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Bisher habe ich leider keine Antwort auf meine Frage bekommen und hoffe daher hier auf Hilfe.
Nach dem 4. Termin (insgesamt der 10.) sagte mein Physio, dass er aufgrund des Heilungsverlaufes und da er sich in Sachen Kreuzbandriss und Rückkehr zum Sport nicht so gut auskennt, dass er nicht mehr weiß was er mit mir machen soll. Eine Vereinbarung von neuen Terminen folgte nicht. Danach waren wir im Urlaub. Nach der Rückkehr hatte ich eine Rechnungen im Briefkasten ich solle für die zwei Termine Geld zahlen. Ich bin nun etwas irritiert. Ein Ausfallhonorar kann es ja nicht sein, da keine Termine Vorlagen und das Ende der Behandlung ja sogar vom Physio initiiert wurde. Auf welche Basis können jetzt 50 Euro von mir gefordert werden?
Danke für die Hilfe vorab.
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Löwin8 schrieb:
Hallo in die Runde,
Bisher habe ich leider keine Antwort auf meine Frage bekommen und hoffe daher hier auf Hilfe.
Nach dem 4. Termin (insgesamt der 10.) sagte mein Physio, dass er aufgrund des Heilungsverlaufes und da er sich in Sachen Kreuzbandriss und Rückkehr zum Sport nicht so gut auskennt, dass er nicht mehr weiß was er mit mir machen soll. Eine Vereinbarung von neuen Terminen folgte nicht. Danach waren wir im Urlaub. Nach der Rückkehr hatte ich eine Rechnungen im Briefkasten ich solle für die zwei Termine Geld zahlen. Ich bin nun etwas irritiert. Ein Ausfallhonorar kann es ja nicht sein, da keine Termine Vorlagen und das Ende der Behandlung ja sogar vom Physio initiiert wurde. Auf welche Basis können jetzt 50 Euro von mir gefordert werden?
Danke für die Hilfe vorab.
aus deinem Post schließe ich, das du keine Physio bist, sondern Patientin.
Zunächst einmal kann eine Praxis für vereinbarte Termine nur Ausfälle berechnen , die ein Patient:in ohne RECHTZEITGE Absage nicht wahrnimmt. (Und sogar wenn die Absage kurzfristig erfolgt auch krankheit) UND der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte, also auch tatsächlich ein Ausfall vorlag.
Du schreibst, es war der 4. von ingesamt 10 erbrachten Terminen. Also gehe ich davon aus, das du schon ein 6-er Rezept vollständig erbracht bekommen hattest, richtig?
Das wäre dann die zweite 6-er VO, von denen du nur 4 Termine bekommen hast.
Frage 1: Wurden denn alle 6 Termine für die 2. VO vereinbart? Oder immer nur einer nach dem anderen? (Was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann)
Frage 2: Wenn es die 6 vereinbarten Termine gab und dein Physio die Behandlung abgebrochen hat,
wurden kann die beiden letzten Termine in der Praxis auch in deinem Beisein storniert?
Der Pyhsio ist verpflichtet, ein abbruch der VO auch auf der VO selbst zu dokumentieren und den Arzt darüber zu informieren.Wenn dein Physio die Behandlung abbbricht, hast du ein anrecht auf erstattung der zuviel gezahlen Zuzahlung, sofern du Zuzahlungspflichtig bist.
Was steht den auf der Rechnung? Ausfallrechnung oder...?
Ein wenig merh Informationen hierzu wären ganz hilfreich. wink
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Da steht nichts dergleichen. Nur 2 x Physio Leistungen.
Ich hoffe ich habe alles beantwortet.
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Löwin8 schrieb:
Danke für die schnelle Reaktion. Genau, das zweite Rezept. Die beiden letzten Termine waren noch nicht vereinbart, da durch Krankheit etc. sich eh viel verzögert hat. Ein offizieller Abbruch wurde mE nicht dokumentiert, zumindest nicht in meinem Beisein. Da jedoch weder von der Praxis noch von mir (nach dem Gespräch) eine Intention vorlag die beiden Termine noch zu vereinbaren, habe ich mir ehrlich gesagt keinen Kopf gemacht.
Da steht nichts dergleichen. Nur 2 x Physio Leistungen.
Ich hoffe ich habe alles beantwortet.
Noch ein paar Fragen zur Klarstellung:
1. Stehen keine Daten auf der Rechnung?
2. Steht auf der Rechnung etwas von Ausfallgebühr?
3. Hast Du die Praxis wegen dieser Rechnung schon kontaktiert?
Ich gehe mal davon aus, dass die Buchführungskraft der Praxis falsch oder gar nicht informiert wurde...
