Zur Verstärkung der Physiotherapie
Praxis mit dem Schwerpunkt
Orthopädie und Chirurgie suchen
wir eine/n engagierte/n
Physiotherapeutin/en in Teil oder
Vollzeit.
netzwerk körper ist ein
medizinisches Gesundheitszentrum
bestehend aus einem
interdisziplinären Team aus
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern und Ärzten
im Herzen von Bad Vilbel. Unser
Anliegen ist es, die Patienten in
der Physiotherapie und Kunden im
Fitness Studio zu unterstützen
ihren Gesundheitszustand zu
erhalten und z...
Praxis mit dem Schwerpunkt
Orthopädie und Chirurgie suchen
wir eine/n engagierte/n
Physiotherapeutin/en in Teil oder
Vollzeit.
netzwerk körper ist ein
medizinisches Gesundheitszentrum
bestehend aus einem
interdisziplinären Team aus
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern und Ärzten
im Herzen von Bad Vilbel. Unser
Anliegen ist es, die Patienten in
der Physiotherapie und Kunden im
Fitness Studio zu unterstützen
ihren Gesundheitszustand zu
erhalten und z...
ich bin Physiotherapeutin im Angestellten Verhältnis.
Habe allerdings so viele Anfragen ob ich auch Privat Zuhause behandeln würde, dass ich das mitlerweile anstrebe. Habe auch einen geeigneten Raum dafür.
Die Anmeldung beim Finanzamt ist noch nicht ganz durch.
Darf ich dann schon anfangen zu behandeln oder muss ich warten bis ich die offizielle Bestätigung habe?
Bekomme ich eine Umsatzsteuernummer? Muss die dann mit auf meine Rechnungen drauf?
Ist das dann die Kleinunternehmerregelung? (Ich will damit kein großes Geld machen, der jährliche Umsatz bleibt locker unter diesen bekannten 17.500 Euro).
Was muss ich berücksichtigen bei der Steuer?
Es kennt sich bestimmt einer von Euch damit aus. Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet.
Danke!
P.S. Ich weis nicht ob man das wissen muss, aber ich es ist in Baden-Württemberg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
toblerone62 schrieb:
Hallo
ich bin Physiotherapeutin im Angestellten Verhältnis.
Habe allerdings so viele Anfragen ob ich auch Privat Zuhause behandeln würde, dass ich das mitlerweile anstrebe. Habe auch einen geeigneten Raum dafür.
Die Anmeldung beim Finanzamt ist noch nicht ganz durch.
Darf ich dann schon anfangen zu behandeln oder muss ich warten bis ich die offizielle Bestätigung habe?
Bekomme ich eine Umsatzsteuernummer? Muss die dann mit auf meine Rechnungen drauf?
Ist das dann die Kleinunternehmerregelung? (Ich will damit kein großes Geld machen, der jährliche Umsatz bleibt locker unter diesen bekannten 17.500 Euro).
Was muss ich berücksichtigen bei der Steuer?
Es kennt sich bestimmt einer von Euch damit aus. Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet.
Danke!
P.S. Ich weis nicht ob man das wissen muss, aber ich es ist in Baden-Württemberg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
Zur Miete oder Eigentum? Ansonsten Erlaubnis Vermieter oder Bauamt.Die ganzen Versicherungen nicht vergessen,eigene KK nicht vergessen,Anmeldung gesundheitsamt, Privat auf Rezept oder rein Privat(da den PHp),ob es sich lohnt musst du da mal kalkulieren
Du darfst natürlich keine GKV-Patienten mit diesen Kassen abrechnen. Du darfst im Normalfall keine Krankheitsbilder ohne ärztliches Rezept behandeln. Ist die Nutzungsänderung deines Behandlungsraumes von Seiten des Bauamtes geklärt?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
es gibt eine Steuernummer und ja die muss auf die Rechnung u gleich als Kleinunternehmer anmelden Vermieter Erlaubnis und kann in einem reinen Wohngebiet auch Verboten sein Parkplätze nachweisen Erlsubnis des Ag Gesundheitsamt melden Bg anmelden und die Betriebs und Berufshalftplicht nicht vergessen
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Eberhard schrieb:
Vielleicht sind noch ein paar Fragen vorher zu klären. Für steuerliche Fragen würde ich einen Steuerberater empfehlen. Das kostet für ein paar Fragen nicht viel. Wenn du unter den benannten 17500 Euro bleibst gibt es soviel ich weiss keine Steuernummer.
Du darfst natürlich keine GKV-Patienten mit diesen Kassen abrechnen. Du darfst im Normalfall keine Krankheitsbilder ohne ärztliches Rezept behandeln. Ist die Nutzungsänderung deines Behandlungsraumes von Seiten des Bauamtes geklärt?
Liegt Dein Haus mit dem Raum in einem reinen Wohngebiet? Dann ist es wohl nicht möglich.
Ist der Raum ausreichend von Privaträumen getrennt? - Gewerbeaufsicht! Pat.-WC?? Getrennter Eingang? Praxisschild?
Werden bei Prüfung der Unterlagen auch Parkplätze verlangt? Ist der Vermieter einvestanden? Bei Eigentum steuerliche Beratung zur Gestaltung dringend empfohlen.
Versicherung: Haftpflicht und Betriebshaftpflicht
Gesundheitsamt
Ist der AG einverstanden oder greift eine Konkurrenzschutzklausel??
Es ist manchmal einfacher, mit einer mobilen Bank die Klienten zur Wellnesmassage oder Bewegungstraining aufzusuchen - hier steht ganz bewußt nicht Patienten oder Therapie!
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Also die Räume gehören mir und sind von meiner Wohnung getrennt. Es gibt ein eigenes Bad für die Kunden.
Natürlich werde ich keine Kassenpatienten annehmen. Möchte nur Privat behandeln.
Die Räume brauch ich auch nicht ummelden da es kein Gewerbe ist.
