Physiotherapeut/in oder Masseur/in
(m/w/d) ab sofort für Vollzeit-
oder auch Teilzeitanstellung
gesucht. Dich erwartet bei uns eine
überdurchschnittliche Bezahlung,
ein freundliches und dynamisches
Team, ein vielfältiges
Aufgabengebiet, volle
Unterstützung bei Fortbildungen
und ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis.
Wir sind ein modernes
Gesundheitszentrum mit dem
Schwerpunkt Physiotherapie
(Orthopädie, Chirurgie,
Sportmedizin und Neurologie), Med.
Fitness, Rehasport, Gesundheits-
und Pr...
(m/w/d) ab sofort für Vollzeit-
oder auch Teilzeitanstellung
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überdurchschnittliche Bezahlung,
ein freundliches und dynamisches
Team, ein vielfältiges
Aufgabengebiet, volle
Unterstützung bei Fortbildungen
und ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis.
Wir sind ein modernes
Gesundheitszentrum mit dem
Schwerpunkt Physiotherapie
(Orthopädie, Chirurgie,
Sportmedizin und Neurologie), Med.
Fitness, Rehasport, Gesundheits-
und Pr...
Ich komm beim googeln nicht so richtig weiter drum hier diese Frage:
Welche Angaben sind denn auf einer HP verpflichtend für uns Physios?
Was genau muß z.B. im Impressum stehen?
Gibt es irgendwo einen Link wo sowas steht?
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mbone schrieb:
Hallo
Ich komm beim googeln nicht so richtig weiter drum hier diese Frage:
Welche Angaben sind denn auf einer HP verpflichtend für uns Physios?
Was genau muß z.B. im Impressum stehen?
Gibt es irgendwo einen Link wo sowas steht?
Link
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1.Name und Anschrift des Diensteanbieters
§ Name der Praxis
§ Vor- und Zuname des Betreibers (Vorname ausschreiben)
§ Komplette Adresse (Postfach nicht zulässig)
2. Kommunikation
Telefonnummer, ggf. Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, Homepage
3. Berufsrechtliche Angaben
Dies betrifft sogenannte reglementierte Berufe, d.h. alle Tätigkeiten, deren Aufnahme oder
Ausübung durch Rechtsvorschriften an den Besitz eines Diploms oder eines anderen
Befähigungsnachweises gebunden bzw. deren Zugang gesetzlich geregelt ist, u.a. Ärzte,
Physiotherapeuten, Masseure, Heilpraktiker …
Angegeben werden müssen
a) die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in welchem diese Berufsbezeichnung
erworben wurde.
b) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelung und wie diese zugänglich ist. Die
Angaben müssen nicht zwingend auf der eigenen Homepage bereitgehalten werden,
es ist ausreichend, wenn auf die Fundstelle im Bundesgesetzblatt oder einer anderen
öffentlich zugänglichen Sammlung durch einen Hyperlink verwiesen wird.
c) die zuständige Aufsichtsbehörde mit kompletter Adresse (gilt nur für Ärzte und
Heilpraktiker) (?????-ich würde das zuständige Regierungspräsidium nennen)
Beispiel „Physiotherapeut“:
Die Berufsbezeichnung Physiotherapeut/in wurde in der Bundesrepublik Deutschland
verliehen. Die berufsrechtliche Regelung kann unter dem Link
https://www.physio.de/Zulassung/gesetz-beruf-pt-htm eingesehen werden.
