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- 4 Tag...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sorry für die doofe Frage, aber wo ist den bei diesen beiden Verordnungen der Unterschied?!? Ich werde nicht schlau daraus. Dankeeee
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke, das hatte ich schon gelesen. Aber für die Praxis macht das dann also keinen Unterschied, sondern das betrifft nur die Ärtze?! Für uns ist dann nur die Verordnungsmenge relevant und also egal ob es Langfristiger oder besonderer HMB ist.
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kroetzi schrieb:
Wir müssen halt den ICD Code prüfen und mit den beiden Listen abgleichen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ok. Ja das mache ich sowieso. Danke! Dann ist ja alles ok und die neuen HMR erleichtern doch die Arbeit. Schönes WE
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Schippi schrieb:
Wo steht das wir den icd Code auf Richtigkeit überprüfen müssen???
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kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/news/langfristiger-heilmittelbedarf-lhmb-und-besonderer-verordnungsbedarf-bvb/99/10316/1
Bei einigen ICD-10 die Angabe von 2 Schlüssel-Nummern notwendig ist, um als BvB anerkannt zu werden. Fehlt der 2. gibt es u. U. nur 6 Behandlungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Genau. Das steht auch im HMK
Und wenn einer reicht, muss der dann oben stehen oder ist das egal wenn er als 2. angegeben wird?
Sorry vielleicht blöde Fragen, aber ich blick gerade nicht durch
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Katerchen schrieb:
Wenn 2 ICD10 Codes draufstehen, müssen dann beide in der Liste stehen oder reicht es wenn einer drin vorkommt.
Und wenn einer reicht, muss der dann oben stehen oder ist das egal wenn er als 2. angegeben wird?
Sorry vielleicht blöde Fragen, aber ich blick gerade nicht durch
Bezüglich zwei ICD Codes.
In der Liste im Link ( die ich übrigens jedem empfehle sich auszudrucken)
sind ganz exakt alle LHMB und BVB Diagnosen und ICDs aufgeführt.
Auch die wenigen ( so um die 20) wo zwei ICDs brauchen.
Ebenso alle Modalitäten die es sonst noch zu beachten gilt.
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kroetzi schrieb:
Bezüglich zwei ICD Codes.
In der Liste im Link ( die ich übrigens jedem empfehle sich auszudrucken)
sind ganz exakt alle LHMB und BVB Diagnosen und ICDs aufgeführt.
Auch die wenigen ( so um die 20) wo zwei ICDs brauchen.
Ebenso alle Modalitäten die es sonst noch zu beachten gilt.
Und ist es egal ob er an erster oder 2. Stelle steht, Hauptsache ein Code für BVB steht drauf?
Ich meine damit, es KANN ein zweiter draufstehen, der nicht in BVB gelistet ist, muss aber nicht.
Entschuldige die Nachfrage, aber ich hab keine Lust nur 6 Einheiten bezahlt zu bekommen.
PS: Wie kann man nur so auf der Leitung stehen, ich habs begriffen ?♀️
Der erste ICD10-Code ist für BVB entscheidend. Der 2. kann aber muss nicht drauf stehen und muss auch nicht in der Liste stehen.
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Katerchen schrieb:
Danke, die Liste hab ich. Nur für mein Verständnis. Ich habe ein Rezept mit 2 ICD10-Codes. Einer davon ist BVB. Es ist kein zweiter notwendig. Kann das Rezept trotzdem für 12 Wochen ausgestellt werden?
Und ist es egal ob er an erster oder 2. Stelle steht, Hauptsache ein Code für BVB steht drauf?
Ich meine damit, es KANN ein zweiter draufstehen, der nicht in BVB gelistet ist, muss aber nicht.
Entschuldige die Nachfrage, aber ich hab keine Lust nur 6 Einheiten bezahlt zu bekommen.
PS: Wie kann man nur so auf der Leitung stehen, ich habs begriffen ?♀️
Der erste ICD10-Code ist für BVB entscheidend. Der 2. kann aber muss nicht drauf stehen und muss auch nicht in der Liste stehen.
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Jan Herrmann schrieb:
Eine Sache könnte man bei unserer Kontrollpflicht der Verordnungen noch erwähnen:
Bei einigen ICD-10 die Angabe von 2 Schlüssel-Nummern notwendig ist, um als BvB anerkannt zu werden. Fehlt der 2. gibt es u. U. nur 6 Behandlungen.
Manchmal ist auch für ein Jahr vorgesehen oder bei anderen ICD-10-Codes muss der Pat 70 Jahre alt sein. Das sind Dinge, die wir noch zu prüfen haben.
LG
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kroetzi schrieb:
Eigentlich können wir das mit dem Akutereignis gar nicht prüfen. Das kann wohl nur der Arzt. Wenn der Pat. innerhalb der 6 Monate in mehrere Praxen geht z.B. woher will ich wissen wann das Akutereignis war.
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Katerchen schrieb:
Das Akutereignis muss auf der Verordnung stehen.
Das Akutereignis muss auf der Verordnung stehen.
Steht wo?
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Nora Weber schrieb:
Katerchen schrieb am 16.01.2021 20:33:
Das Akutereignis muss auf der Verordnung stehen.
Steht wo?
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Jan Herrmann schrieb:
Kannst Du uns Deine Quelle für diese verblüffende Information verraten Katerchen?
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Sabine Vollmers schrieb:
Hallo. Wir müssen auch prüfen, wenn im BVB z.B. die M48.0 i.V.m. G55.3 ausgestellt wird, dass so eine große Verordnung (z.B. für 24x, 2x die Woche) dann für den Patienten längstens für ein halbes Jahr nach Akutfall ausgestellt werden darf. Danach bekommt der Patient dann wieder kleine Rezepte mit 6x, auch Lebenslang.
Manchmal ist auch für ein Jahr vorgesehen oder bei anderen ICD-10-Codes muss der Pat 70 Jahre alt sein. Das sind Dinge, die wir noch zu prüfen haben.
LG
Mit der ICD Code Suche wird einem alles angezeigt. Die Besonderheiten, die verordnungsfähigen Heilmittel, ob LHMB oder BVB und solche Hinweise wenn ein 2. ICD Code benötigt wird und welcher das ist sowie solche Sachen mit Akutereignis, Alter Usw.
Man muss sich zwar bischen einfuchsen aber dann ist es super.
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Man muss sich zwar bischen einfuchsen aber dann ist es super.
Das stimmt, ich finde es nur schade, das es sie nicht für den PC gibt.
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ergo236 schrieb:
kroetzi schrieb am 16.01.2021 21:37:
Man muss sich zwar bischen einfuchsen aber dann ist es super.
Das stimmt, ich finde es nur schade, das es sie nicht für den PC gibt.
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kroetzi schrieb:
Ich empfehle auch an dieser Stelle nochmal die App KBV2GO!
Mit der ICD Code Suche wird einem alles angezeigt. Die Besonderheiten, die verordnungsfähigen Heilmittel, ob LHMB oder BVB und solche Hinweise wenn ein 2. ICD Code benötigt wird und welcher das ist sowie solche Sachen mit Akutereignis, Alter Usw.
Man muss sich zwar bischen einfuchsen aber dann ist es super.
wie mache ich das mit einer langfristbehandlung bei ihr und wieviel Therapien dürfen dann veschrieben werden!?
Vielen Dank im vorraus
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michabruns schrieb:
Hallo ich habe ein Patientin die seit jahren schon immer MLD bekommt z.N Brust Op. jetzt darf man ja nur noch 6 Behandlungen verschreiben und max 30
wie mache ich das mit einer langfristbehandlung bei ihr und wieviel Therapien dürfen dann veschrieben werden!?
Vielen Dank im vorraus
Du kannst in diese Liste schauen. Dir einen passenden ICD Code für das Krankheitsbild deiner Patientin raussuchen und somit versuchen eine LHMB Verordnung dafür zu bekommen.
Einige Ärzte tun sich noch schwer mit den neuen Sachen, da müssen wir dann aktiv werden.
Ps: HMR Paragraf 8
dort findest du alles Wissenswerte für LHMB Verordnungen.
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kroetzi schrieb:
Du kannst in diese Liste schauen. Dir einen passenden ICD Code für das Krankheitsbild deiner Patientin raussuchen und somit versuchen eine LHMB Verordnung dafür zu bekommen.
Einige Ärzte tun sich noch schwer mit den neuen Sachen, da müssen wir dann aktiv werden.
Ps: HMR Paragraf 8
dort findest du alles Wissenswerte für LHMB Verordnungen.
muss der arzt die LHMB beantragen oder der patient!?
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michabruns schrieb:
kann man denn auch auf eine LHMB 10 therapien verschreiben und braucht man dann nicht unterbrechen (also 12 wochen warten"?
muss der arzt die LHMB beantragen oder der patient!?
Nein es ist keine Pause nötig.
Entweder schreibt der Arzt einen entsprechenden ICD Code aus der Liste gleich auf.
Ansonsten kann der Pat. einen Antrag bei der KK stellen.
Siehe hier HMK Paragraf 8.
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kroetzi schrieb:
Auf eine LHMB kann 12-36 Einheiten verschrieben werden je nachdem ob 1 ×; 2×; oder 3× pro Woche verordnet wird.
Nein es ist keine Pause nötig.
Entweder schreibt der Arzt einen entsprechenden ICD Code aus der Liste gleich auf.
Ansonsten kann der Pat. einen Antrag bei der KK stellen.
Siehe hier HMK Paragraf 8.
wenn man jetzt auf dem neuen rezept C50.9 und I89.05 dann draf er 12 oder mehr aufschreiben ohne genehmigung!
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Kennst du diese Listen und Paragraf 8 HMR?
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kroetzi schrieb:
Ja. Beide ICD stehen in der Liste LHMB.
Kennst du diese Listen und Paragraf 8 HMR?
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michabruns schrieb:
auf dem alten rezept waren C50.9 und I89.9 drauf
wenn man jetzt auf dem neuen rezept C50.9 und I89.05 dann draf er 12 oder mehr aufschreiben ohne genehmigung!
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