Wir suchen ab Januar 2026 eine
motivierte, kompetente Verstärkung
in Vollzeit (30-40h).
Kurz über uns:
Unsere Praxis liegt im schönen
Eimsbüttel direkt an der U-Bahn
Station Lutterothstrasse. Wir haben
fünf Behandlungsräume und einen
KGG-Raum. Unser Team ist jung und
sehr beständig, worüber wir sehr
dankbar sind. Ein Platz im Team ist
noch frei und wir würden uns über
einen aufgeschlossenen, engagierten
Kollegen/-in freuen.
Unser Therapieschwerpunkt liegt in
der Behandlung von...
motivierte, kompetente Verstärkung
in Vollzeit (30-40h).
Kurz über uns:
Unsere Praxis liegt im schönen
Eimsbüttel direkt an der U-Bahn
Station Lutterothstrasse. Wir haben
fünf Behandlungsräume und einen
KGG-Raum. Unser Team ist jung und
sehr beständig, worüber wir sehr
dankbar sind. Ein Platz im Team ist
noch frei und wir würden uns über
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Kollegen/-in freuen.
Unser Therapieschwerpunkt liegt in
der Behandlung von...
mich beschäftigt eine Sache sehr und würde gerne wissen, ob hier jemand ist der definitiv darüber Bescheid weiß
Bitte keine Vermutungen :)
Ich bin selbstständig und habe vorher den
großen hp angefangen. Durch eine sehr schnelle Entscheidung über eigene Praxis Ja oder nein musste ich den großen hp abbrechen. ( Zeitmangel. )
Ich bin ein absoluter Fan von procain/ neuraltherapie.
Unsere Gesetzeslage ist so, dass ich die Haut nicht verletzen darf. Procain in 2% Lösung ist frei verkäuflich und nutze es innerhalb der Familie außerhalb der Praxis sehr oft und effektiv. Die Gesetzeslage ist so, dass es nur dann verschreibungspflichtig ist, wenn ich eine i.m Infusion durchführen würde. Das kann kein Apotheker wissen was ich damit mache. Erster Wiederspruch.
2. Wiederspruch. Wenn ich auf der Straße das mache und nicht im Dienst bin ist es völlig legal.
Nun zu meiner Frage ( sorry für den langen Text aber viele wissen das nicht)
Wenn mir jemand eine Unterschrift gibt,in einem ausführlichen therapievertrag wo und wie ( subkutan ) ich das Mittel ohne Honorar anwende, mache ich mich trotzdem strafbar?
Danke schonmal für sachliche Antworten.
Beste Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
mich beschäftigt eine Sache sehr und würde gerne wissen, ob hier jemand ist der definitiv darüber Bescheid weiß
Bitte keine Vermutungen :)
Ich bin selbstständig und habe vorher den
großen hp angefangen. Durch eine sehr schnelle Entscheidung über eigene Praxis Ja oder nein musste ich den großen hp abbrechen. ( Zeitmangel. )
Ich bin ein absoluter Fan von procain/ neuraltherapie.
Unsere Gesetzeslage ist so, dass ich die Haut nicht verletzen darf. Procain in 2% Lösung ist frei verkäuflich und nutze es innerhalb der Familie außerhalb der Praxis sehr oft und effektiv. Die Gesetzeslage ist so, dass es nur dann verschreibungspflichtig ist, wenn ich eine i.m Infusion durchführen würde. Das kann kein Apotheker wissen was ich damit mache. Erster Wiederspruch.
2. Wiederspruch. Wenn ich auf der Straße das mache und nicht im Dienst bin ist es völlig legal.
Nun zu meiner Frage ( sorry für den langen Text aber viele wissen das nicht)
Wenn mir jemand eine Unterschrift gibt,in einem ausführlichen therapievertrag wo und wie ( subkutan ) ich das Mittel ohne Honorar anwende, mache ich mich trotzdem strafbar?
Danke schonmal für sachliche Antworten.
Beste Grüße
Wenn du selbiges dann durchführst und bist nicht HP oder Arzt machst du dich im Sinne de o.g. Gestzes strafbar.
