Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
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Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
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gerne möchte ich mich heute mit folgender Fragestellung an Euch richten.
Einige, der GKVs bezuschussen die osteopathische Behandlung wenn die Voraussetzung eines 5 jährigen Studiums vorliegt.
Eine deutsche kaufmännische KK wirbt auf ihrer homepage mit „Bezuschussung“, wenn die osteopathische Behandlung von einem Arzt oder Physiotherapeuten mit Kassenzulassung ausgeführt wird. Ausgenommen der Bezuschussung, werden auf der homepage explizit „reine Osteopathen und Heilpraktiker“.
Genau hier sehe ich das Problem: Laut mehreren Urteilen ist es dem Physiotherapeuten*in trotz vorliegender Verordnung eines Arztes nicht erlaub diese Behandlung zu erbringen oder gar abzurechnen.
Ich suche Kollegen*, die diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht haben oder evtl. schon eine genauere rechtliche Meinung eingeholt haben. Z.B. Bernie!
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass ich mit diesem post, keine Osteopathiekollegen ohne HP diskreditieren möchte, es geht mir ausschließlich um die Werbung dieser KK.
Ich freue mich auf feedback.
Herzliche Grüße aus Bayern
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idefix- schrieb:
Bezuschussung wird nur übernommen, wenn der PT Mitglied in einem Osteoverbband ist. So war es wenigstens vor 11 Jahren wie ich fertig wurde. Auf meinen Rechnungen stand immer die Menge der osteopathischen Behandlungen und ein Stempel vom Verband der Oteopathen drauf. Wurde immer anstandslos bezahlt.
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Bazi schrieb:
Liebe Physio de. Gemeinde,
gerne möchte ich mich heute mit folgender Fragestellung an Euch richten.
Einige, der GKVs bezuschussen die osteopathische Behandlung wenn die Voraussetzung eines 5 jährigen Studiums vorliegt.
Eine deutsche kaufmännische KK wirbt auf ihrer homepage mit „Bezuschussung“, wenn die osteopathische Behandlung von einem Arzt oder Physiotherapeuten mit Kassenzulassung ausgeführt wird. Ausgenommen der Bezuschussung, werden auf der homepage explizit „reine Osteopathen und Heilpraktiker“.
Genau hier sehe ich das Problem: Laut mehreren Urteilen ist es dem Physiotherapeuten*in trotz vorliegender Verordnung eines Arztes nicht erlaub diese Behandlung zu erbringen oder gar abzurechnen.
Ich suche Kollegen*, die diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht haben oder evtl. schon eine genauere rechtliche Meinung eingeholt haben. Z.B. Bernie!
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass ich mit diesem post, keine Osteopathiekollegen ohne HP diskreditieren möchte, es geht mir ausschließlich um die Werbung dieser KK.
Ich freue mich auf feedback.
Herzliche Grüße aus Bayern
1. Wen interessiert's bzw. woraufhin zielt diese Frage ab?
2. Juristische Spitzfindigkeiten sind nichts für ein Therapeutenforum. Das "Grobe" hast Du ja richtigerweise bereits skizziert, dem ist soweit nichts hinzuzufügen.
3. Leben und leben lassen.
4. Satzungsleistungen der Kassen wurden vom damaligen Bundesversicherungsamt (heute BA für soziale Sicherung) genehmigt.
Das mag alles nicht befriedigende Antworten liefern und ja, Heilkunde scheint nicht deligierbar zu sein (weiß ich aber auch "nur" aus diesem Forum). Aber warum jetzt, nachdem diese Bezuschussung rund 10 (!) Jahre läuft (und seien wir mal ehrlich, auch scheint zu funktionieren), das Thema erneut durchgenudelt werden muß - ist mir rätselhaft.
Grüße,
L.
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springlukas schrieb:
Ein paar Gedanken hierzu, unsortiert, quasi Brainstorming:
1. Wen interessiert's bzw. woraufhin zielt diese Frage ab?
2. Juristische Spitzfindigkeiten sind nichts für ein Therapeutenforum. Das "Grobe" hast Du ja richtigerweise bereits skizziert, dem ist soweit nichts hinzuzufügen.
