Ein herzliches Hallo! :)
Unsere Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie,
gelegen im Herzen von Ohligs,
befindet sich in einem historischen
Gebäude und sucht dich.
-Physiotherapeut*in mit
Osteopahieausbildung (oder Prüfung
steht unmittelbar bevor )
Für Vollzeit oder Teilzeit
- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit 15 Stunden oder 520,-
Euro Basis
Wir sind herzlich, offen, familiär
sowie kompetent und freuen uns sehr
auf neue Teamkollegen/innen.
Gegense...
Unsere Privatpraxis für
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Osteopahieausbildung (oder Prüfung
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Für Vollzeit oder Teilzeit
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In Teilzeit 15 Stunden oder 520,-
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Gegense...
ich sehe keine Veranlassung, selbstständige Therapeuten als Beschäftigte von Ärzten anzusehen, dazu fehlt es schon an jedem direkten Bezug zwischen diesen Personenkreisen.
Wenn in der Vergangenheit Ausnahmen für medizinisch bedingte Behandlungen gemacht werden sollten, wurde dies in der Verordnung ausdrücklich so angeordnet. Insoweit sehe ich auch keine Begründung, warum Patienten von Therapeuten nicht vor der Behandlung einen Testnachweis vorlegen sollten.
Ebenso sehe ich keine Notwendigkeit, für Rehasportgruppen eine Ausnahme von der Vorlagepflicht für Testnachweise zu erteilen. Wenn Sie der Meinung sind, eine Durchführung des Rehasports unter Einhaltung der Nachweispflichten sei nicht möglich, können Sie aber natürlich gerne einen entsprechenden Antrag stellen, ich werde die Begründung dann prüfen.
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Im ersten Lockdown durften wir Therapeuten auf einmal nicht mehr in den Kitas behandeln. Die Stadt und das zuständige Gesundheitsamt beriefen sich damals auf den Erlass NRW.
Also habe ich im Gesundheitsministerium per mail nachgefragt. Antwort sinngemäß: nein, nein, das sei wohl eine individuelle Interpretation der Stadt.
Wenn etwas hakt: nachfragen bei demjenigen, der wirklich dafür verantwortlich ist und nicht bei jemandem der interpretieren kann.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@c-physio
Im ersten Lockdown durften wir Therapeuten auf einmal nicht mehr in den Kitas behandeln. Die Stadt und das zuständige Gesundheitsamt beriefen sich damals auf den Erlass NRW.
Also habe ich im Gesundheitsministerium per mail nachgefragt. Antwort sinngemäß: nein, nein, das sei wohl eine individuelle Interpretation der Stadt.
Wenn etwas hakt: nachfragen bei demjenigen, der wirklich dafür verantwortlich ist und nicht bei jemandem der interpretieren kann.
Viele Grüße
Monika
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Horatio72 schrieb:
Noch ein Tipp, einfach 2 oder 3 mal anrufen. Bei unserem Gesundheitsamt hast du spätestens beim 3 mal ne 2. Meinung. Darauf lässt es sich ganz gut berufen. ;)
Wenn es Unklarheiten gab hab ich beim Verband nachgefragt und ansonsten so gearbeitet wie ich es für richtig halte bis klare Aussagen formuliert sind.
Man sollte sich da nicht selbst verrückt machen.
Schliesslich ist bei so gut wie allen Regelungen ja nicht wirklich Gefahr im Verzug und kontrolliert wird auch nicht.
Also die Kirche im Dorf lassen und ein bißchen den eigenen gesunden Menschenverstand bemühen...
Natürlich behandele ich Patienten ungeachtet der Tatsache ob derjenige geimpft ist oder nicht.
Dass ich ganz klar die Impfung befürworte hat mit diesem Punkt gar nichts zu tun.
Es gelten halt die üblichen Vorsichtsmassnahmen
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mbone schrieb:
Ehrlich gesagt hab ich in der ganzen Zeit noch nie beim GA angerufen.
Wenn es Unklarheiten gab hab ich beim Verband nachgefragt und ansonsten so gearbeitet wie ich es für richtig halte bis klare Aussagen formuliert sind.
Man sollte sich da nicht selbst verrückt machen.
Schliesslich ist bei so gut wie allen Regelungen ja nicht wirklich Gefahr im Verzug und kontrolliert wird auch nicht.
Also die Kirche im Dorf lassen und ein bißchen den eigenen gesunden Menschenverstand bemühen...
Natürlich behandele ich Patienten ungeachtet der Tatsache ob derjenige geimpft ist oder nicht.
Dass ich ganz klar die Impfung befürworte hat mit diesem Punkt gar nichts zu tun.
