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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Osteopathie versus GKV bezahlung

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Osteopathie versus GKV bezahlung
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Kuno Weil
08.04.2014 07:26
Hallo :wink: Wer Osteopathie anbietet oder den Titel Osteopath führt muss a(die prüfung abgelegt habsolviert und b) doie Heilpraktikerprüfung bestanden haben. So dachte ich zumindest zumal auch die bAO sache vom VPT nicht funktioniert hat. . Nun aber mehren sich in letzter Zeit die Fälle in denen die gestzlichen Kassen Osteopathie als Leistung erstatten ohne HP zu sein. Wie ist z.Zt. die gestzliche Lage ? Wer weiß bescheid.w ürde mich mal interessieren.
Schönen Arbeitstag noch
Kuno

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Hallo :wink: Wer Osteopathie anbietet oder den Titel Osteopath führt muss a(die prüfung abgelegt habsolviert und b) doie Heilpraktikerprüfung bestanden haben. So dachte ich zumindest zumal auch die bAO sache vom VPT nicht funktioniert hat. . Nun aber mehren sich in letzter Zeit die Fälle in denen die gestzlichen Kassen Osteopathie als Leistung erstatten ohne HP zu sein. Wie ist z.Zt. die gestzliche Lage ? Wer weiß bescheid.w ürde mich mal interessieren. Schönen Arbeitstag noch Kuno
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Kuno Weil schrieb:

Hallo :wink: Wer Osteopathie anbietet oder den Titel Osteopath führt muss a(die prüfung abgelegt habsolviert und b) doie Heilpraktikerprüfung bestanden haben. So dachte ich zumindest zumal auch die bAO sache vom VPT nicht funktioniert hat. . Nun aber mehren sich in letzter Zeit die Fälle in denen die gestzlichen Kassen Osteopathie als Leistung erstatten ohne HP zu sein. Wie ist z.Zt. die gestzliche Lage ? Wer weiß bescheid.w ürde mich mal interessieren.
Schönen Arbeitstag noch
Kuno

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Tempelritter
08.04.2014 08:15
Ausüben darf die Osteopathie nur ein Arzt oder Heilpraktiker. Die Ausnahme macht hier aber Hessen mit der WPO Osteo, hier darf das auch der PT im Delegationsverfahren.
Manche Kassen bezahlen die Osteopathie, achten aber nicht darauf wer die Osteopathie rechtlich ausübt. Ein Widerspruch in sich :unamused:
Nachdem alle Beschwerden darüber beim Bundesversicherungsamt auf Eis liegen, sollte jemand gegen diese Praktik klagen.

Ein Kollege ist in meiner Stadt vom Gesundheitsamt abgemahnt worden, ihm wurde das Ausüben der Osteopathie sowie die Werbung für Osteopathie und Cranio untersagt.

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Ausüben darf die Osteopathie nur ein Arzt oder Heilpraktiker. Die Ausnahme macht hier aber Hessen mit der WPO Osteo, hier darf das auch der PT im Delegationsverfahren. Manche Kassen bezahlen die Osteopathie, achten aber nicht darauf wer die Osteopathie rechtlich ausübt. Ein Widerspruch in sich :unamused: Nachdem alle Beschwerden darüber beim Bundesversicherungsamt auf Eis liegen, sollte jemand gegen diese Praktik klagen. Ein Kollege ist in meiner Stadt vom Gesundheitsamt abgemahnt worden, ihm wurde das Ausüben der Osteopathie sowie die Werbung für Osteopathie und Cranio untersagt.
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Bernie
08.04.2014 09:01
1. Osteopath ist kein Titel
2. Die Führung der Berufsbezeichnung "Osteopath" gibt es nur in Hessen
3. Die WPO Hessen regelt in erster Linie das Führen der Berufsbezeichnung. Nicht die Ausübung der Heilkunde (Bundesrecht bricht Landesrecht)
4. Ausübung der Osteopathie ist Heilkunde, somut Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten
5. Eine Delegation von "Osteopathie" in toto ist m.E. nicht zulässig.
6. Kassenrecht / Leistungsrecht ist das Eine. Berufsausübungsrecht bzw. Heilkunderecht ist das Andere.
7. Wenn eine GKV etwas erstattet, bedeutet das nicht, dass der Leistungserbringer dies Leistung auch erbringen darf.
8. Untätigkeitsklage gegen das BVA wäre jetzt nötig.