Da ich nur privat zahlende Kunden machen werde bin ich auch keine Konkurrenz. Zu meiner Arbeitsstelle sind es 5 km.
Eine Anmeldung beim Gesundheitsamt brauche ich nicht nach meinen Informationen.
Betriebshaftpflicht habe ich bereits!
Meine eigene KK ist informiert.
An was muss ich denn noch denken?
Wenn ich Mobile Massage angebe darf ich ja keine festen Raum haben oder? Anmelden beim Finanzamt muss ich trotzdem.
Hat denn niemand von euch auch soetwas?
Lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
toblerone62 schrieb:
Viele Fragen.
Also die Räume gehören mir und sind von meiner Wohnung getrennt. Es gibt ein eigenes Bad für die Kunden.
Natürlich werde ich keine Kassenpatienten annehmen. Möchte nur Privat behandeln.
Die Räume brauch ich auch nicht ummelden da es kein Gewerbe ist.
Da ich nur privat zahlende Kunden machen werde bin ich auch keine Konkurrenz. Zu meiner Arbeitsstelle sind es 5 km.
Eine Anmeldung beim Gesundheitsamt brauche ich nicht nach meinen Informationen.
Betriebshaftpflicht habe ich bereits!
Meine eigene KK ist informiert.
An was muss ich denn noch denken?
Wenn ich Mobile Massage angebe darf ich ja keine festen Raum haben oder? Anmelden beim Finanzamt muss ich trotzdem.
Hat denn niemand von euch auch soetwas?
Lg
Viele Fragen.
Also die Räume gehören mir und sind von meiner Wohnung getrennt. Es gibt ein eigenes Bad für die Kunden.
Natürlich werde ich keine Kassenpatienten annehmen. Möchte nur Privat behandeln.
Die Räume brauch ich auch nicht ummelden da es kein Gewerbe ist.
Da ich nur privat zahlende Kunden machen werde bin ich auch keine Konkurrenz. Zu meiner Arbeitsstelle sind es 5 km.
Eine Anmeldung beim Gesundheitsamt brauche ich nicht nach meinen Informationen.
Betriebshaftpflicht habe ich bereits!
Meine eigene KK ist informiert.
An was muss ich denn noch denken?
Wenn ich Mobile Massage angebe darf ich ja keine festen Raum haben oder? Anmelden beim Finanzamt muss ich trotzdem.
Hat denn niemand von euch auch soetwas?
Lg
Du musst die Räume sehr wohl beim Bauamt für die med. Nutzung anmelden - Nutzungsänderung, da es dann kein Wohnraum mehr ist und so kommen Auflagen. Eine Anmeldung beim GA ist in BaWü nicht notwendig, das erledigt das Bauamt im Rahmen der Nutzungsänderung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
toblerone62 schrieb am 6.7.17 12:43:
Viele Fragen.
Also die Räume gehören mir und sind von meiner Wohnung getrennt. Es gibt ein eigenes Bad für die Kunden.
Natürlich werde ich keine Kassenpatienten annehmen. Möchte nur Privat behandeln.
Die Räume brauch ich auch nicht ummelden da es kein Gewerbe ist.
Da ich nur privat zahlende Kunden machen werde bin ich auch keine Konkurrenz. Zu meiner Arbeitsstelle sind es 5 km.
Eine Anmeldung beim Gesundheitsamt brauche ich nicht nach meinen Informationen.
Betriebshaftpflicht habe ich bereits!
Meine eigene KK ist informiert.
An was muss ich denn noch denken?
Wenn ich Mobile Massage angebe darf ich ja keine festen Raum haben oder? Anmelden beim Finanzamt muss ich trotzdem.
Hat denn niemand von euch auch soetwas?
Lg
Du musst die Räume sehr wohl beim Bauamt für die med. Nutzung anmelden - Nutzungsänderung, da es dann kein Wohnraum mehr ist und so kommen Auflagen. Eine Anmeldung beim GA ist in BaWü nicht notwendig, das erledigt das Bauamt im Rahmen der Nutzungsänderung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
therapeutin schrieb:
und wenn ,geht nur Privat mit Rezept nicht ohne oder du hast den HP...was eine Honorarvereinbarung ist, dass weißt du auch schon?
Warum, glaubst du dein AG lehnt Privatpatienten oder Wellnessmassagen ab??
Da das Geld dann in deine Tasche fließen würde, kommt es nicht dem AG zu.
Die meisten AG würden so eine Konstellation nicht dulden.
Und wenn du es ihm verschweigst, wird es sicher aufkommen und du siehst deine ehemalige Arbeitsstelle von hinten.
Nebenberufliche Selbständigkeit gibt es, hat aber fast dieselben Auflagen wie volle Selbständigkeit, vergiss das nicht.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
limone schrieb:
"Da ich nur privat zahlende Kunden machen werde bin ich auch keine Konkurrenz. Zu meiner Arbeitsstelle sind es 5 km."
Warum, glaubst du dein AG lehnt Privatpatienten oder Wellnessmassagen ab??
Da das Geld dann in deine Tasche fließen würde, kommt es nicht dem AG zu.
Die meisten AG würden so eine Konstellation nicht dulden.
Und wenn du es ihm verschweigst, wird es sicher aufkommen und du siehst deine ehemalige Arbeitsstelle von hinten.
Nebenberufliche Selbständigkeit gibt es, hat aber fast dieselben Auflagen wie volle Selbständigkeit, vergiss das nicht.
LG
Wenn du Wohnraum in gewerblichen Raum (ist auch bei Praxis dann immer gewerblicher Raum) umwandelst, mußt du das immer beantragen. Es spielt nicht die geringste Rolle, wenn es dein Eigentum ist.
Zu allen anderen Dingen haben sich die anderen Forumsteilnehmer schon geäußert. Es gibt sehr viel zu bedenken und zu beachten.
