ID: 1200_000275
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
eine der größten medizinischen
Versorgungseinrichtungen des
Landkreises Limburg-Weilburg. Rund
1.000 Mitarbeiter kümmern sich
tagtäglich um das Wohl der uns
anvertrauten Patienten. Am Standort
Weilmünster behandeln und betreuen
wir in unseren hochspezialisierten
Fachkliniken für Neurologie,
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie Psychosomatik jährlich etwa
10.000 Patienten stationär,
teilstationär und ambulant. Für
unser klinikübergreife...
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
eine der größten medizinischen
Versorgungseinrichtungen des
Landkreises Limburg-Weilburg. Rund
1.000 Mitarbeiter kümmern sich
tagtäglich um das Wohl der uns
anvertrauten Patienten. Am Standort
Weilmünster behandeln und betreuen
wir in unseren hochspezialisierten
Fachkliniken für Neurologie,
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie Psychosomatik jährlich etwa
10.000 Patienten stationär,
teilstationär und ambulant. Für
unser klinikübergreife...
ich bin noch recht frisch in der selbstständigen Arbeit als mobiler Physio (ausschließlich privat pat.) und habe daher noch nicht so viel Erfahrung...
Heute ist folgendes passiert: Pat. ruft an, benötigt dringend Physiotherapie, hat aber nur ein Kassenrezept und der Arzt ist inzwischen im Urlaub. Verordnet ist KG als Hausbesuch. Termine bei Therapeuten mit Kassenzulassung bekommt er wohl erst Mitte Januar und bis dahin ist er bereit es selbst zu zahlen.
Ich bin als Therapeut (ohne HP!) an ärztl. Weisung gebunden. Die Ärztliche Weisung liegt nun aber auf dem Kassenrezept und Arztbrief vor, darf ich nun eine Therapie durchführen und ihn selbst zahlen lassen oder muss ich auf ein Privatrezept bestehen?
Würde mich sehr über nützliche Tipps und Hinweise freuen.
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Schippi schrieb:
Ich bin der Meinung das du keine Therapie durchführen darfst.ein arztbrief ist keine ärztliche Weisung für uns.aber wenn er unbedingt als selbstzahler agieren will dann mach es,ich erinnere aber immer an die Versicherung falls irgendetwas während der Therapie passiert(dann könnte es teuer werden)
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Bernie schrieb:
Es gibt ein Rezept!
Eine Berufshaftpflicht existiert natürlich!
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felix1234 schrieb:
Die Ärztliche Weisung existiert ja nicht nur in dem Arztbrief, sondern auch auf dem Rezept für Physiotherapie, aber es ist ein Kassenrezept und kein Privates. Darin liegt die krux. ;)
Eine Berufshaftpflicht existiert natürlich!
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hgb schrieb:
@felix1234 , es ist keine crux! Du kopierst Dir das Rezept. Bei Rückfragen ist dann die weisungsgebundene Behandlung belegt. Es gibt kein Verbot für nur privat tätige Therapeuten - und Ärzte - auch Kassenpatienten gegen Entgelt zu behandeln! Viele Pat. nehmen gern ein paar Euronen in die Hand, um nicht sechs und mehr Wochen auf einen Termin warten zu müssen. MfG + frohe Festtage hgbblush
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hgb schrieb:
@Schippi .. lesen bildet! Es steht da klar und deutlich, daß ein Kassenrezept vorhanden ist. "felix 1234" kasnn dieses Rp auch während der Behandlung in seiner kartei lassen und mit der rechnung dem Pat. wieder aushändigen, er sollte aber wie unten geschrieben, eine Kopie in seinen Unterlagen behalten. Wie auch sonst, falls <Rückfragen kommen. MfG hgbblush
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Schippi schrieb:
@hgb bin gebildet!kassenrezept gilt für kassenzulassung und ist damit in diesem Fall keine ärztliche Weisung, Patient hätte sich früher um privatrezept kümmern können/müssen. Ansichtssache!
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hgb schrieb:
Kassenrezept ist eine Verordnung, Abrechnung ist der 2. Schritt. Kernfrage war: Darf ich ohne eine VO behandeln? Nun, eine VO ist da, das Formular bestimmt die Abrechnung aber nicht die Therapie. Das ist nicht nur Ansicht, sondern auch Rechtslage. Diese wird deutlich, wenn es um die Erstattung solcher Kosten geht. MfG + frohe Festtage hgbblush
Wo steht das den geschrieben, dass es sich bei einem Kassenrezept nicht um eine ärztliche Anweidung hält?
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Ann1 schrieb:
@Schippi
Wo steht das den geschrieben, dass es sich bei einem Kassenrezept nicht um eine ärztliche Anweidung hält?
.. soweit waren wir schon vor vier Wochen! Mfg hgbblush
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hgb schrieb:
@Ann1
.. soweit waren wir schon vor vier Wochen! Mfg hgbblush
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Ann1 schrieb:
@hgb Sorry hatte ich nicht gesehen.
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felix1234 schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin noch recht frisch in der selbstständigen Arbeit als mobiler Physio (ausschließlich privat pat.) und habe daher noch nicht so viel Erfahrung...
Heute ist folgendes passiert: Pat. ruft an, benötigt dringend Physiotherapie, hat aber nur ein Kassenrezept und der Arzt ist inzwischen im Urlaub. Verordnet ist KG als Hausbesuch. Termine bei Therapeuten mit Kassenzulassung bekommt er wohl erst Mitte Januar und bis dahin ist er bereit es selbst zu zahlen.
Ich bin als Therapeut (ohne HP!) an ärztl. Weisung gebunden. Die Ärztliche Weisung liegt nun aber auf dem Kassenrezept und Arztbrief vor, darf ich nun eine Therapie durchführen und ihn selbst zahlen lassen oder muss ich auf ein Privatrezept bestehen?
Würde mich sehr über nützliche Tipps und Hinweise freuen.
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Bernie schrieb:
Wenn Du den Pat darüber aufgeklärt hast, kein Problem. Behandlungsvertrag zur Absicherung.
Schöne Feiertage allen :)
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felix1234 schrieb:
Vielen Dank euch für die Antworten. Jetzt weiß ich nicht nur wie man Crux schreibt, sondern auch das ich wie gewohnt abrechnen darf. Vielen Dank auch an dich @hgb für die Ausführlichkeit.
Schöne Feiertage allen :)
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