Wir suchen einen Physio (m/w/d)
für eine Teilzeitstelle in unserer
modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
- 30 bis 35€ Stundenlohn
- 30 bis 60 Minuten Therapiezeit
(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
- Kosten für Fortbildungen
übernehmen wir
- Flexible Arbeitszeiten mit
Gleitzeitkonto
- zusätzliche betriebliche
Krankenversicherung
Unsere Werte:
1. Wir planen für jeden Patienten
eine individ...
für eine Teilzeitstelle in unserer
modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
- 30 bis 35€ Stundenlohn
- 30 bis 60 Minuten Therapiezeit
(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
- Kosten für Fortbildungen
übernehmen wir
- Flexible Arbeitszeiten mit
Gleitzeitkonto
- zusätzliche betriebliche
Krankenversicherung
Unsere Werte:
1. Wir planen für jeden Patienten
eine individ...
vielen Dank im Voraus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Sara Dastalch-Tabrizi schrieb:
Hallo, mein Chefin fällt wegen Krankheit für mehrere Wochen aus. Sie ist auch krankgeschrieben. Wie sieht das aus mit den Leistungsunterschriften. Sie hat Bobath gemacht und ich PNF. Ich weiß, dass ich Bobath Rezepte nicht unterschreiben darf, aber darf meine Chefin trotzdem, auch wenn sie krankgeschrieben ist die Leistungen unterschreiben? Oder darf ich die unterschreiben. Ab wann darf ich sie unterschreiben. Ist KG-ZNS immer Bobath? Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
vielen Dank im Voraus
In dem Feld rechts unten hinten auf der Verordnung unterschreibt der Leistungserbringer - also der Praxisinhaber.
KG-ZNS ist entweder Bobath, PNF oder Votja. Wenn das Rezept auf KG-ZNS (Bobath) ausgestellt ist, darf ausschließlich Bobath verabreicht werden. Wenn einfach nur KG-ZNS draufsteht, darf jeder mit ZNS-Fortbildung behandeln und hinten drauf wird bei Maßnahmen geschrieben KG-ZNS (PNF) oder KG-ZNS (Bobath), je nachdem was gemacht wurde.
Und selbstverständlich darf Deine Chefin unten rechts, da wo auch der Praxisstempel hinkommt, unterschreiben, wenn sie die Abrechnung macht. Und wie gesagt, in den einzelnen Zeilen muss kein Leistungserbringer unterschreiben.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ahn schrieb:
Genauso. Und unterschreiben darf nicht nur der Chef sondern auch die Rezeptionskraft, wenn sie die Rezepte abrechnet
na , das macht schon der Praxisinhaber, der übernimmt ja auch alle Verantwortung
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Ahn
na , das macht schon der Praxisinhaber, der übernimmt ja auch alle Verantwortung
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ahn schrieb:
Bei uns noch nie, es unterschreibt der, der abrechnet, und das ist in der Regel die Rezeptionskraft
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Ahn falsch!es steht Unterschrift des leistungserbringer im Feld und das wird mit Sicherheit keine rezikraft sein!oder gehört ihr zu den Praxen wo die rezikraft den Patienten auch in die Fango legt???
Nö, du liegst falsch. Wie üblich: du solltest deine Vertragsgrundlagen kennen. 😏
Anlage 3 Ziff. 5 Lit. r
Und warum sollte ein Rezikraft kein Patient in Fango oder Ähnlichem legen dürfen? Schon mal was von "Delegation" gehört? Ist alltäglich gelebter Praxis im medizinischen Gewerbe und juristisch abgedeckt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi
Durch Unterschrift und Praxisstempel ist vom Leistungserbringer bzw. einer oder einem von ihm beauftragten Mitarbeiterin oder Mitarbeiter die Richtigkeit der gemachten Angaben zu bestätigen. Bei uns stempelt und unterschreibt deswegen der Therapeut bei der letzten Behandlung die VO.
