Wir suchen Mitarbeiter *innen für
Hausbesuche, Minijob, Teilzeit,
Vollzeit, freie Mitarbeit bei
maximal freier Zeiteinteilung in
kleiner Praxis in Top Lage in Essen
Rüttenscheid.
Auf Wunsch auch Praxisbetrieb.
Wagen wird gestellt auch zur
privaten Verwendung.
Überdurchschnittliches Gehalt,
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld.
Unbefristeter Arbeitsvertrag bei
Einstiegstermin auf eigenen Wunsch.
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Vielen Dank
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Klonkrieger schrieb:
Natürlich
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen, Wenn ich als Physiotherapeut von einem Studioinhaber beauftragt bin,Personal Trainings (auch EMS) durchzuführen und ich dem Inhaber diese in Rechnung stelle, ist dies dann Umsatzsteuer-Pflichtig?
Vielen Dank
generell sind nur medizinische Leistungen USt-Befreit. Personal Training gehört NICHT dazu und dementsprechend USt-Pflichtig.
Allerdings kannst du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG anwenden, wenn deine Jährlichen Umsätze nichtmedizinischer Leistungen 17.500 € (wurde grad erhöht, glaube sind jetzt knapp 22.500,- €, bin mir aber wegen der neuen Höhe nicht sicher)
nicht übersteigen. Aber dann musst du auf den Rechnungen darauf hinweisen (Gemäß § 19 UstG Kleinunternehmerregelung ist diese Rechnung ohne Mehrwertsteuer). Ansonsten sind diese grundsätzlich Ust-belegt und du musst eine USt-Meldung machen
(monatlich, quartalsmäßig etc.) Ob der Studio-Inhaber das dann aber so akzeptiert ist fraglich, kann er doch dann seine Vorsteuer auf diese Rechnungen nicht in Abzug bringen.
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Doch kann er..
Daher: Achtung bei der Honorarvereinbarung - Nicht unter Wert verkaufen!
Da der Preis für das Personal Training (PT) aber vom Studioinhaber angeboten und festgelegt wird, muss er die Mwst. darauf erheben und auch ans Finanzamt abführen.
Wenn Du dem Studioinhaber nun eine Rechnung als Kleinunternehmer stellst, wird es ziemlich sicher so sein, dass er Dir das Honorar vom Nettobetrag, und davon vermutlich auch nur einen %-tualen Anteil zahlen wird.
z.B. angenommen das PT kostet den Kunden 90,- €/ Std. inkl. Mwst. und ihr habt vereinbart, dass Du 60% erhältst, dann sind das nicht 60% von 90,- €, sondern nur 60% von 75,63 € (Nettobetrag)
Also versuche eher min. 70% zu vereinbaren, damit Du auf einen angemessenes Honorar von annähernd 1,- €/ min. kommst...
Es sind Deine Brutto-Einnahmen....!!! Davon werden noch die KK-Beiträge, Versicherungskosten, Einkommenssteuer, etc. abgezogen. Da bleibt am Ende schon mal nicht mehr so viel übrig. Hinzu kommt, dass Du auch berücksichtigen musst, dass die Auftragslage mal schlecht ist, Du krank oder im Urlaub bist...
Alles klar?
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Sissiphys schrieb:
"Ob der Studio-Inhaber das dann aber so akzeptiert ist fraglich, kann er doch dann seine Vorsteuer auf diese Rechnungen nicht in Abzug bringen."
Doch kann er..
Daher: Achtung bei der Honorarvereinbarung - Nicht unter Wert verkaufen!
Da der Preis für das Personal Training (PT) aber vom Studioinhaber angeboten und festgelegt wird, muss er die Mwst. darauf erheben und auch ans Finanzamt abführen.
Wenn Du dem Studioinhaber nun eine Rechnung als Kleinunternehmer stellst, wird es ziemlich sicher so sein, dass er Dir das Honorar vom Nettobetrag, und davon vermutlich auch nur einen %-tualen Anteil zahlen wird.
z.B. angenommen das PT kostet den Kunden 90,- €/ Std. inkl. Mwst. und ihr habt vereinbart, dass Du 60% erhältst, dann sind das nicht 60% von 90,- €, sondern nur 60% von 75,63 € (Nettobetrag)
Also versuche eher min. 70% zu vereinbaren, damit Du auf einen angemessenes Honorar von annähernd 1,- €/ min. kommst...
Es sind Deine Brutto-Einnahmen....!!! Davon werden noch die KK-Beiträge, Versicherungskosten, Einkommenssteuer, etc. abgezogen. Da bleibt am Ende schon mal nicht mehr so viel übrig. Hinzu kommt, dass Du auch berücksichtigen musst, dass die Auftragslage mal schlecht ist, Du krank oder im Urlaub bist...
Alles klar?
Die gegenüber dem Studioinhaber ausgestellten Rechnungen sind OHNE MWSt, daher kann er diese logischerweise auch nicht als Vorsteuer in Abzug gegenüber der Zahllast des Finanzamtes bringen.
Was du meinst ist den auszuhandelnden Preis der Leistung des Physios für PT und das ist abslout richtig.
Daher wie es Sissiphys schreibt, nicht unter Wert verkaufen!
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KGSchuller schrieb:
Soweit alles richrig, aber nur um Missverständinsse auszuschließen:
Die gegenüber dem Studioinhaber ausgestellten Rechnungen sind OHNE MWSt, daher kann er diese logischerweise auch nicht als Vorsteuer in Abzug gegenüber der Zahllast des Finanzamtes bringen.
Was du meinst ist den auszuhandelnden Preis der Leistung des Physios für PT und das ist abslout richtig.
Daher wie es Sissiphys schreibt, nicht unter Wert verkaufen!
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KGSchuller schrieb:
Hallo,
generell sind nur medizinische Leistungen USt-Befreit. Personal Training gehört NICHT dazu und dementsprechend USt-Pflichtig.
Allerdings kannst du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG anwenden, wenn deine Jährlichen Umsätze nichtmedizinischer Leistungen 17.500 € (wurde grad erhöht, glaube sind jetzt knapp 22.500,- €, bin mir aber wegen der neuen Höhe nicht sicher)
nicht übersteigen. Aber dann musst du auf den Rechnungen darauf hinweisen (Gemäß § 19 UstG Kleinunternehmerregelung ist diese Rechnung ohne Mehrwertsteuer). Ansonsten sind diese grundsätzlich Ust-belegt und du musst eine USt-Meldung machen
(monatlich, quartalsmäßig etc.) Ob der Studio-Inhaber das dann aber so akzeptiert ist fraglich, kann er doch dann seine Vorsteuer auf diese Rechnungen nicht in Abzug bringen.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Deine Tätigkeit sollte vorab beim Finanzamt gemeldet werden und dabei auch schon die Kleinunternehmerregelung beantragt werden.
Gruß redvine
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Sissiphys schrieb:
Ich bin bei meinem Rechenbeispiel übrigens von 19% Mwst. ausgegangen...
Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind Unternehmer, wenn Sie auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung Leistun- gen im wirtschaftlichen Sinn erbringen und diese Tätigkeit auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen angelegt ist.
VG,
Marco
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therapieheld schrieb:
Hallo,
Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind Unternehmer, wenn Sie auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung Leistun- gen im wirtschaftlichen Sinn erbringen und diese Tätigkeit auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen angelegt ist.
VG,
Marco
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Hilfreichen Antworten!
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