Es gelten halt die üblichen Vorsichtsmassnahmen
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viento schrieb:
@Horatio72 ich habe nach dem 20.03.20 eine Anfrage an das GA Erding gestellt, diese wurde bis heute nicht beantwortet 🤣
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c-physio schrieb:
das kam heute noch mal vom Gesundheitsamt:
ich sehe keine Veranlassung, selbstständige Therapeuten als Beschäftigte von Ärzten anzusehen, dazu fehlt es schon an jedem direkten Bezug zwischen diesen Personenkreisen.
Wenn in der Vergangenheit Ausnahmen für medizinisch bedingte Behandlungen gemacht werden sollten, wurde dies in der Verordnung ausdrücklich so angeordnet. Insoweit sehe ich auch keine Begründung, warum Patienten von Therapeuten nicht vor der Behandlung einen Testnachweis vorlegen sollten.
Ebenso sehe ich keine Notwendigkeit, für Rehasportgruppen eine Ausnahme von der Vorlagepflicht für Testnachweise zu erteilen. Wenn Sie der Meinung sind, eine Durchführung des Rehasports unter Einhaltung der Nachweispflichten sei nicht möglich, können Sie aber natürlich gerne einen entsprechenden Antrag stellen, ich werde die Begründung dann prüfen.
Wir sind eine Praxis mit einem hohen Anteil von Dauerpatienten (sehr viel Neuro) und ehrlich gesagt, begrüssen wir in unserem Fall die 3G Regelung. Endlich dann wieder normales Wartezimmer, Geplauder was man hört, ein "Hallo, schön, Sie endlich mal wieder zu sehen, lang ist es her!"
Aber ok, ich spreche nur für unsere kleine Praxis...
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Wir sind keine Wellness Dienstleister sondern haben einen medizinischen Versorgungsauftrag genauso wie Ärzte, Krankenhäuser etc.
da kann man sich es meines Erachtens nicht raussuchen ob man nur Geimpfte behandelt oder nicht........
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mbone schrieb:
3G ist nach meinem Verständnis in der Physiotherapie nicht möglich.
Wir sind keine Wellness Dienstleister sondern haben einen medizinischen Versorgungsauftrag genauso wie Ärzte, Krankenhäuser etc.
da kann man sich es meines Erachtens nicht raussuchen ob man nur Geimpfte behandelt oder nicht........
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Shakespeare schrieb:
In der aktualisierten Coronaschutzverordnung in SH sind weder Arztpraxen noch Therapiepraxen explizit mit 3 G Vorgabe erwähnt, ebenso wenig als Ausnahme. Damit ist für mich juristisch klar, dass jeder behandelt werden muss und darf, bei dem eine medizinische Notwendigkeit besteht, unabhängig vom "G" Status. Hier gelten dann entsprechende Arbeitsschutzverordnungen. Was auch immer Behördenvertreter meinen, wäre eine Ablehnung von Patienten die nicht genesen, geimpft oder getestet sind gesetzlich und ethisch nicht vertretbar so lange in den entsprechenden Verordnungen nichts klar definiert ist. Gäbe es diese Pflicht, wäre es eine Frage der Zeit bis diese juristisch kassiert werden würde...
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viento schrieb:
@mbone ich würde im KH auch nur behandelt, weil ich zu Geimpftgruppe zähle. Ungeimpfte müssen sich testen lassen.
Im KH wurdest man schon die ganze Zeit getestet wenn man da behandelt wurde. Auch als es noch keine Impfung gab.
Da macht es ja auch Sinn.
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kroetzi schrieb:
@viento
Im KH wurdest man schon die ganze Zeit getestet wenn man da behandelt wurde. Auch als es noch keine Impfung gab.
Da macht es ja auch Sinn.
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viento schrieb:
@kroetzi mag sein, aber die Zettel D4 sind seit voriger Woche neu ausgehängt 🤷nur noch 3 G
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SiegesgöttinXX schrieb:
Mit unserer kleinen Praxisgemeinschaft (Kollegin und ich; ich hab eine 450,- Kraft und wir unsere 450,- Rezeption) Wir haben seit über einem Jahr das Programm: sie Praxis, ich Hausbesuch und umgekehrt...so gut wie keinen Kontakt. Neben uns über 90% geimpft. Es gibt Patienten, welche immunsuppremiert sind und sich nicht impfen lassen (können/wollen). Alles gut. Dann haben wir einen kleinen Anteil Patienten, welche sowieso "dagegen" sind.
Wir sind eine Praxis mit einem hohen Anteil von Dauerpatienten (sehr viel Neuro) und ehrlich gesagt, begrüssen wir in unserem Fall die 3G Regelung. Endlich dann wieder normales Wartezimmer, Geplauder was man hört, ein "Hallo, schön, Sie endlich mal wieder zu sehen, lang ist es her!"
Aber ok, ich spreche nur für unsere kleine Praxis...
Nachdenkliche Grüße
Monika
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Was macht man dann mit HIV Patienten? Da gibts gar keine Impfung.
Das passt hinten und vorne nicht!
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kroetzi schrieb:
Deswegen glaube ich ja auch nicht dass es so ist wie hier einige befürchten.