Nö, du liegst falsch. Wie üblich: du solltest deine Vertragsgrundlagen kennen. 😏
Anlage 3 Ziff. 5 Lit. r
Und warum sollte ein Rezikraft kein Patient in Fango oder Ähnlichem legen dürfen? Schon mal was von "Delegation" gehört? Ist alltäglich gelebter Praxis im medizinischen Gewerbe und juristisch abgedeckt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Nö
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich liege nicht falsch,ich lege es anders aus,ich bin leistungserbringer!und für mich ist wärmetherapie ein Heilmittel und somit nur(!)von Therapeuten zu verabreichen,egal ob juristisch abgedeckt oder nicht!eine rezikraft hat dies nicht zu tun,egal ob das alltägliche Praxis ist!sonst seid ihr auch so kleinkariert wenn es um Fehler zb bei den KK geht!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wie Nö?der praxisinhaber übernimmt nicht die Verantwortung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Es geht beim "Nö" darum, wer unterschreiben darf. Das darf nämlich gemäß Vertrag jeder, der dazu vom Praxisinhaber beauftragt wird. M. a. W., das kann auch der Rezikraft sein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij dein Nö bezog sich auf den Post von Jürgen und der sprach von Verantwortung!
Nebenbei erhöht das die Wirtschaftlichkeit meiner Praxis und sogar die Patientenbindung, weil die Verwaltungskräfte auch nochmal ein wenig Smalltalk mit den Patienten machen können. Du kannst dich möglicherweise gar nicht vorstellen, wie das zum Gesamterfolg und Wachstum der Praxis beiträgt.
Deine therapeutische Ansichten in aller Ehre, aber ich sehe das, auch unter fachlichen Gesichtspunkten, nicht so streng. Eingrenzend: das gilt ausschließlich für Warm- und Kaltpackungen sowie Rotlicht. Nicht für Anwendungen die aktiv vom Therapeuten angewendet werden (HR, US, ET, usw).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Das hat nichts mit "kleinkariert" zu tun. Jeder Praxisinhaber/Leistungserbringer darf sich Erfüllungsgehilfen bedienen, sei es angestellten Therapeuten oder sonstige Kräfte. Das anlegen einer Fango bedarf nicht wirklich therapeutische Fähigkeiten und kann daher von jedem angelernten Kraft unter meiner Verantwortung erledigt werden.
Nebenbei erhöht das die Wirtschaftlichkeit meiner Praxis und sogar die Patientenbindung, weil die Verwaltungskräfte auch nochmal ein wenig Smalltalk mit den Patienten machen können. Du kannst dich möglicherweise gar nicht vorstellen, wie das zum Gesamterfolg und Wachstum der Praxis beiträgt.
Deine therapeutische Ansichten in aller Ehre, aber ich sehe das, auch unter fachlichen Gesichtspunkten, nicht so streng. Eingrenzend: das gilt ausschließlich für Warm- und Kaltpackungen sowie Rotlicht. Nicht für Anwendungen die aktiv vom Therapeuten angewendet werden (HR, US, ET, usw).
Natürlich bleibt bei einer Delegation die Verantwortung immer (!) beim PI. Das ist juristisch auch gar nicht anders möglich. Das gilt aber gleichermaßen für unsere angestellten Therapeuten: auch da liegt die Verantwortung für deren (therapeutischen) Arbeit immer beim zugelassenen PI.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Das "Nö" bezog sich auf den ersten Halbsatz von Jürgen: "... das macht schon der Praxisinhaber...". Schließlich war die Ausgangsfrage: "Wer darf unterschreiben?".