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1. Osteopath ist kein Titel 2. Die Führung der Berufsbezeichnung "Osteopath" gibt es nur in Hessen 3. Die WPO Hessen regelt in erster Linie das Führen der Berufsbezeichnung. Nicht die Ausübung der Heilkunde (Bundesrecht bricht Landesrecht) 4. Ausübung der Osteopathie ist Heilkunde, somut Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten 5. Eine Delegation von "Osteopathie" in toto ist m.E. nicht zulässig. 6. Kassenrecht / Leistungsrecht ist das Eine. Berufsausübungsrecht bzw. Heilkunderecht ist das Andere. 7. Wenn eine GKV etwas erstattet, bedeutet das nicht, dass der Leistungserbringer dies Leistung auch erbringen darf. 8. Untätigkeitsklage gegen das BVA wäre jetzt nötig.
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Bernie schrieb:

1. Osteopath ist kein Titel
2. Die Führung der Berufsbezeichnung "Osteopath" gibt es nur in Hessen
3. Die WPO Hessen regelt in erster Linie das Führen der Berufsbezeichnung. Nicht die Ausübung der Heilkunde (Bundesrecht bricht Landesrecht)
4. Ausübung der Osteopathie ist Heilkunde, somut Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten
5. Eine Delegation von "Osteopathie" in toto ist m.E. nicht zulässig.
6. Kassenrecht / Leistungsrecht ist das Eine. Berufsausübungsrecht bzw. Heilkunderecht ist das Andere.
7. Wenn eine GKV etwas erstattet, bedeutet das nicht, dass der Leistungserbringer dies Leistung auch erbringen darf.
8. Untätigkeitsklage gegen das BVA wäre jetzt nötig.

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Kuno Weil
09.04.2014 07:45
Vielen Dank für die Info an Tempelritter und bernie.
kuno

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Vielen Dank für die Info an Tempelritter und bernie. kuno
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Kuno Weil schrieb:

Vielen Dank für die Info an Tempelritter und bernie.
kuno

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Mikey
09.04.2014 23:18
Ich hatte in der Sache telefonischen Kontakt mit zwei gesetzlichen Kassen. Einmal im Dezember und einmal im Februar.
Zweimal die gleiche Auskunft: Wenn ein Arzt ein Rezept für Osteopathie ausstellt darf ein Physioterapeut ohne HP-Prüfung diese durchführen. Grund ist weils Deligiert wurde. Das sei die aktuellste Rechtssprechung und so gültig.
Die Thematik "Ausübung der Heilkunde" scheint Auslegungssache zu sein.
Viel wichtiger ist beiden Kassen dass der Therapeut 1200 Stunden Osteo-Ausbildung hinter sich hat und in einem Verband ist.

Ohne Deligation braucht er einen HP. Das sei richtig.
Ihr müsst nur zum Telefonhörer greifen und bei Kassen anrufen die Osteopathie zahlen.....
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Ich hatte in der Sache telefonischen Kontakt mit zwei gesetzlichen Kassen. Einmal im Dezember und einmal im Februar. Zweimal die gleiche Auskunft: Wenn ein Arzt ein Rezept für Osteopathie ausstellt darf ein Physioterapeut ohne HP-Prüfung diese durchführen. Grund ist weils Deligiert wurde. Das sei die aktuellste Rechtssprechung und so gültig. Die Thematik "Ausübung der Heilkunde" scheint Auslegungssache zu sein. Viel wichtiger ist beiden Kassen dass der Therapeut 1200 Stunden Osteo-Ausbildung hinter sich hat und in einem Verband ist. Ohne Deligation braucht er einen HP. Das sei richtig. Ihr müsst nur zum Telefonhörer greifen und bei Kassen anrufen die Osteopathie zahlen.....
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Mikey schrieb:

Ich hatte in der Sache telefonischen Kontakt mit zwei gesetzlichen Kassen. Einmal im Dezember und einmal im Februar.
Zweimal die gleiche Auskunft: Wenn ein Arzt ein Rezept für Osteopathie ausstellt darf ein Physioterapeut ohne HP-Prüfung diese durchführen. Grund ist weils Deligiert wurde. Das sei die aktuellste Rechtssprechung und so gültig.
Die Thematik "Ausübung der Heilkunde" scheint Auslegungssache zu sein.
Viel wichtiger ist beiden Kassen dass der Therapeut 1200 Stunden Osteo-Ausbildung hinter sich hat und in einem Verband ist.