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Löwin8
Noch ein paar Fragen zur Klarstellung:
1. Stehen keine Daten auf der Rechnung?
2. Steht auf der Rechnung etwas von Ausfallgebühr?
3. Hast Du die Praxis wegen dieser Rechnung schon kontaktiert?
Ich gehe mal davon aus, dass die Buchführungskraft der Praxis falsch oder gar nicht informiert wurde...
Gruß von Monique
Also völlig unklar.
Angerufen habe ich noch nicht. Wollte mich zuerst vergewissern, ob ich etwas nicht verstanden/ übersehen habe.
Danke!
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Löwin8 schrieb:
@M0nique Ja, mein Name inkl. Anschrift steht drauf und dann nur Rechnung 2 x Krankengymnastik 20 Minuten.
Also völlig unklar.
Angerufen habe ich noch nicht. Wollte mich zuerst vergewissern, ob ich etwas nicht verstanden/ übersehen habe.
Danke!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Löwin8 Nicht bezahlen! Anrufen, nachfragen und sagen, dass diese Rechnung doch eine mittelgroße Unverschämtheit sei.
Gruß von Monique
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KGSchuller schrieb:
Hallo Löwin8,
aus deinem Post schließe ich, das du keine Physio bist, sondern Patientin.
Zunächst einmal kann eine Praxis für vereinbarte Termine nur Ausfälle berechnen , die ein Patient:in ohne RECHTZEITGE Absage nicht wahrnimmt. (Und sogar wenn die Absage kurzfristig erfolgt auch krankheit) UND der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte, also auch tatsächlich ein Ausfall vorlag.
Du schreibst, es war der 4. von ingesamt 10 erbrachten Terminen. Also gehe ich davon aus, das du schon ein 6-er Rezept vollständig erbracht bekommen hattest, richtig?
Das wäre dann die zweite 6-er VO, von denen du nur 4 Termine bekommen hast.
Frage 1: Wurden denn alle 6 Termine für die 2. VO vereinbart? Oder immer nur einer nach dem anderen? (Was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann)
Frage 2: Wenn es die 6 vereinbarten Termine gab und dein Physio die Behandlung abgebrochen hat,
wurden kann die beiden letzten Termine in der Praxis auch in deinem Beisein storniert?
Der Pyhsio ist verpflichtet, ein abbruch der VO auch auf der VO selbst zu dokumentieren und den Arzt darüber zu informieren.Wenn dein Physio die Behandlung abbbricht, hast du ein anrecht auf erstattung der zuviel gezahlen Zuzahlung, sofern du Zuzahlungspflichtig bist.
Was steht den auf der Rechnung? Ausfallrechnung oder...?
Ein wenig merh Informationen hierzu wären ganz hilfreich. wink
Also nicht zahlen...ruhig bleiben..Zuahlung (anteilig) zurück verlangen,Ende der Durchsage.
Nächste mal eine bessere Praxis bzw. mit besseren Therapeuten sofern es nicht der Chef war suchen.
Grüße aus Berlin
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Horatio72 schrieb:
was ist das denn für ein Physio? wenn er schon bei Kreuzband nicht mehr weiter weiss...
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M0nique schrieb:
@Horatio72 ja, echt nicht zu fassen!
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Michael Woelky schrieb:
schon seltsam....die Aussage er wüßte nicht mehr was er tun solle thumbsdown.
Also nicht zahlen...ruhig bleiben..Zuahlung (anteilig) zurück verlangen,Ende der Durchsage.
Nächste mal eine bessere Praxis bzw. mit besseren Therapeuten sofern es nicht der Chef war suchen.
Grüße aus Berlin
Es ist keine Ausfallleitung sondern eine Privat-Rechnung für zwei Termine, die ich in Anspruch genommen habe. Diese lagen zwischen dem 1. und 2. Rezept (musste ich nochmal neu vom Orthopäden ausfüllen lassen, weil eine andere Behandlung drauf stand). Weil die Termine dazwischen lagen können diese nicht anders abgerechnet werden.
Einer Privatbehandlung habe ich jedoch nie zugestimmt und währenddessen wurde nur gesagt, keine Problem, reichen sie es nach. Die Termine wurden also munter vereinbart und nun muss ich zahlen...
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Das ist leider echt schade, dass du in so ein Schlamassel gekommen bist. Ich würde persönlich in der Praxis nach dem von dir unterschriebenen Behandlungsvertrag nachfragen. Vlt findest du dort irgendwelche Infos! Ansonsten ist das glaube ich eine wirklich verzwickte Situation, da wir die Rahmenbedingungen der Praxis nicht kennen.
