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gestern rief mich der Sohn einer Patientin an und meinte seine Frau hat einen Stapel Quittungen gefunden über Physio Zuzahlungen. Ob mir denn nicht bekannt sei das die Patientin seit 2022 (😳😳) befreit ist?
Die Patientin leidet weder an Demenz noch an anderen offensichtlichen geistigen Ausfällen und selbstverständlich erkundige ich mich bei allen meinen Patienten am Jahres Anfang ob die inzwischen befreit sind. Die Patientin meinte immer sie muss zahlen.
Inzwischen ist natürlich alles versteuert…
Habe mir per Email die Befreiungsausweise zukommen lassen. Ab 2023 ist sie tatsächlich befreit.
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? 🫢
Merci für Infos und Meinungen …
es grüßt Ulrike
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Der Patient kann sich die Zuzahlung bei seiner KK zurück holen ...natürlich nur mit den Quittungen als Nachweis... und nicht bei dir
MfG
JürgenK ;)
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UlrikeSchulze schrieb:
Ahhhhh ☀️☀️☀️☀️ danke dir für Info 🤸🏽♀️🫶🏼🙋🏻♀️
§ 8 Abs. 2 BRV
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UlrikeSchulze Patient soll sich an der Kasse zwecks Rückerstattung wenden. Für uns ist das Kreuz auf der VO laut Vertrag bindend. Eine Zuzahlungsbefreiung zu berücksichtigen ist daher erst ab Vorlage des gültigen Befreiungsausweises für noch nicht abgerechnete Verordnungen möglich.
Versicherte haben gesetzliche Zuzahlung zu leisten, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von dieser nach § 62 SGB V befreit sind. Der Status der Zuzahlungspflicht (zuzahlungspflichtig ja/nein) ist dem Verordnungsvordruck zu entnehmen. Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend. Dies gilt nicht, wenn eine zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültige Befreiungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird.
§ 8 Abs. 2 BRV
Und…ach ja…das Kreuz auf der VO…puh…🤦🏻♀️
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UlrikeSchulze schrieb:
♥️ Vielen Dank für die Info mit dazugehörigem Paragraphen, lieber Lars.
Und…ach ja…das Kreuz auf der VO…puh…🤦🏻♀️
weißt du auch zufällig inwieweit das rückwirkend zurück gefordert werden kann? hab aus unerklärlichen gründen 3 jahre im kopf, aber darauf würde ich mich rechtlich gar nicht verlassen :)
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Alex Moro schrieb:
@JürgenK
weißt du auch zufällig inwieweit das rückwirkend zurück gefordert werden kann? hab aus unerklärlichen gründen 3 jahre im kopf, aber darauf würde ich mich rechtlich gar nicht verlassen :)
leider nein...dies erfährt er aber ganz schnell bei seiner KK
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Alex Moro
leider nein...dies erfährt er aber ganz schnell bei seiner KK
MfG
JürgenK ;)
Sind sogar 4 Jahre.
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physiobaerbel schrieb:
@Alex Moro
Sind sogar 4 Jahre.
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physiobaerbel schrieb:
Kennt ihr eine gesetzliche Regelung darüber, das eine Zuzahlungsbefreiung zwingend in die Patientenakte eingescannt werden muss? Wollte man mir heute weis machen.
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Leni C. schrieb:
Wer wollte dir das weiß machen ? Das kann sich doch z.B. zum Jahreswechsel immer ändern .
Aber es lohnt sich für Dich nicht, sich aufzuregen, da Du (wie in einem anderen Beitrag bereits geschrieben hast) Dir eh eine andere Praxis suchen möchtest.
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die neue schrieb:
@physiobaerbel muss nicht "zwingend" eingescannt werden. Mach ich aber auch und früher hab ich mir davon eine Kopie gemacht. Manche Kassen "vergessen" schon mal, dass die Patienten zuzahlungsbefreit sind und setzen ab. Vor etlichen Jahren hatte ich mal eine Absetzung von der DAK einer neuen Patientin vom Vorjahr und im Heim hatte man das Ding schon weggeschmissen. Da war ich heilfroh, eine Kopie zu haben.
Aber es lohnt sich für Dich nicht, sich aufzuregen, da Du (wie in einem anderen Beitrag bereits geschrieben hast) Dir eh eine andere Praxis suchen möchtest.
Neue Praxis finden für Lymphdrainage? Na dann viel Glück!
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sabine963 schrieb:
@die neue
Neue Praxis finden für Lymphdrainage? Na dann viel Glück!
Ist auf der VO das Feld "Zuzahlungspflichtig" angekreuzt, was der Regel auch bei befreite Patienten leider der Fall ist, sind wir eigentlich laut Vertrag gehalten, die Zuzahlung einzubehalten. Wenn uns die Befreiung vorgelegt wird, dürfen wir aber auf den Einzug der Zuzahlung verzichten.
Leider kommt es regelmäßig vor, dass die Abrechnungsdienstleistern der Kassen die Befreiung nicht in den Akten haben (warum auch immer). Nur mittels der eingescannte Kopie können wir dann komplikationslos doch an dem uns zustehenden Zahlbetrag kommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@physiobaerbel Wir scannen, wie von @die neue geschrieben, die Zuzahlungsbefreiungen auch grundsätzlich ein.
Ist auf der VO das Feld "Zuzahlungspflichtig" angekreuzt, was der Regel auch bei befreite Patienten leider der Fall ist, sind wir eigentlich laut Vertrag gehalten, die Zuzahlung einzubehalten. Wenn uns die Befreiung vorgelegt wird, dürfen wir aber auf den Einzug der Zuzahlung verzichten.