Ohne Deligation braucht er einen HP. Das sei richtig.
Ihr müsst nur zum Telefonhörer greifen und bei Kassen anrufen die Osteopathie zahlen.....

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Mikey
09.04.2014 23:26
Hab ich noch vergessen:
- Ich hab bei Kassen in Bayern angerufen
- Die gestzlichen Kassen sind sich sicher dass der Leistungserbringer das auch darf.
- Ich persönlich bin auch Bernie´s Meinung, aber das scheint nicht geltendes Recht zu sein.
- Ruft mal mit der Fragestellung bei verschiedenen Kassen an. Dann können wir mal sehen ob das Bundeseinheitlich so gesehen wird.
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• schorse
Hab ich noch vergessen: - Ich hab bei Kassen in Bayern angerufen - Die gestzlichen Kassen sind sich sicher dass der Leistungserbringer das auch darf. - Ich persönlich bin auch Bernie´s Meinung, aber das scheint nicht geltendes Recht zu sein. - Ruft mal mit der Fragestellung bei verschiedenen Kassen an. Dann können wir mal sehen ob das Bundeseinheitlich so gesehen wird.
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Mikey schrieb:

Hab ich noch vergessen:
- Ich hab bei Kassen in Bayern angerufen
- Die gestzlichen Kassen sind sich sicher dass der Leistungserbringer das auch darf.
- Ich persönlich bin auch Bernie´s Meinung, aber das scheint nicht geltendes Recht zu sein.
- Ruft mal mit der Fragestellung bei verschiedenen Kassen an. Dann können wir mal sehen ob das Bundeseinheitlich so gesehen wird.

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Britt
09.04.2014 23:49
Und die Bestätigung schriftlich!!! geben lassen. Ich habe bei KK in Zweifelsfällen schon öfter erlebt, dass am Telefon eindeutig ja gesagt wurde, aber es wurde sofort zurück gerudert, als ich sagte, ich würde das gern schriftlich haben. Plötzlich wurde aus dem ja ein vielleicht und die schriftliche Bestätigung gab es nie.
Auf eine nur telefonische Auskunft würde ich mich nie verlassen.

Gruß Britt
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Und die Bestätigung schriftlich!!! geben lassen. Ich habe bei KK in Zweifelsfällen schon öfter erlebt, dass am Telefon eindeutig ja gesagt wurde, aber es wurde sofort zurück gerudert, als ich sagte, ich würde das gern schriftlich haben. Plötzlich wurde aus dem ja ein vielleicht und die schriftliche Bestätigung gab es nie. Auf eine nur telefonische Auskunft würde ich mich nie verlassen. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Und die Bestätigung schriftlich!!! geben lassen. Ich habe bei KK in Zweifelsfällen schon öfter erlebt, dass am Telefon eindeutig ja gesagt wurde, aber es wurde sofort zurück gerudert, als ich sagte, ich würde das gern schriftlich haben. Plötzlich wurde aus dem ja ein vielleicht und die schriftliche Bestätigung gab es nie.
Auf eine nur telefonische Auskunft würde ich mich nie verlassen.

Gruß Britt

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Tempelritter
10.04.2014 07:42
-Das sei die aktuellste Rechtssprechung und so gültig.-
Hier wäre die Quelle oder das AZ wichtig. Wenn das so wäre, gebe keine Abmahnungen wegen der Ausübung und Werbung von Osteopathie. Mein Anwalt sagt es gibt nichts pro Osteopathie.
Die Meinung der Kassen spielt dabei eigentlich keine Rolle.

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-Das sei die aktuellste Rechtssprechung und so gültig.- Hier wäre die Quelle oder das AZ wichtig. Wenn das so wäre, gebe keine Abmahnungen wegen der Ausübung und Werbung von Osteopathie. Mein Anwalt sagt es gibt nichts pro Osteopathie. Die Meinung der Kassen spielt dabei eigentlich keine Rolle.
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Tempelritter schrieb:

-Das sei die aktuellste Rechtssprechung und so gültig.-
Hier wäre die Quelle oder das AZ wichtig. Wenn das so wäre, gebe keine Abmahnungen wegen der Ausübung und Werbung von Osteopathie. Mein Anwalt sagt es gibt nichts pro Osteopathie.
Die Meinung der Kassen spielt dabei eigentlich keine Rolle.

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Bernie
10.04.2014 10:10
Eine schriftliche Bestätigung der KK bringt hier gar nix. Die KK ist nicht für die Ausübung der Heilkunde zuständig.

