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Bayern - Chiemgau

Meine Praxis liegt im schönen
Chiemgau, dort wo andere Urlaub
machen.
Ich suche für unser Team
aufgeschlossene/n, humorvolle/n,
zuverlässige/n Mitarbeiter/in,
die/der Freude an ihrem/seinem
Beruf mitbringt. In der Praxis
achten wir sehr auf Qualität, wir
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unsere Mitarbeiter,
zufriedenstellen und arbeiten
deshalb im 1/2-Stunden-Rhythmus.
Eine übertarifliche Bezahlung
würde ich ebenso bieten wie
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Wünschen würde ich mir, da...
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gymnastikmaus
Vor 4 Wochen
Hallo ich möchte ohne unserem Verein oder über die Praxis, wo ich beschäftigt bin eine Jogging-Laufgruppe von 3 (bereits Interessierten) Personen anbieten. Bis zu einem bestimmten Satz, darf dies ja steuerfrei angeboten werden..wüsste jemand, wo da aktuell exakt die Grenze liegt? Ausserdem bin ich zwecks Berufshaftpflicht verunsichert-die greift ja nicht ausserhalb von Räumlichkeiten oder?
vielen dank schonmal für Eure Zeit ;)
LG Gymnastikmaus
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Hallo ich möchte ohne unserem Verein oder über die Praxis, wo ich beschäftigt bin eine Jogging-Laufgruppe von 3 (bereits Interessierten) Personen anbieten. Bis zu einem bestimmten Satz, darf dies ja steuerfrei angeboten werden..wüsste jemand, wo da aktuell exakt die Grenze liegt? Ausserdem bin ich zwecks Berufshaftpflicht verunsichert-die greift ja nicht ausserhalb von Räumlichkeiten oder? vielen dank schonmal für Eure Zeit ;) LG Gymnastikmaus
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pt ani
Vor 4 Wochen
Ich weiß es nicht. Aber es tut mir leid, dass Du gleich solch eine respektlose Antwort bekommst.
Hoffentlich meldet sich noch jemand mit mehr Empathie und Wissen.
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• Ruhrpottvelosoph
• gymnastikmaus
Ich weiß es nicht. Aber es tut mir leid, dass Du gleich solch eine respektlose Antwort bekommst. Hoffentlich meldet sich noch jemand mit mehr Empathie und Wissen.
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pt ani schrieb:

Ich weiß es nicht. Aber es tut mir leid, dass Du gleich solch eine respektlose Antwort bekommst.
Hoffentlich meldet sich noch jemand mit mehr Empathie und Wissen.

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gymnastikmaus
Vor 4 Wochen
Ja danke👍
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gymnastikmaus schrieb:

Hallo ich möchte ohne unserem Verein oder über die Praxis, wo ich beschäftigt bin eine Jogging-Laufgruppe von 3 (bereits Interessierten) Personen anbieten. Bis zu einem bestimmten Satz, darf dies ja steuerfrei angeboten werden..wüsste jemand, wo da aktuell exakt die Grenze liegt? Ausserdem bin ich zwecks Berufshaftpflicht verunsichert-die greift ja nicht ausserhalb von Räumlichkeiten oder?
vielen dank schonmal für Eure Zeit ;)
LG Gymnastikmaus

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Butthead
Vor 4 Wochen
Hallo,
also ich würde wenigstens in der Überschrift auf eine korrekte Schreibweise achten. Das erleichtert die Sache für Andere ungemein.
LG
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Hallo, also ich würde wenigstens in der Überschrift auf eine korrekte Schreibweise achten. Das erleichtert die Sache für Andere ungemein. LG
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gymnastikmaus
Vor 4 Wochen
Korrekt😀aber nicht sehr hilfreich
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gymnastikmaus schrieb:

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Butthead schrieb:

Hallo,
also ich würde wenigstens in der Überschrift auf eine korrekte Schreibweise achten. Das erleichtert die Sache für Andere ungemein.
LG

