Der Verein MUTABOR – Beratung und
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
einen Physiotherapeuten (w/m/d)
für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (bevorzugt Montag,
Mittwoch, Freitag) vorerst
befristet bis 31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergoth...
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
einen Physiotherapeuten (w/m/d)
für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (bevorzugt Montag,
Mittwoch, Freitag) vorerst
befristet bis 31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergoth...
Gibt es irgendwelche Reaktionen hierauf ? Eine schriftliche Anfrage meinerseits ist jetzt schon 6 Wochen alt und keine Reaktion.
MikeS
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Problem beschreiben
MikeS schrieb:
Es wurden ja offensichtlich einige Beschwerden beim BVA angestossen was die derzeitige Praxis mancher GKVen zur Kostenerstattung von Osteopathie angeht.
Gibt es irgendwelche Reaktionen hierauf ? Eine schriftliche Anfrage meinerseits ist jetzt schon 6 Wochen alt und keine Reaktion.
MikeS
Ich denke es wird mal Zeit für eine Untätigkeitsklage o.ä.
Bin gerade am prüfen, was geht.
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Wann kapiert Ihr das eigentlich, dass man ein Anfangsposting bzw. eine Frage nicht mit "nicht hilfreich" bewerten kann. Es gibt hier keine Bewertungen wie "gefällt mir" oder "gefällt mir nicht". Ein Anfangsposting ist nahezu nie "hilfreich"!!
Lasst doch mal den sch..... :point_up: :rage:
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Bernie schrieb:
Hallo Angsthase1!
Wann kapiert Ihr das eigentlich, dass man ein Anfangsposting bzw. eine Frage nicht mit "nicht hilfreich" bewerten kann. Es gibt hier keine Bewertungen wie "gefällt mir" oder "gefällt mir nicht". Ein Anfangsposting ist nahezu nie "hilfreich"!!
Lasst doch mal den sch..... :point_up: :rage:
MikeS
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MikeS schrieb:
Keine Ahnung welcher T..... das war, vor allem weil es sich um eine völlig objektive Frage handelte ohne jegliche Wertung. Jedenfalls habe ich das BVA nochmals angeschrieben, wenn keine Reaktion erfolgt werde ich weiter graben.
MikeS
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don schrieb:
Vielleicht verstehe ich Eure Diskussion nicht richtig aber welches ist Eure Haltung hierzu? Es kann doch eigentlich nur den Weg geben das die Kostenträger die Osteopathie eben nicht übernehmen oder? Zumindest nicht zu dem Satz der im moment gezahlt wird....
Ihr versteht leider nicht worum hier eine Frage "als nicht hilfreich" angedrückt wird.
Es git halt keine Taste wie "Leute wie Ihr, möge es euch super gut gehen, aber bitte ganz weit weg von der restlichen Menscheit, die noch ein Herz neben dem Hirn besitzten".
Alles gute für Euch beide.
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os 108 schrieb:
Der zweite war ich.
Ihr versteht leider nicht worum hier eine Frage "als nicht hilfreich" angedrückt wird.
Es git halt keine Taste wie "Leute wie Ihr, möge es euch super gut gehen, aber bitte ganz weit weg von der restlichen Menscheit, die noch ein Herz neben dem Hirn besitzten".
Alles gute für Euch beide.
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os 108 schrieb:
Tut mir leid wegen den Schreibgehlern, war etwas aufgeregt...
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Bernie schrieb:
:smile: :blush:) :blush: :wink: :stuck_out_tongue_winking_eye: :hushed: :anguished: :angry: :frowning: :flushed: :sunglasses: :sunglasses: :point_up: :unamused: :kissing_closed_eyes: :tired_face: :grin: :yum: :sunglasses: :scream: :astonished: :confused: :rage:
-> Es kann eigentlich nur sein, dass die Kassen die Kosten übernehmen, bei Therapeuten, welche auch Osteopathie ausüben dürfen :smile:
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Bernie schrieb:
"Es kann doch eigentlich nur den Weg geben das die Kostenträger die Osteopathie eben nicht übernehmen"
-> Es kann eigentlich nur sein, dass die Kassen die Kosten übernehmen, bei Therapeuten, welche auch Osteopathie ausüben dürfen :smile:
Der zweite Punkt ist die Erstattungshöhe, die aus Sicht der GKVen fernab jeglicher wirtschaftlicher Vernunft liegt - vergleicht man andere Leistungen des GKV-Systems vom Zeit- und Sachaufwand. Auch wenn die Erstattungshöhe durchaus wünschenswert wäre (für alle Heilberufe), untergräbt sie dennoch alle diejenigen, die seit vielen Jahren vergleichbare Leistungen für sehr sehr viel weniger Geld für das GKV-System erbringen. Und hierzu gehören nicht nur Heilberufe sondern auch teilweise ärztliche Leistungen.
