Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Arbeitszeiten
30 Minuten-Taktung
Keine Empfangstätigkeiten, da wir
vier nette Empfangskräfte haben
Faires Gehalt mit kleinen „Extras
„
Mach Dir doch einen ersten Eindruck
vo...
Masseur-med. Bademeister/in
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„
Mach Dir doch einen ersten Eindruck
vo...
weiß jemand von euch sicher, ob für die Zulassung einer Praxis eine bestimmte Toilettenanzahl Pflicht ist?
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
weiß jemand von euch sicher, ob für die Zulassung einer Praxis eine bestimmte Toilettenanzahl Pflicht ist?
Vielen Dank
Das ist von Region zu Region unterschiedlich.
Bitte vor Ort erfragen.
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RoFo schrieb:
Zulassung einer Praxis beim Bauamt?
Das ist von Region zu Region unterschiedlich.
Bitte vor Ort erfragen.
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mia73 schrieb:
Hab mich mit Zulassung noch nicht beschäftigt. Aber bekommt man so schlechte Auskunft von den Kassen, dass man in einem Forum nachfragen muss?
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Sicherlich nicht, von den Kassen bekommt man detaillierte Infos hierzu...nur ist es eben wesentlich einfacher anonym einen Einzeiler ins Netz zu stellen...
Grüße...Gerry
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RoFo schrieb:
Wenn es denn überhaupt um eine Kassenzulassung geht....
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Holger Stoffel schrieb:
Eine Toilette langt laut Rahmenvertrag.
ja, aber das Bauamt fordert eben zwei Toiletten.
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Eberhard schrieb:
"Eine Toilette langt laut Rahmenvertrag".
ja, aber das Bauamt fordert eben zwei Toiletten.
Für die Zulassung ist eine Toilette ausreichend, weitere Auflagen kann das Bauamt im Rahmen der Nutzungsänderung machen. Wichtig ist auch die UVV der BG, hier müssten getrennte Toiletten für AN und Patienten geregelt sein.
.und je nach Mitarbeiter auch noch getrennt für Männlein und Weiblein...
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stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 18.7.17 07:14:
Für die Zulassung ist eine Toilette ausreichend, weitere Auflagen kann das Bauamt im Rahmen der Nutzungsänderung machen. Wichtig ist auch die UVV der BG, hier müssten getrennte Toiletten für AN und Patienten geregelt sein.
.und je nach Mitarbeiter auch noch getrennt für Männlein und Weiblein...
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RoFo schrieb:
Und ggfs noch eine weitere behindertengerechte...
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Holger Stoffel schrieb:
Was hat man eigentlich als Mieter mit dem Bauamt zu turn?????
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Eberhard schrieb:
Ein Vermieter muss bei Mieter- bzw. Branchenwechsel, wenn also früher in den betr. Räumen z.B. eine Wohnung war und und jetzt eine Praxis reinkommen soll, beim Bauamt einen Nutzungsänderungsantrag stellen.
Was hat man eigentlich als Mieter mit dem Bauamt zu turn?????
Wenn es ganz blöd kommt, kann es den Laden dicht machen.
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RoFo schrieb:
Holger Stoffel schrieb am 19.7.17 17:21:
Was hat man eigentlich als Mieter mit dem Bauamt zu turn?????
Wenn es ganz blöd kommt, kann es den Laden dicht machen.
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Holger Stoffel schrieb:
Aus eigener Erfahrung aus einer Wohnung eine Praxis machen ist meistens schwierig wegen Deckenhöhe mit Bodenbelag oft unter 2.50m.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank schonmal für eure Antworten....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke dir. Weißt du auch, ob ohne Wechsel/Änderung der ursprünglichen Nutzung ein OK vom Bauamt nötig ist für Praxisräume generell?
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Holger Stoffel schrieb:
Nein ist nicht notwendig das wichtigste ist den Rahmenvertrag der KK zu erfüllen die sind für die Zulassung zuständig
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Tempelritter schrieb:
Eine Anfrage ist immer besser, ich kenne eine PT-Praxis die in ehemalige Räume von einem Arzt gezogen ist. Da sich die LBO in diesem Bereich geändert hatte, wollte das Bauamt eine Nutzungsänderung und hat entsprechende Auflagen gemacht. Bis zur Erfüllung hat das Bauamt die Nutzung untersagt.