Was macht man dann mit HIV Patienten? Da gibts gar keine Impfung.
Das passt hinten und vorne nicht!
nein, wir tun gerade eben das nicht!
Der Tenor ist doch eindeutig
Hier wird über eine Spekulation spekuliert als ob das real wäre
Nur weil hier was als Frage in den Raum gestellt wurde heißt das nicht, dass das Realität wäre!
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mbone schrieb:
@mosaik
nein, wir tun gerade eben das nicht!
Der Tenor ist doch eindeutig
Hier wird über eine Spekulation spekuliert als ob das real wäre
Nur weil hier was als Frage in den Raum gestellt wurde heißt das nicht, dass das Realität wäre!
genau das habe ich geschrieben: es geht nicht um die Realität, sondern um den einen Schritt davor, dass wir es für möglich halten, dass es so sein könnte.
Es sind Gott sei Dank noch einige Konjunktive in meinem Satz, aber allein die Tatsache, dass es nicht sofort in das Reich der Märchen geschickt wurde, sondern sich bereits 41 Beiträge damit befassen, zeigt, dass die Verunsicherung groß ist und die Idee nicht sofort als abstrus verworfen wird.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@mbone
genau das habe ich geschrieben: es geht nicht um die Realität, sondern um den einen Schritt davor, dass wir es für möglich halten, dass es so sein könnte.
Es sind Gott sei Dank noch einige Konjunktive in meinem Satz, aber allein die Tatsache, dass es nicht sofort in das Reich der Märchen geschickt wurde, sondern sich bereits 41 Beiträge damit befassen, zeigt, dass die Verunsicherung groß ist und die Idee nicht sofort als abstrus verworfen wird.
Viele Grüße
Monika
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USpre schrieb:
@kroetzi Schutzbrille oder Visier, doppelt Handschuhe. Kein Problem
ich habe bereits im 2ten Beitrag die Info von Physio Deutschland eingestellt.
Wenn hier trotzdem lustig weiterspekuliert wird ist das vielleicht auch dem gewollten masochistischem Sensationsbedürfnis der beteiligten SchreiberInnen hier geschuldet.
Mancher fühlt sich halt gern verfolgt und drangsaliert
Wahrscheinlich ist es gar nicht so schlecht dass den allermeisten Physios in der Realwelt da draußen dieses Forum hier sonstwo vorbeigeht…….wenn sie es überhaupt kennen…
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mbone schrieb:
@mosaik
ich habe bereits im 2ten Beitrag die Info von Physio Deutschland eingestellt.
Wenn hier trotzdem lustig weiterspekuliert wird ist das vielleicht auch dem gewollten masochistischem Sensationsbedürfnis der beteiligten SchreiberInnen hier geschuldet.
Mancher fühlt sich halt gern verfolgt und drangsaliert
Wahrscheinlich ist es gar nicht so schlecht dass den allermeisten Physios in der Realwelt da draußen dieses Forum hier sonstwo vorbeigeht…….wenn sie es überhaupt kennen…
„Ergänzung 20.08.2021: Das Gesundheitsministerium NRW hat uns heute schriftlich noch einmal eindeutig bestätigt:
"... ich nehme Bezug auf die bereits geführten Telefonate und bestätige Ihnen hiermit wie erbeten, dass Physiotherapeuten, Ergotherapeuten u.a. unter § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 der CoronaSchVO und daher ab einer Inzidenz von 35 unter die 3-G-Regelungen (getestet, geimpft, genesen) fallen. ..."
Link
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mark760 schrieb:
Und ich den Bed.ev:
„Ergänzung 20.08.2021: Das Gesundheitsministerium NRW hat uns heute schriftlich noch einmal eindeutig bestätigt:
"... ich nehme Bezug auf die bereits geführten Telefonate und bestätige Ihnen hiermit wie erbeten, dass Physiotherapeuten, Ergotherapeuten u.a. unter § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 der CoronaSchVO und daher ab einer Inzidenz von 35 unter die 3-G-Regelungen (getestet, geimpft, genesen) fallen. ..."
Link
Kannst du bitte aufhören hier im Forum Frau Donner und ihren sogenannten Verband BED e.V. zu zitieren.
Die haben schon genug Schaden angerichtet.
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Jeverland schrieb:
@mark760 Lieber Mark760, PT Morris, Canton oder was auch immer.
Kannst du bitte aufhören hier im Forum Frau Donner und ihren sogenannten Verband BED e.V. zu zitieren.
Die haben schon genug Schaden angerichtet.
Diesmal geht es aber nicht mehr um Schließungen, sondern lediglich um die 3G Regel. Da wird niemand ausgeschlossen, sondern erhöht einfach nur die Sicherheit für Patienten und Personal. Ich hoffe, dass NRW stark bleibt und nicht wie die restlichen Bundesländer solch ein inkonsequentes Verhalten an den Tag legt.