Dein Beispiel mit dem frei verkäuflichen Procain und dass der Apotheker ja nicht weiss was du damit machst, greift nicht. Du darfst ja auch ein Auto kaufen wenn du keinen Führerschein hast....aber halt nicht damit fahren.
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mbone schrieb:
Sobald du eine Tätigkeit ausübst die du Therapie nennst, bzw. damit anbietest (auch vertraglich) dass du damit eine Heilbehandlung durchführst , fällt diese unter das Heilpraktikergesetz.
Wenn du selbiges dann durchführst und bist nicht HP oder Arzt machst du dich im Sinne de o.g. Gestzes strafbar.
Dein Beispiel mit dem frei verkäuflichen Procain und dass der Apotheker ja nicht weiss was du damit machst, greift nicht. Du darfst ja auch ein Auto kaufen wenn du keinen Führerschein hast....aber halt nicht damit fahren.
Nur Arzt/HP darf invasiv arbeiten.
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Doch, es gibt sowohl blöde als auch nervige Fragen. Vor allem diese ohne Satzbau, Interpunktion und Grammatik. Sie überzeugen vielmehr durch Faulheit und Frechheit.
Sie sind grundsätzlich von einer Person:
Anonymer Teilnehmer
Also ich finde es schön wenn man eine nette Frage stellt und so etwas geschrieben wird.
Ich bin Physiotherapeut. Was hat das mit Anonymität zutun ? Schade, dass du leider nicht einfach sachlich antworten kannst, ohne beleidigend zu werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
...........
Doch, es gibt sowohl blöde als auch nervige Fragen. Vor allem diese ohne Satzbau, Interpunktion und Grammatik. Sie überzeugen vielmehr durch Faulheit und Frechheit.
Sie sind grundsätzlich von einer Person:
Anonymer Teilnehmer
Also ich finde es schön wenn man eine nette Frage stellt und so etwas geschrieben wird.
Ich bin Physiotherapeut. Was hat das mit Anonymität zutun ? Schade, dass du leider nicht einfach sachlich antworten kannst, ohne beleidigend zu werden.
Ich bin nicht beleidigend geworden.
Bitte nicht den Beitrag mit Signatur verwechseln.
PT fürfen nicht invasiv arbeiten.
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RoFo schrieb:
Ich habe sachlich geantwortet.
Ich bin nicht beleidigend geworden.
Bitte nicht den Beitrag mit Signatur verwechseln.
PT fürfen nicht invasiv arbeiten.
Und wenn dann auf Satzbau und Anonymität geantwortet wird, ( dass es sogar eine Frechheit wäre ) finde ich das sehr provokant.
Ich habe genau meinen Sachverhalt geschildert.
Vielleicht möchte ich nicht, dass jeder meinen Namen sehen kann ?
Was hat das mit der Frage zutun ?
Wenn wir unter Kollegen so miteinander umgehen wundert mich nichts mehr!
Wenn du die Frage richtig gelesen hättest, wüsstest du, das du dir privat procain rezeptfrei kaufen kannst. Ich wollte lediglich eine Antwort von jemandem der Ahnung hat über die Gesetzeslage, wenn mir es jemand unterschreibt. Theoretisch macht sich jeder tattovier strafbar. Deshalb die Verträge. Mehr wollte ich nicht wissen. Konntest du leider nicht beantworten. Das ich ohne großen HP oder Arzt das nicht anbieten darf, habe ich ausführlich in der Frage erläutert. Also mal schön durchatmen und selbst mal lesen was man schreibt. Lg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe sehr sachlich meine Frage formuliert!
Und wenn dann auf Satzbau und Anonymität geantwortet wird, ( dass es sogar eine Frechheit wäre ) finde ich das sehr provokant.
Ich habe genau meinen Sachverhalt geschildert.
Vielleicht möchte ich nicht, dass jeder meinen Namen sehen kann ?
Was hat das mit der Frage zutun ?
Wenn wir unter Kollegen so miteinander umgehen wundert mich nichts mehr!