Kopf hoch, nochmal mit der Geschäftführung sprechen und euch auf einen Weg einigen, welcher für alle ein Kompromiss ist.
LG Meli
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MeFe89 schrieb:
Das ist natürlich sehr ärgerlich. Ich weiß nicht, inwiefern dir das Vorgehen erläutert wurde. Dein 2. Rezept war vlt mit Manuelle Therapie ausgestellt und das konnte nicht abgerechnet werden? Du hättest, das Rezept welches du vom Arzt als "Änderung" angefordert hast, mit dem Ausstellungsdatum der alten Verordnung ausstellen lassen müssen, dass die Praxis die vorherigen 2 Termine abrechnen kann. Da dies dir wohl nicht gesagt wurde, kannst du das natürlich nicht wissen. Die Praxis hätte ohne ein gültiges Rezept jedoch nicht behandeln dürfen, es sei denn du hast im Vorhinein ein Behandlungsvertrag unterschrieben, welcher private Behandlungen beinhaltet. Dazu hätte man dich ebenfalls aufklären müssen.
Das ist leider echt schade, dass du in so ein Schlamassel gekommen bist. Ich würde persönlich in der Praxis nach dem von dir unterschriebenen Behandlungsvertrag nachfragen. Vlt findest du dort irgendwelche Infos! Ansonsten ist das glaube ich eine wirklich verzwickte Situation, da wir die Rahmenbedingungen der Praxis nicht kennen.
Kopf hoch, nochmal mit der Geschäftführung sprechen und euch auf einen Weg einigen, welcher für alle ein Kompromiss ist.
LG Meli
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Ahn schrieb:
Auf jeden Fall schlechtes Praxismanagement, so etwas muss dem Patienten erklärt werden, kann er nicht wissen!!
Hab ich so noch nie gehört.
Oder die Praxis hätte das dann selbst erledigen müssen.
Scheint ne ziemlich unfähige Praxis zu sein
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Shia schrieb:
@Ahn Eben, Kopie mitgeben, Änderungen drauf schreiben und Kopie unterschreiben (ja wir machen mit Stempel) Datum, feddisch.
Hab ich so noch nie gehört.
Oder die Praxis hätte das dann selbst erledigen müssen.
Scheint ne ziemlich unfähige Praxis zu sein
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Löwin8 schrieb:
Ich habe nun angerufen.
Es ist keine Ausfallleitung sondern eine Privat-Rechnung für zwei Termine, die ich in Anspruch genommen habe. Diese lagen zwischen dem 1. und 2. Rezept (musste ich nochmal neu vom Orthopäden ausfüllen lassen, weil eine andere Behandlung drauf stand). Weil die Termine dazwischen lagen können diese nicht anders abgerechnet werden.
Einer Privatbehandlung habe ich jedoch nie zugestimmt und währenddessen wurde nur gesagt, keine Problem, reichen sie es nach. Die Termine wurden also munter vereinbart und nun muss ich zahlen...
Ich hätte mir gewünscht, dass vielleicht vor der Rechnung schon Mal das Gespräch gesucht wird.
Und das ein zurückdatieren geklappt hätte, bezweifle ich ebenso. Ist ja nicht gleich aufgefallen sondern erst zwei Wochen später. 🙄
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Ich würde mich weigern.
Geht gar nicht
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Shia schrieb:
Ganz ehrlich, die merken erst Wochen später, dass ein Rezept nicht gültig ist und du sollst das zahlen?
Ich würde mich weigern.
Geht gar nicht
Ich würde das unter diesen Umständen nicht bezahlen.
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elena34 schrieb:
Hallo Löwin8. Wenn du keinen Behandlungsvertrag unterschrieben hast mit den privaten Preisen, musst du auch nichts bezahlen. Ist der oder die Physiotherapeut/ in auch Heilpraktiker für Physiotherapie? Sonst hätte er oder sie ohne Rezept auch nicht behandeln dürfen. Das muss von aussen am Praxisschild zu erkennen sein. Ich würde die Praxis vorsichtig drauf hinweisen.
Ich würde das unter diesen Umständen nicht bezahlen.
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Löwin8 schrieb:
Ich lasse mir den Behandlungsvertrag vorlegen und dann schaue ich weiter. Heute war schon die 1. Mahnung im Briefkasten. Nein, keine Heilpraktiker. Ist eine große Physio-Kette hier in Berlin mit diversen Standorten.
Das Recht wäre dann auf Deiner Seite.