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mark760 schrieb:
Letztes Jahr hat NRW die Verordnung noch nachträglich angepasst und HM Erbringer von Schließungen ausgenommen.
Diesmal geht es aber nicht mehr um Schließungen, sondern lediglich um die 3G Regel. Da wird niemand ausgeschlossen, sondern erhöht einfach nur die Sicherheit für Patienten und Personal. Ich hoffe, dass NRW stark bleibt und nicht wie die restlichen Bundesländer solch ein inkonsequentes Verhalten an den Tag legt.
Und nun hör endlich auf zu stänkern.......
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die neue schrieb:
@mark760 , Tom, Canton, oder wer auch immer ..... ich habe vom Gesundheitsamt Düsseldorf am Samstag morgen um 8 Uhr eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass wir nicht unter die 3G-Regel fallen, da wir keine "körpernahen Dienstleistungen" erbringen.
Und nun hör endlich auf zu stänkern.......
Genau so sehe ich das auch, da ich kein Dienstleister, sondern Heilmittelerbringer bin!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@die neue
Genau so sehe ich das auch, da ich kein Dienstleister, sondern Heilmittelerbringer bin!
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mbone schrieb:
Die Regelungen sind klar und anstatt Lebenszeit zu vergeuden sollte man provokante User auf Igno setzen.
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viento schrieb:
Man schliesst sie nicht aus, diese können sich testen lassen.
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viento schrieb:
@die neue wenn Söder sagt, in Bayern ist dies so, dann wird es so kommen. Ich werde das Hausrecht zu Hilfe ziehen. Meine Glaskugel hat bisdato noch nie gelogen🤣und ich glaube auch, dass jetzt bei den steigenden Zahlen wieder nachgelegt wird, und 3G kommt.
Wir haben vom Gesundheitsamt Düsseldorf die schriftliche Bestätigung erhalten, dass wir 3G zu prüfen haben. scream
Magst du mir gerne per PN deine/n Sachbearbeiter mitteilen.
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Shia schrieb:
@die neue
Wir haben vom Gesundheitsamt Düsseldorf die schriftliche Bestätigung erhalten, dass wir 3G zu prüfen haben. scream
Magst du mir gerne per PN deine/n Sachbearbeiter mitteilen.
Da weiß die Rechte nicht, was die Linke tut....
Also 3G prüfen face_with_rolling_eyesface_with_rolling_eyes
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die neue schrieb:
@Shia das Gesundheitsministerium (MAGS) hat die Aussage des Gesundheitsamts kassiert face_with_rolling_eyes
Da weiß die Rechte nicht, was die Linke tut....
Also 3G prüfen face_with_rolling_eyesface_with_rolling_eyes
Danke für die Info triumph
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Shia schrieb:
@die neue oh man was ein scheiß...
Danke für die Info triumph
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mosaik schrieb:
Was mir gerade auffällt und mich fürchterlich erschreckt, ist, dass wir es im Bereich des Möglichen halten, Menschen von der medizinischen Versorgung auszuschliessen.
Nachdenkliche Grüße
Monika
"Liebe Mitglieder,
am 17.8.2021 ist die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, die ab 23.8. in Schleswig-Holstein in Kraft treten soll, verabschiedet worden. Diese hat zu Unsicherheiten hinsichtlich der „3-G-Regel“ geführt - in Bezug auf medizinisch und pflegerisch notwendige Dienstleistungen.
Die Landesregierung hat soeben eine Ergänzung der o.g. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. In der geänderten, auch ab Montag (23. August) gültigen Fassung wird nun klargestellt, dass für Bürger*innen, die weder geimpft noch genesen sind, keine Testpflicht zur Inanspruchnahme von medizinisch oder pflegerisch notwendigen Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie, Augenoptiker- oder Hebammendienste) besteht.
In der Anlage senden wir Ihnen die soeben beschlossene Änderung zur kommenden Corona-Bekämpfungsverordnung sowie das aktuelle Hinweisschreiben für Heilmittelerbringer:innen und Hebammen in Schleswig-Holstein, das ab 23.08.2021 u.a. Folgendes regelt:
Medizinisch oder pflegerisch notwendige körpernahe Dienstleistungen fallen nicht unter die 3-G-Regel.
Körpernahe Dienstleistungen ohne medizinische oder pflegerische Indikation fallen ab 23.08.2021 unter die 3-G-Regel.
Eine Testpflicht für Mitarbeiter:innen ist nicht explizit vorgesehen. Es gilt jedoch
weiterhin die Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), wonach der/dieArbeitgeber:in den Beschäftigten mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Corona-Test anbieten muss.
Gruppenangebote von Heilmittelerbringer:innen (auch solche, die nicht ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet wurden) sind unter folgenden Voraussetzungen in Innenräumen zulässig (§5e Ziffer 6): Es muss kein Test, Impfnachweis oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Es ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und ein Hygienekonzept nach § 4 Absatz 1 erforderlich. Darin muss auch die Wahrung des Abstandsgebotes (Mindestabstand 1,50 Meter zur nächsten Person) enthalten sein.
