Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
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regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
ich hatte bisher noch kein Postbeamten Mitglied und deshalb meine Frage:
Kann ich bei einem A-Mitglied Doppeltermine planen oder ist das hier wie bei ges. Versicherten vorgeschrieben?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
wenn keine Doppeltermine verordnet sind dann sind es eben ganz normale Termine... undhaben eine eigene Preisliste
MfG
JürgenK ;)
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Schippi schrieb:
Post A ist wie ein normaler GKV Patient zu behandeln,nur mit eigener Preisliste
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GüSta schrieb:
@Schippi Alternativ können Physiotherapeuten Postbeamte A derzeit auch wie Privatversicherte behandeln und von ihnen Privatpreise verlangen. Dies sollte aber in jedem Fall einhergehen mit einem Behandlungsvertrag, der vorab geschlossen wird, sowie mit einer eindeutigen Information des Versicherten, dass er ggf. entsprechende Zuzahlungen zu leisten hat. Erstattet wird ihm von der PBeaKK in diesem Fall nämlich nur der jeweilige Höchstsatz der Bundesbeihilfeverordnung.
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Sabine Rabbel schrieb:
Ähh, hab ich da was verpasst? Sind die Postbeamten-A-Preise nicht schon seit 1.1.24 die gleichen wie bei den GKV-Kassen, bloß halt zuzahlungsfrei?
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Sarah Gerbert schrieb:
@GüSta gilt das nicht für Postbeamten-B?
Mein Beitrag beginnt mit "Alternativ ... " und stammt aus einer Veröffentlichung des IFK vom Frühjahr 2023. Siehe dazu im Original
Wahlmöglichkeit in der Abrechnung bei Postbeamten A | IFK
oder inhaltsgleich bei Physio Deutschland in 2023
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
und in 2024
/ Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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GüSta schrieb:
@Sarah Gerbert
Mein Beitrag beginnt mit "Alternativ ... " und stammt aus einer Veröffentlichung des IFK vom Frühjahr 2023. Siehe dazu im Original
Wahlmöglichkeit in der Abrechnung bei Postbeamten A | IFK
oder inhaltsgleich bei Physio Deutschland in 2023
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
und in 2024
/ Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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Schippi schrieb:
@GüSta wo hast du denn diese „Weisheit“her???Du verwechselst PostA und PostB!
Die "Weisheit" stammt von den Heilmittelverbänden IFK und Physio Deutschland und ist über die geposteten Links nachzulesen. Und wenn Du es immer noch nicht glauben willst, dann zitiere ich die PostBeakk selbst:
"Wahlmöglichkeit Direktabrechnung oder Privatabrechnung bei Heilmittelleistungen
Als Mitglied der Gruppe A erhalten Sie bei Leistungen für Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) in der Regel eine Sachleistung. Die Sachleistung rechnet der Leistungserbringer (z.B. Physiotherapeut) auf Grundlage von Vereinbarungen direkt mit der Postbeamtenkrankenkasse ab. Es entstehen Ihnen bei dieser Abrechnung grundsätzlich keine Selbstbehalte.
In Absprache mit dem Leistungserbringer ist es nun zusätzlich möglich, anstelle einer Sachleistung einen individuellen Behandlungsvertrag für eine Privatbehandlung zu vereinbaren. Bei einer Privatbehandlung schließen Sie mit dem Leistungserbringer einen Behandlungsvertrag ab, Sie erhalten dann eine Privatrechnung. Ihre Privatrechnung und Ihre ärztliche Verordnung reichen Sie uns im Anschluss der Behandlung mit einem Leistungsantrag zur Erstattung ein. Wir erstatten Ihnen anschließend die Leistungen bis zu den Höchstbeträgen nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung.
Bitte beachten Sie, dass bei vereinbarten Privatabrechnungen eventuell Selbstbehalte entstehen können, da unsere Erstattung auf die erstattungsfähigen Höchstbeträge begrenzt ist."
Zu finden hier:
Heilmittel | PBeaKK Postbeamtenkrankenkasse
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GüSta schrieb:
@Schippi
Die "Weisheit" stammt von den Heilmittelverbänden IFK und Physio Deutschland und ist über die geposteten Links nachzulesen. Und wenn Du es immer noch nicht glauben willst, dann zitiere ich die PostBeakk selbst:
"Wahlmöglichkeit Direktabrechnung oder Privatabrechnung bei Heilmittelleistungen
Als Mitglied der Gruppe A erhalten Sie bei Leistungen für Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) in der Regel eine Sachleistung. Die Sachleistung rechnet der Leistungserbringer (z.B. Physiotherapeut) auf Grundlage von Vereinbarungen direkt mit der Postbeamtenkrankenkasse ab. Es entstehen Ihnen bei dieser Abrechnung grundsätzlich keine Selbstbehalte.