Wenn du die Frage richtig gelesen hättest, wüsstest du, das du dir privat procain rezeptfrei kaufen kannst. Ich wollte lediglich eine Antwort von jemandem der Ahnung hat über die Gesetzeslage, wenn mir es jemand unterschreibt. Theoretisch macht sich jeder tattovier strafbar. Deshalb die Verträge. Mehr wollte ich nicht wissen. Konntest du leider nicht beantworten. Das ich ohne großen HP oder Arzt das nicht anbieten darf, habe ich ausführlich in der Frage erläutert. Also mal schön durchatmen und selbst mal lesen was man schreibt. Lg
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Du verstößt durchs Spritzen ohne HP zu sein und ohne entsprechende Praxis gegen das HP-Gesetz. Das ändert sich nicht durch Verträge.
MfG :)
Vielen Dank!
Es ging mir nur um Verträge.
Und an den Kollegen davor.
Anonymität?!
Guck dir die Benutzernamen an. Meinst du jeder gibt seinen Namen korrekt an?!
Danke an Ingo Friedrich:)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, das ist eine konkrete sachliche Antwort.
Vielen Dank!
Es ging mir nur um Verträge.
Und an den Kollegen davor.
Anonymität?!
Guck dir die Benutzernamen an. Meinst du jeder gibt seinen Namen korrekt an?!
Danke an Ingo Friedrich:)
Ich habe sehr sachlich meine Frage formuliert!
Und wenn dann auf Satzbau und Anonymität geantwortet wird, ( dass es sogar eine Frechheit wäre ) finde ich das sehr provokant.
Ich habe genau meinen Sachverhalt geschildert.
Vielleicht möchte ich nicht, dass jeder meinen Namen sehen kann ?
Was hat das mit der Frage zutun ?
Wenn wir unter Kollegen so miteinander umgehen wundert mich nichts mehr!
Wenn du die Frage richtig gelesen hättest, wüsstest du, das du dir privat procain rezeptfrei kaufen kannst. Ich wollte lediglich eine Antwort von jemandem der Ahnung hat über die Gesetzeslage, wenn mir es jemand unterschreibt. Theoretisch macht sich jeder tattovier strafbar. Deshalb die Verträge. Mehr wollte ich nicht wissen. Konntest du leider nicht beantworten. Das ich ohne großen HP oder Arzt das nicht anbieten darf, habe ich ausführlich in der Frage erläutert. Also mal schön durchatmen und selbst mal lesen was man schreibt. Lg
Was erbost du dich?
Ich habe klar und korrekt geantwortet. Mehr Worte machen es nicht richtiger.
Vor allem nicht, wenn du quaddeln mit tätowieren vergleichst.
Noch einmal: keine invasive Therapie ohne Arztbestallung od HP!
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.9.18 18:25:
Ich habe sehr sachlich meine Frage formuliert!
Und wenn dann auf Satzbau und Anonymität geantwortet wird, ( dass es sogar eine Frechheit wäre ) finde ich das sehr provokant.
Ich habe genau meinen Sachverhalt geschildert.
Vielleicht möchte ich nicht, dass jeder meinen Namen sehen kann ?
Was hat das mit der Frage zutun ?
Wenn wir unter Kollegen so miteinander umgehen wundert mich nichts mehr!
Wenn du die Frage richtig gelesen hättest, wüsstest du, das du dir privat procain rezeptfrei kaufen kannst. Ich wollte lediglich eine Antwort von jemandem der Ahnung hat über die Gesetzeslage, wenn mir es jemand unterschreibt. Theoretisch macht sich jeder tattovier strafbar. Deshalb die Verträge. Mehr wollte ich nicht wissen. Konntest du leider nicht beantworten. Das ich ohne großen HP oder Arzt das nicht anbieten darf, habe ich ausführlich in der Frage erläutert. Also mal schön durchatmen und selbst mal lesen was man schreibt. Lg
Was erbost du dich?
Ich habe klar und korrekt geantwortet. Mehr Worte machen es nicht richtiger.
Vor allem nicht, wenn du quaddeln mit tätowieren vergleichst.
Noch einmal: keine invasive Therapie ohne Arztbestallung od HP!