Für Kurse, bei denen die sportliche Aktivität im Vordergrund steht (z.B. Yogakurse, Gerätetraining oder auch Eltern-Kind-Kurse, bei denen es vorrangig um Bewegung geht) greift § 11 (Sport): Das Abstandsgebot muss nicht eingehalten werden, allerdings greift hier die „3-G-Regel“. "
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Schippi schrieb:
Also alles wie gehabt,in der Ruhe liegt die Kraft, neue Woche neues Glück
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mbone schrieb:
Mal wieder ein Sturm im Wasserglas....................
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Problem beschreiben
Louisa78 schrieb:
Meldung vom VPT :
"Liebe Mitglieder,
am 17.8.2021 ist die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, die ab 23.8. in Schleswig-Holstein in Kraft treten soll, verabschiedet worden. Diese hat zu Unsicherheiten hinsichtlich der „3-G-Regel“ geführt - in Bezug auf medizinisch und pflegerisch notwendige Dienstleistungen.
Die Landesregierung hat soeben eine Ergänzung der o.g. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. In der geänderten, auch ab Montag (23. August) gültigen Fassung wird nun klargestellt, dass für Bürger*innen, die weder geimpft noch genesen sind, keine Testpflicht zur Inanspruchnahme von medizinisch oder pflegerisch notwendigen Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie, Augenoptiker- oder Hebammendienste) besteht.
In der Anlage senden wir Ihnen die soeben beschlossene Änderung zur kommenden Corona-Bekämpfungsverordnung sowie das aktuelle Hinweisschreiben für Heilmittelerbringer:innen und Hebammen in Schleswig-Holstein, das ab 23.08.2021 u.a. Folgendes regelt:
Medizinisch oder pflegerisch notwendige körpernahe Dienstleistungen fallen nicht unter die 3-G-Regel.
Körpernahe Dienstleistungen ohne medizinische oder pflegerische Indikation fallen ab 23.08.2021 unter die 3-G-Regel.
Eine Testpflicht für Mitarbeiter:innen ist nicht explizit vorgesehen. Es gilt jedoch
weiterhin die Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), wonach der/dieArbeitgeber:in den Beschäftigten mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Corona-Test anbieten muss.
Gruppenangebote von Heilmittelerbringer:innen (auch solche, die nicht ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet wurden) sind unter folgenden Voraussetzungen in Innenräumen zulässig (§5e Ziffer 6): Es muss kein Test, Impfnachweis oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Es ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und ein Hygienekonzept nach § 4 Absatz 1 erforderlich. Darin muss auch die Wahrung des Abstandsgebotes (Mindestabstand 1,50 Meter zur nächsten Person) enthalten sein.
Für Kurse, bei denen die sportliche Aktivität im Vordergrund steht (z.B. Yogakurse, Gerätetraining oder auch Eltern-Kind-Kurse, bei denen es vorrangig um Bewegung geht) greift § 11 (Sport): Das Abstandsgebot muss nicht eingehalten werden, allerdings greift hier die „3-G-Regel“. "
"mit Ausnahme beim Rehabilitationssport und Funktionstraining sowie bei
Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden, in Landkreisen
oder kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von
35 überschreitet, die Testpflicht nach § 1 Abs. 9.
(4) Kann wegen der Art einer in Absatz 3 genannten Dienstleistung eine Maske nicht
getragen werden, wie zum Beispiel bei bestimmten Kosmetikanwendungen oder der Bartrasur, gilt stets die Testpflicht nach § 1 Abs. 9. Satz 1 gilt nicht für Dienstleistungen, die
aus medizinischen Gründen erbracht werden.
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Problem beschreiben
Arminia schrieb:
für Rheinland-Pfalz:
"mit Ausnahme beim Rehabilitationssport und Funktionstraining sowie bei
Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden, in Landkreisen
oder kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von
35 überschreitet, die Testpflicht nach § 1 Abs. 9.
(4) Kann wegen der Art einer in Absatz 3 genannten Dienstleistung eine Maske nicht
getragen werden, wie zum Beispiel bei bestimmten Kosmetikanwendungen oder der Bartrasur, gilt stets die Testpflicht nach § 1 Abs. 9. Satz 1 gilt nicht für Dienstleistungen, die
aus medizinischen Gründen erbracht werden.
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Alles Gute zu deiner Genesung.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@christoph55 So einfach ist es nicht. Bisher unterscheiden die Verordnungen zum Glück zwischen "Massagenpraxen" (in fast allen BL ist damit Wellness gemeint) und Praxen mit einem Versorgungsauftrag.
Alles Gute zu deiner Genesung.
MfG :)
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christoph55 schrieb:
Ja, aber in beiden Fällen ggf. körpernah irl. Was sie theoretisch unterscheiden ist mir egal!
