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Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
einem Diagnostischen Zentrum mitten
in City-West. Die Praxis hat einen
vielfältigen Patientenstamm und
liegt verkehrsgünstig mit Bus,
U-Bahn und S-Bahn in der Nähe.
Kostenlose Parkplätze stehen
ebenfalls zur Verfügung.
Auf ca. 500 qm bieten wir ein
harmonisches und strukturiertes
Umfeld. Es gibt 8 geräumige,
moderne Behandlungsräume, einen
Gymnastikraum und einen
großzügigen KGG-Raum.
Der Empfangsbereich ...
Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
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liegt verkehrsgünstig mit Bus,
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Ich bin neu hier, durchsuche aber schon seit einigen Tagen die Foren und finde einfach nicht die passenden Antworten.
Ich bin hauptberuflich Angestellt in einer postoperativen Belegklinik, in naher Zukunft ebenfalls freiberuflich selbstständig mit mobiler Physiotherapie (nur Hausbesuche) für Privatversicherte und Selbstzahler im Nebenerwerb.
Mir ist bewusst, dass ich meine Preise selbst gestalten kann, diese aber selbstverständlich in einer Honorarvereinbarung bzw. einem Behandlungsvertrag festhalten werde, damit es nicht zu Problemen kommt. Soweit so gut.
Meine Recherche hat ortsübliche Preise von pauschal 100,00 Euro für 60 Therapieminuten ergeben.
Wie genau wende ich diese Zahlung denn auf Privatverordnungen an, damit meine Patienten so viel wie möglich von Ihrer KK erstattet bekommen und mir keine Wucherpreise nachgesagt werden?
Beispiel: Pat. möchte Termine für eine VO mit 10x KG + Hausbesuch
Kann ich dann einfach 10 Termine á 60 Minuten á 100 Euro vergeben, also am Ende der VO 1.000 Euro berechnen?
Oder vergebe ich 2 Termine mit 60 Minuten (4x KG 15 Minuten) und einen Termin mit 30 Minuten (2x KG 15 Minuten) Behandlungszeit und berechne am Ende der VO 2x 100 Euro und 1x 50 Euro, sprich 250 Euro?
Ebenfalls bereitet mir die Erstellung der Rechnung Kopfzerbrechen.
Welche Posten auf einer Rechnung stehen müssen, weiß ich (dank einer ausführlichen Antwort von M0nique in einem anderen Beitrag) bereits - vielen Dank dafür!!
Muss ich denn erbrachte Leistungen (bspw. KG, MLD, ...) mit Ziffern kennzeichnen, falls ja, mit welchen? Oder reicht es, wenn ich die erbrachte Leistung verständlich aufführe?
Wir macht ihr denn das?
Über Erfahrungsberichte wär ich euch unglaublich dankbar!
Ps.: Ich hoffe "freiberuflich" ist hier richtig angewendet und führt nicht zur Diskussion :)
Ganz liebe Grüße,
Kathi
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Schippi schrieb:
Warum 60 Minuten Behandlung?Einfache KG 20 Minuten plus Hausbesuchspauschale!Keine Gedanken machen ob und was der Patient erstattet bekommt!Kalkuliere deine Preise und gut ist!Auf meinen Rechnungen kommen keine Positionsnummern!Zu deinem Beispiel berechne ich 10xKG und 10 Chan!
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Schippi schrieb:
Nicht Chan🤪!Natürlich Soll das Hausbesuch heißen!
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KathiPhysio schrieb:
Hey ihr Lieben!
Ich bin neu hier, durchsuche aber schon seit einigen Tagen die Foren und finde einfach nicht die passenden Antworten.
Ich bin hauptberuflich Angestellt in einer postoperativen Belegklinik, in naher Zukunft ebenfalls freiberuflich selbstständig mit mobiler Physiotherapie (nur Hausbesuche) für Privatversicherte und Selbstzahler im Nebenerwerb.