Mir ist keine Rechtsprechung bekannt, welche sagt, dass Osteopathie in toto delegierbar ist. In vergleichbaren Fällen (z.B. die Durchführung von TCM) geht die Rechtsprechung davon aus, dass diese nicht delegierbar sind. Wenn man jetzt eine Abwägung von Wissen, Gefährdungspotenziel usw. macht steht die Osteopathie der TCM (meiner Meinung nach) in nichts nach. Man kann mithin von einer analogen Sichtweise ausgehen.
So lange es auch keine anderslautende Rechtsprechung gibt, gilt die Ausführung im §1 HeilprG. Demnach ist Osteopathie Heilkunde (gerichtlich festgestellt) und dies bedarf der Erlaubnis.

Im Übrigen würde mich mal interessieren, wie ein verord. Arzt seine Delegation überwachen will?

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• Gerry
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Eine schriftliche Bestätigung der KK bringt hier gar nix. Die KK ist nicht für die Ausübung der Heilkunde zuständig. Mir ist keine Rechtsprechung bekannt, welche sagt, dass Osteopathie in toto delegierbar ist. In vergleichbaren Fällen (z.B. die Durchführung von TCM) geht die Rechtsprechung davon aus, dass diese nicht delegierbar sind. Wenn man jetzt eine Abwägung von Wissen, Gefährdungspotenziel usw. macht steht die Osteopathie der TCM (meiner Meinung nach) in nichts nach. Man kann mithin von einer analogen Sichtweise ausgehen. So lange es auch keine anderslautende Rechtsprechung gibt, gilt die Ausführung im §1 HeilprG. Demnach ist Osteopathie Heilkunde (gerichtlich festgestellt) und dies bedarf der Erlaubnis. Im Übrigen würde mich mal interessieren, wie ein verord. Arzt seine Delegation überwachen will?
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Bernie schrieb:

Eine schriftliche Bestätigung der KK bringt hier gar nix. Die KK ist nicht für die Ausübung der Heilkunde zuständig.

Mir ist keine Rechtsprechung bekannt, welche sagt, dass Osteopathie in toto delegierbar ist. In vergleichbaren Fällen (z.B. die Durchführung von TCM) geht die Rechtsprechung davon aus, dass diese nicht delegierbar sind. Wenn man jetzt eine Abwägung von Wissen, Gefährdungspotenziel usw. macht steht die Osteopathie der TCM (meiner Meinung nach) in nichts nach. Man kann mithin von einer analogen Sichtweise ausgehen.
So lange es auch keine anderslautende Rechtsprechung gibt, gilt die Ausführung im §1 HeilprG. Demnach ist Osteopathie Heilkunde (gerichtlich festgestellt) und dies bedarf der Erlaubnis.

Im Übrigen würde mich mal interessieren, wie ein verord. Arzt seine Delegation überwachen will?

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linde
10.04.2014 10:50
Ich weiss nicht warum aber vielen Kollegen unseres Berufsstandes fehlt es offensichtlich an Clevernes und Geschäftssinn.
Da bieten die Krankenkasse eine lukrative Einkommensmöglichkeit , schon wissen unsereins es wieder besser, was wir alles !nicht! dürfen.
Ist es ängstlichkeit oder dummheit ?
Es gibt so manche Grauzone die man nutzen sollte.
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Ich weiss nicht warum aber vielen Kollegen unseres Berufsstandes fehlt es offensichtlich an Clevernes und Geschäftssinn. Da bieten die Krankenkasse eine lukrative Einkommensmöglichkeit , schon wissen unsereins es wieder besser, was wir alles !nicht! dürfen. Ist es ängstlichkeit oder dummheit ? Es gibt so manche Grauzone die man nutzen sollte.
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linde schrieb:

Ich weiss nicht warum aber vielen Kollegen unseres Berufsstandes fehlt es offensichtlich an Clevernes und Geschäftssinn.
Da bieten die Krankenkasse eine lukrative Einkommensmöglichkeit , schon wissen unsereins es wieder besser, was wir alles !nicht! dürfen.
Ist es ängstlichkeit oder dummheit ?
Es gibt so manche Grauzone die man nutzen sollte.

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Dennis Kraus
10.04.2014 10:55
Es ist nun mal keine Grauzone sondern ein Verstoß gegen das HpG. Darauf stehen hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.Nur zu!