Na klar ist deine Situation sicherlich belastend. Hattest du zum Zeitpunkt deiner Ansteckung schon eigenen Impfschutz?
Unser Umfeld wird niemals 100% Sicherheit bieten können. Beispielsweise gehen meine Kids ungeschützt in die Kita, ungetestet mit engen Kontakt zu gut 100 weiteren ungeschützten Kindern. Das ist in meinem Fall ein vielfach höheres Risiko als meine eigene körpernahe Tätigkeit in der Praxis.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@christoph55 Was wäre denn deine Intention? Nur noch mit Test zum Arzt und Therapeuten?
Na klar ist deine Situation sicherlich belastend. Hattest du zum Zeitpunkt deiner Ansteckung schon eigenen Impfschutz?
Unser Umfeld wird niemals 100% Sicherheit bieten können. Beispielsweise gehen meine Kids ungeschützt in die Kita, ungetestet mit engen Kontakt zu gut 100 weiteren ungeschützten Kindern. Das ist in meinem Fall ein vielfach höheres Risiko als meine eigene körpernahe Tätigkeit in der Praxis.
MfG :)
Wenn ich jetzt Deine Eingangsfrage oben mit "Nein" beantworten würde, müsste ich mich fragen, wieso das aber gerade in den Massagesalons/-praxen nicht der Fall sein muss. Entweder ist es nicht so schlimm, oder es ist so schlimm wie die Politik meint und handelt - dann sind wir aber die der "Systemrelevanz" geopferten Dummen. So gesehen gehört diese Diskussion eher mit den politischen Entscheidungsträgern geführt.
Was die Systemrelevanz angeht sehe ich das jeden Tag: 90% mehr oder weniger Pille-Palle-Aua, das mit ein wenig Schmerztoleranz, Eigenübungen etc. meist in den Griff oder zumindest erträglicher zu bekommen wäre. Klar bin ich auch froh, wenn ich Arbeit habe, aber manchmal frage ich mich schon. Auch klar, dass es Tätigkeiten in Bereichen gibt, wo die PAtienten wirklich jeden Tag intensiv behandelt werden müssen, ohne Frage. Ich will unsere S'relevanz nicht in toto relativieren. Und der soll sich auch nicht gemeint fühlen.
Mein Genervtsein kommt halt daher, dass ich mich bei einem Patienten angesteckt hatte, der mit einem Folgerezept nur ein bisschen weiter Wellness wollte (so in etwa sinngemäss seine Aussage, war im April). Das ist es, was mich (auch) so ärgert.
So, jetzt habe ich mal ein bisschen laut gedacht!
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christoph55 schrieb:
Im Grunde ja. Denn letztendlich steckt ein Ungeimpfter durch seine höhere Viruslast einen anderen Ungeimpften - was mir im Prinzip wurscht sein könnte - oder einen Geimpften oder Genesenen eher an als letztgenanntere sich gegenseitig. Ich in meinem immer noch mit Restsymptomatiken beglückten Zustand möchte mir halt nimmer, auch mit dann wahrscheinlich leichtem Verlauf, Big C nochmal einfangen. Impfen kann ich mich erst im November, 6 Monate nach dem Quarantäne- Befreiungstest. Das zum einen.
Wenn ich jetzt Deine Eingangsfrage oben mit "Nein" beantworten würde, müsste ich mich fragen, wieso das aber gerade in den Massagesalons/-praxen nicht der Fall sein muss. Entweder ist es nicht so schlimm, oder es ist so schlimm wie die Politik meint und handelt - dann sind wir aber die der "Systemrelevanz" geopferten Dummen. So gesehen gehört diese Diskussion eher mit den politischen Entscheidungsträgern geführt.
Was die Systemrelevanz angeht sehe ich das jeden Tag: 90% mehr oder weniger Pille-Palle-Aua, das mit ein wenig Schmerztoleranz, Eigenübungen etc. meist in den Griff oder zumindest erträglicher zu bekommen wäre. Klar bin ich auch froh, wenn ich Arbeit habe, aber manchmal frage ich mich schon. Auch klar, dass es Tätigkeiten in Bereichen gibt, wo die PAtienten wirklich jeden Tag intensiv behandelt werden müssen, ohne Frage. Ich will unsere S'relevanz nicht in toto relativieren. Und der soll sich auch nicht gemeint fühlen.
Mein Genervtsein kommt halt daher, dass ich mich bei einem Patienten angesteckt hatte, der mit einem Folgerezept nur ein bisschen weiter Wellness wollte (so in etwa sinngemäss seine Aussage, war im April). Das ist es, was mich (auch) so ärgert.
So, jetzt habe ich mal ein bisschen laut gedacht!
''Denn letztendlich steckt ein Ungeimpfter durch seine höhere Viruslast einen anderen Ungeimpften - was mir im Prinzip wurscht sein könnte - oder einen Geimpften oder Genesenen eher an als letztgenanntere sich gegenseitig''
Das ist faktisch falsch, egal wie man zu 3G und zur Impfung steht.