3. Leben und leben lassen.
4. Satzungsleistungen der Kassen wurden vom damaligen Bundesversicherungsamt (heute BA für soziale Sicherung) genehmigt.
Das mag alles nicht befriedigende Antworten liefern und ja, Heilkunde scheint nicht deligierbar zu sein (weiß ich aber auch "nur" aus diesem Forum). Aber warum jetzt, nachdem diese Bezuschussung rund 10 (!) Jahre läuft (und seien wir mal ehrlich, auch scheint zu funktionieren), das Thema erneut durchgenudelt werden muß - ist mir rätselhaft.
Grüße,
L.
Hinweis:
Unsere Vertragspartner sind Praxen, bei denen Sie auch reguläre physiotherapeutische Behandlungen unter Vorlage einer ärztlichen Verordnung erhalten können. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Arztpraxis oder Ihrer physiotherapeutischen Praxis, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die Praxis Osteopathie zusätzlich anbietet.
Wichtig:
Für Behandlungen nach Heilpraktikergesetz (HPG) oder durch reine Osteopathen können Sie den hier beschriebenen Zuschuss nicht erhalten. Wir können Ihnen die Kosten jedoch über unser Bonusprogramm erstatten. Wie das funktioniert, erfahren Sie unter: kkh.de/bonus"
Ich finde diese "neue" Regelung auch putzig, da es schwierig ist , dieses als Praxis legal auszuüben oder irre ich da?
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genau das meine ich !
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Bazi schrieb:
Servus Schokokeks,
genau das meine ich !
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Schokokecks schrieb:
"Lassen Sie sich entweder in einer ärztlichen Praxis mit Kassenzulassung behandeln oder in einer physiotherapeutischen Praxis, die osteopathische Leistungen erbringen kann und unser Vertragspartner ist. Dafür brauchen Sie zusätzlich ein Privatrezept über die Notwendigkeit der Leistung. Nur dann können wir Ihnen einen Zuschuss zahlen.
Hinweis:
Unsere Vertragspartner sind Praxen, bei denen Sie auch reguläre physiotherapeutische Behandlungen unter Vorlage einer ärztlichen Verordnung erhalten können. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Arztpraxis oder Ihrer physiotherapeutischen Praxis, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die Praxis Osteopathie zusätzlich anbietet.
Wichtig:
Für Behandlungen nach Heilpraktikergesetz (HPG) oder durch reine Osteopathen können Sie den hier beschriebenen Zuschuss nicht erhalten. Wir können Ihnen die Kosten jedoch über unser Bonusprogramm erstatten. Wie das funktioniert, erfahren Sie unter: kkh.de/bonus"
Ich finde diese "neue" Regelung auch putzig, da es schwierig ist , dieses als Praxis legal auszuüben oder irre ich da?
Einem Physio ist es nicht erlaubt, osteopathisch tätig zu werden. Aber wem sag ich das.
Die Bar... hatte mal ihren Versicherten mitgeteilt, dass sie sich eine Osteo Praxis suchen soll, die auch Physio ist. Dann können die die Osteo Behandlung über KG abrechnen.
Joa alles klar.
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Shia schrieb:
Ui, damit bringen sie die PhysioPraxen, die Osteo ohne HP ausüben, in die Illegalität.
Einem Physio ist es nicht erlaubt, osteopathisch tätig zu werden. Aber wem sag ich das.
Die Bar... hatte mal ihren Versicherten mitgeteilt, dass sie sich eine Osteo Praxis suchen soll, die auch Physio ist. Dann können die die Osteo Behandlung über KG abrechnen.
Joa alles klar.
Was passiert seit Jahren? NICHTS!
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Herbert schrieb:
Keine Legalität, alles bleibt Grauzone. Wenn unser Staat die Behandlung ausschliesslich durch Arzt und HP wirklich durchsetzen wollte, wäre es ein leichtes bei den KK die Daten der "illegalen Osteopathen" zu erhalten und juristisch dagegen vorzugehen.
