Wir suchen eine/n neue/n
gesellige/n und humorvolle/n
Kollegin/en mit einem Herz für
Patienten!
Überdurchschnittliches Gehalt oder
Details über sekundäre
Arbeitsbedingungen, die
Praxisausstattung oder andere
Einzelheiten bespricht man doch am
besten persönlich bei einem Kaffee
und einer Brezn....
Neugierig geworden, ruf an oder
schreib uns, wir freuen uns auf
dich!!
Bei uns liegt man richtig!!!!
gesellige/n und humorvolle/n
Kollegin/en mit einem Herz für
Patienten!
Überdurchschnittliches Gehalt oder
Details über sekundäre
Arbeitsbedingungen, die
Praxisausstattung oder andere
Einzelheiten bespricht man doch am
besten persönlich bei einem Kaffee
und einer Brezn....
Neugierig geworden, ruf an oder
schreib uns, wir freuen uns auf
dich!!
Bei uns liegt man richtig!!!!
Begründung: "KG Atemtherapie" wäre nicht KG Atemtherapie 60 Minuten. OK soweit nachvollziehbar.
Der Arzt wünscht jedoch die 60 minütige Behandlung und hat daher die Verordnung nachträglich auf KG Atemtherapie 60 Minuten geändert. Diese haben wir dann als Korrektur erneut eingereicht. Heute erhalten wir erneut die Absetzung mit der Begründung: "Keine Möglichkeit des Einspruchs, da eine nachträgliche Abänderung der Verordnungsmenge und/oder des Heilmittels nicht gestattet ist".
Könnt ihr mir dazu etwas sagen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Brausebier schrieb:
Hi, wir haben eine Absetzung von der "oh Wunder" Davaso bekommen.
Begründung: "KG Atemtherapie" wäre nicht KG Atemtherapie 60 Minuten. OK soweit nachvollziehbar.
Der Arzt wünscht jedoch die 60 minütige Behandlung und hat daher die Verordnung nachträglich auf KG Atemtherapie 60 Minuten geändert. Diese haben wir dann als Korrektur erneut eingereicht. Heute erhalten wir erneut die Absetzung mit der Begründung: "Keine Möglichkeit des Einspruchs, da eine nachträgliche Abänderung der Verordnungsmenge und/oder des Heilmittels nicht gestattet ist".
Könnt ihr mir dazu etwas sagen?
Also als Lehrgeld abbuchen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
KG Atemtherapie ist normaler KG. Bei 60 Minuten hätte die VO auf KG-MUKO mit den entsprechende Diagnosen lauten müssen.
Also als Lehrgeld abbuchen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Brausebier schrieb:
Das habe ich soweit verstanden. Kann der Arzt die Verordnung nachträglich nicht mehr ändern? Ist da was neu? Früher ging das doch...
...wie im anderen Beitrag gerade geschrieben: es gibt Formfehler die dir nur einmal passieren weil sie nerven und obendrein noch teuer sind ;)
2016 ist mir ein ähnlich blöder faux-pas unterlaufen: drei Jahre kam die Patientin mit einer 24xKG-Verordnung, bis nach einem Krankenhausaufenthalt ein neuer ICD-Code eingepflegt wurde und 6x auf der Verordnung stand; ausgestellt wenige Tage vor Quartalsende. Bis mir der Fehler aufgefallen ist gab's in der Arztpraxis schon keine Möglichkeit mehr, das Papier noch rechtzeitig zur Abrechnung in Ordnung zu bringen...
...es bleibt als Möglichkeit: kommunizier der betroffenen MFA und ihrer Ärztin was passiert ist ohne irgendwem irgendeine Schuld in die Schuhe zu schieben (gerade wenn du öfter mit Patienten dieser Praxis zu tun hast): es fällt ihnen später leichter, in Grenzfällen deiner Bitte zu folgen. Die KV Schleswig-Holstein hat zwar 2014-2016 einen ziemlich hinterhältigen Deal mit den GKVen ausgehandelt ["wenn die Ärzte in zwei Jahren €15.000.000 in Heilmittelkosten einsparen wird davon die Hälfte den Arzthonoraren zugeschlagen"], der gemeinsame Fressfeind sind aber nach wie vor die GKVen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Das anzuwendende Heilmittel ist existenziell wichtig für die korrekte Durchführung - Gegenfrage: wäre es möglich, nach der Abrechnung das Heilmittel von KG auf MT zu ändern? Und wäre das sinnvoll?
...wie im anderen Beitrag gerade geschrieben: es gibt Formfehler die dir nur einmal passieren weil sie nerven und obendrein noch teuer sind ;)
2016 ist mir ein ähnlich blöder faux-pas unterlaufen: drei Jahre kam die Patientin mit einer 24xKG-Verordnung, bis nach einem Krankenhausaufenthalt ein neuer ICD-Code eingepflegt wurde und 6x auf der Verordnung stand; ausgestellt wenige Tage vor Quartalsende. Bis mir der Fehler aufgefallen ist gab's in der Arztpraxis schon keine Möglichkeit mehr, das Papier noch rechtzeitig zur Abrechnung in Ordnung zu bringen...
...es bleibt als Möglichkeit: kommunizier der betroffenen MFA und ihrer Ärztin was passiert ist ohne irgendwem irgendeine Schuld in die Schuhe zu schieben (gerade wenn du öfter mit Patienten dieser Praxis zu tun hast): es fällt ihnen später leichter, in Grenzfällen deiner Bitte zu folgen. Die KV Schleswig-Holstein hat zwar 2014-2016 einen ziemlich hinterhältigen Deal mit den GKVen ausgehandelt ["wenn die Ärzte in zwei Jahren €15.000.000 in Heilmittelkosten einsparen wird davon die Hälfte den Arzthonoraren zugeschlagen"], der gemeinsame Fressfeind sind aber nach wie vor die GKVen :)
Mein Profilbild bearbeiten