Stand heute ist, dass ein doppelt Geimpfter eine gleich hohe Viruslast hat (Deltavariante) wie ein Ungeimpfter.
Die wahrscheinlichkeit sich nach doppelter Inpfung anzustecken ist allerdings niedriger.
Dieser Schutz vor Infektion sinkt aber nach wenigen Monaten auf ein relativ niedriges Niveau.
Dies ist wohl auch von dem zeitlichen Abstand der Impfdosen abhängig. Je länger (bis zu 12 Wochen) um so länger die allgemeine Schutzwirkung der Impfung.
Mehr weiß bisher niemand, auch nicht die Wissenschaft.
Also Füße stillhalten und ein bisschen mehr Demut.
Gruß
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M.Bo schrieb:
@christoph55
''Denn letztendlich steckt ein Ungeimpfter durch seine höhere Viruslast einen anderen Ungeimpften - was mir im Prinzip wurscht sein könnte - oder einen Geimpften oder Genesenen eher an als letztgenanntere sich gegenseitig''
Das ist faktisch falsch, egal wie man zu 3G und zur Impfung steht.
Stand heute ist, dass ein doppelt Geimpfter eine gleich hohe Viruslast hat (Deltavariante) wie ein Ungeimpfter.
Die wahrscheinlichkeit sich nach doppelter Inpfung anzustecken ist allerdings niedriger.
Dieser Schutz vor Infektion sinkt aber nach wenigen Monaten auf ein relativ niedriges Niveau.
Dies ist wohl auch von dem zeitlichen Abstand der Impfdosen abhängig. Je länger (bis zu 12 Wochen) um so länger die allgemeine Schutzwirkung der Impfung.
Mehr weiß bisher niemand, auch nicht die Wissenschaft.
Also Füße stillhalten und ein bisschen mehr Demut.
Gruß
Ich kenne die Meldungen, wonach Geimpfte eine gleich hohe Viruslast haben. Habe jedoch heute in einem TV-Interview mit einem Virologen gehört, dass deren Last doch geringer sei. Entweder gibt's da schon wieder neue Erkenntnisse oder er ist auf einem alten Stand. Finde es leider in der Mediathek nicht, auch nicht bei yt. Ggf. reiche ich es hier nach!
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christoph55 schrieb:
Spar Dir Deine herablassenden Ratschläge. Ich bin nicht ahnungslos und weiss am besten, was ich durchgemacht habe.
Ich kenne die Meldungen, wonach Geimpfte eine gleich hohe Viruslast haben. Habe jedoch heute in einem TV-Interview mit einem Virologen gehört, dass deren Last doch geringer sei. Entweder gibt's da schon wieder neue Erkenntnisse oder er ist auf einem alten Stand. Finde es leider in der Mediathek nicht, auch nicht bei yt. Ggf. reiche ich es hier nach!
als kleine Aufmunterung sei gesagt, dass "Genesene" nach durchgemachter Infektion länger "immun" sind als "Geimpfte", so stellt es zumindest eine Studie aus Israel dar (die ja etwas länger Erfahrung mit Impfungen haben).
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Arminia schrieb:
@christoph55
als kleine Aufmunterung sei gesagt, dass "Genesene" nach durchgemachter Infektion länger "immun" sind als "Geimpfte", so stellt es zumindest eine Studie aus Israel dar (die ja etwas länger Erfahrung mit Impfungen haben).
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martin15 schrieb:
@M.Bo Falsch...
Geimpfte genauso ansteckend wie Ungeimpfte? Studie offenbart großen Unterschied! - FOCUS Online
Aus dem Artikel zitiert:
''Bei beiden Gruppen, sowohl den Geimpften als auch den Ungeimpften, lagen die Ct-Werte zu Beginn der Infektion bei etwa 20. Während die Werte bei den Geimpften allerdings bereits nach 9 Tagen die 30er-Marke überschritten, taten es die der Ungeimpften erst nach 14 Tagen. Zu diesem Zeitpunkt lag der Wert bei den Geimpften bereits bei 40.''
Meine Aussage war also nicht falsch, es zeigt sich einfach viel mehr, das 1. die Datenlage sich sprichwörtlich fast täglich ändert und 2. KEINE Aussage ohne ein ''aber'' oder eine weitere Differenzierung hingenommen werden sollte.
Wenn wir uns den Verlauf des Pandemiegeschehens in den letzten 1,5 Jahren ansehen, gab es schon zu viele Situationen in denen die Definition von ''Wahrheit'' revidiert und verändert wurde.
Gerade Israel ist genau das gerade um die Ohren geflogen.
Daher mein Wunsch an Alle etwas mehr Demut aufzuzeigen.
