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Solingen

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Praxiskauf
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Anonymer Teilnehmer
05.04.2014 09:51
Wie sichert sich der Käufer einer Praxis gegen evt. finanz. Forderungen
aus der Vergangenheit ab?( gerade in Bezug auf zuvor arbeitende freie Mitarbeiter )
Reicht die Klausel Schuldenfrei, keine Verpflichtungen/Forderungen aus der Vergangenheit....

Danke für zahlreiche Antworten.
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Wie sichert sich der Käufer einer Praxis gegen evt. finanz. Forderungen aus der Vergangenheit ab?( gerade in Bezug auf zuvor arbeitende freie Mitarbeiter ) Reicht die Klausel Schuldenfrei, keine Verpflichtungen/Forderungen aus der Vergangenheit.... Danke für zahlreiche Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wie sichert sich der Käufer einer Praxis gegen evt. finanz. Forderungen
aus der Vergangenheit ab?( gerade in Bezug auf zuvor arbeitende freie Mitarbeiter )
Reicht die Klausel Schuldenfrei, keine Verpflichtungen/Forderungen aus der Vergangenheit....

Danke für zahlreiche Antworten.

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physio und fitness
05.04.2014 11:03
Ist aus meiner Sicht nicht nötig. Es haftet bei Freiberuflern immer die Person, nicht die Praxis! Sowohl gegenüber ehemaligen Mitarbeitern wie auch gegenüber Patienten, Versicherungen, Ämtern usw.. Vorsicht ist unter anderem nur bei Einkaufen in z.B. eine GmbH geboten!
Schönes WE!
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• Wonderwoman
Ist aus meiner Sicht nicht nötig. Es haftet bei Freiberuflern immer die Person, nicht die Praxis! Sowohl gegenüber ehemaligen Mitarbeitern wie auch gegenüber Patienten, Versicherungen, Ämtern usw.. Vorsicht ist unter anderem nur bei Einkaufen in z.B. eine GmbH geboten! Schönes WE!
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physio und fitness schrieb:

Ist aus meiner Sicht nicht nötig. Es haftet bei Freiberuflern immer die Person, nicht die Praxis! Sowohl gegenüber ehemaligen Mitarbeitern wie auch gegenüber Patienten, Versicherungen, Ämtern usw.. Vorsicht ist unter anderem nur bei Einkaufen in z.B. eine GmbH geboten!
Schönes WE!

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kahma1
05.04.2014 12:33
Lassen Sie sich Unbedenklichkeitserklärungen vom Finanzamt, Sozialversicherungsträger Berufsgenossenschaften etc. vorlegen. Wird häufig auch von den Banken gefordert, wenn der Kauf über ein Darlehen abgesichert ist.
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Lassen Sie sich Unbedenklichkeitserklärungen vom Finanzamt, Sozialversicherungsträger Berufsgenossenschaften etc. vorlegen. Wird häufig auch von den Banken gefordert, wenn der Kauf über ein Darlehen abgesichert ist.
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Anonymer Teilnehmer
05.04.2014 18:41
Vielen Dank für beide Antworten. :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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kahma1 schrieb:

Lassen Sie sich Unbedenklichkeitserklärungen vom Finanzamt, Sozialversicherungsträger Berufsgenossenschaften etc. vorlegen. Wird häufig auch von den Banken gefordert, wenn der Kauf über ein Darlehen abgesichert ist.



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