Und ob dein AG sehr erbaut ist, wenn du nur 5 km von der Praxis (habe ich das so richtig verstanden?) privat behandelst, wage ich sehr zu bezweifeln. Wie kommst du denn auf die mehr als putzige Idee, dass du mit zahlenden Kunden keine Konkurrenz für deinen AG bist?
Also durchdenke alles nochmal sehr gründlich, berechne ob es sich in dieser Form überhaupt lohnt (bedenke dabei
alle !!! Zahlungen, die du leisten mußt, sprich mit deinem AG und entscheide dann.
Gruß Britt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Britt schrieb:
"Die Räume brauche ich nicht ummelden, da es kein Gewerbe ist", diese Aussage zeigt schon deine komplette Unwissenheit. Das ist nicht böse gemeint, aber du gehst viel zu blauäugig an die ganze Sache.
Wenn du Wohnraum in gewerblichen Raum (ist auch bei Praxis dann immer gewerblicher Raum) umwandelst, mußt du das immer beantragen. Es spielt nicht die geringste Rolle, wenn es dein Eigentum ist.
Zu allen anderen Dingen haben sich die anderen Forumsteilnehmer schon geäußert. Es gibt sehr viel zu bedenken und zu beachten.
Und ob dein AG sehr erbaut ist, wenn du nur 5 km von der Praxis (habe ich das so richtig verstanden?) privat behandelst, wage ich sehr zu bezweifeln. Wie kommst du denn auf die mehr als putzige Idee, dass du mit zahlenden Kunden keine Konkurrenz für deinen AG bist?
Also durchdenke alles nochmal sehr gründlich, berechne ob es sich in dieser Form überhaupt lohnt (bedenke dabei
alle !!! Zahlungen, die du leisten mußt, sprich mit deinem AG und entscheide dann.
Gruß Britt
PT-Angie
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Angie schrieb:
So wie Toblerone schreibt bzgl. der "privat zahlenden Patienten" und der Konkurenz zu ihrer jetzigen Praxis vermute ich, dass sie privat ohne Rezepte behandeln möchte.......?!
PT-Angie
So wie Toblerone schreibt bzgl. der "privat zahlenden Patienten" und der Konkurenz zu ihrer jetzigen Praxis vermute ich, dass sie privat ohne Rezepte behandeln möchte.......?!
PT-Angie
Das geht nur als HP oder sHP.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
PT-Angie schrieb am 6.7.17 18:34:
So wie Toblerone schreibt bzgl. der "privat zahlenden Patienten" und der Konkurenz zu ihrer jetzigen Praxis vermute ich, dass sie privat ohne Rezepte behandeln möchte.......?!
PT-Angie
Das geht nur als HP oder sHP.
Die Räume wurden bereits Gewerblich genutzt, deshalb denke ich nicht, dass ich das ummelden muss aber ich frag beim Bauamt diesbezüglich nach.
Dass ich einen HP brauche wusste ich nicht. Habe 2 Kollegen im entfernteren Umkreis die ohne HP privat Zuhause behandeln. Deshalb finde ich es komisch. Wo informiere ich mich da am Besten?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
toblerone62 schrieb:
Dass ich eine Steuernummer brauche weiß ich. Die bekomme ich ja vom Finanzamt nach Anmeldung.
Die Räume wurden bereits Gewerblich genutzt, deshalb denke ich nicht, dass ich das ummelden muss aber ich frag beim Bauamt diesbezüglich nach.
Dass ich einen HP brauche wusste ich nicht. Habe 2 Kollegen im entfernteren Umkreis die ohne HP privat Zuhause behandeln. Deshalb finde ich es komisch. Wo informiere ich mich da am Besten?
Wenn die Räume schon gewerblich genutzt wurden, interessiert das nur bei einem gleichartigen Gewerbe vom Lärm und Publikumsaufkommen und ähnlichen Belastungen.
Finanzamt ist nur nötig, wenn ohne VO behandelt werden soll, also HP oder sekt. HP oder nicht medizinische Wohlfühlaktionen, ohne Praxisschild als Pflicht.
Bei Behandlg. mit P-VO's wollen eine P-Vers. inzwischen nur Rechnungen von regulären Praxen anerkennen.
Wenn andere Kolleginnen etwas so machen, heißt das nicht, dass es korrekt ist. Es ist wie beim zu schnellen Fahren: Wer erwischt wird, ist dran! Und Neider gibt es immer, besonders wenn man / frau den AG verärgert.
Auskunft gibt das Gesundheitsamt.
mfg hgb :unamused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Einfach z. B. das schon empfohlene Buch lesen. Die Blauäugigkeit bei dieser "Planung" ist schon erstaunlich!
Wenn die Räume schon gewerblich genutzt wurden, interessiert das nur bei einem gleichartigen Gewerbe vom Lärm und Publikumsaufkommen und ähnlichen Belastungen.
Finanzamt ist nur nötig, wenn ohne VO behandelt werden soll, also HP oder sekt. HP oder nicht medizinische Wohlfühlaktionen, ohne Praxisschild als Pflicht.
Bei Behandlg. mit P-VO's wollen eine P-Vers. inzwischen nur Rechnungen von regulären Praxen anerkennen.
Wenn andere Kolleginnen etwas so machen, heißt das nicht, dass es korrekt ist. Es ist wie beim zu schnellen Fahren: Wer erwischt wird, ist dran! Und Neider gibt es immer, besonders wenn man / frau den AG verärgert.
Auskunft gibt das Gesundheitsamt.
mfg hgb :unamused:
Die machen das halt schwarz.
Was glaubst wie viele Leute mich in einem Monat fragen ob ich auch privat massiere?
Meine Antwort ist kategorisch nein.
Würde ich nie wollen (Trennung Arbeit und Zuhause, Terminbindung, zu private Kundenbindung, abgesehen vom bürokratischen Aufwand, den wir dir beschrieben haben).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
limone schrieb:
"Habe 2 Kollegen im entfernteren Umkreis die ohne HP privat Zuhause behandeln."
