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• Behandlung stationärer
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Sportklinik
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Nur eine kurze Frage.
Wie hoch ist der maximale Satz gerechnet von den GKV - Preisen den ich von Privatpatienten verlangen darf?
Ich hatte 2,4 im Kopf, war mir aber nicht mehr sicher.
Vielen Dank!
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Der maximalen Privatsatz wird bestimmt durch die Sittenwidrigskeitsgrenze (sprich: Wucher), jedoch gibt es da für unserer Branche auch keine eindeutigen Rechtssprechung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@marius123 Es gibt kein maximaler Satz im Sinne eines Faktors. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, sondern das ist ein Ammenmärchen, welches sich hartnäckig in der Branche hält.
Der maximalen Privatsatz wird bestimmt durch die Sittenwidrigskeitsgrenze (sprich: Wucher), jedoch gibt es da für unserer Branche auch keine eindeutigen Rechtssprechung.
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marius123 schrieb:
Guten Morgen.
Nur eine kurze Frage.
Wie hoch ist der maximale Satz gerechnet von den GKV - Preisen den ich von Privatpatienten verlangen darf?
Ich hatte 2,4 im Kopf, war mir aber nicht mehr sicher.
Vielen Dank!
Der Patient muss vor Beginn der Behandlung den Preis wissen.
Und es darf kein Wucherpreis sein.
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Lymphie schrieb:
Die Privatpreise sind unabhängig von den GKV- Preisen .
Der Patient muss vor Beginn der Behandlung den Preis wissen.
Und es darf kein Wucherpreis sein.
Das wären bei einer Einheit MT ca. 77,-€, was natürlich schon mehr als ordentlich ist.
Wer damit nicht wirtschaften kann, sollt's besser bleiben lassen mit der eigenen Praxis.
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Das ist meist so die Größenordnung 75€ pro 60 Minuten.
Wichtig ist, dass der Patient vor Behandlungsbeginn den Preis weiss. Er braucht auch die Honorarvereinbarung ( Datum Beginn der Behandlung) für die PKV.
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Lymphie schrieb:
Meines Wissens erstattet die PKV meist den Beihilfesatz ( wenn das so im Kleingedruckten steht).
Das ist meist so die Größenordnung 75€ pro 60 Minuten.
Wichtig ist, dass der Patient vor Behandlungsbeginn den Preis weiss. Er braucht auch die Honorarvereinbarung ( Datum Beginn der Behandlung) für die PKV.
Die HV wird als Vertragsabschluss zwischen der Praxis und dem PP benötigt.
Die Rechnung zum Schluss kann dann der PP bei der PV zur Kostenerstattung einreichen.
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massu schrieb:
@Lymphie wieso braucht der PP die Honorarvereinbarung für die PV ? Dass ist mir neu.
Die HV wird als Vertragsabschluss zwischen der Praxis und dem PP benötigt.
Die Rechnung zum Schluss kann dann der PP bei der PV zur Kostenerstattung einreichen.
Du scheinst meinen Post nicht richtig gelesen zu haben. Die PKV übernehmen dann hohe Sätze, wenn eine RKV abgeschlossen wurde.
Minutenangaben sind sowieso obsolet, da bei Privatverordnungen keinerlei gesetzliche Richtlinien gelten. Theoretisch könntest Du für eine Behandlung auch nur 5 Minuten einplanen.
Abgesehen davon, dass 75,-€ pro Stunde weniger als GKV-Satz wären.
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Felix Z. schrieb:
@Lymphie
Du scheinst meinen Post nicht richtig gelesen zu haben. Die PKV übernehmen dann hohe Sätze, wenn eine RKV abgeschlossen wurde.
Minutenangaben sind sowieso obsolet, da bei Privatverordnungen keinerlei gesetzliche Richtlinien gelten. Theoretisch könntest Du für eine Behandlung auch nur 5 Minuten einplanen.
Abgesehen davon, dass 75,-€ pro Stunde weniger als GKV-Satz wären.
Warum, weiss ich nicht. Aber ist doch kein Problem.
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Lymphie schrieb:
@massu weil die PKV die Honorarvereinbarung mit Datum zu Beginn der Behandlung mit der Einreichung der Rechnung verlangt.
Warum, weiss ich nicht. Aber ist doch kein Problem.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lymphie Wie kommst du auf diesen Unsinn? Das ist mir in 40 Jahre noch nie untergekommen. Weder bei meiner eigenen PKV noch bei die meiner Patienten.
Also nix mit Unsinn!
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Lymphie schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij meine PKV fordert es.
Also nix mit Unsinn!