Das eigentlich Problem jedoch ist für mich die derzeitige unsichere Rechtslage und deren Auslegung durch die TK. Weiss ich sicher, dass es rechtens ist dass Osteopathie erstattet wird, dann kann ich auf dieser Grundlage auch unternehmerisch handeln und diesen Bereich ausbauen.
So schwimmt alles in unbekannte Richtung - und das BVA tut schlichtweg nichts, noch nicht einmal eine Auskunft geben.
MikeS
[bearbeitet am 06.02.13 21:43]
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MikeS schrieb:
Das ist auch ganz genau meine Haltung. Eine Kostenübernahme ist aus rein rechtlichen Gründen höchstens in einem Modellversuch möglich - für solche Versuche ist die TK ja hinreichend bekannt. Ansonsten bedürfte es eines Durchwinkens der Leistung durch den GBA, was aufgrund der Ergebnisse der von der BÄK in Auftrag gegebenen Gutachten und Stellungnahmen derzeit kaum möglich wäre.
Der zweite Punkt ist die Erstattungshöhe, die aus Sicht der GKVen fernab jeglicher wirtschaftlicher Vernunft liegt - vergleicht man andere Leistungen des GKV-Systems vom Zeit- und Sachaufwand. Auch wenn die Erstattungshöhe durchaus wünschenswert wäre (für alle Heilberufe), untergräbt sie dennoch alle diejenigen, die seit vielen Jahren vergleichbare Leistungen für sehr sehr viel weniger Geld für das GKV-System erbringen. Und hierzu gehören nicht nur Heilberufe sondern auch teilweise ärztliche Leistungen.
Das eigentlich Problem jedoch ist für mich die derzeitige unsichere Rechtslage und deren Auslegung durch die TK. Weiss ich sicher, dass es rechtens ist dass Osteopathie erstattet wird, dann kann ich auf dieser Grundlage auch unternehmerisch handeln und diesen Bereich ausbauen.
So schwimmt alles in unbekannte Richtung - und das BVA tut schlichtweg nichts, noch nicht einmal eine Auskunft geben.
MikeS
[bearbeitet am 06.02.13 21:43]
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don schrieb:
Da bin ich aber beruhigt. Ich stimme nämlich in allen Punkten zu! Nur.... was jetzt?!? Wird das nun stillschweigend weitergeführt? Es werde fast monatlich mehr Kostenträger die angelehnt an das Erstattungsverfahren der TK Ihren Versicherten Osteopathie genehmigen...! :unamused:
Du hast in vielen Punkten Recht - aber ich gebe zu bedenken, dass im Falle einer "guten" Erstattungshöhe endlich mal ein Signal in die richtige Richtung kommen würde.
Deine Argumentation in Bezug zum Preis hat vor vielen Jahren dazu geführt, dass (soweit mir bekannt) damals der kleinste aller Verbände die Lymphdrainage zu einem Dumpingpreis eingeführt hat (alle anderen mussten dann mitziehen). Das sich diese Leistung heute nicht mehr lohnt wissen wir nun alle - aber die Preise dafür werden wir wohl nie in die richtige Höhe bekommen.
Daher denke ich, dass es egal um was für eine neue Position es geht eher dafür sein sollten, einen wirklich angemessenen Betrag dafür zu bekommen.
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MatthiasB schrieb:
@Mike
Du hast in vielen Punkten Recht - aber ich gebe zu bedenken, dass im Falle einer "guten" Erstattungshöhe endlich mal ein Signal in die richtige Richtung kommen würde.