Die machen das halt schwarz.
Was glaubst wie viele Leute mich in einem Monat fragen ob ich auch privat massiere?
Meine Antwort ist kategorisch nein.
Würde ich nie wollen (Trennung Arbeit und Zuhause, Terminbindung, zu private Kundenbindung, abgesehen vom bürokratischen Aufwand, den wir dir beschrieben haben).
Hier im Forum wird immer wieder behauptet, dass einige PKV so agieren. Bisher hat keiner die Namen dieser Privaten Versicherungen nennen können. Eine Erstattung nur von GKV-zugelassenen Arzt- und Physiopraxen müsste ausdrücklich im Versicherungsvertrag erwähnt sein!
Der Vertrag von PP, die mit Basistarif versichert sind, umfasst immer nur die Erstattung von Ärzte- oder Physio-Rechnungen mit Kassenzulassung und diese dann auch nur zum Kassentarif. Man sollte aber bitte diese Sonderform der Basisversicherung nicht mit den normalen Privatversicherungen in einen Topf werfen!
Ich habe seit 25 Jahren keine GKV-Zulassung. In 25 Jahren bekamen alle Privat versicherten Patienten meine Rechnungen erstattet.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum solche Fragen wie von Toblerone62 mit „Blauäugigkeit, Unwissenheit“ beschimpft werden. Täusche ich mich, oder ist dieses Forum auch dazu da, dass Fragen beantwortet werden? Keiner von uns „alten Hasen“ hat allwissend angefangen, auch wir brauchten anfangs Infos „wie wird eine Rechnung geschrieben, welche Versicherungen braucht man, wie ist das mit Finanzamt, etc“.
Wie etliche Vorredner schon schrieben: Zuerst solltest Du mit Deinem AG klären, ob dieser mit Deiner Nebenbeschäftigung einverstanden ist. (In Anbetracht der Tatsache, dass hier im Forum immer wieder geschrieben wird, dass die Pläne rappelvoll sind und man als AG kein Personal mehr bekommt, wäre es nicht ganz unwahrscheinlich, dass der AG kein Problem mit einer Nebentätigkeit hat).
Falls der AG nicht einverstanden sein sollte, droht von Seiten des AG richtig Ärger. Vor allem wenn die Nachfragen „ob Du auch Privat zuhause behandelst“ von den Patienten aus der Praxis Deines AG kommen.
Die Steuernummer muss immer mit auf die Rechnung.
Behandlungen auf Rezept sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Versteuern musst Du den gesamten Gewinn, den Du aus dieser Nebentätigkeit erzielst (Gewinn = Einnahmen abzüglich Kosten).
In meiner Stadt (Großstadt NRW) ist für gewerblich genutzte Räume in einem Zweifamilienhaus keine Nutzungsänderung erforderlich, auch kein Nachweis für Parkplätze. Bitte beim zuständigen Bauamt erkundigen.
Falls Du noch Fragen hast, gerne per PN. Vielleicht können wir ja auch mal telefonieren…
Ich habe vor 25 Jahren genau so angefangen: nebenbei zuhause Privatzahler behandelt (mit Erlaubnis meines damaligen AG), daraus ist eine florierende Privatpraxis mit drei Mintarbeitern geworden.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
hgb schrieb: Bei Behandlg. mit P-VO's wollen eine P-Vers. inzwischen nur Rechnungen von regulären Praxen anerkennen. Welche „eine P-Vers.“ soll das sein?
Hier im Forum wird immer wieder behauptet, dass einige PKV so agieren. Bisher hat keiner die Namen dieser Privaten Versicherungen nennen können. Eine Erstattung nur von GKV-zugelassenen Arzt- und Physiopraxen müsste ausdrücklich im Versicherungsvertrag erwähnt sein!
Der Vertrag von PP, die mit Basistarif versichert sind, umfasst immer nur die Erstattung von Ärzte- oder Physio-Rechnungen mit Kassenzulassung und diese dann auch nur zum Kassentarif. Man sollte aber bitte diese Sonderform der Basisversicherung nicht mit den normalen Privatversicherungen in einen Topf werfen!
Ich habe seit 25 Jahren keine GKV-Zulassung. In 25 Jahren bekamen alle Privat versicherten Patienten meine Rechnungen erstattet.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum solche Fragen wie von Toblerone62 mit „Blauäugigkeit, Unwissenheit“ beschimpft werden. Täusche ich mich, oder ist dieses Forum auch dazu da, dass Fragen beantwortet werden? Keiner von uns „alten Hasen“ hat allwissend angefangen, auch wir brauchten anfangs Infos „wie wird eine Rechnung geschrieben, welche Versicherungen braucht man, wie ist das mit Finanzamt, etc“.
Wie etliche Vorredner schon schrieben: Zuerst solltest Du mit Deinem AG klären, ob dieser mit Deiner Nebenbeschäftigung einverstanden ist. (In Anbetracht der Tatsache, dass hier im Forum immer wieder geschrieben wird, dass die Pläne rappelvoll sind und man als AG kein Personal mehr bekommt, wäre es nicht ganz unwahrscheinlich, dass der AG kein Problem mit einer Nebentätigkeit hat).
Falls der AG nicht einverstanden sein sollte, droht von Seiten des AG richtig Ärger. Vor allem wenn die Nachfragen „ob Du auch Privat zuhause behandelst“ von den Patienten aus der Praxis Deines AG kommen.
Die Steuernummer muss immer mit auf die Rechnung.
Behandlungen auf Rezept sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Versteuern musst Du den gesamten Gewinn, den Du aus dieser Nebentätigkeit erzielst (Gewinn = Einnahmen abzüglich Kosten).
In meiner Stadt (Großstadt NRW) ist für gewerblich genutzte Räume in einem Zweifamilienhaus keine Nutzungsänderung erforderlich, auch kein Nachweis für Parkplätze. Bitte beim zuständigen Bauamt erkundigen.
Falls Du noch Fragen hast, gerne per PN. Vielleicht können wir ja auch mal telefonieren…
Ich habe vor 25 Jahren genau so angefangen: nebenbei zuhause Privatzahler behandelt (mit Erlaubnis meines damaligen AG), daraus ist eine florierende Privatpraxis mit drei Mintarbeitern geworden.
Gruß von Monique
danke für Deine Stellungnahme und Bestätigung, dass einzelne P-Vers. vertragsgemäß Leistungen in nicht GKV zugelassenen Praxen ausschließen. In meiner ambulanten Tätigkeit als angestellter und niedergelassner Arzt habe ich immer wieder erlebt, daß Pat. ihre P-Verträge nicht kennen. Mein Hinweis galt also möglichen Schwierigkeiten.
Als ich knapp 40 J. alt war, habe ich auch eine Nebenerwerbspraxis in meinem Hause eingerichtet und betreibe sie noch heute, es war eine weise Entscheidung in ganz persönlicher Weise. Bei der Planung damals habe ich mir bei den für mich zuständigen Einrichtungen - KV - Rat geholt, also incl. GKV - Leistungen, mit der Kammer Rücksprache genommen, das Bauamt im Hause gehabt - Trennung Wohnung von Praxis - und dann meinen Antrag gestellt.
Wenn ich meine Ausführungen richtig lese, habe ich stets Antworten und Hinweise gegeben. Dass Fragen und Einwände hier etwas ungeordnet erscheinen, ist nicht allein mir aufgefallen. Unwissenheit habe ich in beiden vorausgegangenen postings nicht behauptet, Blauäugigkeit ist eine freundliche Wertung und keine Beschimpfung.
Da hier nicht angegeben ist, ob Miete, Eigentum, Mehrfamilienhaus, reines Wohngebiet, Wohngebiet, Mischgebiet oder gar Gewerbegebiet sind alle Ratschlägfe in diese Richtung von einer Klärung zuvor abhängig, m. E. der erste Schritt.
Unverändert halte ich es für sinnvoll, sich das Buch "Die eigene Praxis" anzuschaffen, manche Fragen lassen sich dann auch klarer stellen, auch bin ich nicht der einzige hier, der auf das Goethezitat im Anhang führt: Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen.
Antworten werden auch nicht besser, in dem sie schon gegeben Antworten wiederholen oder nicht gestellte Fragen beantworten, aber das ist so in einem Forum.
Auch negative Bewertungen, gern anonym nach dem ersten positieven Stern gehören dazu, das mag alles sein.
Nur richtig zitieren sollten wir hier und den persönlichen Respekt wahren.
mfg + ein schönes WE hgb :sunglasses:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Hallo Monique,
danke für Deine Stellungnahme und Bestätigung, dass einzelne P-Vers. vertragsgemäß Leistungen in nicht GKV zugelassenen Praxen ausschließen. In meiner ambulanten Tätigkeit als angestellter und niedergelassner Arzt habe ich immer wieder erlebt, daß Pat. ihre P-Verträge nicht kennen. Mein Hinweis galt also möglichen Schwierigkeiten.
Als ich knapp 40 J. alt war, habe ich auch eine Nebenerwerbspraxis in meinem Hause eingerichtet und betreibe sie noch heute, es war eine weise Entscheidung in ganz persönlicher Weise. Bei der Planung damals habe ich mir bei den für mich zuständigen Einrichtungen - KV - Rat geholt, also incl. GKV - Leistungen, mit der Kammer Rücksprache genommen, das Bauamt im Hause gehabt - Trennung Wohnung von Praxis - und dann meinen Antrag gestellt.
Wenn ich meine Ausführungen richtig lese, habe ich stets Antworten und Hinweise gegeben. Dass Fragen und Einwände hier etwas ungeordnet erscheinen, ist nicht allein mir aufgefallen. Unwissenheit habe ich in beiden vorausgegangenen postings nicht behauptet, Blauäugigkeit ist eine freundliche Wertung und keine Beschimpfung.
Da hier nicht angegeben ist, ob Miete, Eigentum, Mehrfamilienhaus, reines Wohngebiet, Wohngebiet, Mischgebiet oder gar Gewerbegebiet sind alle Ratschlägfe in diese Richtung von einer Klärung zuvor abhängig, m. E. der erste Schritt.
Unverändert halte ich es für sinnvoll, sich das Buch "Die eigene Praxis" anzuschaffen, manche Fragen lassen sich dann auch klarer stellen, auch bin ich nicht der einzige hier, der auf das Goethezitat im Anhang führt: Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen.
Antworten werden auch nicht besser, in dem sie schon gegeben Antworten wiederholen oder nicht gestellte Fragen beantworten, aber das ist so in einem Forum.
Auch negative Bewertungen, gern anonym nach dem ersten positieven Stern gehören dazu, das mag alles sein.
Nur richtig zitieren sollten wir hier und den persönlichen Respekt wahren.
mfg + ein schönes WE hgb :sunglasses:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
Vielleicht sollte man es noch einmal schreiben: Behandlung eines Beschwerde- und Krankheitsbildes ist ohne ärztliche Verordnung verboten. Ausnahmen: Behandlungen zur allgemeinen Fitness oder zur Prävention. Physios mit sektoralen- oder Vollheilpraktikerausbildug mit Prüfung. Auch Masseure und Masseure u. med. Bademeister dürfen ohne ärzt. Verodnung im Rahmen ihrer Ausbildungsinhalte behandeln.
@ Monique
Du hast auf der einen Seite Recht, dass es für die Behandlung von PP in ausschließlich GKV zugelassenen Praxen keine Grundlage gibt. Eine angemldete Privatpraxis wird immer anerkannt.