Sie sind grundsätzlich von einer Person:
Anonymer Teilnehmer
Darum ging es mir
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Doch, es gibt sowohl blöde als auch nervige Fragen. Vor allem diese ohne Satzbau, Interpunktion und Grammatik. Sie überzeugen vielmehr durch Faulheit und Frechheit.
Sie sind grundsätzlich von einer Person:
Anonymer Teilnehmer
Darum ging es mir
Doch, es gibt sowohl blöde als auch nervige Fragen. Vor allem diese ohne Satzbau, Interpunktion und Grammatik. Sie überzeugen vielmehr durch Faulheit und Frechheit.
Sie sind grundsätzlich von einer Person:
Anonymer Teilnehmer
Darum ging es mir
Da wirst du mit leben müssen. Das ist meine Signatur.
Wenn du das auf dich beziehst, ist das deine Sache.
Es ist einfacher und leichter zu lesen, wenn du die Zitierfunktion nutzt.
Es ist alles beantwortet.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.9.18 18:43:
Doch, es gibt sowohl blöde als auch nervige Fragen. Vor allem diese ohne Satzbau, Interpunktion und Grammatik. Sie überzeugen vielmehr durch Faulheit und Frechheit.
Sie sind grundsätzlich von einer Person:
Anonymer Teilnehmer
Darum ging es mir
Da wirst du mit leben müssen. Das ist meine Signatur.
Wenn du das auf dich beziehst, ist das deine Sache.
Es ist einfacher und leichter zu lesen, wenn du die Zitierfunktion nutzt.
Es ist alles beantwortet.
Du hast von jedem eine sachliche Antwort bekommen.
Und hängst dich jetzt an der Signatur von Rofo auf und brichst einen Streit vom Zaun...
Da du als AT hier ja einen normalen Nickname hast und falls du schon mal mitgelesen hast, müßte dir die Signatur von Rofo wohl vertraut sein.
Deine Reaktion wie auch die potentiell streitlustigen und provokanten Fragen bzw. Reaktionen von anderen ATs zeigen mir einmal mehr, dass das Angebot hier in diesem Forum auch als AT posten zu können im Grunde immer wieder nur dazu mißbraucht wird um ordentlich vom Leder ziehen zu können.
Der Betreiber von Physio.de wäre gut beraten diesem Unsinn hier endlich mal Einhalt zu gebieten.
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mbone schrieb:
@AT
Du hast von jedem eine sachliche Antwort bekommen.
Und hängst dich jetzt an der Signatur von Rofo auf und brichst einen Streit vom Zaun...
Da du als AT hier ja einen normalen Nickname hast und falls du schon mal mitgelesen hast, müßte dir die Signatur von Rofo wohl vertraut sein.
Deine Reaktion wie auch die potentiell streitlustigen und provokanten Fragen bzw. Reaktionen von anderen ATs zeigen mir einmal mehr, dass das Angebot hier in diesem Forum auch als AT posten zu können im Grunde immer wieder nur dazu mißbraucht wird um ordentlich vom Leder ziehen zu können.
Der Betreiber von Physio.de wäre gut beraten diesem Unsinn hier endlich mal Einhalt zu gebieten.
Finde trotzdem man kann sich auch wichtiger machen als man ist ;)
Egal in welchem Forum, auch Hobby Bereiche.
Wenn man solche, schon automatisch in seiner Antwort hat wirkt es provokant. Ich kenne mich mit Foren nicht aus!
Also vielleicht mal drüber nachdenken wie so etwas bei anderen ankommt.
Ps. Gerade unter Kollegen.
Thema beendet
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich dachte, das wäre auf meine Frage bezogen gewesen.
Finde trotzdem man kann sich auch wichtiger machen als man ist ;)
Egal in welchem Forum, auch Hobby Bereiche.
Wenn man solche, schon automatisch in seiner Antwort hat wirkt es provokant. Ich kenne mich mit Foren nicht aus!
Also vielleicht mal drüber nachdenken wie so etwas bei anderen ankommt.
Ps. Gerade unter Kollegen.
Thema beendet
Solange der Inhalt meiner Signatur der Wahrheit entspricht, ist ja alles gut.
Nun komm ma wieda runta, werte Kollegin!
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RoFo schrieb:
Wenn du dich in Foren nicht auskennst, solltest du auch nicht gleich loskeifen.