Mir ist bewusst, dass ich meine Preise selbst gestalten kann, diese aber selbstverständlich in einer Honorarvereinbarung bzw. einem Behandlungsvertrag festhalten werde, damit es nicht zu Problemen kommt. Soweit so gut.
Meine Recherche hat ortsübliche Preise von pauschal 100,00 Euro für 60 Therapieminuten ergeben.
Wie genau wende ich diese Zahlung denn auf Privatverordnungen an, damit meine Patienten so viel wie möglich von Ihrer KK erstattet bekommen und mir keine Wucherpreise nachgesagt werden?
Beispiel: Pat. möchte Termine für eine VO mit 10x KG + Hausbesuch
Kann ich dann einfach 10 Termine á 60 Minuten á 100 Euro vergeben, also am Ende der VO 1.000 Euro berechnen?
Oder vergebe ich 2 Termine mit 60 Minuten (4x KG 15 Minuten) und einen Termin mit 30 Minuten (2x KG 15 Minuten) Behandlungszeit und berechne am Ende der VO 2x 100 Euro und 1x 50 Euro, sprich 250 Euro?
Ebenfalls bereitet mir die Erstellung der Rechnung Kopfzerbrechen.
Welche Posten auf einer Rechnung stehen müssen, weiß ich (dank einer ausführlichen Antwort von M0nique in einem anderen Beitrag) bereits - vielen Dank dafür!!
Muss ich denn erbrachte Leistungen (bspw. KG, MLD, ...) mit Ziffern kennzeichnen, falls ja, mit welchen? Oder reicht es, wenn ich die erbrachte Leistung verständlich aufführe?
Wir macht ihr denn das?
Über Erfahrungsberichte wär ich euch unglaublich dankbar!
Ps.: Ich hoffe "freiberuflich" ist hier richtig angewendet und führt nicht zur Diskussion :)
Ganz liebe Grüße,
Kathi
Da ich alle Zertifikate habe lasse ich mir auch KG-ZNS und MT verordnen. Ist bei privat meist kein Problem.
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physiobogen schrieb:
Ich probiere immer Doppelverordnungen zu bekommen, also z. B. KG und MT, und dann Event noch heiße Rolle dazu, und dann noch den Hausbesuch dazu.
Da ich alle Zertifikate habe lasse ich mir auch KG-ZNS und MT verordnen. Ist bei privat meist kein Problem.
Ich würde gern mindestens 30 Minuten Behandlungszeit anbieten, drunter lohnt es sich für mich wohl kaum, da ich ja wirklich nur Hausbesuche anbiete.
Das mit den Doppelverordnungen ist eine sehr gute Idee, da werde ich wohl ansetzen.
Die 60 Minuten sind außerdem deshalb Zustande gekommen, weil ich bei meinen Recherchen der ortsüblichen Preise darauf gestoßen bin, dass so gut wie jede mobile Physiotherapie (nicht nur in der Umgebung) mindestens 60 Minuten pro Hausbesuch behandelt, nach oben sind dabei wohl keine Grenzen gesetzt.
Haltet ihr es für eine gute Idee, das oben beschriebene Modell für Selbstzahler anzubieten und Verordnungen standardmäßig (wie Schippi beschrieben hat) abzurechnen?
Beste Grüße und ganz oft Danke :)
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Entscheidend ist doch, welches Klientel Dir vorschwebt?
Meine HB-Patienten halten aufgrund ihres Alters und der fortschreitenden Erkrankung max. eine ZNS Behandlung (25 Minuten) durch.
Hier ist die Anzahl pro Woche und die Regelmäßigkeit wichtiger.
Mit dem was du Vorhast, scheinst Du ein anderes Klientel erreichen zu wollen?
Und noch zur Ergänzung: Natürlich lohnt sich ein HB unter 30 Minuten! Wichtig ist eine gute Tourenplanung.
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tinki schrieb:
Also Hausbesuch ist für mich Hausbesuch, egal welches Geschäftsmodell dahinter steht.