Beispiel „Heilpraktiker“:
Die Berufsbezeichnung lautet Heilpraktiker (Deutschland). Die berufsrechtliche Regelung
bildet das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
(Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, geändert durch Art. 53 des EGStGB vom
02.03.1974 (BGBl. I S. 469) und kann unter [kaputter Link] unter
Stichwort/Titelsuche „Heilpraktikergesetz“ eingesehen werden.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Gesundheitsamt .……………………… (komplette
Adresse)
4. Umsatzsteuer-ID-Nummer entfällt (in der Regel bei Praxen nicht vorhanden
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springlukas schrieb:
Impressum
1.Name und Anschrift des Diensteanbieters
§ Name der Praxis
§ Vor- und Zuname des Betreibers (Vorname ausschreiben)
§ Komplette Adresse (Postfach nicht zulässig)
2. Kommunikation
Telefonnummer, ggf. Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, Homepage
3. Berufsrechtliche Angaben
Dies betrifft sogenannte reglementierte Berufe, d.h. alle Tätigkeiten, deren Aufnahme oder
Ausübung durch Rechtsvorschriften an den Besitz eines Diploms oder eines anderen
Befähigungsnachweises gebunden bzw. deren Zugang gesetzlich geregelt ist, u.a. Ärzte,
Physiotherapeuten, Masseure, Heilpraktiker …
Angegeben werden müssen
a) die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in welchem diese Berufsbezeichnung
erworben wurde.
b) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelung und wie diese zugänglich ist. Die
Angaben müssen nicht zwingend auf der eigenen Homepage bereitgehalten werden,
es ist ausreichend, wenn auf die Fundstelle im Bundesgesetzblatt oder einer anderen
öffentlich zugänglichen Sammlung durch einen Hyperlink verwiesen wird.
c) die zuständige Aufsichtsbehörde mit kompletter Adresse (gilt nur für Ärzte und
Heilpraktiker) (?????-ich würde das zuständige Regierungspräsidium nennen)
Beispiel „Physiotherapeut“:
Die Berufsbezeichnung Physiotherapeut/in wurde in der Bundesrepublik Deutschland
verliehen. Die berufsrechtliche Regelung kann unter dem Link
https://www.physio.de/Zulassung/gesetz-beruf-pt-htm eingesehen werden.
Beispiel „Heilpraktiker“:
Die Berufsbezeichnung lautet Heilpraktiker (Deutschland). Die berufsrechtliche Regelung
bildet das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
(Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, geändert durch Art. 53 des EGStGB vom
02.03.1974 (BGBl. I S. 469) und kann unter [kaputter Link] unter
Stichwort/Titelsuche „Heilpraktikergesetz“ eingesehen werden.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Gesundheitsamt .……………………… (komplette
Adresse)
4. Umsatzsteuer-ID-Nummer entfällt (in der Regel bei Praxen nicht vorhanden
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mbone schrieb:
Vielen dank für die info!!!!
Da wir keine Kammer Organisation haben. Ärzte sind in einer Kammer organisiert und die müssen diese Angaben machen.
Wurde mir so vom Verband mitgeteilt.
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physiobogen schrieb:
Die berufsrechtliche Regelung kann unter dem Link - diese Angabe wo es einzusehen ist, ist nicht nötig.
Da wir keine Kammer Organisation haben. Ärzte sind in einer Kammer organisiert und die müssen diese Angaben machen.
Wurde mir so vom Verband mitgeteilt.
Was ist ein Impressum?
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV. Hintergrund dieser Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Zudem muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein, damit rechtliche Ansprüche gegen einen Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können.
Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind, etwa für Online-Shops, Unternehmenswebseiten oder halbprivate Webseiten. usw.
Es geht nämlich auch noch um so Sachen wie von wem die Fotos sind ,was mit Beiträgen etc ist. Schau dir den Link an.Die Seite ist von einem Anwalt erstellt der sich mit Impressum und anderen Websache auskennt :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
Was Springlukas geschrieben hat ist nur teilweise richtig.Hättest du den Link angeschaut dann hast du alles wissenswerte zum Impressum
Was ist ein Impressum?
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV. Hintergrund dieser Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Zudem muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein, damit rechtliche Ansprüche gegen einen Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können.
Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind, etwa für Online-Shops, Unternehmenswebseiten oder halbprivate Webseiten. usw.
Es geht nämlich auch noch um so Sachen wie von wem die Fotos sind ,was mit Beiträgen etc ist. Schau dir den Link an.Die Seite ist von einem Anwalt erstellt der sich mit Impressum und anderen Websache auskennt :kissing_closed_eyes:
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Problem beschreiben
eim schrieb:
Schau mal hier : eRecht24: Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
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