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Supermann
Vor 9 Monaten
aus dem Rahmenvertrag....

§ 20a Vertragsausschuss7 (1) Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten und Zweifelsfragen hinsichtlich dieses Vertrages bilden der GKV-Spitzenverband und die heilmittelerbringerseitigen Vertragspartner einen Vertragsausschuss. Dieser ist durch die jeweiligen Vertragspartner paritätisch zu besetzen. Die Entscheidungen des Vertragsausschusses haben für die Krankenkassen und die zugelassenen Leistungserbringer empfehlende Wirkung. (2) Der Vertragsausschuss ist auf Antrag eines Vertragspartners einzuberufen. Der Vertragsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

Weis jemand wer da drinn sitzt ? oder findet sich irgendwo die Geschäftsordnung ?
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aus dem Rahmenvertrag.... § 20a Vertragsausschuss7 (1) Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten und Zweifelsfragen hinsichtlich dieses Vertrages bilden der GKV-Spitzenverband und die heilmittelerbringerseitigen Vertragspartner einen Vertragsausschuss. Dieser ist durch die jeweiligen Vertragspartner paritätisch zu besetzen. Die Entscheidungen des Vertragsausschusses haben für die Krankenkassen und die zugelassenen Leistungserbringer empfehlende Wirkung. (2) Der Vertragsausschuss ist auf Antrag eines Vertragspartners einzuberufen. Der Vertragsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Weis jemand wer da drinn sitzt ? oder findet sich irgendwo die Geschäftsordnung ?
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Xela
Vor 9 Monaten
@Supermann "Auf Antrag" heißt auf Antrag
Vorher ist da nüscht.
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[mention]Supermann[/mention] "Auf Antrag" heißt auf Antrag Vorher ist da nüscht.
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Xela schrieb:

@Supermann "Auf Antrag" heißt auf Antrag
Vorher ist da nüscht.

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asima
Vor 9 Monaten
Nö. Aber Buchner meinte, was nicht vertraglich abgestimmt ist, ist nicht rechtsbindend. Dennoch ist es halt blöd, wenn die Kassen die Angaben als bindend ansehen.
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Nö. Aber Buchner meinte, was nicht vertraglich abgestimmt ist, ist nicht rechtsbindend. Dennoch ist es halt blöd, wenn die Kassen die Angaben als bindend ansehen.
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asima schrieb:

Nö. Aber Buchner meinte, was nicht vertraglich abgestimmt ist, ist nicht rechtsbindend. Dennoch ist es halt blöd, wenn die Kassen die Angaben als bindend ansehen.

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Schippi
Vor 9 Monaten
@asima Buchner ist auch nicht rechtsbindend
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• LogoMijo
• Jan Herrmann
[mention]asima[/mention] Buchner ist auch nicht rechtsbindend
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Schippi schrieb:

@asima Buchner ist auch nicht rechtsbindend

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Supermann
Vor 9 Monaten
Also Fakt ist dann, bei der „Liste“ handelt es sich um eine bloße Meinungsäußerung über die Auslegung von gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
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Also Fakt ist dann, bei der „Liste“ handelt es sich um eine bloße Meinungsäußerung über die Auslegung von gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
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Supermann schrieb:

Also Fakt ist dann, bei der „Liste“ handelt es sich um eine bloße Meinungsäußerung über die Auslegung von gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

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asima
Vor 9 Monaten
Theoretisch ja...
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asima schrieb:

Theoretisch ja...

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Supermann schrieb:

aus dem Rahmenvertrag....

§ 20a Vertragsausschuss7 (1) Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten und Zweifelsfragen hinsichtlich dieses Vertrages bilden der GKV-Spitzenverband und die heilmittelerbringerseitigen Vertragspartner einen Vertragsausschuss. Dieser ist durch die jeweiligen Vertragspartner paritätisch zu besetzen. Die Entscheidungen des Vertragsausschusses haben für die Krankenkassen und die zugelassenen Leistungserbringer empfehlende Wirkung. (2) Der Vertragsausschuss ist auf Antrag eines Vertragspartners einzuberufen. Der Vertragsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

Weis jemand wer da drinn sitzt ? oder findet sich irgendwo die Geschäftsordnung ?



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