Entscheidend ist doch, welches Klientel Dir vorschwebt?
Meine HB-Patienten halten aufgrund ihres Alters und der fortschreitenden Erkrankung max. eine ZNS Behandlung (25 Minuten) durch.
Hier ist die Anzahl pro Woche und die Regelmäßigkeit wichtiger.
Mit dem was du Vorhast, scheinst Du ein anderes Klientel erreichen zu wollen?
Und noch zur Ergänzung: Natürlich lohnt sich ein HB unter 30 Minuten! Wichtig ist eine gute Tourenplanung.
Ich bin vor einigen Jahren hauptberuflich Hausbesuche gefahren, allerdings als Angestellte Physiotherapeutin, meist GKV, und du hast absolut recht, da wären mehr als 20 Minuten wohl meist eine Zumutung gewesen.
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KathiPhysio schrieb:
wow, vielen Dank tinki, so habe ich das noch gar nicht betrachtet!
Ich bin vor einigen Jahren hauptberuflich Hausbesuche gefahren, allerdings als Angestellte Physiotherapeutin, meist GKV, und du hast absolut recht, da wären mehr als 20 Minuten wohl meist eine Zumutung gewesen.
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Schippi schrieb:
@KathiPhysio Bei Gkv wird auch nicht mehr Zeit bezahlt,außer der Arzt verordnet Doppelbehandlung
Geht um reine PKV oder Selbstzahler.
Ich finde die Diagnose und das Behandlungsziel für die Planung am Entscheidendsten.
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tinki schrieb:
@Schippi GKV interessiert sie ja gar nichtwink
Geht um reine PKV oder Selbstzahler.
Ich finde die Diagnose und das Behandlungsziel für die Planung am Entscheidendsten.
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Schippi schrieb:
@tinki sie hatte in ihrem letzten Post erwähnt das sie bereits gkv Patient im hb betreut hatte und 20 Minuten viel waren,darauf meine Antwort
Alle wollen Geld verdienen, aber zuerst muss das Angebot stimmen, und das ist am Bedarf des Patienten ausgerichtet, nicht umgekehrt.... nogo!!
Danach überlegst du dir wie das Angebot rentabel für dich aber auch für den Patienten Angeboten werden kann.
Das beste Angebot ist nicht der Maximale Preis den du haben wiölst, sondern der Preis unter dem am meisten Umsatz und Gewinn zustande kommt -> da ist eben der Kundenbedarf auch wichtig, nicht nur dein Geldbedarf..... BWL 1 Jahr.
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Gert Winsa schrieb:
Eine Selbstständigkeit von vornherein ausschliesslich durch Vergleich mit anderen zu planen, die Behandlungszeit nicht am Patienten sondern am "Geschäftsmodell" auszurichten, sry lass es.
Alle wollen Geld verdienen, aber zuerst muss das Angebot stimmen, und das ist am Bedarf des Patienten ausgerichtet, nicht umgekehrt.... nogo!!
Danach überlegst du dir wie das Angebot rentabel für dich aber auch für den Patienten Angeboten werden kann.
Das beste Angebot ist nicht der Maximale Preis den du haben wiölst, sondern der Preis unter dem am meisten Umsatz und Gewinn zustande kommt -> da ist eben der Kundenbedarf auch wichtig, nicht nur dein Geldbedarf..... BWL 1 Jahr.
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KathiPhysio schrieb:
Danke für die Ausführung. Wie unten schon geschrieben, werde ich mich wohl an den Beihilfesätzen orientieren. :)
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KathiPhysio schrieb:
Erstmal vielen Dank für eure Antworten!
Ich würde gern mindestens 30 Minuten Behandlungszeit anbieten, drunter lohnt es sich für mich wohl kaum, da ich ja wirklich nur Hausbesuche anbiete.
Das mit den Doppelverordnungen ist eine sehr gute Idee, da werde ich wohl ansetzen.
