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Gibt es von den Berufsverbänden zufällig ein Musterbehandlungsvertrag für Blanko VO?
Bin beim VPT, da habe ich leider nichts dazu finden können.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Warum bräuchtest dafür ein (extra) Behandlungsvertrag?
vielleicht für Privatpatienten? Z. B. für die Personen, bei denen die Bundesbeihilfeverordnung zur Anwendung kommt und eine Blankoverordnung, zumindest vorerst, akzeptiert wird.
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
vielleicht für Privatpatienten? Z. B. für die Personen, bei denen die Bundesbeihilfeverordnung zur Anwendung kommt und eine Blankoverordnung, zumindest vorerst, akzeptiert wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Auch bis heute habe ich immer noch kein Kaffeesatz lesen gelernt. Und mein Kristallkugel ist kaputt. 🙈
die Zuzahlung je nach Anwendung der Heilmittel, variieren kann..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij naja die Patienten müssen eigentlich schon vorab aufgeklärt werden, dass z.B
die Zuzahlung je nach Anwendung der Heilmittel, variieren kann..
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Dafür braucht es aber kein Behandlungsvertrag. Im Grunde reicht eine mündlich Info. Der Behandlungsvertrag mit einem GKV-Patienten automatisch auf der Grundlage des SGB V zu stande und muss nicht unbedingt extra schriftlich fixiert werden.
Habt Ihr alle zuviel Freizeit um soch mit sowas herumzuärgern ?
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stefomanski schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij grinning also ich bin seit über 20 Jahren selbständig.......habe NOCH NIE so nen Schmarn wie nen Behandungsvertrag gebraucht
Habt Ihr alle zuviel Freizeit um soch mit sowas herumzuärgern ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@stefomanski aus Langeweile mache ich das gewiss nicht joysagt dir Patientenschutzgesetz was? Darin sollte der Patient zum Thema Datenschutz, Behandlung und Zuzahlung aufgeklärt werden? Solltest dich vielleicht mal besser informieren.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Gibt es von den Berufsverbänden zufällig ein Musterbehandlungsvertrag für Blanko VO?
Bin beim VPT, da habe ich leider nichts dazu finden können.
§630c BGB
"Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt."
Ja macht das mal.
Vor der Behandlung.
Das bedeutet der Patient sagt ,,Hallo." Und wir dann: ,,Hallo. Die Zuzahlung zur Blanco beträgt xxx€. Wollen wir mit der Diagnostik anfangen?"
Man muss also VOR der Diagnostik wissen wie hoch die Zuzahlung vorraussichtlich sein wird.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
So sehe ich es auch. Danke!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Sorry ihr beiden, aber da solltet ihr euch mal mit einem versierten Anwalt d'rüber unterhalten. Dieser Paragraph trifft nicht auf Behandlungen zur Lasten der GKV zu. Der Bereich Zuzahlung ist im SGB V definiert sodass ein Aufklärung im Textform nicht erforderlich ist. Und die Behandlungskosten werden ja von der GKV getragen.
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Halbtitan schrieb:
Das Hauptproblem mit der Blanco ist folgende Passage aus dem BGB:
§630c BGB
"Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt."
Ja macht das mal.
Vor der Behandlung.
Das bedeutet der Patient sagt ,,Hallo." Und wir dann: ,,Hallo. Die Zuzahlung zur Blanco beträgt xxx€. Wollen wir mit der Diagnostik anfangen?"
Man muss also VOR der Diagnostik wissen wie hoch die Zuzahlung vorraussichtlich sein wird.
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