Solange der Inhalt meiner Signatur der Wahrheit entspricht, ist ja alles gut.
Nun komm ma wieda runta, werte Kollegin!
ich antworte mal auf die Frage:
,,Wenn mir jemand eine Unterschrift gibt,in einem ausführlichen therapievertrag wo und wie ( subkutan ) ich das Mittel ohne Honorar anwende, mache ich mich trotzdem strafbar?"
Hierzu ein Zitat aus dem Heilpraktikergesetz:
,,Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis."
Und:
,, Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."
In dem Gesetz steht eindeutig, das wer die Heilkunde Ausüben will entweder Arzt oder HP sein muss.
Es steht aber auch darin, was die Ausübung der Heilkunde ist. Nämlich jede berufs oder gewerbemäßige Tätigkeit. Nimmst du kein Geld dafür ist es nicht Gewerbemäßig und nicht Berufsmäßig.
Aber:
Mehrere Gerichte haben schon einschlägige Urteilsbegründungen veröffentlicht, wonach JEDE Tätigkeit im medizinisch/kosmetischen Bereich von der eine GEFÄHRDUNG ausgehen kann eine Ausübung der Heilkunde darstellt.
Es kann dir als Fürsorgeverletzung ausgelegt werden wenn du ohne den Nachweis einer Heilkundeberechtigung solche potenziell gefährlichen Praktiken ausübst.
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Halbtitan schrieb:
Guten Abend,
ich antworte mal auf die Frage:
,,Wenn mir jemand eine Unterschrift gibt,in einem ausführlichen therapievertrag wo und wie ( subkutan ) ich das Mittel ohne Honorar anwende, mache ich mich trotzdem strafbar?"
Hierzu ein Zitat aus dem Heilpraktikergesetz:
,,Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis."
Und:
,, Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."
In dem Gesetz steht eindeutig, das wer die Heilkunde Ausüben will entweder Arzt oder HP sein muss.
Es steht aber auch darin, was die Ausübung der Heilkunde ist. Nämlich jede berufs oder gewerbemäßige Tätigkeit. Nimmst du kein Geld dafür ist es nicht Gewerbemäßig und nicht Berufsmäßig.
Aber:
Mehrere Gerichte haben schon einschlägige Urteilsbegründungen veröffentlicht, wonach JEDE Tätigkeit im medizinisch/kosmetischen Bereich von der eine GEFÄHRDUNG ausgehen kann eine Ausübung der Heilkunde darstellt.
Es kann dir als Fürsorgeverletzung ausgelegt werden wenn du ohne den Nachweis einer Heilkundeberechtigung solche potenziell gefährlichen Praktiken ausübst.
Genau nach so einem Text habe ich lange gesucht aber nicht gefunden.
????????????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Okay. Dankeschön. Deutlicher geht es nicht :)
Genau nach so einem Text habe ich lange gesucht aber nicht gefunden.
????????????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Fragezeichen sollten Daumen hoch werden :D
Darauf steht Freiheitsstrafe oder Geldstrafe!
Erschwerend kommt noch dazu, dass Du Deine Sorgfaltspflicht verletzt. Procain hat ein erhebliches Allergie und Schädigungspotential. Deshalb muss jeder Therapeut die dementsprechenden Notfallmedikamente (z.B. Dexamethason und Epenephrin) bei der Quaddelung griffbereit haben. Diese Notfallmedikamente dürfen aber nur an Ärzte abgegeben werden und sind verschreibungspflichtig. Hinsichtlich der Abgabe an HP gibt es eine Sonderregelung im Arzneimittelgesetz bzw. derv Arzneimittelverschreibungsverordnung. HP dürfen diese beziehen und anwenden, um die Zeit bis der Rettungsdienst eintrifft zu überbrücken.
Dies ist Dir als PT verwehrt!
Ich bin entsetzt, was Du so treibst und rate Dir es zu unterlassen.
"Ich bin ein absoluter Fan von procain/ neuraltherapie. " --> Da kommt mir das Kotzen. Dann mach es doch richtig! Mach Deinen HP und besorge Dir die Notfallmedikamente.