Leider kommt es regelmäßig vor, dass die Abrechnungsdienstleistern der Kassen die Befreiung nicht in den Akten haben (warum auch immer). Nur mittels der eingescannte Kopie können wir dann komplikationslos doch an dem uns zustehenden Zahlbetrag kommen.
Solltest du nicht auf das Kreuz geachtet haben : spätestens bei der Abrechnung hätte dich die Kasse darauf hingewiesen , daß die Patientin befreit ist . Du gibst ja da an daß du Zuzahlungen einziehst .
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Leni C. schrieb:
@UlrikeSchulze
Solltest du nicht auf das Kreuz geachtet haben : spätestens bei der Abrechnung hätte dich die Kasse darauf hingewiesen , daß die Patientin befreit ist . Du gibst ja da an daß du Zuzahlungen einziehst .
Keine Angst, habe ich schon. Unter Kollegen ist das, glaube ich, nicht so ein Riesenproblem.
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physiobaerbel schrieb:
@sabine963
Keine Angst, habe ich schon. Unter Kollegen ist das, glaube ich, nicht so ein Riesenproblem.
Ist ja für mich auch nicht das Problem, nur mir damit zu kommen, das es gesetzlich vorgeschrieben. Das finde nicht in Ordnung. Was für mich nur schleierhaft ist, wie scanne ich das ein, wenn der Patient/ die Patientin die Befreiung nicht als Kärtchen sondern in der KK- App hat? Na ja, nicht mein Problem.
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physiobaerbel schrieb:
@die neue
Ist ja für mich auch nicht das Problem, nur mir damit zu kommen, das es gesetzlich vorgeschrieben. Das finde nicht in Ordnung. Was für mich nur schleierhaft ist, wie scanne ich das ein, wenn der Patient/ die Patientin die Befreiung nicht als Kärtchen sondern in der KK- App hat? Na ja, nicht mein Problem.
In der jetzigen Physiotherapie. Haben sich aufgeregt, das ich mal befreit und mal nicht befreit bin. Logischerweise sammle ich am Jahresanfang und lass mich dann befreien. Und da kommt das vor, mal ja mal nein. Ist halt so, wenn man seine guten Mitarbeiter, ob Rezeptionistin (super ausgebildet, studiert) oder Therapeutinnen raus ekelt. Da muss man halt mit Hilfskräften vorlieb nehmen.
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physiobaerbel schrieb:
@Leni C.
In der jetzigen Physiotherapie. Haben sich aufgeregt, das ich mal befreit und mal nicht befreit bin. Logischerweise sammle ich am Jahresanfang und lass mich dann befreien. Und da kommt das vor, mal ja mal nein. Ist halt so, wenn man seine guten Mitarbeiter, ob Rezeptionistin (super ausgebildet, studiert) oder Therapeutinnen raus ekelt. Da muss man halt mit Hilfskräften vorlieb nehmen.
Übrigens ist deinem Fall (mit dem Sammeln) genau das Problem. Da fehlt die Befreiung fast immer bei den Kassendienstleistern.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@physiobaerbel Bei der KK-App würden wir ein Foto mit dem Diensthandy von der Anzeige in der App machen. Allerdings haben wir das bislang noch nicht gehabt. 🤔
Übrigens ist deinem Fall (mit dem Sammeln) genau das Problem. Da fehlt die Befreiung fast immer bei den Kassendienstleistern.
Okay, auch eine Möglichkeit. Mal sehen wie es in der neuen Praxis gehandhabt wird.
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physiobaerbel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Okay, auch eine Möglichkeit. Mal sehen wie es in der neuen Praxis gehandhabt wird.
Da schwingt ja schon eine gewisse Verbitterung mit.
Was du hier so äußerst lässt aber auch nicht viel Respekt und Wohlwollen gegenüber den betreffenden Personen erkennen. Vielleicht ist der Wechsel für beide Seiten gut.
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sabine963 schrieb:
@physiobaerbel
Da schwingt ja schon eine gewisse Verbitterung mit.
Was du hier so äußerst lässt aber auch nicht viel Respekt und Wohlwollen gegenüber den betreffenden Personen erkennen. Vielleicht ist der Wechsel für beide Seiten gut.
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Leni C. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Haben wir immer mal wieder . Wenn der Patient uns Bescheid gibt wird es in der Karte vermerkt , zahlt er weil wir es nicht wissen und er nichts gesagt hat , muß er es sich von der Kasse wiederholen .
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Problem beschreiben
UlrikeSchulze schrieb:
Hallo Leute
gestern rief mich der Sohn einer Patientin an und meinte seine Frau hat einen Stapel Quittungen gefunden über Physio Zuzahlungen. Ob mir denn nicht bekannt sei das die Patientin seit 2022 (😳😳) befreit ist?
Die Patientin leidet weder an Demenz noch an anderen offensichtlichen geistigen Ausfällen und selbstverständlich erkundige ich mich bei allen meinen Patienten am Jahres Anfang ob die inzwischen befreit sind. Die Patientin meinte immer sie muss zahlen.
Inzwischen ist natürlich alles versteuert…
Habe mir per Email die Befreiungsausweise zukommen lassen. Ab 2023 ist sie tatsächlich befreit.
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? 🫢
Merci für Infos und Meinungen …
es grüßt Ulrike
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