Deine Argumentation in Bezug zum Preis hat vor vielen Jahren dazu geführt, dass (soweit mir bekannt) damals der kleinste aller Verbände die Lymphdrainage zu einem Dumpingpreis eingeführt hat (alle anderen mussten dann mitziehen). Das sich diese Leistung heute nicht mehr lohnt wissen wir nun alle - aber die Preise dafür werden wir wohl nie in die richtige Höhe bekommen.
Daher denke ich, dass es egal um was für eine neue Position es geht eher dafür sein sollten, einen wirklich angemessenen Betrag dafür zu bekommen.
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Bernie schrieb:
In aller Linie muss es rechtlich einwandfrei sein, das ist es bisher nicht!
EINE (!)
VÖLLIG NEUE (!) -unabhängig von einer tieferen Evidenzbetrachtung-
Leistung zu einem Preis zu erstatten, der weit über allen anderen ähnlichen Leistungen liegt, während bei WÄHRENDDESSEN laufenden Vergütungsverhandlungen für andere Heilmittel die Daumenschrauben angezogen werden. Dies ist weder mit dem SGB noch mit irgendwelchen anderen juristischen Betrachtungsweisen vereinbar.
Und hierum geht es - wenn ich mir heute ein oder zwei Osteos einstelle aufgrund der GKV-Kostenerstattung, darf ich sie morgen wieder ausstellen, wenn das BVA sich doch irgendwann bequemt, der Rechtslage Genüge zu tun. Und dieser Schwebezustand ist einfach nicht gut.
Nicht falsch verstehen ich habe gar nichts gegen Osteopathie, damit hat die ganze Diskussion nichts zu tun.
MikeS
[bearbeitet am 08.02.13 12:09]
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MikeS schrieb:
Das Signal in "die richtige Richtung" darf aber nicht darin bestehen,
EINE (!)
VÖLLIG NEUE (!) -unabhängig von einer tieferen Evidenzbetrachtung-
Leistung zu einem Preis zu erstatten, der weit über allen anderen ähnlichen Leistungen liegt, während bei WÄHRENDDESSEN laufenden Vergütungsverhandlungen für andere Heilmittel die Daumenschrauben angezogen werden. Dies ist weder mit dem SGB noch mit irgendwelchen anderen juristischen Betrachtungsweisen vereinbar.
Und hierum geht es - wenn ich mir heute ein oder zwei Osteos einstelle aufgrund der GKV-Kostenerstattung, darf ich sie morgen wieder ausstellen, wenn das BVA sich doch irgendwann bequemt, der Rechtslage Genüge zu tun. Und dieser Schwebezustand ist einfach nicht gut.
Nicht falsch verstehen ich habe gar nichts gegen Osteopathie, damit hat die ganze Diskussion nichts zu tun.
MikeS
[bearbeitet am 08.02.13 12:09]
Wirtschaftlich realistisch wäre hier wohl eher der momentan für Osteopathie erstattete Satz.
Gruß,
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Wolfgang Pokorski schrieb:
Da es sich um eine mit der MT vergleichbare Leistung handelt ist hier auch eine vergleichbare Erstattung gerechtfertigt.
Wirtschaftlich realistisch wäre hier wohl eher der momentan für Osteopathie erstattete Satz.
Gruß,
bei 15min MT -> auf 60 min hochgerechnet 65,20 EUR (1,086 EUR/min)
bei 20min MT -> auf 60 min hochgerechnet 48,90 EUR (0,815 EUR/min)
bei 25min MT -> auf 60 min hochgerechnet 39,12 EUR (0,652 EUR/min)
Wie ja hier im Forum schon 1000e Male erläutert wurde gehen die GKVen bei Gebührenverhandlungen immer vom vereinbarten Zeit-Minimum aus (15min) und rechnen auf den damit möglichen Stundensatz um - wenn es dann aber um das Controlling der abgegebenen Leistungen geht monieren sie äusserst gerne eine solche Zeittaktung, insbesondere wenn sie dauerhaft und regelmässig ist.