Was passiert seit Jahren? NICHTS!
Hat bisher nie jemanden interessiert.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Rechtlich, juristisch gesehen eine Grauzone, vielleicht sogar illegal - aber, mal ehrlich, wenn ich mir vorstelle dass hier ein rechtsbeflissener Oberaufseherkollege unsere Gerichte bemühen würde um dem Treiben ein Ende zu setzen käme mir das große K…..
Unsere Gerichte haben weiß Gott Besseres zu tun - sowas muß berufspolitisch von den Beteiligten geklärt werden….
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wie in meinem ersten post erwähnt, möchte ich mit Nichten meine Physiotherapie Kollegen mit Osteopathie Studium der Ausübung ihres Berufes beschneiden. Ich habe dazu eine ganz gegenteilige Meinung!
In meinem skizzierten Fall gehr es ausschließlich um die Werbung der KKH.
Meinen Patienten wurde die Bezuschussung abgelehnt, weil ich die „Vorraussetzungen einer Bezuschussung“ nicht erfülle.
Zur Info: Ich bin seit 23 Jahen Physiotherapeut, seit 17 Jahren Osteopath und seit 10 Jahren HP.
Bei allen anderen KK erfülle ich, wie viele Kollegen auch, diese Vorraussetzungen
Da kann man ja mal nachfragen!
Herzliche Grüße aus Bayern
PS: Lieber mbone ich bin kein Aufseherkollege und unsere BV tun halt genau nix ! 😬
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Bazi schrieb:
Lieber mbone, liebe Kollegen,
wie in meinem ersten post erwähnt, möchte ich mit Nichten meine Physiotherapie Kollegen mit Osteopathie Studium der Ausübung ihres Berufes beschneiden. Ich habe dazu eine ganz gegenteilige Meinung!
In meinem skizzierten Fall gehr es ausschließlich um die Werbung der KKH.
Meinen Patienten wurde die Bezuschussung abgelehnt, weil ich die „Vorraussetzungen einer Bezuschussung“ nicht erfülle.
Zur Info: Ich bin seit 23 Jahen Physiotherapeut, seit 17 Jahren Osteopath und seit 10 Jahren HP.
Bei allen anderen KK erfülle ich, wie viele Kollegen auch, diese Vorraussetzungen
Da kann man ja mal nachfragen!
Herzliche Grüße aus Bayern
PS: Lieber mbone ich bin kein Aufseherkollege und unsere BV tun halt genau nix ! 😬
Alles ok
Streng genommen war mein Beitrag off Topic und deswegen auch nicht direkt an dich gerichtet...
Da waren meine Gedanken wohl noch etwas von einem anderem Thread beeinflußt.....
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mbone schrieb:
@Bazi
Alles ok
Streng genommen war mein Beitrag off Topic und deswegen auch nicht direkt an dich gerichtet...
Da waren meine Gedanken wohl noch etwas von einem anderem Thread beeinflußt.....
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Schokokecks schrieb:
@Bazi Genau so ging es meiner Patientin leider auch. Sie überlegt jetzt, die Krankenkasse zu wechseln, da sie sich bei dieser Krankenkasse nicht mehr gut vertreten sieht. Zahlt jetzt selber, da sie nicht wechseln möchte. Wenn die anderen Krankenkassen dem Beispiel folgen, wird es interessant.
1. Osteopathie nur als HP oder Arzt
2. Die Erstattung von HP-Behandlungen (in diesem Fall Osteopathie) erfüllt allem Anschein nach den Straftatbestand der Untreue (durch die GKV). Man kann keine Straftaten bezuschussen, oder erstatten. Auch die Auslegung der TK zum Rezept ist meines Erachtens so rechtlich nicht haltbar.