Die 60 Minuten sind außerdem deshalb Zustande gekommen, weil ich bei meinen Recherchen der ortsüblichen Preise darauf gestoßen bin, dass so gut wie jede mobile Physiotherapie (nicht nur in der Umgebung) mindestens 60 Minuten pro Hausbesuch behandelt, nach oben sind dabei wohl keine Grenzen gesetzt.
Haltet ihr es für eine gute Idee, das oben beschriebene Modell für Selbstzahler anzubieten und Verordnungen standardmäßig (wie Schippi beschrieben hat) abzurechnen?
Beste Grüße und ganz oft Danke :)
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vanessa831 schrieb:
Puh, meine Patienten jammern schon bzw machen immer wieder Therapiepausen weil ich so teuer bin. Werde aber trotzdem nochmal anpassen
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Felix Z. schrieb:
100,-€ auf die Stunde gerechnet schaffst Du ja schon mit den GKV-Sätzen sweat_smile Dementprechend sollten es privat selbsterklärend mindestens 150,-€ sein.
Ich werde für PKV einfach den 1,8-fachen Satz der GKV-Gebühren berechnen und gegebenenfalls mit wachsender Erfahrung anpassen.
danke danke danke ☺️
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vanessa831 schrieb:
Hausbesuche sind überall sehr gefragt. Viel Erfolg 🍀👍🏻
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KathiPhysio schrieb:
Danke! Dir auch weiterhin ☺️
Mach den sektoralen HP, dann kannst du auch HB ohne Rezept behandeln und evtl. die GKV Patts übernehmen, die sich eine selbstzahler Behandlung leisten wollen.
Ich würde die Zeit IMMER Befundabhängig einplanen. Was bringen dir 60min, wenn die Omi nach 15 min durch ist. Dann lieber öfters die Woche 20min. Versuch bei der Anmeldung schon so viel Infos raus zu kitzeln, dass du die Behandlungszeit besser einschätzen kannst.
Gib deinen Kollegen der umliegenden PT Praxen Bescheid. Und den Ärzten.
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massu schrieb:
@KathiPhysio
Mach den sektoralen HP, dann kannst du auch HB ohne Rezept behandeln und evtl. die GKV Patts übernehmen, die sich eine selbstzahler Behandlung leisten wollen.
Ich würde die Zeit IMMER Befundabhängig einplanen. Was bringen dir 60min, wenn die Omi nach 15 min durch ist. Dann lieber öfters die Woche 20min. Versuch bei der Anmeldung schon so viel Infos raus zu kitzeln, dass du die Behandlungszeit besser einschätzen kannst.
Gib deinen Kollegen der umliegenden PT Praxen Bescheid. Und den Ärzten.
Bin immer wiede verwundert ob dieser Aussage.
falls du dich an Ärzten orientierst, Hint:
Der Ärztliche Steigerungssatz von 1,8, 2,3 oder sogar 1,0/1,1 bei Laborleistungen wird NICHT vom GKV Satz als Grundlage berechnet, sondern hat eine EIGENE 1,0 Fache Grundlage gemäss GOÄ.
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Gert Winsa schrieb:
Mit was begründest du denn den 1,8 Facher Satz vom GKV Satz bei deiner Berechnung?
Bin immer wiede verwundert ob dieser Aussage.
falls du dich an Ärzten orientierst, Hint:
Der Ärztliche Steigerungssatz von 1,8, 2,3 oder sogar 1,0/1,1 bei Laborleistungen wird NICHT vom GKV Satz als Grundlage berechnet, sondern hat eine EIGENE 1,0 Fache Grundlage gemäss GOÄ.
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KathiPhysio schrieb:
@massu sehr guter Tipp, danke!
