Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
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Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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pt ani schrieb:
Wenn 3x die Woche verordnet ist, dann ja. 30 Doppelbeh. in 12 Wochen, das passt. Die Gültigkeit verändert sich dadurch nicht, bleibt sechs Monate.
ACHTUNG
3x12= 36 Einheiten. Das sind 18 Doppelbehandlungen!
Wie kommt der Arzt auf 60 Einheiten? 5x 12? Hat er wirklich 1-5x wöchentlich aufgeschrieben? Wenn ja ist es auch formal richtig.
Du brichst nach 6 Monaten nach der 1. Behandlung ab.
Ich nehme solche große Rezepte nicht an. Du arbeitest 6 Monate dran und hoffst bei der Abrechnung dass alles gut geht. Einfach Stress umsonst.
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massu schrieb:
@pt ani
ACHTUNG
3x12= 36 Einheiten. Das sind 18 Doppelbehandlungen!
Wie kommt der Arzt auf 60 Einheiten? 5x 12? Hat er wirklich 1-5x wöchentlich aufgeschrieben? Wenn ja ist es auch formal richtig.
Du brichst nach 6 Monaten nach der 1. Behandlung ab.
Ich nehme solche große Rezepte nicht an. Du arbeitest 6 Monate dran und hoffst bei der Abrechnung dass alles gut geht. Einfach Stress umsonst.
Also 1 - 3 mal die Woche dürfen dann auch 1 - 3x Doppelbehandlungen sein!
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pt ani schrieb:
@massu Aber Doppelbehandlungen gelten als 1x.
Also 1 - 3 mal die Woche dürfen dann auch 1 - 3x Doppelbehandlungen sein!
gerne 3x die Woche. Dann bist du nach 6 Wochen fertig.
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massu schrieb:
@pt ani darum gehts hier nicht. Bei einer 1-3 x Frequenz können nicht 60 Einheiten verordnet werden sondern höchstens 36 Einheiten. Als Doppelbehandlungen sind das 18 Stück
gerne 3x die Woche. Dann bist du nach 6 Wochen fertig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu hast recht. Für 60 BE muss der obere Frequenz mindestens 5 sein.
12 Wochen x obere Frequenz.
Die Angabe "Doppelbehandlung" ändert die Formel nicht, sondern halbiert die Anzahl Behandlungstage. Es werden ja schließlich 2 BE pro Tag abgeben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Die Formel für die Anzahl mögliche BE auf eine LHB/BVB-Verordnung lautet:
12 Wochen x obere Frequenz.
Die Angabe "Doppelbehandlung" ändert die Formel nicht, sondern halbiert die Anzahl Behandlungstage. Es werden ja schließlich 2 BE pro Tag abgeben.
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die neue schrieb:
........... gelöscht - hab Quatsch geschrieben....
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ah, ok! Hab wenig Doppel..
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vanessa831 schrieb:
@massu was wäre das Leben ohne ein bisschen Existenzangst 😂🙈🙈
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallöchen zusammen, wir haben in der Praxis gerade ein Rezept für KG ZNS als Doppelbehandlungen bekommen, Behandlungseinheiten sind 60. Die Diagnosegruppe ist ZN, Leitsymptomatik ist a und der ICD-10 Code ist G82.23. Kann der Arzt direkt 60 Behandlunseinheiten verordnen? Ist das erste mal, dass wir ein Rezept mit insgesamt 60 Einheiten verordnet bekommen haben. Falls Ja, gilt das Rezept dann trotzdem ganz normal nur 6 Monate?
Vielen Dank für eure Hilfe.. :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri Zwar richtig, nur geht 60 BE ausschließlich bei eine Frequenz von mindestens 5.
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij da hab ich dann was falsch interpretiert thinking_face
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Problem beschreiben
mimikri schrieb:
Achtung: 60 Einheiten als Doppelbehandlung sind 30 Termine.
Wir hatten letztes Jahr zum ersten Mal den Fall, wo wir das Fehlen der Arztunterschrift bei einer Patientin übersehen haben, die jahrelang von meiner Praxis im Hausbesuch mit gleichlautender Verordnung behandelt wurde. Es gab Seitens der DAK keinerlei Kulanz. Da dies zeitgleich mit dem Ausscheiden einer Mitarbeiterin meiner Praxis geschah, habe ich die Fortsetzung der Behandlung abgelehnt, der Patientin aber geholfen, eine andere Praxis zu organisieren. Diese arbeitet aber nur privat. Nun muss die DAK die höheren Behandlungskosten bezahlen, weil sie es nicht geschafft hat, eine Praxis mit GKV-Zulassung für den Hausbesuch zu organisieren.
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Daniela Lambertz schrieb:
Hallo, habe ich das richtig verstanden? Die Kasse muss bei einem gesetzlich Versicherten die Rechnung einer Privatpraxis übernehmen? Wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage? Weißt du da näheres?
Nach dem Terminservice und Versorgungsgesetz
kurz TSVG
Sozialgesetzbuch (SGB) (V) fünfte Buch -
§ 13 Kostenerstattung
….......Absatz
Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.
Sozialgesetzbuch (SGB) (V) Fünftes Buch-
§ 2 Leistungen
Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.
Behandlungsmethoden, Arznei- Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.
Beschwerdestelle für Versicherte
Startseite - www.bundesamtsozialesicherung
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Shia schrieb:
Sicherungsstellungsauftrag
Nach dem Terminservice und Versorgungsgesetz
kurz TSVG
Sozialgesetzbuch (SGB) (V) fünfte Buch -
§ 13 Kostenerstattung
….......Absatz
Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.
Sozialgesetzbuch (SGB) (V) Fünftes Buch-
§ 2 Leistungen
Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.
Behandlungsmethoden, