Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Darf ich (bin Physiotherapeut) bei einem neuen Patienten, der sich die Behandlung selbst bezahlen möchte, eine klassische Massage abgeben, auch wenn kein Rezept vom Arzt vorliegt. Der Patient beschreibt seit 2 Wochen Schmerzen im Glutealbereich und unterem Rücken und möchte eine Behandlung ,da sein Arzt zur Zeit im Urlaub ist.
Oder darf das nur wieder derjenige, der mal die Heilpraktikerprüfung abgelegt hat?
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Problem beschreiben
Maximilian Öller schrieb:
Hallo!
Darf ich (bin Physiotherapeut) bei einem neuen Patienten, der sich die Behandlung selbst bezahlen möchte, eine klassische Massage abgeben, auch wenn kein Rezept vom Arzt vorliegt. Der Patient beschreibt seit 2 Wochen Schmerzen im Glutealbereich und unterem Rücken und möchte eine Behandlung ,da sein Arzt zur Zeit im Urlaub ist.
Oder darf das nur wieder derjenige, der mal die Heilpraktikerprüfung abgelegt hat?
Du kannst Wellness-Massagen abgeben.
Aber da der Patient schon über Beschwerden klagt, halte ich sowas für heikel.
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manfred schrieb:
außer.... Du hast den sogenannten kleinen Heilprakter :clap:
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rudibam schrieb:
Das darf Anonymus ohne sectoralen Heilpraktiker natürlich nicht. Bei Beschwerden ist es keine Wellness sondern Ausübung der Heilkunde.
Es gibt darüber ein Gerichtsurteil. Sicher hat das hier jmd parat.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Masseure und med. Bademeister haben First Conact.
Es gibt darüber ein Gerichtsurteil. Sicher hat das hier jmd parat.
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rudibam schrieb:
Ja, da war mal was!
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Eberhard schrieb:
Deshalb stellen viele Physios auch wieder Masseure ein.
Ich bin im Erstberuf Mass. und med. Bademeister und habe 7 Jahre in dem Beruf voll gearbeitet, bevor ich dann vor mehr als 20 Jahren die damalige gültige KG- Ausbildung gemacht habe. Kann ich mir also den sekt. Heilpraktiker sparen und muss nicht denken, dass ich gegen das Gesetz verstoße, wenn kein Privatrezept vorliegt?
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SiH schrieb:
Ist das tatsächlich so, das ich als Masseur und med Bademeister Massagen auch ohne Rezept offiziell durchführen darf? Ich dachte immer, bei med. Massagen - also in dem Fall, wo der Pat. schon mit Beschwerden die Praxis betritt (deswegen kommt er ja), müsste wenigstens ein Privatrezept vorliegen. Von wegen wir dürfen keine Diagnose stellen etc.
Ich bin im Erstberuf Mass. und med. Bademeister und habe 7 Jahre in dem Beruf voll gearbeitet, bevor ich dann vor mehr als 20 Jahren die damalige gültige KG- Ausbildung gemacht habe. Kann ich mir also den sekt. Heilpraktiker sparen und muss nicht denken, dass ich gegen das Gesetz verstoße, wenn kein Privatrezept vorliegt?
jenes Gerichtsurteil besagt, dass DIE ORIGINÄREN TÄTIGKEITEN DES MASSEURS ( ALSO MASSAGE, FANGO, ....) KEINE GEFÄHRDUNG DER VOLKSGESUNDHEIT DARSTELLEN UND SOMIT KEINER HEILKUNDEERLAUBNISS BEDÜRFEN, WIEDERUM SOMIT AUCH OHNE VERORDNUNG ERBRACHT WERDEN DÜRFEN AUCH ALS THERAPIE, SOFERN DER ERBRINGER DIE NÖTIGEN QUALIFIKATIONEN VORWEISEN KANN. DIESES SIND LAUT GESETZ MASSEURE UND PHYSIOTHERAPEUTEN.
dieses Urteil ist nicht ausschliesslich an Masseure gerichtet, Gesetzestexte und Urteile lesen ist nicht immer ganz einfach, scheitern auch Juristen regelmässig dran.
Schöne Sommerferien.