Eine Anfrage ist immer besser, ich kenne eine PT-Praxis die in ehemalige Räume von einem Arzt gezogen ist. Da sich die LBO in diesem Bereich geändert hatte, wollte das Bauamt eine Nutzungsänderung und hat entsprechende Auflagen gemacht. Bis zur Erfüllung hat das Bauamt die Nutzung untersagt.
Da kenne ich eine Kollegin der es ähnlich ergangen ist, hier hat das Bauamt kurz nach der Eröffnung dicht gemacht, da keine Nutzungsänderung erfolgt war. Vormieter war ein ZA, der allerdings sehr lange in den Räumen war. Nach Einrichtung einer barrierefreien Toilette und barrierefreiem Eingang, wurde die Nutzung als Physiopraxis genehmigt.
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 20.7.17 10:43:
Eine Anfrage ist immer besser, ich kenne eine PT-Praxis die in ehemalige Räume von einem Arzt gezogen ist. Da sich die LBO in diesem Bereich geändert hatte, wollte das Bauamt eine Nutzungsänderung und hat entsprechende Auflagen gemacht. Bis zur Erfüllung hat das Bauamt die Nutzung untersagt.
Da kenne ich eine Kollegin der es ähnlich ergangen ist, hier hat das Bauamt kurz nach der Eröffnung dicht gemacht, da keine Nutzungsänderung erfolgt war. Vormieter war ein ZA, der allerdings sehr lange in den Räumen war. Nach Einrichtung einer barrierefreien Toilette und barrierefreiem Eingang, wurde die Nutzung als Physiopraxis genehmigt.
"Nein ist nicht notwendig das wichtigste ist den Rahmenvertrag der KK zu erfüllen die sind für die Zulassung zuständig"
Es ist schon toll, wie Kollegen solche Aussagen machen können. Ich habe ehedem fünfundzwanzig Jahre lang über 1500 Praxen abgenommen, aber zu so einer Aussage war ich nie fähig.
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Eberhard schrieb:
Holger Stoffel Mehr als 10 Beiträge (19) 20.7.17 10:39
"Nein ist nicht notwendig das wichtigste ist den Rahmenvertrag der KK zu erfüllen die sind für die Zulassung zuständig"
Es ist schon toll, wie Kollegen solche Aussagen machen können. Ich habe ehedem fünfundzwanzig Jahre lang über 1500 Praxen abgenommen, aber zu so einer Aussage war ich nie fähig.
Für die Zulassung ist eine Toilette ausreichend, weitere Auflagen kann das Bauamt im Rahmen der Nutzungsänderung machen. Wichtig ist auch die UVV der BG, hier müssten getrennte Toiletten für AN und Patienten geregelt sein.
Da hat sich zudem einiges geändert.
Seit einem halben Jahr haben sich die Arbeitsstättenrichtlinien geändert, wenigstens in BaWü.
Nicht nur Toiletten getrennt sind nach dieser Vorschrift (Landratsamt) zu bieten, auch Umkleideraum mit Spinde (abschließbar) sind Vorschrift -natürlich getrennt von Männlein und Weiblein-, genauso wie eine Waschmöglichkeit in diesem Raum.
Und da den Beamten es langweilig wurde, kam auch gleich eine Vorschrift dazu, dass Rezeptionen nicht mehr in der Mitte eines Raumes stehen dürfen, es muss gewährleistet sein, dass "der Blick nach draussen" ungehindert möglich ist, sprich jene an der Rezeption müssen durch ein Fenster nach aussen sehen können, von der Rezeption aus....
Weiter darf es keine innenliegende Behandlungsräume mehr geben, die kein Tageslicht haben, egal ob vorschriftsmäßiges Licht eingebaut wurde und egal auch ob der Raum durch eine Belüftungsanlage belüftet werden kann.
Habe es gerade hinter mir, kostet den Vermieter jetzt rund 20.000 Euro Umbaukosten und mich einen Behandlungsraum, damit Rezeptionskräfte die Bäume sehen.
