Wir sind ein 13 köpfiges Team mit
verschieden Schwerpunkten,
Orthopädisch, chirurgisch und
neurologisch. Wir arbeiten auf 400
modernen qm mit 8
Behandlungsräumen und 100 qm
Kursraum für KGG und
Präventionskurse. Wir bieten Dir
flache Hierarchien, faires Gehalt,
Kindergartenzuschlag, Altersvorsoge
und eine betriebliche
Krankenversicherung. Unsere
Patienten kommen im 25 min Takt und
unsere 2 Anmeldekräfte
unterstützen uns in allen
Belangen, Doku machen wir
selbstständig über unsere
Table...
verschieden Schwerpunkten,
Orthopädisch, chirurgisch und
neurologisch. Wir arbeiten auf 400
modernen qm mit 8
Behandlungsräumen und 100 qm
Kursraum für KGG und
Präventionskurse. Wir bieten Dir
flache Hierarchien, faires Gehalt,
Kindergartenzuschlag, Altersvorsoge
und eine betriebliche
Krankenversicherung. Unsere
Patienten kommen im 25 min Takt und
unsere 2 Anmeldekräfte
unterstützen uns in allen
Belangen, Doku machen wir
selbstständig über unsere
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Wir haben einen Hausbesuchpatienten, dessen Wohnort 12,5 km (einfacher Weg) von der Praxis entfernt ist. Wir fahren den Hausbesuch täglich. Wir haben diesen Hausbesuch vorübergehend angenommen, da die Praxis bei ihnen gegenüber aus Kapazitätsgrenzen nicht täglich den Hausbesuch "gehen" konnte. Nun habe ich der Familie gesagt, das wir den Hausbesuch nicht mit der Kilometerpauschale vergütet bekommen sondern nur mit einer HBP und ich aus diesem Grund das Folgerezept ablehne. Sie sagte sie bezahlt mir das Kilometergeld für die 25 km privat, wenn wir nur weiter kommen.
Nach Anruf beim IFK bekam ich die Auskunft, dass ich das Kilometergeld nicht berechnen darf. Dies ist Vertragswidrig.
Wir bekommen für die einfache Kg +HBP 22,48 €. Meine Mitarbeiterin ist insgesamt 1 Stunde unterwegs und bekommt von mir 0,30 € pro gefahrenen Kilometer vergütet (7,50 €). Also 14,98 für eine Stunde Arbeit.
Wenn die Patientin unbedingt will das wir den Hausbesuch fahren, warum darf sie mir das nicht bezahlen. Die 7,50 gebe ich ja so zu sagen an meine Mitarbeiterin weiter.
Wer hat Erfahrung mit der generellen Berechnung von Leistungen die explizit vom Patienten gewünscht sind.
Mimu :tired_face:
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mimu schrieb:
Hallo
Wir haben einen Hausbesuchpatienten, dessen Wohnort 12,5 km (einfacher Weg) von der Praxis entfernt ist. Wir fahren den Hausbesuch täglich. Wir haben diesen Hausbesuch vorübergehend angenommen, da die Praxis bei ihnen gegenüber aus Kapazitätsgrenzen nicht täglich den Hausbesuch "gehen" konnte. Nun habe ich der Familie gesagt, das wir den Hausbesuch nicht mit der Kilometerpauschale vergütet bekommen sondern nur mit einer HBP und ich aus diesem Grund das Folgerezept ablehne. Sie sagte sie bezahlt mir das Kilometergeld für die 25 km privat, wenn wir nur weiter kommen.
Nach Anruf beim IFK bekam ich die Auskunft, dass ich das Kilometergeld nicht berechnen darf. Dies ist Vertragswidrig.
Wir bekommen für die einfache Kg +HBP 22,48 €. Meine Mitarbeiterin ist insgesamt 1 Stunde unterwegs und bekommt von mir 0,30 € pro gefahrenen Kilometer vergütet (7,50 €). Also 14,98 für eine Stunde Arbeit.
Wenn die Patientin unbedingt will das wir den Hausbesuch fahren, warum darf sie mir das nicht bezahlen. Die 7,50 gebe ich ja so zu sagen an meine Mitarbeiterin weiter.
Wer hat Erfahrung mit der generellen Berechnung von Leistungen die explizit vom Patienten gewünscht sind.
Mimu :tired_face:
Das die, ich nenn's mal Wegepauschale, ein durchlaufender Posten ist und 1:1 an die durchführende Therapeutin weitergereicht werden soll ändert nichts an der Tatsache, das ein GKV-Patient Kassenversorgung zum festgelegten Eigenbeteiligungstarif bekommt.
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Und warum darf ein Arzt eine Narkose für eine Darmspiegelung dem Patienten privat berechnen?
Mimu
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mimu schrieb:
Hallo!
Und warum darf ein Arzt eine Narkose für eine Darmspiegelung dem Patienten privat berechnen?
Mimu
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Fuzziguzzi schrieb:
Andere Verträge, bessere Lobbyarbeit usw.
Weil ein Arzt ein Arzt ist und Ärzterecht ist uraltes Standesrecht.
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Eberhard schrieb:
Weil ein Arzt ein Arzt ist und Ärzterecht ist uraltes Standesrecht.
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Papa Alpaka schrieb:
Weil der RV (oder war's die Preisliste) ausdrücklich besagt, das keine über die GKV-Vergütung hinausgehenden Forderungen an den Leistungsempfänger gerichtet werden dürfen.