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nokiba schrieb:
...... lalalaaaah
jenes Gerichtsurteil besagt, dass DIE ORIGINÄREN TÄTIGKEITEN DES MASSEURS ( ALSO MASSAGE, FANGO, ....) KEINE GEFÄHRDUNG DER VOLKSGESUNDHEIT DARSTELLEN UND SOMIT KEINER HEILKUNDEERLAUBNISS BEDÜRFEN, WIEDERUM SOMIT AUCH OHNE VERORDNUNG ERBRACHT WERDEN DÜRFEN AUCH ALS THERAPIE, SOFERN DER ERBRINGER DIE NÖTIGEN QUALIFIKATIONEN VORWEISEN KANN. DIESES SIND LAUT GESETZ MASSEURE UND PHYSIOTHERAPEUTEN.
dieses Urteil ist nicht ausschliesslich an Masseure gerichtet, Gesetzestexte und Urteile lesen ist nicht immer ganz einfach, scheitern auch Juristen regelmässig dran.
Schöne Sommerferien.
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rudibam schrieb:
Das gilt nur für Massagen, für alle anderen Therapieformen nicht.
Nicht frei sind Kg, Kg ZNS, MT.......... alles was Masseure nicht lernen und machen sollen.
Also, Masseure und PTs dürfen Ohne Rezept massieren, jemanden in die Fango packen und Bewegungübungen machen.
Man darf das aber nicht als irgendeine Art von KG oder so verkaufen.
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nokiba schrieb:
...... lt. Richter, für die originären Tätigkeiten von Maseuren. Massage, Bewegungsübungen, Fango.......
Nicht frei sind Kg, Kg ZNS, MT.......... alles was Masseure nicht lernen und machen sollen.
Also, Masseure und PTs dürfen Ohne Rezept massieren, jemanden in die Fango packen und Bewegungübungen machen.
Man darf das aber nicht als irgendeine Art von KG oder so verkaufen.
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rudibam schrieb:
So isses, deshalb habe ich von Anfang an meinen sectoralen HP.
Jedoch ist der Fragesteller PT, wie oben geschrieben steht :stuck_out_tongue_winking_eye:
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limone schrieb:
Richtig.
Jedoch ist der Fragesteller PT, wie oben geschrieben steht :stuck_out_tongue_winking_eye:
Ist das Urteil
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lexa schumanski schrieb:
Siehe hier: Link
Ist das Urteil
"Physiotherapeuten dürfen hingegen selbstständig nur behandeln, wenn sie eine Erlaubnis nach
§ 1 des Heilpraktikergesetzes haben."
widerspricht dem was nokiba geschrieben hat eindeutig. Es wird immer nur nach Beruf unterschieden nicht nach Techniken.
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Tempelritter schrieb:
Der Satz
"Physiotherapeuten dürfen hingegen selbstständig nur behandeln, wenn sie eine Erlaubnis nach
§ 1 des Heilpraktikergesetzes haben."
widerspricht dem was nokiba geschrieben hat eindeutig. Es wird immer nur nach Beruf unterschieden nicht nach Techniken.
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rudibam schrieb:
Danke!
Link: Direct Access für Masseure, Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten - Leseprobe - IWW Institut für Wirtschaftspubliz
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carotis schrieb:
So urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 26. August 2009 im Sinne eines Physiotherapeuten (Az: 3 C 19.08, Abruf-Nr: 093812). Im Falle der Masseure und med. Bademeister hat das BVerwG am 28. Oktober 2009 (Az: 3 B 39.09, Abruf-Nr: 093892) anders entschieden.
Link: Direct Access für Masseure, Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten - Leseprobe - IWW Institut für Wirtschaftspubliz
Masseure und med. Bademeister haben den
First Access und dürfen ohne ärztliche
Verordnung behandeln
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 28.10.2009 (AZ: 3
B 39.09) im Hinblick auf die sektorale Heilpraktikererlaubnis
eines Masseurs und med. Bademeisters. Die Vorinstanz
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg) hatte festgestellt,
dass von der Tätigkeit eines Masseurs und med. Bademeisters
keine Gefahr für die Volksgesundheit und den Patienten ausgeht.
Die Vorinstanz hatte angenommen, der Masseur und med.