Wo die Privaten allerdings nachfragen (kenne ich mehrere Fälle) und auch nicht erstatten, wenn der behandelnde Therapeut in irgendeinem nicht zugelassenen Raum behandeln. Dies kommt häufiger vor, als man denkt, dass Therapeuten meinen, sie stellen eine Bank in irgendeinem Kellerraum auf, melden sich nirgends an und behandeln drauflos. Nachdem vor Jahren einige solche Fälle aufgeflogen sind, fragen die Privaten öfter danach und das finde ich auch völlig richtig so.
Gruß Britt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Britt schrieb:
Du hast es nochmal auf den Punkt gebracht!
@ Monique
Du hast auf der einen Seite Recht, dass es für die Behandlung von PP in ausschließlich GKV zugelassenen Praxen keine Grundlage gibt. Eine angemldete Privatpraxis wird immer anerkannt.
Wo die Privaten allerdings nachfragen (kenne ich mehrere Fälle) und auch nicht erstatten, wenn der behandelnde Therapeut in irgendeinem nicht zugelassenen Raum behandeln. Dies kommt häufiger vor, als man denkt, dass Therapeuten meinen, sie stellen eine Bank in irgendeinem Kellerraum auf, melden sich nirgends an und behandeln drauflos. Nachdem vor Jahren einige solche Fälle aufgeflogen sind, fragen die Privaten öfter danach und das finde ich auch völlig richtig so.
Gruß Britt
Lieber hgb,
ich habe mitnichten bestätigt, dass einzelne P-Vers. vertragsgemäß Leistungen in nicht GKV zugelassenen Praxen ausschließen! Im Gegenteil!!!
Seitdem der Gesetzgeber wollte, dass jeder in der BRD krankenversichert ist, muss jede PKV den Basistarif anbieten. Dieser Basistarif hat rein gar nichts mit einer normalen Privaten Krankenversicherung zu tun! Und die Leistungen aus dem Basistarif erst recht nichts mit den Leistungen einer normalen PKV!
Wo die Privaten allerdings nachfragen (kenne ich mehrere Fälle) und auch nicht erstatten, wenn der behandelnde Therapeut in irgendeinem nicht zugelassenen Raum behandeln. Dies kommt häufiger vor, als man denkt, dass Therapeuten meinen, sie stellen eine Bank in irgendeinem Kellerraum auf, melden sich nirgends an und behandeln drauflos. Nachdem vor Jahren einige solche Fälle aufgeflogen sind, fragen die Privaten öfter danach und das finde ich auch völlig richtig so. Gruß Britt
Also ich habe meine Privatpraxis nirgendwo angemeldet. Nur meine Tätigkeit als selbständige Physio wurde von mir beim Gesundheitsamt, Finanzamt, bei BG und bei meiner Berufshaftpflichtversicherung gemeldet. Diese Meldungen beziehen sich aber auf meine Person und nur bei Gesundheitsamt und BG auch auf die Adresse meiner Tätigkeit. Ob sich hinter dieser Adresse ein Kellerraum oder eine schön eingerichtete Praxis verbirgt ging aus meinen Meldungen nie hervor.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
hgb schrieb am 7.7.17 11:36: Hallo Monique, danke für Deine Stellungnahme und Bestätigung, dass einzelne P-Vers. vertragsgemäß Leistungen in nicht GKV zugelassenen Praxen ausschließen
Britt schrieb am 7.7.17 12:23: @ Monique, Du hast auf der einen Seite Recht, dass es für die Behandlung von PP in ausschließlich GKV zugelassenen Praxen keine Grundlage gibt. Eine angemldete Privatpraxis wird immer anerkannt.
Lieber hgb,
ich habe mitnichten bestätigt, dass einzelne P-Vers. vertragsgemäß Leistungen in nicht GKV zugelassenen Praxen ausschließen! Im Gegenteil!!!
Seitdem der Gesetzgeber wollte, dass jeder in der BRD krankenversichert ist, muss jede PKV den Basistarif anbieten. Dieser Basistarif hat rein gar nichts mit einer normalen Privaten Krankenversicherung zu tun! Und die Leistungen aus dem Basistarif erst recht nichts mit den Leistungen einer normalen PKV!
Wo die Privaten allerdings nachfragen (kenne ich mehrere Fälle) und auch nicht erstatten, wenn der behandelnde Therapeut in irgendeinem nicht zugelassenen Raum behandeln. Dies kommt häufiger vor, als man denkt, dass Therapeuten meinen, sie stellen eine Bank in irgendeinem Kellerraum auf, melden sich nirgends an und behandeln drauflos. Nachdem vor Jahren einige solche Fälle aufgeflogen sind, fragen die Privaten öfter danach und das finde ich auch völlig richtig so. Gruß Britt
Also ich habe meine Privatpraxis nirgendwo angemeldet. Nur meine Tätigkeit als selbständige Physio wurde von mir beim Gesundheitsamt, Finanzamt, bei BG und bei meiner Berufshaftpflichtversicherung gemeldet. Diese Meldungen beziehen sich aber auf meine Person und nur bei Gesundheitsamt und BG auch auf die Adresse meiner Tätigkeit. Ob sich hinter dieser Adresse ein Kellerraum oder eine schön eingerichtete Praxis verbirgt ging aus meinen Meldungen nie hervor.
Gruß von Monique
Oder es war vorher schon eine Praxis, aber auch dann ist das dem Bauamt bekannt.
Und genau das meinte ich. Es gibt aber eine Reihe von Kollegen, die glauben, sie haben irgendwo einen Raum frei und können ohne jegliche Anmeldungen drauflosbehandeln, das ist unzulässig.
Und Meldung beim Bauamt, Gesundheitsamt und BG mit deiner Anschrift sind ja Meldungen für deine Praxis oder nicht?
Gruß Britt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Britt schrieb:
Hallo Monique, du arbeitest ja aber in (denke ich doch sehr) gewerblich zugelassenen Räumen. Ohne Genehmigung durch das Bauamt zur Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum geht nix. Auch wenn es Eigentum ist.