Das die, ich nenn's mal Wegepauschale, ein durchlaufender Posten ist und 1:1 an die durchführende Therapeutin weitergereicht werden soll ändert nichts an der Tatsache, das ein GKV-Patient Kassenversorgung zum festgelegten Eigenbeteiligungstarif bekommt.
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Alexander Fischer schrieb:
Wer lang fragt, geht lang irr! Vielleicht gibt Sie ja jedesmal Trinkgeld !? 😉
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Papa Alpaka schrieb:
Andere RV-Bedingungen? Narkose als IGeL verkauft? Aufpreis für eine höherwertige Behandlung, ähnlich der Keramik-Frage beim Zahnarzt?
Leider bleiben die Patienten auf der Strecke, aber genau die können Änderungen bewirken als Wähler und Kassenmitglieder.
Wenn es dann irgenwie trotzdem geht bleibt es auch wie immer.
Wacht endlich auf liebe Kollegen/innen und sagt auch mal nein, mit den Hinweis für eure Patienten sie sollen sich bitte bei ihrer GKV zu beschweren.
MfG
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Ja, aber dann von Anfang an Nein sagen und nicht erst mit der Arbeit anfangen.
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Fuzziguzzi schrieb:
Manchmal muss man auch danke nein sagen, sonst ändert sich nichts.
Leider bleiben die Patienten auf der Strecke, aber genau die können Änderungen bewirken als Wähler und Kassenmitglieder.
Wenn es dann irgenwie trotzdem geht bleibt es auch wie immer.
Wacht endlich auf liebe Kollegen/innen und sagt auch mal nein, mit den Hinweis für eure Patienten sie sollen sich bitte bei ihrer GKV zu beschweren.
MfG
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Schönes WE,
m.
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michael933 schrieb:
Gibt es KEINE Praxis, die näher dran ist? Ich bin ja so wahr kein Freund von den Regelungen mit der GKV, aber sollte irgendeine andere Praxis näher und unkomplizierter den Hausbesuch durchführen können, wäre jede andere Lösung sicherlich nicht mehr nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip begründbar...
Schönes WE,
m.
der Patient muß keine "Verantwortung" übernehmen. Verordnung als Hausbesuch - es besteht Versicherungsschutz wie für/bei jeden anderen Hausbesuch auch.
Der Versicherungsschutz ist nicht an die Höhe der Hausbesuchsvergütung gekopplt.
Der Patient kann bei seiner Kasse die Vergütung der höheren Anfahrtskosten beantragen. Wenn die Kasse ihm keine andere Praxis vermitteln kann, könnte er auf die Übernahme der Mehrkosten bestehen und sie ggf. einklagen. Ein Versuch ist es allemal wert.
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Hallo kranisch04,
der Patient muß keine "Verantwortung" übernehmen. Verordnung als Hausbesuch - es besteht Versicherungsschutz wie für/bei jeden anderen Hausbesuch auch.
Der Versicherungsschutz ist nicht an die Höhe der Hausbesuchsvergütung gekopplt.
Der Patient kann bei seiner Kasse die Vergütung der höheren Anfahrtskosten beantragen. Wenn die Kasse ihm keine andere Praxis vermitteln kann, könnte er auf die Übernahme der Mehrkosten bestehen und sie ggf. einklagen. Ein Versuch ist es allemal wert.
MfG ergonosis
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Illdisposed schrieb:
ups, da habe ich wohl falsch gelesen. Ich dachte, es ist kein HB mehr verordnet und der Pat. möchte weiterhin den HB und diesen selbst zahlen...
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alobar schrieb:
wenn kein HB verschrieben wurde,k dann darf auch keiner hingehen! Das gibt dann richtig ärger...
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Illdisposed schrieb:
Übernimmt der Patient auch die Verantwortung, wenn auf dem Weg dorthin was passiert ( Unfall ect)???
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Vorübergehend... Das wußte der Patient... Grundsätzlich toll, dass der Patient unsere Arbeit so wertschätzt! Trotzdem für uns so nicht länger machbar, denn eine Praxis ist gegenüber, es ist also " Liebhaberei " für den Patienten geworden. Daher für die Krankenkasse auch kein Grund mehr zu zahlen, und für uns kein Grund weiter hin zu fahren.
Das ist weder das Problem der Krankenkasse noch meins. Allein der Wunsch des Patienten das wir weiter behandeln. Und wir tun es nicht mehr!
Mimu
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mimu schrieb:
...Wir haben diesen Hausbesuch vorübergehend angenommen, da die Praxis bei ihnen gegenüber aus Kapazitätsgrenzen nicht täglich den Hausbesuch "gehen" konnte.... Zitatende
Vorübergehend... Das wußte der Patient... Grundsätzlich toll, dass der Patient unsere Arbeit so wertschätzt! Trotzdem für uns so nicht länger machbar, denn eine Praxis ist gegenüber, es ist also " Liebhaberei " für den Patienten geworden. Daher für die Krankenkasse auch kein Grund mehr zu zahlen, und für uns kein Grund weiter hin zu fahren.
Das ist weder das Problem der Krankenkasse noch meins. Allein der Wunsch des Patienten das wir weiter behandeln. Und wir tun es nicht mehr!
Mimu
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Warum habt ihr denn den HB überhaupt erst angenommen? Anfangen und dann wieder aufhören, weil die Vergütung nicht stimmt,- was man im Übrigen vorher weiß, ist doch auch irgendwie seltsam. Wir machen auch weiter entfernte HBe, haben dann aber wieder einen, bei dem die Km eher gering sind - ich finde, dass gleicht sich dann doch auch wieder aus.
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