Da Du - anscheinend schon mehrfach - eine strafbewehrte Handlung begangen hast war es gut und richtig hier anonym zu posten .........
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Bernie schrieb:
Die Anwendung von 2% Procain als s.c. Injektion/Quaddeln ist Ausübung der Heilkunde. Wenn Du nicht Arzt oder Voll-HP bist begehst Du eine Straftat. Dies im übrigen auch bei Angehörigen (§1 HeilprG)
Darauf steht Freiheitsstrafe oder Geldstrafe!
Erschwerend kommt noch dazu, dass Du Deine Sorgfaltspflicht verletzt. Procain hat ein erhebliches Allergie und Schädigungspotential. Deshalb muss jeder Therapeut die dementsprechenden Notfallmedikamente (z.B. Dexamethason und Epenephrin) bei der Quaddelung griffbereit haben. Diese Notfallmedikamente dürfen aber nur an Ärzte abgegeben werden und sind verschreibungspflichtig. Hinsichtlich der Abgabe an HP gibt es eine Sonderregelung im Arzneimittelgesetz bzw. derv Arzneimittelverschreibungsverordnung. HP dürfen diese beziehen und anwenden, um die Zeit bis der Rettungsdienst eintrifft zu überbrücken.
Dies ist Dir als PT verwehrt!
Ich bin entsetzt, was Du so treibst und rate Dir es zu unterlassen.
"Ich bin ein absoluter Fan von procain/ neuraltherapie. " --> Da kommt mir das Kotzen. Dann mach es doch richtig! Mach Deinen HP und besorge Dir die Notfallmedikamente.
Da Du - anscheinend schon mehrfach - eine strafbewehrte Handlung begangen hast war es gut und richtig hier anonym zu posten .........
--> FALSCH!
Gewerbsmäßig bedeutet gegen Geld. Berufsmäßig bedeutet, dass er wiederholt dieser Tätigkeit nachgeht, gleichgültig, ob er für die Behandlung ein Honorar bekommt oder nicht. Zudem ist er in einem Heilhilfsberuf (PT) tätig. Man kann davon ausgehen, dass wenn er diesen Beruf nicht hätte, er auch nicht Quaddeln würde. Das Vertrauen seiner "Opfer" entsteht gerade in der Regel aus diesem Beruf.
Wenn er also ausnahmsweise einmal seinem Vater eine Quaddel setzt ist es in der Regel nicht angreifbar. Er schreibt aber:"nutze es innerhalb der Familie außerhalb der Praxis sehr oft und effektiv."
Dadurch ist der Starftabestand des §1 HeilprG eröffnet!
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Bernie schrieb:
"Nimmst du kein Geld dafür ist es nicht Gewerbemäßig und nicht Berufsmäßig. "
--> FALSCH!
Gewerbsmäßig bedeutet gegen Geld. Berufsmäßig bedeutet, dass er wiederholt dieser Tätigkeit nachgeht, gleichgültig, ob er für die Behandlung ein Honorar bekommt oder nicht. Zudem ist er in einem Heilhilfsberuf (PT) tätig. Man kann davon ausgehen, dass wenn er diesen Beruf nicht hätte, er auch nicht Quaddeln würde. Das Vertrauen seiner "Opfer" entsteht gerade in der Regel aus diesem Beruf.
Wenn er also ausnahmsweise einmal seinem Vater eine Quaddel setzt ist es in der Regel nicht angreifbar. Er schreibt aber:"nutze es innerhalb der Familie außerhalb der Praxis sehr oft und effektiv."
Dadurch ist der Starftabestand des §1 HeilprG eröffnet!
erstmal ,,Ja, ich stimme dir im Grundtenor zu."
Die Sorgfalts und Fürsorgepflichtverletzung besteht.
Zu der ,,Berufsmäßigkeits" habe ich allerdings eine andere Ansicht. Wenn es dem Gesetzgeber auf die Regelmäßigkeit angekommen wäre, dann hätte er ebend jene ,,Regemäßigkeit" im Gesetz verankert.
Allerdings:
Durch die Unschärfe des Begriffes ,,Berufsmäßigkeit" ergibt sich wohl eine Erweiterung der Handlungskompetenzen der Behörden in der Auslegung.