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M.Bo schrieb:
@martin15 hier ein Artikel vom 19.08 dazu. Herr Lauterbach hat ja scheinbar am 22. getwittert:
Geimpfte genauso ansteckend wie Ungeimpfte? Studie offenbart großen Unterschied! - FOCUS Online
Aus dem Artikel zitiert:
''Bei beiden Gruppen, sowohl den Geimpften als auch den Ungeimpften, lagen die Ct-Werte zu Beginn der Infektion bei etwa 20. Während die Werte bei den Geimpften allerdings bereits nach 9 Tagen die 30er-Marke überschritten, taten es die der Ungeimpften erst nach 14 Tagen. Zu diesem Zeitpunkt lag der Wert bei den Geimpften bereits bei 40.''
Meine Aussage war also nicht falsch, es zeigt sich einfach viel mehr, das 1. die Datenlage sich sprichwörtlich fast täglich ändert und 2. KEINE Aussage ohne ein ''aber'' oder eine weitere Differenzierung hingenommen werden sollte.
Wenn wir uns den Verlauf des Pandemiegeschehens in den letzten 1,5 Jahren ansehen, gab es schon zu viele Situationen in denen die Definition von ''Wahrheit'' revidiert und verändert wurde.
Gerade Israel ist genau das gerade um die Ohren geflogen.
Daher mein Wunsch an Alle etwas mehr Demut aufzuzeigen.
Und nun soll ich Demut zeigen... warum? Keine Ahnung...
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Wonderwoman schrieb:
@Arminia Cool... dann sind ja alle Impfverweigerer bald länger immun. Ja, da verstehe ich auch die Verweigerung... die wollen sich nicht so oft piksen lassen.
Und nun soll ich Demut zeigen... warum? Keine Ahnung...
Meines Wissens musst du sogar zwei Impfungen bekommen, wenn die erste erst 6 Monaten nach der Covid Erkrankung erfolgt.
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USpre schrieb:
@christoph55 ich habe es so verstanden, dass du nicht erst ein halbes Jahr abwarten musst bis zu deiner Erstimpfung nach der durchgemachten Covid-Erkrankung.
Meines Wissens musst du sogar zwei Impfungen bekommen, wenn die erste erst 6 Monaten nach der Covid Erkrankung erfolgt.
Genauso ist es...Die Allermeisten machen die Erkrankung problemlos durch und sind dann auch lange immun, eben halt nicht alle (die können auch schwerer erkranken oder sogar sterben)...aber das ist ja keine neue Erkenntnis
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Arminia schrieb:
@Wonderwoman
Genauso ist es...Die Allermeisten machen die Erkrankung problemlos durch und sind dann auch lange immun, eben halt nicht alle (die können auch schwerer erkranken oder sogar sterben)...aber das ist ja keine neue Erkenntnis
Habe ich auch so verstanden. Allerdings wissen wahrscheinlich die allerwenigsten asyptomatisch Infizierten, dass Sie bereits Corona hatten und lassen sich deshalb impfen. Insofern wird es wohl jede Menge Menschen geben, die "genesen" UND zusätzlich geimpft sind (unabhängig davon, wann Sie infiziert waren)...
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Arminia schrieb:
@USpre
Habe ich auch so verstanden. Allerdings wissen wahrscheinlich die allerwenigsten asyptomatisch Infizierten, dass Sie bereits Corona hatten und lassen sich deshalb impfen. Insofern wird es wohl jede Menge Menschen geben, die "genesen" UND zusätzlich geimpft sind (unabhängig davon, wann Sie infiziert waren)...
Bei meiner 94 jährigen Schwiegermutter würde auch mehr als sechs Monate gewartet. Seltsamerweise.
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USpre schrieb:
@Arminia ja, aber Christoph weiß ja, dass er infiziert war . Meines Erachtens müsste er sich jetzt bald um die Impfung kümmern, nicht erst nach Ablauf der sechs Monate. Sonst braucht er zwei Impfungen.
Bei meiner 94 jährigen Schwiegermutter würde auch mehr als sechs Monate gewartet. Seltsamerweise.
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Lars Christiansen schrieb:
@USpre Alle meiner infizierten Patienten mußten 6 Monate bis zur Impfung warten und bekamen 1 Impfung.
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USpre schrieb:
@Lars Christiansen und jetzt kann man die Impfung nach vier Wochen erhalten.
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Problem beschreiben
christoph55 schrieb:
Im Grunde ist es doch ganz einfach: entweder ist Delta nicht so gefährlich und alles ist übertrieben. Oder Delta ist sooo gefährlich, dass selbst Massagpraxen 3G nötig machen, dann müsste es bei uns auch gelten. NATÜRLICH !!!! arbeiten wir auch körpernah, oder will soll ich sonst eine HWS oder Schulter (körpernah i.S. von kopfnah) behandeln? Ich weiss, wovon ich rede. Bei genau so einem Patienten habe ich mich im Frühjahr mit 3,5 Monaten AU und immer noch Restsymptomen angesteckt!
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