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• Tempelritter
Es ist nun mal keine Grauzone sondern ein Verstoß gegen das HpG. Darauf stehen hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.Nur zu!
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Dennis Kraus schrieb:

Es ist nun mal keine Grauzone sondern ein Verstoß gegen das HpG. Darauf stehen hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.Nur zu!

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linde
10.04.2014 11:08
Ist es ein verstoss wenn ich auf Anweisung ( Verordnung ) eines Arztes handel
Glaube nicht Herr Kollege, jedenfalls ist dies ( noch ) nicht geklärt.
Ausserdem ist es längst gänige Praxis vieler Osteopathisch arbeitender Physiotherapeuten .
Und ...............Bangemachen gilt nicht, Herr Kollege.
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Ist es ein verstoss wenn ich auf Anweisung ( Verordnung ) eines Arztes handel Glaube nicht Herr Kollege, jedenfalls ist dies ( noch ) nicht geklärt. Ausserdem ist es längst gänige Praxis vieler Osteopathisch arbeitender Physiotherapeuten . Und ...............Bangemachen gilt nicht, Herr Kollege.
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linde schrieb:

Ist es ein verstoss wenn ich auf Anweisung ( Verordnung ) eines Arztes handel
Glaube nicht Herr Kollege, jedenfalls ist dies ( noch ) nicht geklärt.
Ausserdem ist es längst gänige Praxis vieler Osteopathisch arbeitender Physiotherapeuten .
Und ...............Bangemachen gilt nicht, Herr Kollege.

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Bernie
10.04.2014 11:25
"Ausserdem ist es längst gänige Praxis vieler Osteopathisch arbeitender Physiotherapeuten ."
--> ja, dann ist ja alles in Ordnung :kissing_closed_eyes:

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"Ausserdem ist es längst gänige Praxis vieler Osteopathisch arbeitender Physiotherapeuten ." --> ja, dann ist ja alles in Ordnung :kissing_closed_eyes:
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Bernie schrieb:

"Ausserdem ist es längst gänige Praxis vieler Osteopathisch arbeitender Physiotherapeuten ."
--> ja, dann ist ja alles in Ordnung :kissing_closed_eyes:

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Dennis Kraus
10.04.2014 11:27
Beratungsresistent!
Finis.

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• morpheus-06
• Tempelritter
Beratungsresistent! Finis.
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Dennis Kraus schrieb:

Beratungsresistent!
Finis.

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Tempelritter
10.04.2014 11:29
nur weil es "gänige Praxis" ist wird es nicht besser.
Warum meinst du gibt es Abmahnungen und Ausübungsverbote durch Gesundheitsämter. Wenn das rechtlich nicht längst abgeklärt wurde hätten die gar keine Grundlage dazu. Wenn es rechtlich einwandfrei wäre, warum wollen die OsteoSchulen und Verbänden einen Heilpraktiker Osteopathie einführen?

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• morpheus-06
nur weil es "gänige Praxis" ist wird es nicht besser. Warum meinst du gibt es Abmahnungen und Ausübungsverbote durch Gesundheitsämter. Wenn das rechtlich nicht längst abgeklärt wurde hätten die gar keine Grundlage dazu. Wenn es rechtlich einwandfrei wäre, warum wollen die OsteoSchulen und Verbänden einen Heilpraktiker Osteopathie einführen?
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Tempelritter schrieb:

nur weil es "gänige Praxis" ist wird es nicht besser.
Warum meinst du gibt es Abmahnungen und Ausübungsverbote durch Gesundheitsämter. Wenn das rechtlich nicht längst abgeklärt wurde hätten die gar keine Grundlage dazu. Wenn es rechtlich einwandfrei wäre, warum wollen die OsteoSchulen und Verbänden einen Heilpraktiker Osteopathie einführen?

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Gerry
10.04.2014 11:30
...Ausserdem ist es längst gänige Praxis vieler Osteopathisch arbeitender Physiotherapeuten...

Und ich warte auf den Tag an welchem euch dermaßen der Hintern breitgezogen wird, dass euch Hören und Sehen vergeht. Und dieser Tag wird kommen!!

...Bangemachen gilt nicht, Herr Kollege...

Auch richtig, aber hinterher bitte auch nicht jammern und jaulen!


Grüße...Gerry

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...Ausserdem ist es längst gänige Praxis vieler Osteopathisch arbeitender Physiotherapeuten... Und ich warte auf den Tag an welchem euch dermaßen der Hintern breitgezogen wird, dass euch Hören und Sehen vergeht. Und dieser Tag wird kommen!! ...Bangemachen gilt nicht, Herr Kollege... Auch richtig, aber hinterher bitte auch nicht jammern und jaulen! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

...Ausserdem ist es längst gänige Praxis vieler Osteopathisch arbeitender Physiotherapeuten...