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KathiPhysio schrieb:
@Gert Winsa Der 1,8 fache Satz ist das, was ich als Richtwert gefunden habe, wenn ich damit falsch liege, recherchiere ich wohl mal weiter. M0nique hat mir da schon gut weitergeholfen :)
Da der Mehrzahl der Privatversicherten (auch Nicht-Beamten) inzwischen in den neueren Verträge Erstattungsbegrenzungen haben, die sich in etwa an der Bundesbeihife orientieren, wird es zunehmend schwieriger werden, deutlich darüber liegenden Sätze bei den Patienten durchzusetzen.
Da die Bundesbeihilfe inzwischen in etwa GKV-Höhe besitzt, bleiben deine Patienten in diesem Fall auf annährend die Hälfte deiner Rechnungssumme sitzen. Gerade chronisch Kranken und Rentner werden sich das irgendwann nicht mehr erlauben können.
Auch das ist ein Faktor, die du bei deiner Preisfindung berücksichtigen werden müsstest. In (vermutlich) 3/4 der deutschen Gegenden wirdst du mit hohe Privatsätze eher Schwierigkeiten bekommen. Bei uns im Ruhrpott z.B. kannst du denn 1,8-fachen GKV-Satz inzwischen einfach knicken. Und da die GKV-Honorare in den letzten 5 Jahre mächtig angehoben wurden, ist das auch gar nicht mehr notwendig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KathiPhysio Es gibt keinerlei rechtssicher begründbarer Faktor-Systematik für Privatrechnungen. Es wird auch nicht (mehr) von den Berufsverbände empfohlen.
Da der Mehrzahl der Privatversicherten (auch Nicht-Beamten) inzwischen in den neueren Verträge Erstattungsbegrenzungen haben, die sich in etwa an der Bundesbeihife orientieren, wird es zunehmend schwieriger werden, deutlich darüber liegenden Sätze bei den Patienten durchzusetzen.
Da die Bundesbeihilfe inzwischen in etwa GKV-Höhe besitzt, bleiben deine Patienten in diesem Fall auf annährend die Hälfte deiner Rechnungssumme sitzen. Gerade chronisch Kranken und Rentner werden sich das irgendwann nicht mehr erlauben können.
Auch das ist ein Faktor, die du bei deiner Preisfindung berücksichtigen werden müsstest. In (vermutlich) 3/4 der deutschen Gegenden wirdst du mit hohe Privatsätze eher Schwierigkeiten bekommen. Bei uns im Ruhrpott z.B. kannst du denn 1,8-fachen GKV-Satz inzwischen einfach knicken. Und da die GKV-Honorare in den letzten 5 Jahre mächtig angehoben wurden, ist das auch gar nicht mehr notwendig.
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KathiPhysio schrieb:
Ich bin dir unglaublich dankbar für den Tipp. Ich schaue gleich mal nach den Sätzen der Beihilfe und werde mich daran orientieren. :)
Ich kenne Kollegen, die schlagen in etwa der Eigenanteil, die von einem GKV-Patient gezahlt werden muss, auf den Beihilfesatz auf. Wenn das einen GKV-Patient zugemutet werden kann, kann das einen Privatpatient erst recht zugemutet werden.
Beispiel anhand von KG:
Ein GKV-Patient zahlt für 6 x KG 26,68 € Eigenanteil, sind 4,45 € pro Behandlung.
Der Beihilfesatz für KG beträgt 27,80 € pro Behandlung.
Das in Rechnung gestellte Honorar ist dan 27,80 + 4,45 = 32,25 € pro Behandlung (das wäre nach Adam Riese dann knapp den 1,2-fachen GKV-Satz).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KathiPhysio Gerne. Ich würde dir dennoch empfehlen oberhalb der Beihilfesätze zu bleiben. Die Frage ist nur wieviel?
Ich kenne Kollegen, die schlagen in etwa der Eigenanteil, die von einem GKV-Patient gezahlt werden muss, auf den Beihilfesatz auf. Wenn das einen GKV-Patient zugemutet werden kann, kann das einen Privatpatient erst recht zugemutet werden.