3. Osteopathie ist in toto nicht delegierbar
4. Keine Osteopathie durch PTs. Auch strafbar nach § 1 HeilprG
5. Gericht braucht man dazu in der Regel nicht. Anzeige beim ÖGD reicht. Die machen alles weitere (Unterlassungsverfügung mit Strafandrohung). Die werden aber nicht von sich aus tätig, da die dazu keine Zeit haben. Auf Antrag müssen sie tätig werden und tun dies auch. (Zum Beispiel auch bei KosmetikerInnen, welche unerlaubte Heilkunde ausüben)
6. Der geschilderet Fall im Ausgangsthread kombiniert so ziemlich alles, was verboten ist joy. Das leigt meiner Meinung adran, dass die Verantwortlichen über haupt keine Kenntnisse von der rechtlichen Situation haben (Kenn ich durch viele persönlcihe Gespräche)
7. Warum passiert nichts (seit 10 Jahren)? Meine Meinung: Das Bundesversicherungsamt wurde frühzeitig von vielen KollegInnen Anfang der 10er Jahre auf die Straftatbestände hingewiesen. Dann hat es erst mal abgewartet. Dann war es der Auffassung dass es nicht zuständig ist. Und jetzt, auch nach den Urteilen, hat es ja schon zu lange alles laufen lassen. Das geht jetzt nur noch mit Gesichtsverlust....... Meine persönliche Meinung.
Mein Tipp: Wenn es jemanden stört, dass ein PT Osteopathie ausübt, dann kann er ja was machen s.o. . Wer nichts machen will, darf auch nicht rummotzen ........
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Bernie schrieb:
Es ist ja ganz einfach (und auch keine Grauzone, sondern "tiefschwarz" wink)
1. Osteopathie nur als HP oder Arzt
2. Die Erstattung von HP-Behandlungen (in diesem Fall Osteopathie) erfüllt allem Anschein nach den Straftatbestand der Untreue (durch die GKV). Man kann keine Straftaten bezuschussen, oder erstatten. Auch die Auslegung der TK zum Rezept ist meines Erachtens so rechtlich nicht haltbar.
3. Osteopathie ist in toto nicht delegierbar
4. Keine Osteopathie durch PTs. Auch strafbar nach § 1 HeilprG
5. Gericht braucht man dazu in der Regel nicht. Anzeige beim ÖGD reicht. Die machen alles weitere (Unterlassungsverfügung mit Strafandrohung). Die werden aber nicht von sich aus tätig, da die dazu keine Zeit haben. Auf Antrag müssen sie tätig werden und tun dies auch. (Zum Beispiel auch bei KosmetikerInnen, welche unerlaubte Heilkunde ausüben)
6. Der geschilderet Fall im Ausgangsthread kombiniert so ziemlich alles, was verboten ist joy. Das leigt meiner Meinung adran, dass die Verantwortlichen über haupt keine Kenntnisse von der rechtlichen Situation haben (Kenn ich durch viele persönlcihe Gespräche)
7. Warum passiert nichts (seit 10 Jahren)? Meine Meinung: Das Bundesversicherungsamt wurde frühzeitig von vielen KollegInnen Anfang der 10er Jahre auf die Straftatbestände hingewiesen. Dann hat es erst mal abgewartet. Dann war es der Auffassung dass es nicht zuständig ist. Und jetzt, auch nach den Urteilen, hat es ja schon zu lange alles laufen lassen. Das geht jetzt nur noch mit Gesichtsverlust....... Meine persönliche Meinung.
Mein Tipp: Wenn es jemanden stört, dass ein PT Osteopathie ausübt, dann kann er ja was machen s.o. . Wer nichts machen will, darf auch nicht rummotzen ........
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Bernie schrieb:
"Oberaufseherkollege" Das ist so typisch für die sozialen Berufe. In der Industrie o.ä. wäre das ganz schnell erledigt. Da setzt jeder seine Schutz durch.......
"Ich bin seit 23 Jahen Physiotherapeut, seit 17 Jahren Osteopath und seit 10 Jahren HP." thumbsupthumbsupthumbsup
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Bernie schrieb:
@Bazi
"Ich bin seit 23 Jahen Physiotherapeut, seit 17 Jahren Osteopath und seit 10 Jahren HP." thumbsupthumbsupthumbsup
ohoh……
Aber du hast doch hoffentlich in den 7Jahren vor deinem HP osteopathisch gesehen die Füße stillgehalten…..
