzen und nicht nur die Kassenmentalität haben - die Kasse zahlt das ja , ist mir doch egal wieviel und zu welchen Bedingungen... - bzw. wenn es keine Physiopraxen mit GKV-Zulassung mehr gibt, werden vielleicht die Kassen auch mal aufwachen...
Aber dafür sind viele PI leider nicht zu überzeugen, dass man z.B. in diesen Fällen mal einen landes- / bundesweiten Warnstreik ausruft - wie z.B. dies in Italien bei der Müllabfuhr läuft oder in FR mit den Gelbwesten - erst wenn es für die Verantwortlichen eng wird, bewegen die sich ...
Aber der PI / Physio ans sich ist in der Regel für solche Vorgehensweise leider zu sozial eingestellt....
Das sind zwar harte Worte aber leider ist dies alles so ... den letzten beisen die Hunde und das sind leider die Physios ...
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