Beim nächsten Problem eine kleine Praxis aussuchen, die gut bewertet wurde.
Wir klären unsere Patienten über jeden Cent einer privaten Zuzahlung auf und lassen uns das auch vor Behandlungsbeginn unterschreiben.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Löwin8 Das hört sich ja echt nach absoluter Abzocke an. Cool bleiben, Behandlungsvertrag vorlegen lassen. Wenn es diesen nicht gibt, der Mahnung und der Rechnung kurz schriftlich widersprechen und dann ganz locker abwarten.
Das Recht wäre dann auf Deiner Seite.
Beim nächsten Problem eine kleine Praxis aussuchen, die gut bewertet wurde.
Wir klären unsere Patienten über jeden Cent einer privaten Zuzahlung auf und lassen uns das auch vor Behandlungsbeginn unterschreiben.
Gruß von Monique
das verstehe ich nicht. Du willst Dir den Behandlungsvertrag vorlegen lassen? Wenn Du einen Vertrag unterschrieben hast, hast Du doch eine Ausführung für Dich mitbekommen ???
Wenn Du nichts unterschrieben hast, hat die Praxis keinen schriftlichen Vertrag mit Dir, den sie vorlegen kann.
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WinnieE schrieb:
@Löwin8
das verstehe ich nicht. Du willst Dir den Behandlungsvertrag vorlegen lassen? Wenn Du einen Vertrag unterschrieben hast, hast Du doch eine Ausführung für Dich mitbekommen ???
Wenn Du nichts unterschrieben hast, hat die Praxis keinen schriftlichen Vertrag mit Dir, den sie vorlegen kann.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@WinnieE Du glaubst ja gar nicht, wieviele Patienten die Durchschrift verbummeln. Und wieviele sich nicht mehr daran erinnern können, einen solchen jemals unterschrieben zu haben.
Gruß von Monique
Verbummeln ist tatsächlich nichts Ungewöhnliches, aber Erinnerungsvermögen....?
Sie schreibt weiter oben: "Einer Privatbehandlung habe ich jedoch nie zugestimmt"
LG
Winnie
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WinnieE schrieb:
@M0nique
Verbummeln ist tatsächlich nichts Ungewöhnliches, aber Erinnerungsvermögen....?
Sie schreibt weiter oben: "Einer Privatbehandlung habe ich jedoch nie zugestimmt"
LG
Winnie
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Löwin8 schrieb:
Danke für die liebe Unterstützung. Ich werde nun noch Mal ins Gespräch gehen, bin aber nicht wirklich optimistisch.
Ich hätte mir gewünscht, dass vielleicht vor der Rechnung schon Mal das Gespräch gesucht wird.
Und das ein zurückdatieren geklappt hätte, bezweifle ich ebenso. Ist ja nicht gleich aufgefallen sondern erst zwei Wochen später. 🙄
Andererseits ist bei einer Ruptur des Kreuzbandes auch wichtig, was vom Arzt genau verordnet wurde. Wenn Du z.B. nur ein normales KG-Rezept hast (Standard-Minimalverordnung), kann es sein, dass Du mit einem Berufsanfänger Vorlieb nehmen musst. Machmal können die auch besser sein, als der/die eine oder andere "Alte Hase" bzw. "Alte Häsin", eine VKB-Ruptur ist aber in der Regel in erfahrenen Händen besser aufgehoben. Die Behandlung ist bei einem KG-Rezept zeitlich derartig beschränkt, dass man hier als Patient keine zu hohen Erwartungen haben sollte. Back to Work (Bürojob) ist hiermit möglich, back to Sport allerdings kaum. Sollte bei Dir schon eine Vollbelastung freigegeben sein, wäre eine D1-Behandlung zielführender. Diese darf nur von hierfür qualifizierten Praxen erbracht werden und beinhaltet idealerweise auch ein gezieltes Aufbautraining mit speziellen Trainingsgeräten.
Viel Erfolg und weiterhin eine gute Genesung!
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MikeL schrieb:
Auf jeden Fall hat die Sache auch etwas Gutes, denn Dein Kreuzband wurde davor bewahrt, einem inkompetenten Kollegen zum Opfer zu fallen. Das Einzige, was für diesen Physio spricht, ist seine Selbsterkenntnis, dass er keine Ahnung von seinem Job hat. Physio-Kette in Berlin? Suche Dir lieber - wie schob weiter oben erwähnt - eine qualifizierte Praxis, bei der es nicht nur ums Geld, sondern um deine Rückkehr zum Sport geht! Allerdings solltest Du hierbei nicht primär nach Online-Bewertungen gehen. Vor allem bei Praxen mit sehr vielen positiven Bewertungen muss man immer damit rechnen, dass hier Bewertungen fleißig selbst geschrieben werden. Ich würde eher im Freundes- und Bekanntenkreis fragen, ob jemand mit einer bestimmten Praxis besonders gute Erfahrungen gemacht hat.