Beispiel anhand von KG:
Ein GKV-Patient zahlt für 6 x KG 26,68 € Eigenanteil, sind 4,45 € pro Behandlung.
Der Beihilfesatz für KG beträgt 27,80 € pro Behandlung.
Das in Rechnung gestellte Honorar ist dan 27,80 + 4,45 = 32,25 € pro Behandlung (das wäre nach Adam Riese dann knapp den 1,2-fachen GKV-Satz).
Aber ist der Eigenanteil nicht die Zuzahlung in Höhe von 10%?
Wie genau kommst du denn auf die 4,45€ Zuzahlung bei KG?
Wenn ich auf dem Schlauch steh, hilf mir bitte auf die Sprünge :)
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KathiPhysio schrieb:
Das ist eine unglaublich gute Orientierungshilfe!
Aber ist der Eigenanteil nicht die Zuzahlung in Höhe von 10%?
Wie genau kommst du denn auf die 4,45€ Zuzahlung bei KG?
Wenn ich auf dem Schlauch steh, hilf mir bitte auf die Sprünge :)
Bei KG-ZNS wird typischerweise 10 x verordnet, du müsstest du dann den gesamten EA für KG-ZNS durch 10 teilen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KathiPhysio 10% + 10,- VO-Gebühr ergeben bei 6 x KG die 26,68 € als Eigenanteil.
Bei KG-ZNS wird typischerweise 10 x verordnet, du müsstest du dann den gesamten EA für KG-ZNS durch 10 teilen.
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KathiPhysio schrieb:
Verstehe, Dankeschön!
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KathiPhysio schrieb:
Vielen lieben Dank für die informativen Antworten!
Ich werde für PKV einfach den 1,8-fachen Satz der GKV-Gebühren berechnen und gegebenenfalls mit wachsender Erfahrung anpassen.
danke danke danke ☺️
seit vielen Jahren betreibe ich eine reine Privatpraxis und mache auch viele Hausbesuche.
Deshalb verstehe ich einiges an Deinen Beiträgen nicht:
Du schreibst von 100 € pro Stunde für 60 Minuten Behandlung.
Und dann von dem 1,8fachen GKV-Satz, den Du nehmen möchtest.
Das passt irgendwie vorne und hinten nicht zusammen:
Der 1,8fache GKV-Satz für KG beträgt 50 Euro. Bei 15-25 Minuten entpricht das einem Stundenpreis von 120 bis 200 Euro pro Stunde... Das ist weit weg von 100 Euro pro Stunde...
Die allermeisten PKVen erstatten inzwischen nur noch den Beihilfesatz, auch bei alten Veträgen: KG 27,80 Euro, Hausbesuch 25,60 Euro Erstattung.
Also schon beim 1,5fachen GKV-Satz bleiben die Hausbesuchspatienten, die den Beihilfesatz erstattet bekommen, bei 20 Minuten Behandlung auf 20,36 Euro pro Behandlung sitzen. Bei 10 Terminen sind dass über 200 Euro, was sich nicht jeder Privatpatient leisten kann - vor allem wenn es um längerfristige Hausbesuche geht. Ich habe Hausbesuchspatienten, die ich seit etlichen Jahren 1-3 x wöchentlich behandle (Apoplex, Demenz, schweres Parkinson etc.).
Ich habe sogar Patienten mit alten Veträgen, bei denen die PKV nur den Beihilfepreis von 2019 erstattet!
Rein aus Interesse lasse ich mir von meinen ohne Beihilfe versicherten Patienten gerne die Erstattungen ihrer PKV vorlegen: Zu 80% Beihilfesatz. Zu 20% unter AOK-Satz.
Auch meine eingene PKV erstattet nur den Beihilfesatz, auch wenn ich eine sehr gute Versicherung abgeschlossen habe.
Der Vorteil bei Privatpatienten ist, dass Du vom Arzt entsprechende Rezepte ausstellen lassen kannst. Ich lasse mir zum Beispiel für eine meiner Hausbesuchspatienten für 40 Minuten Behandlung KG nach TEP links und rechts, KG neuro bei Z.n. Apoplex, Massage bei Verspannungen Schulter-Nacken ausstellen.