Oder es war vorher schon eine Praxis, aber auch dann ist das dem Bauamt bekannt.
Und genau das meinte ich. Es gibt aber eine Reihe von Kollegen, die glauben, sie haben irgendwo einen Raum frei und können ohne jegliche Anmeldungen drauflosbehandeln, das ist unzulässig.
Und Meldung beim Bauamt, Gesundheitsamt und BG mit deiner Anschrift sind ja Meldungen für deine Praxis oder nicht?
Gruß Britt
Hallo britt,
Ohne Genehmigung des Bauamtes geht alles: Du wirst es nicht glauben (ich tats auch nicht), mein Vermieter hatte mir vor 17 Jahren die Räume (Erstbezug in einem Haus mit 10 Wohnungen und 2 anderen gewerblichen Einheiten) mit gewerblichem Mietvertrag zur Nutzung als Physiopraxis mit gewerblicher Mietzahlung vermietet. Letztes Jahr musste ich im Zuge des Verkaufs der Räume feststellen, dass für diese Räume bei der Stadt nie eine Nutzung für Gewerbe angemeldet worden war = ich habe 17 Jahre "illegal" in meiner Praxis gearbeitet.
Weder irgendeine PKV, noch die BG, das Gesundheitsamt oder die Berufshaftpflichversicherung hat mich je nach einer Erlaubnis für eine gewerbliche Nutzung gefragt.
Ich habe die Praxis vor 2 Monaten gekauft und im Vorfeld über ein halbes Jahr mit der Stadt verhandelt. Kosten für die Nutzungsänderung inkl. Parkplatzablöse 14.500 Euro.
Für tom: Das sind so Kleinigkeiten, mit denen sich ein PI rumzuschlagen hat…
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Britt schrieb: Hallo Monique, du arbeitest ja aber in (denke ich doch sehr) gewerblich zugelassenen Räumen. Ohne Genehmigung durch das Bauamt zur Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum geht nix.
Britt schrieb: Und Meldung beim Bauamt, Gesundheitsamt und BG mit deiner Anschrift sind ja Meldungen für deine Praxis oder nicht? Ja, es sind Meldungen. Aber niemals hat mich eine PKV nach diesen Meldungen gefragt. Auch meinen befreundeten Kollegen mit eigener Praxis ist es noch nie passiert, dass eine PKV nach irgendwelchen Meldungen gefragt hat, bzw. die Erstattung der Rechnungen von irgendwelchen Meldungen abhängig gemacht hätte.
Hallo britt,
Ohne Genehmigung des Bauamtes geht alles: Du wirst es nicht glauben (ich tats auch nicht), mein Vermieter hatte mir vor 17 Jahren die Räume (Erstbezug in einem Haus mit 10 Wohnungen und 2 anderen gewerblichen Einheiten) mit gewerblichem Mietvertrag zur Nutzung als Physiopraxis mit gewerblicher Mietzahlung vermietet. Letztes Jahr musste ich im Zuge des Verkaufs der Räume feststellen, dass für diese Räume bei der Stadt nie eine Nutzung für Gewerbe angemeldet worden war = ich habe 17 Jahre "illegal" in meiner Praxis gearbeitet.
Weder irgendeine PKV, noch die BG, das Gesundheitsamt oder die Berufshaftpflichversicherung hat mich je nach einer Erlaubnis für eine gewerbliche Nutzung gefragt.
Ich habe die Praxis vor 2 Monaten gekauft und im Vorfeld über ein halbes Jahr mit der Stadt verhandelt. Kosten für die Nutzungsänderung inkl. Parkplatzablöse 14.500 Euro.
Für tom: Das sind so Kleinigkeiten, mit denen sich ein PI rumzuschlagen hat…
Gruß von Monique
Danke für all Eure Einwände, Hinweise und Antworten.
Ich denke nicht, dass ein Forum wie dieses gedacht ist, jemanden nierderzumachen oder zu Beleidigen.
Da ich nierends geeignete Informationen über mein Vorhanben gefunden habe, dachte ich, ich frage Euch. Das ohne jeglichen Hintergedanken.
Ich wollte einfach Unterstützung bei Euch finden und mich informieren an was ich alles denken muss.
Eine "Blauäugigkeit" mir anhängen zu lassen finde ich nicht in Ordnung!
Das was ich vorhabe ist einfach kein Alltägliches Unternehmen und deshalb kann mir auch keiner so wirkliche Hinweise geben. Selbst meine Steuerberaterin und das Finanzamt sagen immer wieder ganz unterschiedliche Dinge.
Danke an Monique, die als einzige mein Vorhaben ernst genommen hat und mir Mut gemacht hat!
Was die ganzen Dinge betrifft, werde ich mich darum kümmern und beherzigen und auch schauen, ob das in BW nötig ist oder nicht.
Mit einer Nutzungsummeldung gibt es mit Sicherheit keine Probleme, da 1. Das Gebäude schon Gewerblich genutzt wurde, 2. Es definitiv kein reines Wohngebiet ist sondern noch mind. 3 weitere Geschäfte in der Straße sind (sehr kleine Straße) und 3. Das Haus nicht andersweitig benutzt wird.
Ich hoffe, dass das Thema jetzt geklärt ist und sich niemand mehr aufregt!
Vielen Dank nochmal an alle die sinnvolle Hinweise gelifert haben!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
toblerone62 schrieb:
Hallo,
Danke für all Eure Einwände, Hinweise und Antworten.
Ich denke nicht, dass ein Forum wie dieses gedacht ist, jemanden nierderzumachen oder zu Beleidigen.
Da ich nierends geeignete Informationen über mein Vorhanben gefunden habe, dachte ich, ich frage Euch. Das ohne jeglichen Hintergedanken.
Ich wollte einfach Unterstützung bei Euch finden und mich informieren an was ich alles denken muss.