Andererseits ist bei einer Ruptur des Kreuzbandes auch wichtig, was vom Arzt genau verordnet wurde. Wenn Du z.B. nur ein normales KG-Rezept hast (Standard-Minimalverordnung), kann es sein, dass Du mit einem Berufsanfänger Vorlieb nehmen musst. Machmal können die auch besser sein, als der/die eine oder andere "Alte Hase" bzw. "Alte Häsin", eine VKB-Ruptur ist aber in der Regel in erfahrenen Händen besser aufgehoben. Die Behandlung ist bei einem KG-Rezept zeitlich derartig beschränkt, dass man hier als Patient keine zu hohen Erwartungen haben sollte. Back to Work (Bürojob) ist hiermit möglich, back to Sport allerdings kaum. Sollte bei Dir schon eine Vollbelastung freigegeben sein, wäre eine D1-Behandlung zielführender. Diese darf nur von hierfür qualifizierten Praxen erbracht werden und beinhaltet idealerweise auch ein gezieltes Aufbautraining mit speziellen Trainingsgeräten.
Viel Erfolg und weiterhin eine gute Genesung!
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MikeL schrieb:
P.S.: Nicht vergessen, der Praxis, die Dir die Rechnung geschickt hat, eine entsprechende Bewertung zu erteilen!
1. kein Behandlungsvertrag und keine Honorarvereinbarung für private Behandlung unterschrieben = keine Pflicht die Rechnung zu zahlen
2. Therapie einer vorliegenden Diagnose ohne Rezept (Kasse/ privat) ist nicht erlaubt, es sei denn der Physio ist Heilpraktiker. In diesem Fall s. Punkt 1
Dass sich Kollegen immer noch auf Glatteis begeben, indem sie Dinge, die sie nicht behandeln dürften privat behandeln und in Rechnung stellen……ich verstehe es nicht.
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Karajan schrieb:
Ganz einfach:
1. kein Behandlungsvertrag und keine Honorarvereinbarung für private Behandlung unterschrieben = keine Pflicht die Rechnung zu zahlen
2. Therapie einer vorliegenden Diagnose ohne Rezept (Kasse/ privat) ist nicht erlaubt, es sei denn der Physio ist Heilpraktiker. In diesem Fall s. Punkt 1
Dass sich Kollegen immer noch auf Glatteis begeben, indem sie Dinge, die sie nicht behandeln dürften privat behandeln und in Rechnung stellen……ich verstehe es nicht.
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Mich würde noch interessieren ob die Praxis Dir einen von Dir unterschriebenen Behandlungsvertrag vorlegen konnte, bzw. wo die Praxis eine Rechtsgrundlage für die Rechnung sah.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Witzig, dass sie Dich bitten "zukünftig eine andere Praxis zu suchen". Blieb Dir ja sowieso nichts anderes übrig, da Dein Therapeut mit seiner "Kompetenz" am Ende war.
Mich würde noch interessieren ob die Praxis Dir einen von Dir unterschriebenen Behandlungsvertrag vorlegen konnte, bzw. wo die Praxis eine Rechtsgrundlage für die Rechnung sah.
Gruß von Monique
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Löwin8 schrieb:
@M0nique konnten sie natürlich nicht. Haben nur immer wieder wiederholt, dass ich für die Termine unterschrieben habe. Nur "wahrnehmen" heißt eben nicht damit einverstanden zu sein, sie privat zu bezahlen.
Wo hast Du denn unterschrieben? Es lag ja offensichtlich kein gültiges Rezept zum Unterschreiben vor...
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M0nique schrieb:
@Löwin8
Wo hast Du denn unterschrieben? Es lag ja offensichtlich kein gültiges Rezept zum Unterschreiben vor...
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Löwin8 schrieb:
Vielen Dank nochmals für Eure Unterstützung. Es ging nun noch lange hin und her. Letztendlich wurde mir aus "Kulanz" die Rechnung erlassen. Verbunden mit der Bitte mir zukünftig eine andere Praxis zu suchen. Nun ja, das hätte ich eh so gemacht. Ich konnte es mir jedoch nicht verkneifen darauf hinzuweisen, dass ein Gespräch vor dieser Rechnung ein anderes Ende zur Folge gehabt hätte.
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