Danke auf jeden Fall für deine Bereicherung dieses Themas.
Beste Grüße
Michael
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Halbtitan schrieb:
Hallo Bernie,
erstmal ,,Ja, ich stimme dir im Grundtenor zu."
Die Sorgfalts und Fürsorgepflichtverletzung besteht.
Zu der ,,Berufsmäßigkeits" habe ich allerdings eine andere Ansicht. Wenn es dem Gesetzgeber auf die Regelmäßigkeit angekommen wäre, dann hätte er ebend jene ,,Regemäßigkeit" im Gesetz verankert.
Allerdings:
Durch die Unschärfe des Begriffes ,,Berufsmäßigkeit" ergibt sich wohl eine Erweiterung der Handlungskompetenzen der Behörden in der Auslegung.
Danke auf jeden Fall für deine Bereicherung dieses Themas.
Beste Grüße
Michael
Die Auslegung von Gesetzen ist Aufgabe der Gerichte.
Eine einmalige Tätigkeit ist in der Regel nicht "berufsmäßig". Der Gesetzgeber hat ja auch klar unterschieden zwischen berufsmäßig und "gewerbsmäßig" (also mit Gewinnerziehlungsabsicht). Deshalb steht im Gesetz auch "oder" und nicht "und".
Du kannst das für Dich persönlich natürlich auslegen wie Du willst, aber allein der Titel des HeilprG ist da eindeutig: "Heilpraktikergesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" Mit Deiner Argumentation könnte man das Gesetz ja ganz leicht umgehen, wenn man tätig wird ohne Beruf und bei einer Großfamilie jeden Tag 5 Verwandte behandelt. Das geht aber leider nicht.
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Bernie schrieb:
"Wenn es dem Gesetzgeber auf die Regelmäßigkeit angekommen wäre, dann hätte er ebend jene ,,Regemäßigkeit" im Gesetz verankert. "
Die Auslegung von Gesetzen ist Aufgabe der Gerichte.
Eine einmalige Tätigkeit ist in der Regel nicht "berufsmäßig". Der Gesetzgeber hat ja auch klar unterschieden zwischen berufsmäßig und "gewerbsmäßig" (also mit Gewinnerziehlungsabsicht). Deshalb steht im Gesetz auch "oder" und nicht "und".
Du kannst das für Dich persönlich natürlich auslegen wie Du willst, aber allein der Titel des HeilprG ist da eindeutig: "Heilpraktikergesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" Mit Deiner Argumentation könnte man das Gesetz ja ganz leicht umgehen, wenn man tätig wird ohne Beruf und bei einer Großfamilie jeden Tag 5 Verwandte behandelt. Das geht aber leider nicht.
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RoFo schrieb:
Wenn du kein HP bist, was bist du dann?
Nur Arzt/HP darf invasiv arbeiten.
Wenn Sie daran denken, sich durch einen "Freibrief" beim Patienten von allen Fragen freizukaufen, wird Ihnen jeder Richter bei der Strafbemessumg einen Bonus geben, weil Sie ganz offensichtlich um Ihre eigenen Mangel an Ausbildung und Zulassung wußten.
Ich bin auch ein Fan vom Quaddeln. Aber ohne Doc / HP geht's nicht.
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Xela schrieb:
Scheinbar wissen Sie um die Stellung des HP in Deutschland. Ein PT kann keine Therapie veranlassen. Das ist Ausübung der Heilkunde. So einfach. Dafür braucht es einen Arzt oder HP. Das hat mit Spritzen nichts zu tun. Selbst wenn Sie einen Spritzschein machen würden, Sie bräuchten den Doc / HP als "Auftraggeber".
Wenn Sie daran denken, sich durch einen "Freibrief" beim Patienten von allen Fragen freizukaufen, wird Ihnen jeder Richter bei der Strafbemessumg einen Bonus geben, weil Sie ganz offensichtlich um Ihre eigenen Mangel an Ausbildung und Zulassung wußten.
Ich bin auch ein Fan vom Quaddeln. Aber ohne Doc / HP geht's nicht.
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