Ich nehme 120 Euro pro Stunde für normale Tätigkeit (für schwierigere Tätigkeiten nehme ich 130 Euro). Somit muss meine o.g. Patientin zu ihrem Beihilfetarif nur 2,10 Euro pro Behandlung zuzahlen.
Noch nie, nie, nie in 30 Jahren hat eine PKV nach meinen Behandlungszeiten gefragt!
Ich halte es seit 30 Jahren so, dass ich meine Patienten frage: "Möchten Sie zuzahlen? Wenn nicht, dann ist die Bahndlungszeit kürzer". Das klappt wunderbar. Manche Patienten entscheiden so, manche anders. Und ich habe dann keinen Stresse bei der Rechnungsstellung.
Mit Gruß von Monique
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Bisher habe ich noch keine festen Preise, da wollte ich mich erstmal ein wenig umhören, daher der Beitrag hier. Über die Info mit dem Beihilfesatz bin ich sehr dankbar, wahrscheinlich orientiere ich mich daran.
Die Frage danach, ob Patienten zuzahlen wollen find ich super, danke dir für deine vielen Tipps und, dass du deine Erfahrungen so ausführlich mit mir teilst! :)
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KathiPhysio schrieb:
Liebe M0nique, erstmal vielen Dank für eine ausführliche Ausführung! Ich recherchiere sehr viel und finde irgendwie nur gegensätzliche Aussagen zu den Kosten. Die 100€ pro 60 Minuten fand ich recht häufig und würde diese für Selbstzahler für Präventivleistungen ansetzen wollen.
Bisher habe ich noch keine festen Preise, da wollte ich mich erstmal ein wenig umhören, daher der Beitrag hier. Über die Info mit dem Beihilfesatz bin ich sehr dankbar, wahrscheinlich orientiere ich mich daran.
Die Frage danach, ob Patienten zuzahlen wollen find ich super, danke dir für deine vielen Tipps und, dass du deine Erfahrungen so ausführlich mit mir teilst! :)
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M0nique schrieb:
Hallo Kathi,
seit vielen Jahren betreibe ich eine reine Privatpraxis und mache auch viele Hausbesuche.
Deshalb verstehe ich einiges an Deinen Beiträgen nicht:
Du schreibst von 100 € pro Stunde für 60 Minuten Behandlung.
Und dann von dem 1,8fachen GKV-Satz, den Du nehmen möchtest.
Das passt irgendwie vorne und hinten nicht zusammen:
Der 1,8fache GKV-Satz für KG beträgt 50 Euro. Bei 15-25 Minuten entpricht das einem Stundenpreis von 120 bis 200 Euro pro Stunde... Das ist weit weg von 100 Euro pro Stunde...
Die allermeisten PKVen erstatten inzwischen nur noch den Beihilfesatz, auch bei alten Veträgen: KG 27,80 Euro, Hausbesuch 25,60 Euro Erstattung.
Also schon beim 1,5fachen GKV-Satz bleiben die Hausbesuchspatienten, die den Beihilfesatz erstattet bekommen, bei 20 Minuten Behandlung auf 20,36 Euro pro Behandlung sitzen. Bei 10 Terminen sind dass über 200 Euro, was sich nicht jeder Privatpatient leisten kann - vor allem wenn es um längerfristige Hausbesuche geht. Ich habe Hausbesuchspatienten, die ich seit etlichen Jahren 1-3 x wöchentlich behandle (Apoplex, Demenz, schweres Parkinson etc.).
Ich habe sogar Patienten mit alten Veträgen, bei denen die PKV nur den Beihilfepreis von 2019 erstattet!
Rein aus Interesse lasse ich mir von meinen ohne Beihilfe versicherten Patienten gerne die Erstattungen ihrer PKV vorlegen: Zu 80% Beihilfesatz. Zu 20% unter AOK-Satz.