Und ich warte auf den Tag an welchem euch dermaßen der Hintern breitgezogen wird, dass euch Hören und Sehen vergeht. Und dieser Tag wird kommen!!

...Bangemachen gilt nicht, Herr Kollege...

Auch richtig, aber hinterher bitte auch nicht jammern und jaulen!


Grüße...Gerry

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linde
10.04.2014 11:41
Was soll das hier in einem Portal für Physiotherapeuten werden ?

Berufstandabwertung der Physiotherapeuten die eine erstklassige Weiterbildung in Osteopathie besitzen durch Heilpraktiker die sich auch gerne durch einen Crashkurs Halbwissen aneignen ?
Ich fürchte sie sind im falschen Portal.

Ich finde diese für unseren Berufstand herabwürdigende Haltung unpassend.
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Was soll das hier in einem Portal für Physiotherapeuten werden ? Berufstandabwertung der Physiotherapeuten die eine erstklassige Weiterbildung in Osteopathie besitzen durch Heilpraktiker die sich auch gerne durch einen Crashkurs Halbwissen aneignen ? Ich fürchte sie sind im falschen Portal. Ich finde diese für unseren Berufstand herabwürdigende Haltung unpassend.
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linde schrieb:

Was soll das hier in einem Portal für Physiotherapeuten werden ?

Berufstandabwertung der Physiotherapeuten die eine erstklassige Weiterbildung in Osteopathie besitzen durch Heilpraktiker die sich auch gerne durch einen Crashkurs Halbwissen aneignen ?
Ich fürchte sie sind im falschen Portal.

Ich finde diese für unseren Berufstand herabwürdigende Haltung unpassend.

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linde
10.04.2014 12:02
Haben die Kollegen Heilpraktiker etwa Angst um ihre finanzielle weil rechtliche Exklusivität ( nebst Ärzten ).

Schändlich
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Haben die Kollegen Heilpraktiker etwa Angst um ihre finanzielle weil rechtliche Exklusivität ( nebst Ärzten ). Schändlich
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linde schrieb:

Haben die Kollegen Heilpraktiker etwa Angst um ihre finanzielle weil rechtliche Exklusivität ( nebst Ärzten ).

Schändlich

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Dennis Kraus
10.04.2014 12:10
Geltende Gesetze einzuhalten ist also herabwürdigend?
In welchem Pippi Langstrumpf Film leben sie ("ich mach mir die Welt widdewidde wie sie mir gefällt") denn?
Ergänzung:
Wenn das der verzweifelte Versuch einer Analyse meiner Person war, dann liegen sie darin ebenso falsch wie in ihrer rechtlichen Beurteilung der Durchführung der O. durch den/die PT.

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• morpheus-06
Geltende Gesetze einzuhalten ist also herabwürdigend? In welchem Pippi Langstrumpf Film leben sie ("ich mach mir die Welt widdewidde wie sie mir gefällt") denn? Ergänzung: Wenn das der verzweifelte Versuch einer Analyse meiner Person war, dann liegen sie darin ebenso falsch wie in ihrer rechtlichen Beurteilung der Durchführung der O. durch den/die PT.
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Dennis Kraus schrieb:

Geltende Gesetze einzuhalten ist also herabwürdigend?
In welchem Pippi Langstrumpf Film leben sie ("ich mach mir die Welt widdewidde wie sie mir gefällt") denn?
Ergänzung:
Wenn das der verzweifelte Versuch einer Analyse meiner Person war, dann liegen sie darin ebenso falsch wie in ihrer rechtlichen Beurteilung der Durchführung der O. durch den/die PT.

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Gerry
10.04.2014 13:46
...Haben die Kollegen Heilpraktiker etwa Angst um ihre finanzielle weil rechtliche Exklusivität ( nebst Ärzten )...

Nein, denn ich bin kein HP und/oder Osteopath, sondern einfach nur PT.

Wenn ich aber Osteopath wäre würde ich nur als HP arbeiten!

Gegenfrage: Einfach nur beratungsresistent oder übersteigertes Ego?