Bademeister übe keine Heilkunde aus. Das Bundesverwaltungsgericht
entschied, das Heilpraktikergesetz finde keine Anwendung,
wenn durch die Tätigkeit des Masseurs und med. Bademeisters
keine Gefahr für die Volksgesundheit und den Patienten entstehe,
gleichgültig, ob bei dieser Tätigkeit die Heilkunde ausgeübt wird
oder nicht. Wegen der Gefahrlosigkeit der Betätigung durch den
Masseur und med. Bademeister findet das Heilpraktikergesetz
keine Anwendung; es darf ohne vorliegende ärztliche Verordnung
im Direktkontakt behandelt werden.
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Eberhard schrieb:
Der Masseur darf alle Therapien ohne ärztliche Verordnung abgeben, die er im Rahmen seiner Masseurausbildung gelernt hat. Also Massagen, Übungsbehandlungen, Wärme- und Kältebehandlungen, Elektrotherapie, Extensionen und andere Therapieformen. Er darf keine Krankengymnastik und Zusatzausbildungen, man. Lymphdrainage usw. ohne ärztliches Rezept abgeben.
Masseure und med. Bademeister haben den
First Access und dürfen ohne ärztliche
Verordnung behandeln
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 28.10.2009 (AZ: 3
B 39.09) im Hinblick auf die sektorale Heilpraktikererlaubnis
eines Masseurs und med. Bademeisters. Die Vorinstanz
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg) hatte festgestellt,
dass von der Tätigkeit eines Masseurs und med. Bademeisters
keine Gefahr für die Volksgesundheit und den Patienten ausgeht.
Die Vorinstanz hatte angenommen, der Masseur und med.
Bademeister übe keine Heilkunde aus. Das Bundesverwaltungsgericht
entschied, das Heilpraktikergesetz finde keine Anwendung,
wenn durch die Tätigkeit des Masseurs und med. Bademeisters
keine Gefahr für die Volksgesundheit und den Patienten entstehe,
gleichgültig, ob bei dieser Tätigkeit die Heilkunde ausgeübt wird
oder nicht. Wegen der Gefahrlosigkeit der Betätigung durch den
Masseur und med. Bademeister findet das Heilpraktikergesetz
keine Anwendung; es darf ohne vorliegende ärztliche Verordnung
im Direktkontakt behandelt werden.
wie Karin und Eberhard richtig schreiben "............... durch die Tätigkeit des Masseurs..........", diese Tätigkeit haben auch Physiothrapeuten mit Staatsexamen gelernt und dürfen sie genauso ausführen wie Masseure.
Nirgendwo steht etwas davon , dass NUR Masseure das machen.
Somit gilt dieses Urteil nach meinem Berufsverständniss genauso für PTs.
Aus jetzt, das war das letzte Mal, dass ivh hier was zu diesem Thema schreibe.
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nokiba schrieb:
moinmoinmoin........ immer wieder schönes Thema....
wie Karin und Eberhard richtig schreiben "............... durch die Tätigkeit des Masseurs..........", diese Tätigkeit haben auch Physiothrapeuten mit Staatsexamen gelernt und dürfen sie genauso ausführen wie Masseure.
Nirgendwo steht etwas davon , dass NUR Masseure das machen.
Somit gilt dieses Urteil nach meinem Berufsverständniss genauso für PTs.
Aus jetzt, das war das letzte Mal, dass ivh hier was zu diesem Thema schreibe.
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Wonderwoman schrieb:
Nein, darfst Du nicht.
Du kannst Wellness-Massagen abgeben.
Aber da der Patient schon über Beschwerden klagt, halte ich sowas für heikel.
Natürlich versteht es sich von selbst, dass man dem Patienten nahelegt wenn keine Linderung eintritt oder bei Verschlimmerung vorhandener Probleme, einen Arzt aufzusuchen und hier nicht auf "Teufel komm raus" weitere Massagen zu verkaufen. Gruß S.
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Topphysis schrieb:
Es geht dem Staat schon lange nicht mehr um die sog. Volksgesundheit, es geht um Steuern. Warum sollte ein Therapeut nicht auch Wohlfühlmassagen, Sportmassagen usw. an seine Kunden verkaufen? Im Studio, Sauna oder in den Asia-Salons bekomme ich auch Massagen ganz offiziell angeboten, nur eben selten von exam. Fachkräften. Also deklariere Deine Massagen ohne Verordnung entsprechend in Deiner Fibu, Du hast einen nicht geringen Freibetrag, bis Du diese Einnahmen tatsächlich versteuern must.
