Deine Aufgaben:
? Durchführung physio thera
peutischer und sportthera
peutischer Behandlungen als Einzel-
und Gruppen behandlung.
? Anwendung verschiedener Techniken
und Methoden wie manuelle Therapie,
Lymph -
drainage, Physiotherapie,
Atemtherapie und Trainings
therapie.
? Entwicklung und Durchfüh rung
von sporttherapeutischen Programmen
zur Unter stützung
der Rehabilitation.
? Dokumentation der Behand
lungsergebnisse und regel mäßige
Kommunikation mit dem
interdisziplinär...
? Durchführung physio thera
peutischer und sportthera
peutischer Behandlungen als Einzel-
und Gruppen behandlung.
? Anwendung verschiedener Techniken
und Methoden wie manuelle Therapie,
Lymph -
drainage, Physiotherapie,
Atemtherapie und Trainings
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? Entwicklung und Durchfüh rung
von sporttherapeutischen Programmen
zur Unter stützung
der Rehabilitation.
? Dokumentation der Behand
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ich möchte mich demnächst selbständig machen. Gibt es eine Pflichtöffnungszeit, die die Kasse vorschreibt, wieviel Stunden oder Tage die Praxis besetzt sein sollte?
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melanabel schrieb:
Hallo,
ich möchte mich demnächst selbständig machen. Gibt es eine Pflichtöffnungszeit, die die Kasse vorschreibt, wieviel Stunden oder Tage die Praxis besetzt sein sollte?
Was das genau bedeuten soll musst du die Kassen fragen.
Das kann sich zwischen 30 und 40 Stunden bewegen.
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RoFo schrieb:
"Vollzeit"
Was das genau bedeuten soll musst du die Kassen fragen.
Das kann sich zwischen 30 und 40 Stunden bewegen.
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morpheus-06 schrieb:
Wer schreibt Vollzeit vor?
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Papa Alpaka schrieb:
Eine reguläre Vollzeitarbeitsstelle gem. Arbeitszeitgesetz belegt 48 Arbeitsstunden je Woche. Die GKVen hätten gerne mindestens 30, da das aber nirgends konkret geregelt ist kannst du beinahe machen was du willst ;)
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Eberhard schrieb:
Mehr als das, was im Rahmenvertrag steht, wird dir hier niemand sagen können.
"Zur Verfügung stehen" lässt viel Spielraum und ich finde das gut so. Außerdem heißt es oder Behandlung sicherstellen, was durchaus entlastend sein kann....
Eine der wenigen Vorgaben, die mich noch nie gestresst haben...
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Letztendlich interessieren die Öffnungszeiten nur im Zulassungsantrag. Hinterher ist das doch völlig egal.
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morpheus-06 schrieb:
Ganztägig oder ......
Letztendlich interessieren die Öffnungszeiten nur im Zulassungsantrag. Hinterher ist das doch völlig egal.
"zur Verfügung" heißt für mich auch: ich kann von zu Hause aus mal meinen AB abhören, ich biete theoretisch ganztägig Therapiemöglichkeit.
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Susulo schrieb:
Lieber morpheus, genau das wollte ich damit sagen. :blush:
"zur Verfügung" heißt für mich auch: ich kann von zu Hause aus mal meinen AB abhören, ich biete theoretisch ganztägig Therapiemöglichkeit.
Zur Verfügung stellen bedeutet, dass du rein theoretisch auch von zu Hause aus den AB abhörst und deine Mails checkst. Da gibt es Gott sei Dank viel Spielraum.
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Kukdiehe schrieb:
Du musst halt je nach Bundesland deine Arbeitskraft für min 30-35 h zur Verfügung stellen. Für die Krankenkasse gibst du für die Zulassung irgendwelche Öffnungszeiten an. Aber wie du die Öffnungszeiten gestaltest ist dir überlassen.
Zur Verfügung stellen bedeutet, dass du rein theoretisch auch von zu Hause aus den AB abhörst und deine Mails checkst. Da gibt es Gott sei Dank viel Spielraum.
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Susulo schrieb:
Im RV steht: "Der Leistungserbringer/fachliche Leiter hat als Therapeut ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten durch eine Fachkraft, die die Voraussetzungen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V erfüllt, in seiner Praxis sicherzustellen. "
"Zur Verfügung stehen" lässt viel Spielraum und ich finde das gut so. Außerdem heißt es oder Behandlung sicherstellen, was durchaus entlastend sein kann....
Eine der wenigen Vorgaben, die mich noch nie gestresst haben...
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