Grüße...Gerry

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• Tempelritter
...Haben die Kollegen Heilpraktiker etwa Angst um ihre finanzielle weil rechtliche Exklusivität ( nebst Ärzten )... Nein, denn ich bin kein HP und/oder Osteopath, sondern einfach nur PT. Wenn ich aber Osteopath wäre würde ich nur als HP arbeiten! Gegenfrage: Einfach nur beratungsresistent oder übersteigertes Ego? Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

...Haben die Kollegen Heilpraktiker etwa Angst um ihre finanzielle weil rechtliche Exklusivität ( nebst Ärzten )...

Nein, denn ich bin kein HP und/oder Osteopath, sondern einfach nur PT.

Wenn ich aber Osteopath wäre würde ich nur als HP arbeiten!

Gegenfrage: Einfach nur beratungsresistent oder übersteigertes Ego?


Grüße...Gerry

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Tempelritter
10.04.2014 13:53
Bin auch weder HP noch Osteopath, der "einfache" PT reicht mir völlig aus.
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Bin auch weder HP noch Osteopath, der "einfache" PT reicht mir völlig aus.
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Tempelritter schrieb:

Bin auch weder HP noch Osteopath, der "einfache" PT reicht mir völlig aus.

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linde
10.04.2014 14:02

Dasselbe wollt ich gerade sie fragen :)
Nichts für Ungut das ist eine Diskusion
Was würde sie auch schon befähigen mich zu beraten ?

Wir sollten unser Licht nicht immer so unter den Scheffel stellen und
uns vor Angst in die Hose machen.
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Dasselbe wollt ich gerade sie fragen :) Nichts für Ungut das ist eine Diskusion Was würde sie auch schon befähigen mich zu beraten ? Wir sollten unser Licht nicht immer so unter den Scheffel stellen und uns vor Angst in die Hose machen.
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linde schrieb:


Dasselbe wollt ich gerade sie fragen :)
Nichts für Ungut das ist eine Diskusion
Was würde sie auch schon befähigen mich zu beraten ?

Wir sollten unser Licht nicht immer so unter den Scheffel stellen und
uns vor Angst in die Hose machen.

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Tempelritter schrieb:

Ausüben darf die Osteopathie nur ein Arzt oder Heilpraktiker. Die Ausnahme macht hier aber Hessen mit der WPO Osteo, hier darf das auch der PT im Delegationsverfahren.
Manche Kassen bezahlen die Osteopathie, achten aber nicht darauf wer die Osteopathie rechtlich ausübt. Ein Widerspruch in sich :unamused:
Nachdem alle Beschwerden darüber beim Bundesversicherungsamt auf Eis liegen, sollte jemand gegen diese Praktik klagen.

Ein Kollege ist in meiner Stadt vom Gesundheitsamt abgemahnt worden, ihm wurde das Ausüben der Osteopathie sowie die Werbung für Osteopathie und Cranio untersagt.

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nele69
10.04.2014 21:19
Die Osteopathie als eigenständige Behandlungsmethode ist in Deutschland nicht anerkannt und in Hinsicht auf den "First Contact" vermutlich auch unerwünscht.
Die Berufsbezeichnung "Osteopath" gibt es nicht.
Osteopathische Behandlungen wurden höchstrichterlich der Heilkunde zugewiesen und die ist nach wie vor den Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten.
Das ist Fakt.

Jeder PT, der Osteopathie offen nennt und anbietet, macht sich - egal, ob die Kassen das bezahlen oder nicht - rechtlich angreifbar. Und der Angriff (vergl. die Themen "freie MA" od. "Gewerbesteuer") kann durchaus übermorgen kommen.
Also bitte vorsichtig.

Ich denke, dass für uns die sektorale Heilpraktikergenehmigung eine tolle Möglichkeit ist, unsere (manual-/therapeuthische, wie auch immer beeinflusste) Kompetenz erfolgreich einzusetzten und zu verwerten.

Warum soll ich unbedingt eine Tür einrennen, wenn es einige offene gibt???

