Physiotherapeut/-in gesucht:
Du bist Berufsanfänger und
engagiert, arbeitest
selbstverantwortlich oder hast
schon Berufserfahrung und suchst
eine neues Wirkungsfeld?! ...dann
freuen wir uns auf eine Mail von
Dir.
Wir bieten Dir regelmäßige
interne Fortbildungen und gute
Verdienstmöglichkeiten in einem
engagiertem Team.
Wir sind orthopädisch ausgerichtet
und haben einen vielfältigen
Trainingsbereich.
Der Arbeitsbeginn erfolgt nach
Absprache und die Stelle ist in
Teilzeit oder Vo...
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Teilzeit oder Vo...
mein Manuelle Therapie Zertifikat wurde nach Arbeitgeberwechsel nicht mehr von der ARGE Niedersachsen anerkannt.
Hintergrund ich habe in den Jahren 1993 - 1995 mein Physiotherapieausbildung gemacht.
Damals war es möglich in der Ausbildung den Informationskurs und den E 1 Kurs zu absolvieren.
Nach der Ausbildung habe ich die weiteren Kurse gemacht, die für das Zertifikat notwendig sind und mit der Prüfung abgeschlossen. 2021 wurde das von Der ARGE Niedersachsen noch als anrechenbar genehmigt, jetzt nach Einreichung durch meinen neue Arbeitgeber nicht.
Wo finde ich die Ausbildungsgesetze der Manuellen Therapie von 1994?
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martina673 schrieb:
Hallo,
mein Manuelle Therapie Zertifikat wurde nach Arbeitgeberwechsel nicht mehr von der ARGE Niedersachsen anerkannt.
Hintergrund ich habe in den Jahren 1993 - 1995 mein Physiotherapieausbildung gemacht.
Damals war es möglich in der Ausbildung den Informationskurs und den E 1 Kurs zu absolvieren.
Nach der Ausbildung habe ich die weiteren Kurse gemacht, die für das Zertifikat notwendig sind und mit der Prüfung abgeschlossen. 2021 wurde das von Der ARGE Niedersachsen noch als anrechenbar genehmigt, jetzt nach Einreichung durch meinen neue Arbeitgeber nicht.
Wo finde ich die Ausbildungsgesetze der Manuellen Therapie von 1994?
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martina673 schrieb:
Da bin ich dran.
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Janna22 schrieb:
Frag bei Deinem Verband nach.
Wie argumentiert denn die Arge?
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massu schrieb:
Warum wurde dein Zertifikat von der Arge nicht anerkannt?
Wie argumentiert denn die Arge?
auf dem Zertifikat steht mit Weiterbildungsbeginn, das Datum, an dem wir Schüler den E1Kurs gemacht haben und damit ist der Beginn vor Abschluss der Ausbildung. Das war ja bis 1996 möglich, nur finde ich nirgends das damalige Gesetz.
Das bringt mich zu der nächsten Frage, hat jemand dieses Gesetz von damals?
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Auf mein Zertifikat steht im Übrigen nur die Anzahl Stunden und das Datum wann es ausgestellt worden ist. 🤔
Im Übrigen gibt es so etwas wie Bestandsschutz. Die Sonderzulassung ist deine Sonderzulassung, nicht die des AG. Deswegen kannst du die Zulassung beim AG-Wechsel auch mitnehmen. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Dazu gibt es kein Gesetz. Zertifikate unterliegen keine Gesetze, sondern beruhen auf eine privatrechtlichen Vereinbarung zwischen der GKV und den damaligen Berufsverbände.
Auf mein Zertifikat steht im Übrigen nur die Anzahl Stunden und das Datum wann es ausgestellt worden ist. 🤔
Im Übrigen gibt es so etwas wie Bestandsschutz. Die Sonderzulassung ist deine Sonderzulassung, nicht die des AG. Deswegen kannst du die Zulassung beim AG-Wechsel auch mitnehmen. 😉
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martina673 schrieb:
Hallo ,
auf dem Zertifikat steht mit Weiterbildungsbeginn, das Datum, an dem wir Schüler den E1Kurs gemacht haben und damit ist der Beginn vor Abschluss der Ausbildung. Das war ja bis 1996 möglich, nur finde ich nirgends das damalige Gesetz.
Das bringt mich zu der nächsten Frage, hat jemand dieses Gesetz von damals?
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