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Lymphie schrieb:
@Felix Z. was ist eine RKV?
Mir fällt kein Gesetz gegen das diese Vorgehensweise verstößt.
Dennoch glaube ich dass das eher nicht Im Vertrag steht und nur mal ad hoc verlangt wird.
Aus Versicherungssicht würde es aber zukünftig Sinn machen so einen Passus aufzunehmen....
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij jede PKV kann ihre Bedingungen zur Erstattung vertraglich Regeln solange dies nicht Sittenwidrig ist oder gegen Gesetze verstößt.
Mir fällt kein Gesetz gegen das diese Vorgehensweise verstößt.
Dennoch glaube ich dass das eher nicht Im Vertrag steht und nur mal ad hoc verlangt wird.
Aus Versicherungssicht würde es aber zukünftig Sinn machen so einen Passus aufzunehmen....
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Anilu87 schrieb:
@Lymphie Das habe ich auch noch nie gehört...keiner meiner Privatpatienten braucht das. Auf der Rechnung steht doch alles drauf.
Du scheinst nicht den ersten Beitrag von FelixZ. gelesen zu haben dort steht es aber ausgeschrieben ...also wer lesen kann ist im Vorteil ....
Mit freundlichem Gruß
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lymphie
Du scheinst nicht den ersten Beitrag von FelixZ. gelesen zu haben dort steht es aber ausgeschrieben ...also wer lesen kann ist im Vorteil ....
Mit freundlichem Gruß
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lymphie Du hast wahrscheinlich den Ärztetarif, oder? Ansonsten wird es Gründe haben, wo du offensichtlich die einzige P-Patientin bist, wo das verlangt wird. 🤨
Ich erkenne den Zusammenhang mit der ursprünglichen Fragestellung nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Und was möchtest du mir damit eigentlich sagen?
Ich erkenne den Zusammenhang mit der ursprünglichen Fragestellung nicht.
Es ist kein Unsinn.
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das war die Antwort auf DEINEN Post.
Es ist kein Unsinn.
Welcher Post meinst du?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Sorry, erkenne den Zusammenhang immer noch nicht.
Welcher Post meinst du?
Und ich finde diese Regelung eigentlich ziemlich gut!
So kann mich eine Rechnung nicht überraschen!!
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Lymphie schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja, ich habe den Ärztetarif.
Und ich finde diese Regelung eigentlich ziemlich gut!
So kann mich eine Rechnung nicht überraschen!!
Ich verstehe deine Anmerkung nicht.
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Lymphie schrieb:
@JürgenK ich habe den Post von Felix natürlich gelesen. Wiederholt sogar.
Ich verstehe deine Anmerkung nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lymphie Das erklärt alles. Die Bedingungen der Ärtzetarife weichen in einigen Punkte deutlich von der normalen PKV ab. Dafür war/ist sie wesentlich günstiger (gewesen).
Die RKV ist ein möglicher Tarif für Beihilfeberechtigten als Ergänzung zur Beihilfe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lymphie Du hast nach der Bedeutung von RKV gefragt: RestKostenVersicherung. Wie es im Beitrag von Felix steht.
Die RKV ist ein möglicher Tarif für Beihilfeberechtigten als Ergänzung zur Beihilfe.
Ich bin nicht verbeamtet und bekomme keine Beihilfe.
Im Ärztetarif kann ich meine sämtlichen Verordnungen ( und ggf die der Familienmitglieder) selbst ausstellen.
Das ist sehr angenehm und spart viel Zeit. Und klar, mit der ( vor Therapiebeginn ausgestellten ) Honorarvereinbarung möchte die PKV Missbrauch unterbinden. Verständlich.
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Lymphie schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ach so. Debeka zum Beispiel.
Ich bin nicht verbeamtet und bekomme keine Beihilfe.
Im Ärztetarif kann ich meine sämtlichen Verordnungen ( und ggf die der Familienmitglieder) selbst ausstellen.
Das ist sehr angenehm und spart viel Zeit. Und klar, mit der ( vor Therapiebeginn ausgestellten ) Honorarvereinbarung möchte die PKV Missbrauch unterbinden. Verständlich.
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Felix Z. schrieb:
Der 2,3-fache Faktor ist der höchste, von dem Ich bisher weiß, dass Er von PKVs (bei abgeschlossener Restkostenversicherung) komplett übernommen wird.
Das wären bei einer Einheit MT ca. 77,-€, was natürlich schon mehr als ordentlich ist.
Wer damit nicht wirtschaften kann, sollt's besser bleiben lassen mit der eigenen Praxis.
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