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springlukas
Vor 4 Wochen
Hallo,
Vermutlich gilt hier die Kleinunternehmer-Regelung, §19 Umsatzsteurgesetz, wonach die Einnahmen nicht 22.000 € p.a. überschreiten dürfen.
Bezügl. der Versicherungen kann ich leider nicht viel sagen. Da Du aber nicht als Physiotherapeut*in arbeitest, gilt die Berufshaftpflicht sicher nicht. Du bist ja dann eher so etwas wie ein Personal Trainer - vielleicht findest Du da etwas dazu.
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• gymnastikmaus
Hallo, Vermutlich gilt hier die Kleinunternehmer-Regelung, §19 Umsatzsteurgesetz, wonach die Einnahmen nicht 22.000 € p.a. überschreiten dürfen. Bezügl. der Versicherungen kann ich leider nicht viel sagen. Da Du aber nicht als Physiotherapeut*in arbeitest, gilt die Berufshaftpflicht sicher nicht. Du bist ja dann eher so etwas wie ein Personal Trainer - vielleicht findest Du da etwas dazu.
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gymnastikmaus
Vor 4 Wochen
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gymnastikmaus schrieb:

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springlukas schrieb:

Hallo,
Vermutlich gilt hier die Kleinunternehmer-Regelung, §19 Umsatzsteurgesetz, wonach die Einnahmen nicht 22.000 € p.a. überschreiten dürfen.
Bezügl. der Versicherungen kann ich leider nicht viel sagen. Da Du aber nicht als Physiotherapeut*in arbeitest, gilt die Berufshaftpflicht sicher nicht. Du bist ja dann eher so etwas wie ein Personal Trainer - vielleicht findest Du da etwas dazu.

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esther 09
Vor 3 Wochen
Hallo, ich bin Physio und biete Kurse an auch draußen. Ich habe eine Berufshapflicht für Indoor- und Outdoorkurse. Du kannst als Selbstständige die Kleinunternehmerrgelung beim Finanzamt beantragen, wenn du unter 22.000 € Umsatz als Trainerin im Jahr hast. In dem Fall musst du keine Umsatzsteuer abführen. Einkommensteuer natürlich schon.
Viele Grüße,
Esther
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• gymnastikmaus
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Hallo, ich bin Physio und biete Kurse an auch draußen. Ich habe eine Berufshapflicht für Indoor- und Outdoorkurse. Du kannst als Selbstständige die Kleinunternehmerrgelung beim Finanzamt beantragen, wenn du unter 22.000 € Umsatz als Trainerin im Jahr hast. In dem Fall musst du keine Umsatzsteuer abführen. Einkommensteuer natürlich schon. Viele Grüße, Esther
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gymnastikmaus
Vor einer Woche
Hallo Esther,
vielen Dank für deine Antwort👍
Ich habe allerdings inzwischen nachgelesen, dass es so eine Übungsleiter Pauschale gibt die monatlich gesehen 250 € nicht übersteigen darf, dann wäre das ganze nicht mal einkommensteuerpflichtig.
Ich biete den Kurs ja unabhängig von meinem Arbeitgeber an. Da ich ja nicht als Physio tätig bin, wären die Teilnehmer bei einer Verletzung mit ihrer eigenen Haftpflicht dafür verantwortlich so aus verschiedenen Informationsquellen. Dass du extra eine Haftpflicht Versicherung für In und Outdoor hast, liegt das an deiner Selbstständigkeit oder wollte, dass dein Arbeitgeber so? Vielen Dank für deine wertvolle Zeit.
Viele Grüße gymnastikmaus
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Hallo Esther, vielen Dank für deine Antwort👍 Ich habe allerdings inzwischen nachgelesen, dass es so eine Übungsleiter Pauschale gibt die monatlich gesehen 250 € nicht übersteigen darf, dann wäre das ganze nicht mal einkommensteuerpflichtig. Ich biete den Kurs ja unabhängig von meinem Arbeitgeber an. Da ich ja nicht als Physio tätig bin, wären die Teilnehmer bei einer Verletzung mit ihrer eigenen Haftpflicht dafür verantwortlich so aus verschiedenen Informationsquellen. Dass du extra eine Haftpflicht Versicherung für In und Outdoor hast, liegt das an deiner Selbstständigkeit oder wollte, dass dein Arbeitgeber so? Vielen Dank für deine wertvolle Zeit. Viele Grüße gymnastikmaus
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gymnastikmaus schrieb:

Hallo Esther,
vielen Dank für deine Antwort👍
Ich habe allerdings inzwischen nachgelesen, dass es so eine Übungsleiter Pauschale gibt die monatlich gesehen 250 € nicht übersteigen darf, dann wäre das ganze nicht mal einkommensteuerpflichtig.
Ich biete den Kurs ja unabhängig von meinem Arbeitgeber an. Da ich ja nicht als Physio tätig bin, wären die Teilnehmer bei einer Verletzung mit ihrer eigenen Haftpflicht dafür verantwortlich so aus verschiedenen Informationsquellen. Dass du extra eine Haftpflicht Versicherung für In und Outdoor hast, liegt das an deiner Selbstständigkeit oder wollte, dass dein Arbeitgeber so? Vielen Dank für deine wertvolle Zeit.
Viele Grüße gymnastikmaus

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esther 09
Vor 6 Tagen
Hallo Gymnastikmaus, die Übungsleiterpauschale kannst du dann in Anspruch nehmen, wenn du für einen Verein oder VHS arbeitest. Wenn du das Geld direkt von den Kunden beziehst und nicht vom Verein beauftragt bist, arbeitest du ja selbstständig als Unternehmerin. Berufshaftpflicht finde ich super wichtig. Einen Arbeigeber habe ich nicht. Ich hafte als Trainer nur, wenn mir nachgewiesen wird gro fahrlässig zu handeln. Pflicht ist es nicht, aber mir wäre es zu heikel.
Viele Grüße,
Esther
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Hallo Gymnastikmaus, die Übungsleiterpauschale kannst du dann in Anspruch nehmen, wenn du für einen Verein oder VHS arbeitest. Wenn du das Geld direkt von den Kunden beziehst und nicht vom Verein beauftragt bist, arbeitest du ja selbstständig als Unternehmerin. Berufshaftpflicht finde ich super wichtig. Einen Arbeigeber habe ich nicht. Ich hafte als Trainer nur, wenn mir nachgewiesen wird gro fahrlässig zu handeln. Pflicht ist es nicht, aber mir wäre es zu heikel. Viele Grüße, Esther
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esther 09 schrieb:

Hallo Gymnastikmaus, die Übungsleiterpauschale kannst du dann in Anspruch nehmen, wenn du für einen Verein oder VHS arbeitest. Wenn du das Geld direkt von den Kunden beziehst und nicht vom Verein beauftragt bist, arbeitest du ja selbstständig als Unternehmerin. Berufshaftpflicht finde ich super wichtig. Einen Arbeigeber habe ich nicht. Ich hafte als Trainer nur, wenn mir nachgewiesen wird gro fahrlässig zu handeln. Pflicht ist es nicht, aber mir wäre es zu heikel.
Viele Grüße,
Esther

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esther 09 schrieb:

Hallo, ich bin Physio und biete Kurse an auch draußen. Ich habe eine Berufshapflicht für Indoor- und Outdoorkurse. Du kannst als Selbstständige die Kleinunternehmerrgelung beim Finanzamt beantragen, wenn du unter 22.000 € Umsatz als Trainerin im Jahr hast. In dem Fall musst du keine Umsatzsteuer abführen. Einkommensteuer natürlich schon.
Viele Grüße,
Esther



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