Guten Abend,
Nele
(HP-PT, PI, Dipl.kfr.)
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Die Osteopathie als eigenständige Behandlungsmethode ist in Deutschland nicht anerkannt und in Hinsicht auf den "First Contact" vermutlich auch unerwünscht. Die Berufsbezeichnung "Osteopath" gibt es nicht. Osteopathische Behandlungen wurden höchstrichterlich der Heilkunde zugewiesen und die ist nach wie vor den Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Das ist Fakt. Jeder PT, der Osteopathie offen nennt und anbietet, macht sich - egal, ob die Kassen das bezahlen oder nicht - rechtlich angreifbar. Und der Angriff (vergl. die Themen "freie MA" od. "Gewerbesteuer") kann durchaus übermorgen kommen. Also bitte vorsichtig. Ich denke, dass für uns die sektorale Heilpraktikergenehmigung eine tolle Möglichkeit ist, unsere (manual-/therapeuthische, wie auch immer beeinflusste) Kompetenz erfolgreich einzusetzten und zu verwerten. Warum soll ich unbedingt eine Tür einrennen, wenn es einige offene gibt??? Guten Abend, Nele (HP-PT, PI, Dipl.kfr.)
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nele69 schrieb:

Die Osteopathie als eigenständige Behandlungsmethode ist in Deutschland nicht anerkannt und in Hinsicht auf den "First Contact" vermutlich auch unerwünscht.
Die Berufsbezeichnung "Osteopath" gibt es nicht.
Osteopathische Behandlungen wurden höchstrichterlich der Heilkunde zugewiesen und die ist nach wie vor den Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten.
Das ist Fakt.

Jeder PT, der Osteopathie offen nennt und anbietet, macht sich - egal, ob die Kassen das bezahlen oder nicht - rechtlich angreifbar. Und der Angriff (vergl. die Themen "freie MA" od. "Gewerbesteuer") kann durchaus übermorgen kommen.
Also bitte vorsichtig.

Ich denke, dass für uns die sektorale Heilpraktikergenehmigung eine tolle Möglichkeit ist, unsere (manual-/therapeuthische, wie auch immer beeinflusste) Kompetenz erfolgreich einzusetzten und zu verwerten.

Warum soll ich unbedingt eine Tür einrennen, wenn es einige offene gibt???

Guten Abend,
Nele
(HP-PT, PI, Dipl.kfr.)

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Mikey
10.04.2014 21:49
Ihr habt in dem Punkt recht dass ich nicht nachgefragt habe ob ich das auch schriftlich haben kann. Meine Anfrage war schriftlich, aber die Kassen haben bei mir zurückgerufen.
Wenn ich dazu komme ruf ich nochmal an und frag ob das schriftlich auch geht.
Wie man eine Delegation Überwachen soll ist fraglich. Weil überwachen kann ich ja auch nur etwas von dem ich selber Ahnung habe. Und wenn der Arzt selber Ahnung hat wird er es nicht wegdeligieren.

Den Link hatte ich gerade auch in den Händen:
Sektorale Heilpraktikererlaubnis
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Ihr habt in dem Punkt recht dass ich nicht nachgefragt habe ob ich das auch schriftlich haben kann. Meine Anfrage war schriftlich, aber die Kassen haben bei mir zurückgerufen. Wenn ich dazu komme ruf ich nochmal an und frag ob das schriftlich auch geht. Wie man eine Delegation Überwachen soll ist fraglich. Weil überwachen kann ich ja auch nur etwas von dem ich selber Ahnung habe. Und wenn der Arzt selber Ahnung hat wird er es nicht wegdeligieren. Den Link hatte ich gerade auch in den Händen: http://www.dr-boxberg.de/berufsrecht-berufsrecht,Sektorale_Heilpraktikererlaubnis.html
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ztzj
10.04.2014 22:53
Der Arzt delegiert natürlich nur wenn er Ahnung hat. Er macht es nicht selber weil er in der Zeit was besseres zu tun hat. Das ist doch der Sinn einer Delegation! Er denkt und lenkt-die anderen machen! :sunglasses:
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Der Arzt delegiert natürlich nur wenn er Ahnung hat. Er macht es nicht selber weil er in der Zeit was besseres zu tun hat. Das ist doch der Sinn einer Delegation! Er denkt und lenkt-die anderen machen! :sunglasses:
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ztzj schrieb:

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Mikey schrieb:

Ihr habt in dem Punkt recht dass ich nicht nachgefragt habe ob ich das auch schriftlich haben kann. Meine Anfrage war schriftlich, aber die Kassen haben bei mir zurückgerufen.
Wenn ich dazu komme ruf ich nochmal an und frag ob das schriftlich auch geht.
Wie man eine Delegation Überwachen soll ist fraglich. Weil überwachen kann ich ja auch nur etwas von dem ich selber Ahnung habe. Und wenn der Arzt selber Ahnung hat wird er es nicht wegdeligieren.

Den Link hatte ich gerade auch in den Händen:
Sektorale Heilpraktikererlaubnis



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