Physiotherapeut*in (w/m/d) in VZ,
TZ oder auf Minijob-Basis ab
sofort. Auch Berufsanfänger*innen
sind herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich im
Kölner Westen in
Bergheim-Oberaußem. Wir sind
angegliedert an die
Pflegeeinrichtung Haus Sandberg.
Wir bieten unseren Patientinnen und
Patienten das gesamte Spektrum der
Physio- und Ergotherapie
einschließlich Hausbesuche an.
Dich erwartet:
- ein 6-köpfiges Team, davon 2
Ergotherapeutinnen
- Eine gut ausg...
TZ oder auf Minijob-Basis ab
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ich bin erst seit kurzem Selbstständig und bräuchte eure Hilfe!!
Eine Patientin kam zu ihrem ersten Termin MLD 60 mit einen am Handy abfotografierten Rezept und meinte:“ ich bring es zum nächsten mal mit“. Habe mir dieses Rezept angeschaut und alle personen bezogenen Daten abgeschrieben. Ich habe die Behandlung durchgeführt und zum nächsten vereinbarten Termin kam sie nicht mehr. ( Also habe ich das Rezept auch nicht)
Darf ich ihr eine Rechnung über die durchgeführte Leistung und für den nicht abgesagte Termin schicken, obwohl ich kein Rezept habe ?
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe
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also: Unter Lehrgeld abhaken
Bei PatientInnen die ich kenne hab ich mit der Vorgehensweise kein Problem. Da bekomme ich immer wieder mal eine mail mit dem Rezept und ich verschicke im Gegenzug die Termine.
Unbekannte oder neue PatientInnen habe ich auch schon wieder weggeschickt wenn das Rezept nicht vorlag.
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mbone schrieb:
Alles Wichtige und Richtige ist ja schon gesagt
also: Unter Lehrgeld abhaken
Bei PatientInnen die ich kenne hab ich mit der Vorgehensweise kein Problem. Da bekomme ich immer wieder mal eine mail mit dem Rezept und ich verschicke im Gegenzug die Termine.
Unbekannte oder neue PatientInnen habe ich auch schon wieder weggeschickt wenn das Rezept nicht vorlag.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für deine Antwort!
Hast du mit der Patientin das Gespräch gesucht, nachdem sie nicht mehr kam? Die Gründe können ganz vielfältig sein und ein offener Anruf könnte vieles entspannen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Weiter unten gab es ja schon eine Menge Tipps.
Hast du mit der Patientin das Gespräch gesucht, nachdem sie nicht mehr kam? Die Gründe können ganz vielfältig sein und ein offener Anruf könnte vieles entspannen.
MfG :)
Ich wollte wissen, ob ich ihr eine Mahnung schicken sollte oder nicht ?! blush
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ingo, ja ich habe das Gespräch mit ihr gesucht! Sie kam mir auch gut entgegen und meinte das sie die Rechnung zahlt. Allerdings ist es jetzt schon 1 Monat her und ich habe das Geld noch nicht!
Ich wollte wissen, ob ich ihr eine Mahnung schicken sollte oder nicht ?! blush
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doreens schrieb:
ja!!!!
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bianca04 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ja und wenn es sein muss auch das inkasso schicken , so was geht gar nicht .
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stephan326 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer solltest Du Zeit finden Ja
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen,
ich bin erst seit kurzem Selbstständig und bräuchte eure Hilfe!!
Eine Patientin kam zu ihrem ersten Termin MLD 60 mit einen am Handy abfotografierten Rezept und meinte:“ ich bring es zum nächsten mal mit“. Habe mir dieses Rezept angeschaut und alle personen bezogenen Daten abgeschrieben. Ich habe die Behandlung durchgeführt und zum nächsten vereinbarten Termin kam sie nicht mehr. ( Also habe ich das Rezept auch nicht)
Darf ich ihr eine Rechnung über die durchgeführte Leistung und für den nicht abgesagte Termin schicken, obwohl ich kein Rezept habe ?
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe
Bist du kein HP Physio, hättest du sie nicht behandeln dürfen ohne Rezept.
Alles Gute
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja bin auch HP, allerdings hat sie keine Honorarvereinbarung unterschrieben. Danke für deine Antwort! Werde ich in Zukunft unterschreiben lassen!