In Absprache mit dem Leistungserbringer ist es nun zusätzlich möglich, anstelle einer Sachleistung einen individuellen Behandlungsvertrag für eine Privatbehandlung zu vereinbaren. Bei einer Privatbehandlung schließen Sie mit dem Leistungserbringer einen Behandlungsvertrag ab, Sie erhalten dann eine Privatrechnung. Ihre Privatrechnung und Ihre ärztliche Verordnung reichen Sie uns im Anschluss der Behandlung mit einem Leistungsantrag zur Erstattung ein. Wir erstatten Ihnen anschließend die Leistungen bis zu den Höchstbeträgen nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung.
Bitte beachten Sie, dass bei vereinbarten Privatabrechnungen eventuell Selbstbehalte entstehen können, da unsere Erstattung auf die erstattungsfähigen Höchstbeträge begrenzt ist."
Zu finden hier:
Heilmittel | PBeaKK Postbeamtenkrankenkasse
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Schippi schrieb:
Dann haben die keine Ahnung,da es für Postbeamten A schon seit Jahren Preislisten gibt
Wer sind "die", die angeblich keine Ahnung haben sollen? Die PostBeakk etwa selber??
Du konntest mit der Postabeamtenkrankenkasse bezüglich der Mitglieder A (einfacher und mittlerer Beamtendienst) seit mindestens 9/2003 - soweit reichen meine tabellarischen Erfassungen zur Postbeamten A zurück - direkt und nach eigenen Sätzen aufgrund von Vereinbarungen mit den Berufsverbänden abrechnen (auf der Basis der Sätze der GKV bzw. des VdEK x Faktor 1,25). Seit Mai 2023 nur noch nach den Sätzen der Bundesbeihilfeverordnung und seit Januar 2024 alternativ nach den Sätzen der GKV.
Seit Frühjahr 2023 besteht darüber hinaus die Möglichkeit der reinen Privatabrechnung mit dem Postbeamten-A-Patienten, so wie auf der Website der PostBeakk beschrieben. sunglasses
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GüSta schrieb:
@Schippi
Wer sind "die", die angeblich keine Ahnung haben sollen? Die PostBeakk etwa selber??
Du konntest mit der Postabeamtenkrankenkasse bezüglich der Mitglieder A (einfacher und mittlerer Beamtendienst) seit mindestens 9/2003 - soweit reichen meine tabellarischen Erfassungen zur Postbeamten A zurück - direkt und nach eigenen Sätzen aufgrund von Vereinbarungen mit den Berufsverbänden abrechnen (auf der Basis der Sätze der GKV bzw. des VdEK x Faktor 1,25). Seit Mai 2023 nur noch nach den Sätzen der Bundesbeihilfeverordnung und seit Januar 2024 alternativ nach den Sätzen der GKV.
Seit Frühjahr 2023 besteht darüber hinaus die Möglichkeit der reinen Privatabrechnung mit dem Postbeamten-A-Patienten, so wie auf der Website der PostBeakk beschrieben. sunglasses
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Sarah Gerbert schrieb:
@GüSta alles klar
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Kleine Korrektur: nicht 25 % ( " x 1,25"), sondern 12,5 % = x 1,125. 😉
Danke face_with_rolling_eyes
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke face_with_rolling_eyes
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen,
ich hatte bisher noch kein Postbeamten Mitglied und deshalb meine Frage:
Kann ich bei einem A-Mitglied Doppeltermine planen oder ist das hier wie bei ges. Versicherten vorgeschrieben?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Falsch. Das ist Post B (von Beihilfe). Post A ist analog GKV mit Kassenrezept.
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Schippi schrieb:
Post A bringen keine privatrezepte bei heilmittelverordnungen!
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Kalle1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich meine ja auch die B
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Frage war aber nach den A-Tarif.
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Problem beschreiben
Kalle1 schrieb:
Die bringen Privatrezepte und werden von auch so abgerechnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Busquete Nein, Post, Polizei, Bundeswehr usw. belastet das (vermeintlichen) "Budget" nicht.
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Busquete schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke dir
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Problem beschreiben
Busquete schrieb:
Rein interessehalber, vllt weiß das jemand. Wird bei Post A auch das Heilmittelbudget der Ärzte belastet?
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