Wie man sieht ist der Unterschied bei 15min sogar zugunsten der MT gegeben, wenn auch nur auf einem Blatt Papier und in der Praxis indiskutabel .-)
Im Falle der Osteopathie-Erstattung ergibt sich diese Fragestellung gar nicht erst, 60min sind einfach "normal". Und 1,00 EUR/min ebenfalls :blush:
MikeS
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MikeS schrieb:
Je nach Sichtweise wären das dann (VdeK)
bei 15min MT -> auf 60 min hochgerechnet 65,20 EUR (1,086 EUR/min)
bei 20min MT -> auf 60 min hochgerechnet 48,90 EUR (0,815 EUR/min)
bei 25min MT -> auf 60 min hochgerechnet 39,12 EUR (0,652 EUR/min)
Wie ja hier im Forum schon 1000e Male erläutert wurde gehen die GKVen bei Gebührenverhandlungen immer vom vereinbarten Zeit-Minimum aus (15min) und rechnen auf den damit möglichen Stundensatz um - wenn es dann aber um das Controlling der abgegebenen Leistungen geht monieren sie äusserst gerne eine solche Zeittaktung, insbesondere wenn sie dauerhaft und regelmässig ist.
Wie man sieht ist der Unterschied bei 15min sogar zugunsten der MT gegeben, wenn auch nur auf einem Blatt Papier und in der Praxis indiskutabel .-)
Im Falle der Osteopathie-Erstattung ergibt sich diese Fragestellung gar nicht erst, 60min sind einfach "normal". Und 1,00 EUR/min ebenfalls :blush:
MikeS
Die TK hat sicherlich im Vorfeld ihrer Initiative zur Kostenübernahme ihre Rechtsabteilung bemüht, und die Delegierbarkeit osteopathischer Leistungen auf Rechtskonformität abgeklopft. Daher sieht die BVA vermutlich auch keinen Handlungsbedarf.
Die Erstattungshöhe ist der Leistung entsprechend angemessen.
mfG pt_armbrust
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PT Armbrust schrieb:
Die TK hat sicherlich im Vorfeld ihrer Initiative zur Kostenübernahme ihre Rechtsabteilung bemüht, und die Delegierbarkeit osteopathischer Leistungen auf Rechtskonformität abgeklopft. Daher sieht die BVA vermutlich auch keinen Handlungsbedarf.
Die Erstattungshöhe ist der Leistung entsprechend angemessen.
mfG pt_armbrust
MikeS
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MikeS schrieb:
Genau um diese Fragestellung geht es aber nicht. Es geht darum, ob eine GKV überhaupt die Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen darf, es handelt sich um eine Heilbehandlung die durch den GBA muss.
MikeS
mfG pt_armbrust
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PT Armbrust schrieb:
Physiotherapie ist ebenfalls eine Heilbehandlung die delegiert wird.
mfG pt_armbrust
leider bist Du wohl anscheinend schlecht informiert.
Es geht ja unter anderem gerade auch darum, dass eben die TK gerade NICHT die Delegation fordert. Die TK verlangt keine Privat - Verordnung!! Wenn sie dies tun würde, dann würde sie gleichzeitig ein riesiges Tor öffen: Eine Delegation auf einer Privatverordnung würde bedeuten, dass die Maßnahme "Osteopathie" medizinisch indiziert ist. Mit dem könnte die TK niemals umgehen. Dies wissend, verlangt die TK extra nur eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" o.ä. (formlose!!! ärztliche Bescheinigung).
Osteopathische Behandlungen auf Basis der formlosen ärztlichen Bescheinigung verstoßen regelmäßig gegen das HeilprG und sind mithin strafbewehrt.
"Physiotherapie ist ebenfalls eine Heilbehandlung die delegiert wird."
-> Ja, und? Das hat mit der Delegationsfähigkeit von Osteopathie nix zu tun
:point_up:
p.s. Dem BVA ist "die rechtliche Problematik bekannt" (pers. Mitteilung des BVA vom März 2012)
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Bernie schrieb:
Liber PT Armbrust,
leider bist Du wohl anscheinend schlecht informiert.
Es geht ja unter anderem gerade auch darum, dass eben die TK gerade NICHT die Delegation fordert. Die TK verlangt keine Privat - Verordnung!! Wenn sie dies tun würde, dann würde sie gleichzeitig ein riesiges Tor öffen: Eine Delegation auf einer Privatverordnung würde bedeuten, dass die Maßnahme "Osteopathie" medizinisch indiziert ist. Mit dem könnte die TK niemals umgehen. Dies wissend, verlangt die TK extra nur eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" o.ä. (formlose!!! ärztliche Bescheinigung).