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elena34 schrieb:
BIst du HP für Physiotherapie? Dann kannst du eine privatrechnung für die Behandlung plus für den ausgefallenen Termin schreiben. Allerdings muss Sie diese Rechnung nicht bezahlen, wenn sie keine Honorarvereinbarung unterschrieben hat.
Bist du kein HP Physio, hättest du sie nicht behandeln dürfen ohne Rezept.
Alles Gute
Natürlich kannst Du ihr eine Rechnung schicken. Ob Du sie zur Bezahlung zwingen kannst, hängt davon ab, was Du zu Behandlungsbeginn mit ihr vereinbart hast. Wenn Du nichts schriftliches in der Hand hast, wirst Du wahrscheinlich Probleme bekommen, an Dein Geld zu kommen.
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MikeL schrieb:
Es gehört wohl mit zur Selbständigkeit dazu, dass man solche Erfahrungen macht. Aus Fehlern kann man nur lernen. Hat Du die Patientin wenigstens für die erhaltene Behandlung irgendetwas unterschreiben und sie sich ausweisen lassen? Du hättest zur ersten Behandlung bei nicht vorliegender Oriiginalverordnung z.B. eine Vorauszahlung vereinbaren sollen, die Du bei späterer Vorlage des Originals (bei Kassenrezept) wieder zurückgezahlt oder bei Privatrezept mit der Endrechnung hättest verrechnen können. Hast Du wenigstens das abfortografierte Rezept von der Patientin zugeschickt bekommen oder selbst von ihrem Handy abfotografiert?
Natürlich kannst Du ihr eine Rechnung schicken. Ob Du sie zur Bezahlung zwingen kannst, hängt davon ab, was Du zu Behandlungsbeginn mit ihr vereinbart hast. Wenn Du nichts schriftliches in der Hand hast, wirst Du wahrscheinlich Probleme bekommen, an Dein Geld zu kommen.
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christos schrieb:
Grundsätzlich nie eine Behandlung durchführen ohne ein Rezept und bei uns gibt es erst Termine nur mit Rezept was in die Praxis gebracht werden muß egal was der Patient sagt mache ich so seit über 20 Jahren und hatte nie Probleme.
Irgendwas, das aus dieser Grundeinstellung, die zunächst einmal gar nicht schlecht ist, geschieht, führt dann irgendwann bei jeder Therapeutin oder jedem Therapeuten dazu, dass dies ausgenutzt wird.
Es hilft nix: Wir behandeln die Patientin bzw. den Patienten nur dann, wenn das Originalrezept vorliegt und die Therapieeinheit auch durch Unterschrift bestätigt werden kann.
Schließlich lässt sich an der Tankstelle mit einem fotografierten 50 Euro-Schein auch kein Brandbeschleuniger erwerben.
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LogoMijo schrieb:
Es zeigt erneut, dass wir zu sehr an das Gute im Menschen glauben.
Irgendwas, das aus dieser Grundeinstellung, die zunächst einmal gar nicht schlecht ist, geschieht, führt dann irgendwann bei jeder Therapeutin oder jedem Therapeuten dazu, dass dies ausgenutzt wird.
Es hilft nix: Wir behandeln die Patientin bzw. den Patienten nur dann, wenn das Originalrezept vorliegt und die Therapieeinheit auch durch Unterschrift bestätigt werden kann.
Schließlich lässt sich an der Tankstelle mit einem fotografierten 50 Euro-Schein auch kein Brandbeschleuniger erwerben.
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kvet schrieb:
So eine Vorgehensweise ist doch bei Physiotherapeuten Standard, vor allem bei Hausbesuchen.
Bei Dauerpatienten sieht die Sache meistens etwas anders aus. Aber einen neuen Patienten würde ich nicht auf gut Glück 60 Minuten lang behandeln.
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die neue schrieb:
siehe Vorschlag von @MikeL : Vorauszahlung kassieren und bei Vorlage des Kassenrezeptes zurückerstatten und bei Privatrezept mit der Endrechnung verrechnen.
Bei Dauerpatienten sieht die Sache meistens etwas anders aus. Aber einen neuen Patienten würde ich nicht auf gut Glück 60 Minuten lang behandeln.