Natürlich bleibt bei einer Delegation die Verantwortung immer (!) beim PI. Das ist juristisch auch gar nicht anders möglich. Das gilt aber gleichermaßen für unsere angestellten Therapeuten: auch da liegt die Verantwortung für deren (therapeutischen) Arbeit immer beim zugelassenen PI.
ok...innocent
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ok...innocent
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sara Dastalch-Tabrizi schrieb:
Vielen Dank für deine Antwort. Hat mir sehr weiter geholfen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich finde den smalltalk Therapeut-Patient besser und sinnvoller für eine Praxis als das Gespräch mit der rezikraft!dadurch spürt der Therapeut schon gewisse Dinge und macht zusätzliche Anamnese!es ist nicht nur ein rein-raus des Therapeuten!was meinst du was das zum Erfolg einer Praxis beiträgt!😀und klar jemanden unter Rotlicht legen kann jeder
Hallo Ahn,
ich schreibe jetzt noch einmal, hier nicht um Besserwisser oder Oberlehrer sein zu wollen...es gibt hier viele die schon länger einer Praxis haben als du und darum störte mich diese "noch nie" und "in der Regel". Vor dem NRV war es der Praxisinhaber und mit dem NRV kann das wohl jeder ...Lars hat das ja richtig gestellt ....ich bin ja raus und habe keinen RV...also hat sich ja alles geklärt ein ruhiges Wochenende ..aber es sollten sich viel Praxisinhaber mal häufiger mit ihren Richtlinien mehr auseinander setzen dann werden auch die Nachfragen hier weniger grins
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Ahn
Hallo Ahn,
ich schreibe jetzt noch einmal, hier nicht um Besserwisser oder Oberlehrer sein zu wollen...es gibt hier viele die schon länger einer Praxis haben als du und darum störte mich diese "noch nie" und "in der Regel". Vor dem NRV war es der Praxisinhaber und mit dem NRV kann das wohl jeder ...Lars hat das ja richtig gestellt ....ich bin ja raus und habe keinen RV...also hat sich ja alles geklärt ein ruhiges Wochenende ..aber es sollten sich viel Praxisinhaber mal häufiger mit ihren Richtlinien mehr auseinander setzen dann werden auch die Nachfragen hier weniger grins
JürgenK ;)
Wir haben seit Jahren keine Ansetzungen mehr 😊
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ahn schrieb:
Bei uns wurde vor dem NRV die Abrechnung von der Rezeptionskraft erledigt und auch unterschrieben und nach dem NRV, und das zu 99,9%. 0,1% rechnet der PI ab.
Wir haben seit Jahren keine Ansetzungen mehr 😊
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Wobei ich noch ergänzen muss, dass, je nach Regionalvertrag, das auch schon vor dem 01.07.2021 möglich war. relieved
Jetzt mache ich mir lieber ein schöne Flasche Rotwein auf. Ich bin raus.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Nun ja, wenn du denn meinst, meine Aussagen heute grundsätzlich misverstehen zu müssen. Nächste Woche wieder besser. kissing_heart
Jetzt mache ich mir lieber ein schöne Flasche Rotwein auf. Ich bin raus.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij innocent...Rotwein ist für alte Knaben , eine von der schönsten Gaben"...lass ihn dir schmecken..ich habe meinen auch schon genossen und werde jetzt mal ruhig schlafen sunglasses
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
Welche "Leistungsunterschriften"? Meinst Du die in jeder Zeile auf der Rückseite der Verordnung? Da braucht niemand zu unterschreiben.....
In dem Feld rechts unten hinten auf der Verordnung unterschreibt der Leistungserbringer - also der Praxisinhaber.
KG-ZNS ist entweder Bobath, PNF oder Votja. Wenn das Rezept auf KG-ZNS (Bobath) ausgestellt ist, darf ausschließlich Bobath verabreicht werden. Wenn einfach nur KG-ZNS draufsteht, darf jeder mit ZNS-Fortbildung behandeln und hinten drauf wird bei Maßnahmen geschrieben KG-ZNS (PNF) oder KG-ZNS (Bobath), je nachdem was gemacht wurde.
Und selbstverständlich darf Deine Chefin unten rechts, da wo auch der Praxisstempel hinkommt, unterschreiben, wenn sie die Abrechnung macht. Und wie gesagt, in den einzelnen Zeilen muss kein Leistungserbringer unterschreiben.
Mein Profilbild bearbeiten