Osteopathische Behandlungen auf Basis der formlosen ärztlichen Bescheinigung verstoßen regelmäßig gegen das HeilprG und sind mithin strafbewehrt.
"Physiotherapie ist ebenfalls eine Heilbehandlung die delegiert wird."
-> Ja, und? Das hat mit der Delegationsfähigkeit von Osteopathie nix zu tun
:point_up:
p.s. Dem BVA ist "die rechtliche Problematik bekannt" (pers. Mitteilung des BVA vom März 2012)
Eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich noch nie gesehen, würde diese auch nicht akzeptieren. Die Ärzte( Neurologen, Psychiater, Neurochirurgen, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Hausärzte usw.) haben damit kein Problem. Sie wissen wer ich bin und wie ich arbeite. Alles Bestens und somit haben diese auch kein Problem, in letzter Konsequenz die Verantwortung für mein Tun zu übernehmen( Behandlungsaufsicht) und ein Privatrezept zu verordnen.
Dahingehend fühle ich mich schon gut informiert und abgesichert.
Ohne Rezept würde ich nie osteopathisch am Patient arbeiten.
mfG pt_armbrust
[bearbeitet am 08.02.13 18:52]
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PT Armbrust schrieb:
Ich arbeite nur osteopathisch im Rahmen einer Delegation. Jeder bringt ein Privatrezept, egal ob TK, AOK, oder sonstig versichert.
Eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich noch nie gesehen, würde diese auch nicht akzeptieren. Die Ärzte( Neurologen, Psychiater, Neurochirurgen, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Hausärzte usw.) haben damit kein Problem. Sie wissen wer ich bin und wie ich arbeite. Alles Bestens und somit haben diese auch kein Problem, in letzter Konsequenz die Verantwortung für mein Tun zu übernehmen( Behandlungsaufsicht) und ein Privatrezept zu verordnen.
Dahingehend fühle ich mich schon gut informiert und abgesichert.
Ohne Rezept würde ich nie osteopathisch am Patient arbeiten.
mfG pt_armbrust
[bearbeitet am 08.02.13 18:52]
Und dann möchte ich auch mal wissen was die Osteopathten von der im Posting genannten Ostepthie halten?
Was ist nun der Unterschied zwischen Osteoathie und der Ostepathie.
Welche Aus-Fort und Zertifizierung braucht man für welche.
Oder ist es doch nur ein Schreibfehler wurde etwar nur ein Buchstabe das o beim eröffnen des Threads vergessen.
Uiiii dann ist Mike S ja auch nur ein Mensch.
Kamelle
Gruß Gudio
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GEOW schrieb:
hallo antwortet doch mal ob eure Ostepathie wirklich ein geschützer Beruf ist.
Und dann möchte ich auch mal wissen was die Osteopathten von der im Posting genannten Ostepthie halten?
Was ist nun der Unterschied zwischen Osteoathie und der Ostepathie.
Welche Aus-Fort und Zertifizierung braucht man für welche.
Oder ist es doch nur ein Schreibfehler wurde etwar nur ein Buchstabe das o beim eröffnen des Threads vergessen.
Uiiii dann ist Mike S ja auch nur ein Mensch.
Kamelle
Gruß Gudio
MikeS
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MikeS schrieb:
Danke für deinen konstruktiven Beitrag zum Thema Osteopathie und GKV-Kostenübernahme :blush: Das hat vielen hier weitergeholfen.
MikeS
1€ als Stundensatz ist bei der langen Ausbildungszeit und das man auch Voll HP sein muß volkommen unzureichend.
Gleichzeitig geht die Wertschätzung aller anderen PT-leistungen weiter in den keller.
Beitrag von 12:08 Uhr LEsen und dann kommst du auch schnell auf locker
1,50-1,70 € je min für Osteo
Therapeutische Leistungen brauchen Gerechte Vergühtung.
Lasst euch nicht von Verbänden GKV PKV einlullen!
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GEOW schrieb:
Hallo MikeS,
1€ als Stundensatz ist bei der langen Ausbildungszeit und das man auch Voll HP sein muß volkommen unzureichend.
Gleichzeitig geht die Wertschätzung aller anderen PT-leistungen weiter in den keller.