War sicher eine harte Zeit das mühsam erworbene Wissen so gar nicht anwenden zu dürfen…..
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mbone schrieb:
@Bernie
ohoh……
Aber du hast doch hoffentlich in den 7Jahren vor deinem HP osteopathisch gesehen die Füße stillgehalten…..
War sicher eine harte Zeit das mühsam erworbene Wissen so gar nicht anwenden zu dürfen…..
🙄 Die ersten Gerichtsurteile stammen aus 2016 ! Damit hat man meinen Physio/ Osteo- kollegen mal von heute auf Morgen ihre Berufsgrundlage genommen!
Und nochmal für Dich zum mitschreiben: Es geht mir hier nicht darum meinen Kellegen*innen auf die Füße zu treten, sondern die KKH dazu bewegen ( so wie die anderen GKVen auch), die Osteo HPs in ihrer Bezuschussung aufzunehmen!
Gruß Bazi
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Bazi schrieb:
@mbone
🙄 Die ersten Gerichtsurteile stammen aus 2016 ! Damit hat man meinen Physio/ Osteo- kollegen mal von heute auf Morgen ihre Berufsgrundlage genommen!
Und nochmal für Dich zum mitschreiben: Es geht mir hier nicht darum meinen Kellegen*innen auf die Füße zu treten, sondern die KKH dazu bewegen ( so wie die anderen GKVen auch), die Osteo HPs in ihrer Bezuschussung aufzunehmen!
Gruß Bazi
😊
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Bazi schrieb:
@Bernie
😊
Ich kenne das Düsseldorfer Urteil natürlich, dachte aber dass der HP auch schon in den Jahren davor rechtlich notwendig gewsen wäre - sonst hätte es ja gar keinen Grund für die Rechtsstreitigkeit und die Feststellung durch das OLG gegeben...
Faktisch belegen kann ich meine Aussage nicht - erinnere mich aber an Diskussionen mit Kollegen um die 10er Jahre herum in denen das Thema war.
und:
Den Kommentar von wegen mitschreiben und so hättest du dir sparen können wenn du meine Antwort an dich weiter oben gelesen hättestface_with_rolling_eyes
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mbone schrieb:
@Bazi
Ich kenne das Düsseldorfer Urteil natürlich, dachte aber dass der HP auch schon in den Jahren davor rechtlich notwendig gewsen wäre - sonst hätte es ja gar keinen Grund für die Rechtsstreitigkeit und die Feststellung durch das OLG gegeben...
Faktisch belegen kann ich meine Aussage nicht - erinnere mich aber an Diskussionen mit Kollegen um die 10er Jahre herum in denen das Thema war.
und:
Den Kommentar von wegen mitschreiben und so hättest du dir sparen können wenn du meine Antwort an dich weiter oben gelesen hättestface_with_rolling_eyes
Das betrifft nicht mich. Das war ein Zitat! Ich habe Bazi zitiert. Das solltest Du an den Ausrufungszeichen sehen!!!!!
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Bernie schrieb:
@mbone
Das betrifft nicht mich. Das war ein Zitat! Ich habe Bazi zitiert. Das solltest Du an den Ausrufungszeichen sehen!!!!!
Zitat: "dachte aber dass der HP auch schon in den Jahren davor rechtlich notwendig gewsen wär" Ziat Ende --> ja, das denkst Du richtig!
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Bernie schrieb:
@mbone
Zitat: "dachte aber dass der HP auch schon in den Jahren davor rechtlich notwendig gewsen wär" Ziat Ende --> ja, das denkst Du richtig!
Sorry, aber das muss ich korrigieren. Jedem muss klar gewesen sein, dass die Ausübung der Osteopathie nicht zum Berufsbild des PT gehört, und unter die Erlaubnispflicht des § 1 HeilprG fällt. Die Rechtsprechung der letzten 50 Jahre ist diesbezüglich eindeutig. Wenn dann jemand meint es besser zu Wissen und erst im Jahr 2015 klagt ist das ein Problem. Rechtswidrige Ausübung der Heilkunde war es schon immer für nicht HPs.