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stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 18.7.17 07:14:
Für die Zulassung ist eine Toilette ausreichend, weitere Auflagen kann das Bauamt im Rahmen der Nutzungsänderung machen. Wichtig ist auch die UVV der BG, hier müssten getrennte Toiletten für AN und Patienten geregelt sein.
Da hat sich zudem einiges geändert.
Seit einem halben Jahr haben sich die Arbeitsstättenrichtlinien geändert, wenigstens in BaWü.
Nicht nur Toiletten getrennt sind nach dieser Vorschrift (Landratsamt) zu bieten, auch Umkleideraum mit Spinde (abschließbar) sind Vorschrift -natürlich getrennt von Männlein und Weiblein-, genauso wie eine Waschmöglichkeit in diesem Raum.
Und da den Beamten es langweilig wurde, kam auch gleich eine Vorschrift dazu, dass Rezeptionen nicht mehr in der Mitte eines Raumes stehen dürfen, es muss gewährleistet sein, dass "der Blick nach draussen" ungehindert möglich ist, sprich jene an der Rezeption müssen durch ein Fenster nach aussen sehen können, von der Rezeption aus....
Weiter darf es keine innenliegende Behandlungsräume mehr geben, die kein Tageslicht haben, egal ob vorschriftsmäßiges Licht eingebaut wurde und egal auch ob der Raum durch eine Belüftungsanlage belüftet werden kann.
Habe es gerade hinter mir, kostet den Vermieter jetzt rund 20.000 Euro Umbaukosten und mich einen Behandlungsraum, damit Rezeptionskräfte die Bäume sehen.
Nein ist nicht notwendig das wichtigste ist den Rahmenvertrag der KK zu erfüllen die sind für die Zulassung zuständig
Leider falsch und kann dich somit viel Geld kosten.
LBO ist maßgeblich
BG ist maßgeblich
Arbeitsstättenrichtlinie ist maßgeblich
...und zuletzt die Anforderungen der KK´en
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stefan 302 schrieb:
Holger Stoffel schrieb am 20.7.17 10:39:
Nein ist nicht notwendig das wichtigste ist den Rahmenvertrag der KK zu erfüllen die sind für die Zulassung zuständig
Leider falsch und kann dich somit viel Geld kosten.
LBO ist maßgeblich
BG ist maßgeblich
Arbeitsstättenrichtlinie ist maßgeblich
...und zuletzt die Anforderungen der KK´en
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Tempelritter schrieb:
Für die Zulassung ist eine Toilette ausreichend, weitere Auflagen kann das Bauamt im Rahmen der Nutzungsänderung machen. Wichtig ist auch die UVV der BG, hier müssten getrennte Toiletten für AN und Patienten geregelt sein.
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Nämlich, dass es übergeordnete Bestimmungen gibt!!
Da ist eine gerade erteilte Zulassung u. U. ganz schnell wieder weg!
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RoFo schrieb:
Das hilft nicht wirklich, da bei dieser Aussage die wichtigste Botschaft fehlt!
Nämlich, dass es übergeordnete Bestimmungen gibt!!
Da ist eine gerade erteilte Zulassung u. U. ganz schnell wieder weg!
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die neue schrieb:
der Beitrag soll doch vermutlich eh nur Werbung sein ... genauso wie im Optica-Thread :thumbsup:
Mit einer Toilette?
Is ja n Ding...
:smile:
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RoFo schrieb:
Für das Zentrum?
Mit einer Toilette?
Is ja n Ding...
:smile:
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Schulungszentrum Top-Physio schrieb:
Es gibt auch noch Bestimmungen vom Gesundheitsamt und von der BG. Wenn Du Personal hast, brauchst Du wieder eine Pesonaltoilette.
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nadine110475 schrieb:
Hallo, für die Zulassung ist eine Toilette definitiv ausreichend. Ich hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben. Nadine Erning, arcanum Gesundheitszentrum Reutlingen. Startseite - arcanum Gesundheitszentrum - Zentrum für Therapie und Prävention
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok, ich danke euch! Ihr habt mir schonmal sehr geholfen.
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