Wir erweitern unser Team um Zwei
weitere PhysiotherapeutenInnen in
Voll- oder Teilzeitzeit.
- Flexibler Einstiegstermin
-
Über uns:
Dich erwartet ein junges und
engagiertes Team aus 8
Physiotherapeuten und 3
Rezeptionsfachkräften. Durch die
ganztags besetzte Rezeption kannst
du Dich ganz auf die Therapie
konzentrieren.
Die Dokumentation wird einfach und
digital über ein Handy, T...
weitere PhysiotherapeutenInnen in
Voll- oder Teilzeitzeit.
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-
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Physiotherapeuten und 3
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§ 20a Vertragsausschuss7 (1) Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten und Zweifelsfragen hinsichtlich dieses Vertrages bilden der GKV-Spitzenverband und die heilmittelerbringerseitigen Vertragspartner einen Vertragsausschuss. Dieser ist durch die jeweiligen Vertragspartner paritätisch zu besetzen. Die Entscheidungen des Vertragsausschusses haben für die Krankenkassen und die zugelassenen Leistungserbringer empfehlende Wirkung. (2) Der Vertragsausschuss ist auf Antrag eines Vertragspartners einzuberufen. Der Vertragsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Weis jemand wer da drinn sitzt ? oder findet sich irgendwo die Geschäftsordnung ?
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Vorher ist da nüscht.
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Xela schrieb:
@Supermann "Auf Antrag" heißt auf Antrag
Vorher ist da nüscht.
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asima schrieb:
Nö. Aber Buchner meinte, was nicht vertraglich abgestimmt ist, ist nicht rechtsbindend. Dennoch ist es halt blöd, wenn die Kassen die Angaben als bindend ansehen.
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Schippi schrieb:
@asima Buchner ist auch nicht rechtsbindend
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Supermann schrieb:
Also Fakt ist dann, bei der „Liste“ handelt es sich um eine bloße Meinungsäußerung über die Auslegung von gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
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asima schrieb:
Theoretisch ja...
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Problem beschreiben
Supermann schrieb:
aus dem Rahmenvertrag....
§ 20a Vertragsausschuss7 (1) Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten und Zweifelsfragen hinsichtlich dieses Vertrages bilden der GKV-Spitzenverband und die heilmittelerbringerseitigen Vertragspartner einen Vertragsausschuss. Dieser ist durch die jeweiligen Vertragspartner paritätisch zu besetzen. Die Entscheidungen des Vertragsausschusses haben für die Krankenkassen und die zugelassenen Leistungserbringer empfehlende Wirkung. (2) Der Vertragsausschuss ist auf Antrag eines Vertragspartners einzuberufen. Der Vertragsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Weis jemand wer da drinn sitzt ? oder findet sich irgendwo die Geschäftsordnung ?
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