Auch meine eingene PKV erstattet nur den Beihilfesatz, auch wenn ich eine sehr gute Versicherung abgeschlossen habe.
Der Vorteil bei Privatpatienten ist, dass Du vom Arzt entsprechende Rezepte ausstellen lassen kannst. Ich lasse mir zum Beispiel für eine meiner Hausbesuchspatienten für 40 Minuten Behandlung KG nach TEP links und rechts, KG neuro bei Z.n. Apoplex, Massage bei Verspannungen Schulter-Nacken ausstellen.
Ich nehme 120 Euro pro Stunde für normale Tätigkeit (für schwierigere Tätigkeiten nehme ich 130 Euro). Somit muss meine o.g. Patientin zu ihrem Beihilfetarif nur 2,10 Euro pro Behandlung zuzahlen.
Noch nie, nie, nie in 30 Jahren hat eine PKV nach meinen Behandlungszeiten gefragt!
Ich halte es seit 30 Jahren so, dass ich meine Patienten frage: "Möchten Sie zuzahlen? Wenn nicht, dann ist die Bahndlungszeit kürzer". Das klappt wunderbar. Manche Patienten entscheiden so, manche anders. Und ich habe dann keinen Stresse bei der Rechnungsstellung.
Mit Gruß von Monique
Als AN bekommst du nie 100-130 Euro pro Stunde, und das hier ohne Investitionskosten. Das lohnt in jedem Fall.
Je mehr Pat. auch zu niedrigerem Preis lohnt mehr, als 150 die Stunde und 30-80% der Pat. , je nach Region zu verlieren.
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KathiPhysio schrieb:
Das klingt absolut logisch für mich, danke dafür! ☺️
Rein interessehalber Frage ich ob du diese Selbständigkeit Haupt oder Nebenberuflich anstrebst. Gibt es denn sooo viele Privat Versicherte die KG im Hausbesuch brauchen, dass man allein davon leben kann? In meinem Dunstkreis sind 3-4 in der PKV. Keiner davon braucht KG geschweige denn im HB.
Ist der Bedarf denn wirklich da? Oder kann bei PKV Versicherten jeder einen HB verordnet bekommen obwohl er theoretisch zu einer Praxis kommen könnte?
Gkv klar, das verstehe ich aber PKV? Wie groß muß denn da das Einzugsgebiet sein?
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sabine963 schrieb:
@KathiPhysio
Rein interessehalber Frage ich ob du diese Selbständigkeit Haupt oder Nebenberuflich anstrebst. Gibt es denn sooo viele Privat Versicherte die KG im Hausbesuch brauchen, dass man allein davon leben kann? In meinem Dunstkreis sind 3-4 in der PKV. Keiner davon braucht KG geschweige denn im HB.
Ist der Bedarf denn wirklich da? Oder kann bei PKV Versicherten jeder einen HB verordnet bekommen obwohl er theoretisch zu einer Praxis kommen könnte?
Gkv klar, das verstehe ich aber PKV? Wie groß muß denn da das Einzugsgebiet sein?
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KathiPhysio schrieb:
Ich denke, das ist auch sehr abhängig vom Standort. Ich lebe in Berlin und mach das ja nur nebenberuflich. :)
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Gert Winsa schrieb:
Wenn der Beihilfesatz, oder etwas darüber, ich tendiere auch zu ca. 10% = Zuzahlung bei GKK dazu führt, dass du überhaupt selbstständig, und zwar sehr unkompliziert, ohne Investitionen abrechnen kannst lohnt sich dss allemal.
Als AN bekommst du nie 100-130 Euro pro Stunde, und das hier ohne Investitionskosten. Das lohnt in jedem Fall.
Je mehr Pat. auch zu niedrigerem Preis lohnt mehr, als 150 die Stunde und 30-80% der Pat. , je nach Region zu verlieren.
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