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Bernie schrieb:
@Bazi
Sorry, aber das muss ich korrigieren. Jedem muss klar gewesen sein, dass die Ausübung der Osteopathie nicht zum Berufsbild des PT gehört, und unter die Erlaubnispflicht des § 1 HeilprG fällt. Die Rechtsprechung der letzten 50 Jahre ist diesbezüglich eindeutig. Wenn dann jemand meint es besser zu Wissen und erst im Jahr 2015 klagt ist das ein Problem. Rechtswidrige Ausübung der Heilkunde war es schon immer für nicht HPs.
sorry, hab ich übersehen
in dem Fall vergiß einfach meinen etwas provokativen Kommentar
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mbone schrieb:
@Bernie
sorry, hab ich übersehen
in dem Fall vergiß einfach meinen etwas provokativen Kommentar
Alles Gut! thumbsupWas wäre ich denn für einer, wenn ich immer Recht und Gesetz predige und es dann selbst nicht korrekt mache?
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Bernie schrieb:
@mbone
Alles Gut! thumbsupWas wäre ich denn für einer, wenn ich immer Recht und Gesetz predige und es dann selbst nicht korrekt mache?
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mbone schrieb:
Bei uns im Ort wirbt ein Therapiezentrum seit vielen Jahren ganz offiziell auf der HP mit der Möglichkeit/ dem Angebot osteopathische Behandlungen krankenkassenbezuschusst in Anspruch zu nehmen .
Hat bisher nie jemanden interessiert.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Rechtlich, juristisch gesehen eine Grauzone, vielleicht sogar illegal - aber, mal ehrlich, wenn ich mir vorstelle dass hier ein rechtsbeflissener Oberaufseherkollege unsere Gerichte bemühen würde um dem Treiben ein Ende zu setzen käme mir das große K…..
Unsere Gerichte haben weiß Gott Besseres zu tun - sowas muß berufspolitisch von den Beteiligten geklärt werden….
Wenn wir es endlich schaffen würden miteinander und nicht gegeneinander zu arbeiten, dann hätten wir viel bessere Möglichkeiten uns zu präsentieren!
Das fängt hier im Forum an geht über unsere Verbände und hört bei den Verhandlungen mit den KK auf!
Lasst uns endlich gemeinsam „singen“ (wegen Weihnachten!😊
Dann werden wir auch etwas erreichen!
LG Bazi
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Bazi schrieb:
Und noch etwas in eigener Sache..
Wenn wir es endlich schaffen würden miteinander und nicht gegeneinander zu arbeiten, dann hätten wir viel bessere Möglichkeiten uns zu präsentieren!
Das fängt hier im Forum an geht über unsere Verbände und hört bei den Verhandlungen mit den KK auf!
Lasst uns endlich gemeinsam „singen“ (wegen Weihnachten!😊
Dann werden wir auch etwas erreichen!
LG Bazi
dein Punkt 2 ist ja das, was bei mir seit Jahren Kopfschütteln auslöst. Aber NIEMAND hat bisher eine Klage gegen eine KK veranlasst, immer nur den Kollegen den Knüppel zwischen die Beine geworfen.
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Herbert schrieb:
@Bernie
dein Punkt 2 ist ja das, was bei mir seit Jahren Kopfschütteln auslöst. Aber NIEMAND hat bisher eine Klage gegen eine KK veranlasst, immer nur den Kollegen den Knüppel zwischen die Beine geworfen.
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Spock schrieb:
Warum ist noch keiner auf die Idee gekommen die obengenannte Krankenkasse deswegen abzumahnen?thinking_face
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Bernie schrieb:
Abmahnen und verklagen funktioniert nicht. Einzig die Strafanzeige wegen Untreue und Anstiftung zu einer Straftat (Verstoß gegen § 1 HeilprG i.V. § 5 HeilprG) würde eventuell funktionieren. Aber die Staatsanwaltschaften haben - so meine höchstpersönliche Meinung (Vielleicht hat das auch mal jemand zu mir gesagt, ich weiß es nicht mehr....) - keinen Bock darauf.
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