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Wie einige Kollegen schon schrieben gilt gem. Rechtsprechung, dass eine Massage nicht unter Heilbehandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes fällt und somit keiner Erlaubnispflicht bedarf. Da sich das Urteil auf den Beruf des Masseurs und Bademeisters bezieht stellt sich die Frage ob es auch für Physiotherapeuten anwendbar wäre. Hierzu gibt es zwar keine gesonderte Rechtsprechung jedoch ist in der Ausbildung des Physiotherapeuten Massage und physikalische Therapie inkludiert so dass es m.E. außer Frage ist, das eine Massage angewendet vom PT ebenfalls keine Heilbehandlung im Sinne des HPG ist. Man muss das HPG immer im Zusammenhang mit der Rechtsprechung sehen. Hier wird schon differenziert ob eine therapeutische Maßnahme erlaubnispflichtig ist oder nicht und also keineswegs jegliche Therapie unter Erlaubnispflicht gestellt. Vielleicht hilft manchen, der Begriff "Gefahr für die Volksgesundheit" um zu verstehen dass Dinge wie Fernheilung, Füße kraulen, eine kalte Dusche oder ein warmer Händedruck und auch eine Massage nicht unter das HPG fallen auch wenn man damit einen gesunheitsfördernden Effekt erzielt. Anderen hilft es vielleicht wenn man erwähnt, dass seit der Existenz der Berufe Physiotherapeut oder auch Masseur, Massagen auch ohne ärztliche VO angeboten werden und es noch nie zu einer Verurteilung eines Masseurs oder PT gekommen ist. Manchmal ist es hilfreicher auf seinen eigenen gesunden Menschverstand zu hören als auf manche Kollegen die hier im Forum antworten.
Natürlich versteht es sich von selbst, dass man dem Patienten nahelegt wenn keine Linderung eintritt oder bei Verschlimmerung vorhandener Probleme, einen Arzt aufzusuchen und hier nicht auf "Teufel komm raus" weitere Massagen zu verkaufen. Gruß S.
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TheStonie schrieb:
Mach den sektoralen Heilpraktiker und du kannst behandeln, wen du willst!
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paul849 schrieb:
Wie lange wollt Ihr das noch diskutieren. Man darf es nicht ohne HP oder Arzt zu sein. Kapiert das doch einfach mal !!!
und...die rechtliche lage ist alles andere als eindeutig!!!!!
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crz schrieb:
ich für meinen teil bin PHYSIOTHERAPEUT und sehe nicht ein einen völlig anderen "beruf" zu erlernen um meine arbeit ausführen zu dürfen...mit präventionsvertrag gehts genau so.. warum sollte der bäcker kfzmechaniker lernen um brot backen zu dürfen????
und...die rechtliche lage ist alles andere als eindeutig!!!!!
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rudibam schrieb:
Bis das zufällig etwas passiert. Dann wird die rechtliche Lage geklärt und mit 99,99 %iger Sicherheit sehr teuer. Die Haftpflicht greift dann leider nicht. Mit dem sec. HP ist man da auf der sicheren Seite und ein völlig neuer Beruf ist das nicht. Der Vergleich mit dem KFZ-Mechaniker und dem Bäcker war doch bestimmt als dummer Witz gemeint.
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Eberhard schrieb:
Ich habe meinen Haftpflichtversicherungsmenschen gefragt und der hat gesagt, dass seine Versicherung alles bezahlt, ob verordnet oder nicht. Mein Versicherungsmenschen wunderte sich ohnehin, dass wir uns hierüber Gedanken machen würden. Er wisse dass seine Versicherung schon einige Schäden regulierte, ohne dass irgend einer danach gefragt hätte, ob die betreffende Behandlung verordnet sei oder nicht. Dringend riet er mir, dass ich auf jeden Fall den Ball flach halten soll, denn seine Versicherung könnte sonst auf die Idee kommen ihren Tariv "anzupassen".
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crz schrieb:
Mach einen Präventionsvertrag mit ihm und du darfst machen was du willst denn dann behandelst du ja keine krankheit :wink:
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