Beitrag von 12:08 Uhr LEsen und dann kommst du auch schnell auf locker
1,50-1,70 € je min für Osteo
Therapeutische Leistungen brauchen Gerechte Vergühtung.
Lasst euch nicht von Verbänden GKV PKV einlullen!
MikeS schrieb:
> Genau um diese Fragestellung geht es aber nicht. Es geht darum,
> ob eine GKV überhaupt die Kosten für osteopathische Leistungen
> übernehmen darf, es handelt sich um eine Heilbehandlung die
> durch den GBA muss.
>
> MikeS
Dann müsste FDM, Cranio, Kinesio und was weiß ich nicht alles Durch das GBA
Gruß Guido
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GEOW schrieb:
Aha wenn du dann ja schon dabei bist was alles durch muß,
MikeS schrieb:
> Genau um diese Fragestellung geht es aber nicht. Es geht darum,
> ob eine GKV überhaupt die Kosten für osteopathische Leistungen
> übernehmen darf, es handelt sich um eine Heilbehandlung die
> durch den GBA muss.
>
> MikeS
Dann müsste FDM, Cranio, Kinesio und was weiß ich nicht alles Durch das GBA
Gruß Guido
Achja von Kosmetikerinnen aber allemal.
Es gibt soviele "therapeuten" die keine Masseure, Physios, Osteos oder HP´s sind ,aber ganz lustig an Menschen rumbehandeln.
Heiler, Schamanen, Energietherapeuten......
Ha die dürfen das, wir ausgebildeten aber nicht.
Also soll mir da mal einer an den Karren fahren, wird man wohl bis zum obersten Gerichtshof durchklagen müssen.
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idefix- schrieb:
und nicht vergessen, Fußreflexzonenbehandlung, ist ebenfalls eine heilbehandlung und darf (dürfte) nicht von Masseuren und Physios ausgeführt werden.
Achja von Kosmetikerinnen aber allemal.
Es gibt soviele "therapeuten" die keine Masseure, Physios, Osteos oder HP´s sind ,aber ganz lustig an Menschen rumbehandeln.
Heiler, Schamanen, Energietherapeuten......
Ha die dürfen das, wir ausgebildeten aber nicht.
Also soll mir da mal einer an den Karren fahren, wird man wohl bis zum obersten Gerichtshof durchklagen müssen.
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webpt schrieb:
Anerkennungen für Fortbildungspunkte sollte es genau für diese Kassenleistungen weiterhin nicht geben..
MikeS
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MikeS schrieb:
Ganz genau so ist es auch - alles andere sind Modellversuche die auch beim BVA genehmigt werden müssen.
MikeS
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foe schrieb:
"Zumindest nicht zu dem Satz der im moment gezahlt wird...." aha, welchen Satz denn? Osteopathie wird auch inzwischen an Volkshochschulen angeboten, diese ganze Diskussion hier ist sowas von lächerlich.
Osteopathie wird auch inzwischen als Wochenendkurs an Volkshochschulen angeboten; diese ganze Diskussion hier ist sowas von lächerlich.
Habt ihr jemals schon einen Patienten gehabt, der beglaubigte Urkunden oder Fortbildungsnachweise von euch sehen will?
Wacht mal auf in Eurem Wolkenkuckucksheim!
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foe schrieb:
"Zumindest nicht zu dem Satz der im moment gezahlt wird...." aha, welchen Satz denn?
Osteopathie wird auch inzwischen als Wochenendkurs an Volkshochschulen angeboten; diese ganze Diskussion hier ist sowas von lächerlich.
Habt ihr jemals schon einen Patienten gehabt, der beglaubigte Urkunden oder Fortbildungsnachweise von euch sehen will?
Wacht mal auf in Eurem Wolkenkuckucksheim!
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Bernie schrieb:
Da tut sich seit exakt einem Jahr nichts. Hinten rum hab ich die Info, dass das BVA sich erst um die TK kümmern wollte und versucht hat den anderen "Nachahmern" nahezulegen, vonder weiteren Erstattung Abstand zu nehmen. Das hat aber nicht geklappt. Eine KK hat zu mir inoff. gesagt: "Wir machen das so lange, bis es der TK verboten wird!".
Ich denke es wird mal Zeit für eine Untätigkeitsklage o.ä.
Bin gerade am prüfen, was geht.
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