Eine "Blauäugigkeit" mir anhängen zu lassen finde ich nicht in Ordnung!
Das was ich vorhabe ist einfach kein Alltägliches Unternehmen und deshalb kann mir auch keiner so wirkliche Hinweise geben. Selbst meine Steuerberaterin und das Finanzamt sagen immer wieder ganz unterschiedliche Dinge.
Danke an Monique, die als einzige mein Vorhaben ernst genommen hat und mir Mut gemacht hat!
Was die ganzen Dinge betrifft, werde ich mich darum kümmern und beherzigen und auch schauen, ob das in BW nötig ist oder nicht.
Mit einer Nutzungsummeldung gibt es mit Sicherheit keine Probleme, da 1. Das Gebäude schon Gewerblich genutzt wurde, 2. Es definitiv kein reines Wohngebiet ist sondern noch mind. 3 weitere Geschäfte in der Straße sind (sehr kleine Straße) und 3. Das Haus nicht andersweitig benutzt wird.
Ich hoffe, dass das Thema jetzt geklärt ist und sich niemand mehr aufregt!
Vielen Dank nochmal an alle die sinnvolle Hinweise gelifert haben!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Frank Wilms schrieb:
Seit wann benötigt man zur Privat-Behandlung einen HP? Wenn ich auf ärztliche Privat-VO behandle und als examinierter Physiotherapeut keine Kassenzulassung habe, ist alles im grünen Bereich. Ich will ja selbst keine Diagnosen stellen! Was noch wegfällt, ist die Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten durch die Kassen. Wenn ich als PT eine Privat-Praxis führe und keine GKV-Pat. behandle, kann das einträglicher und einfacher sein, als diese Schufterei für die Kassen. Es müssen nur ausreichen PP da sein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Ganz genau so sehe ich es auch!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Dieter Förster schrieb:
Mit dem sekt. HP kannst Du die Privatrezepte auch zusätzlich selbst ausstellen....
Mit dem sekt. HP kannst Du die Privatrezepte auch zusätzlich selbst ausstellen....
Wozu?
Es wird behandelt und am Ende die Rechnung erstellt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Dieter Förster schrieb am 6.8.17 17:23:
Mit dem sekt. HP kannst Du die Privatrezepte auch zusätzlich selbst ausstellen....
Wozu?
Es wird behandelt und am Ende die Rechnung erstellt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
Da gibt es mehrere Gesichtspunkte, aufgeführt ist alles in dem Buch, das über die Startseite dieses Forums für wenig Geld erstanden werden kann. "Die eigene Praxis"
Liegt Dein Haus mit dem Raum in einem reinen Wohngebiet? Dann ist es wohl nicht möglich.
Ist der Raum ausreichend von Privaträumen getrennt? - Gewerbeaufsicht! Pat.-WC?? Getrennter Eingang? Praxisschild?
Werden bei Prüfung der Unterlagen auch Parkplätze verlangt? Ist der Vermieter einvestanden? Bei Eigentum steuerliche Beratung zur Gestaltung dringend empfohlen.
Versicherung: Haftpflicht und Betriebshaftpflicht
Gesundheitsamt
Ist der AG einverstanden oder greift eine Konkurrenzschutzklausel??
Es ist manchmal einfacher, mit einer mobilen Bank die Klienten zur Wellnesmassage oder Bewegungstraining aufzusuchen - hier steht ganz bewußt nicht Patienten oder Therapie!
mfg hgb :wink:
--> Ob es ein reines Wohngebiet ist, oder nicht, steht im Bebauungsplan. Es wird auch Unterschieden zwischen Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B. Bäcker) und anderen.
Es ist doch alles so einfach.
Im übrigen fragen die PKVen o.ä. selbstverständlich NICHT! nach einer Nutzungsänderung o.ä.
Das geht die gar nix an.
Gefällt mir
Behandlungen ohne Verordnung sind Umsatzsteuerpflichtig.......
Wieder was dazu gelernt!
Lieben Gruß
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Dieter Förster schrieb:
Hallo RoFu.
Behandlungen ohne Verordnung sind Umsatzsteuerpflichtig.......
Wieder was dazu gelernt!
Lieben Gruß
Hallo RoFu.
Behandlungen ohne Verordnung sind Umsatzsteuerpflichtig.......
Wieder was dazu gelernt!
Lieben Gruß
Heilbehandlungen durch sHP sind auch ohne RZ umsatzsteuerfrei.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Dieter Förster schrieb am 7.8.17 11:03:
Hallo RoFu.
Behandlungen ohne Verordnung sind Umsatzsteuerpflichtig.......
Wieder was dazu gelernt!
Lieben Gruß
Heilbehandlungen durch sHP sind auch ohne RZ umsatzsteuerfrei.
Wer des lesens mächtig ist, hat manchmal Vorteile....... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Dieter Förster schrieb:
Die frage kam von einer Physio ohne sHP.
Wer des lesens mächtig ist, hat manchmal Vorteile....... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Die frage kam von einer Physio ohne sHP.
Wer des lesens mächtig ist, hat manchmal Vorteile....... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Richtig
Und warum erwähnst DU dann den sekt HP?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Dieter Förster schrieb am 7.8.17 11:16:
Die frage kam von einer Physio ohne sHP.
Wer des lesens mächtig ist, hat manchmal Vorteile....... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Richtig
Und warum erwähnst DU dann den sekt HP?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Bernie schrieb:
"Es definitiv kein reines Wohngebiet ist sondern noch mind. 3 weitere Geschäfte in der Straße sind "
--> Ob es ein reines Wohngebiet ist, oder nicht, steht im Bebauungsplan. Es wird auch Unterschieden zwischen Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B. Bäcker) und anderen.
Es ist doch alles so einfach.
Im übrigen fragen die PKVen o.ä. selbstverständlich NICHT! nach einer Nutzungsänderung o.ä.
Das geht die gar nix an.
Mein Profilbild bearbeiten