Ich kann natürlich auch die Behandlung durchführen, doch wenn es kein Rezept gibt, dann ärgere ich mich darüber, dass ich in dieser Zeit keine Praxisorganisation gemacht, keinen Bericht geschrieben oder einfach relaxt habe.
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LogoMijo schrieb:
Ja, Patient*in wird weggeschickt, da ja bei der Terminvergabe auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, eine Verordnung mitzubringen. Ich habe dann tatsächlich eine Lücke, während der ich sicherlich Praxisorganisation machen, Bericht schreiben oder einfach relaxen kann.
Ich kann natürlich auch die Behandlung durchführen, doch wenn es kein Rezept gibt, dann ärgere ich mich darüber, dass ich in dieser Zeit keine Praxisorganisation gemacht, keinen Bericht geschrieben oder einfach relaxt habe.
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christos schrieb:
Wir geben telefonisch keine Termine nur wenn das Rezept in Original vorliegt können es in den Briefkasten werfen 24Stunden lang mit Telefonnummer erst dann Terminvergabe funktioniert sehr gut .
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Schippi schrieb:
Natürlich gebe ich den Ersttermin am Telefon!
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Heuberger schrieb:
Was , wenn z.B. telefonisch ein Termin ausgemacht wird und zum ausgemachten Termin das Rezept fehlt? Ihr schickt den Patienten wieder weg? Dann hast dann ne Stunde Lücke und keine Einnahmen bei MLD (60) ?!
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asima schrieb:
Und das unterschreiben alle, auch wenn ich sie schon kenne. Also mit Zusatz, dass sie selbst zahlen, wenn sie nicht nachreichen.
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silvia43 schrieb:
Wir lassen uns dann auf einem Zettel mit Datum und Unterschrift die Behandlung bestätigen und erklären ,das beim nächsten mal das Rz. vorliegen muss, andernfalls das die bereits erfolgte Behandlung in Privatrechnung erfolgt.
Ich bin froh, dass mir bis heute sowas nicht passiert ist. Meist schicken mir die „neuen“ Patienten ihre Rezepte per E-Mail mit der Kontakt Tel. Nr.
Bei Anmeldung habe ich mind. die Tel. Nr. ist die bei dir auch falsch?
Mein letzter Ausweg wäre den Arzt zu kontaktieren und ihm Bescheid sagen. Und versuchen ein Privatrezept mit 2 Behandlungen zu bekommen. Aber ohne Unterschrift wird es schwer werden…
Es kommt schon vor, dass die Patienten ihr Rezept vergessen haben. Aber bis dato ist alles ok verlaufen.
Ich werde jetzt in Zukunft immer eine Unterschrift auf dem Empfangsbestätigungsformular bei nicht Vorhandensein eines Rezeptes verlangen.
Danke für den Input!
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massu schrieb:
Wie dreist!! Man lernt nie aus…
Ich bin froh, dass mir bis heute sowas nicht passiert ist. Meist schicken mir die „neuen“ Patienten ihre Rezepte per E-Mail mit der Kontakt Tel. Nr.
Bei Anmeldung habe ich mind. die Tel. Nr. ist die bei dir auch falsch?
Mein letzter Ausweg wäre den Arzt zu kontaktieren und ihm Bescheid sagen. Und versuchen ein Privatrezept mit 2 Behandlungen zu bekommen. Aber ohne Unterschrift wird es schwer werden…
Es kommt schon vor, dass die Patienten ihr Rezept vergessen haben. Aber bis dato ist alles ok verlaufen.
Ich werde jetzt in Zukunft immer eine Unterschrift auf dem Empfangsbestätigungsformular bei nicht Vorhandensein eines Rezeptes verlangen.
Danke für den Input!
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PT BLN schrieb:
… wenn man sektoraler HP ist, dann schon…
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elena34 schrieb:
wink
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elena34 schrieb:
@PT BLN das hatten wir weiter oben schon so besprochen
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elena34 schrieb:
Abesehen davon, wie jeder Einzelne es macht. Es bleibt dabei, dass wir ohne Rezept gar nich behandeln dürfen!! Ich schicke auch weg
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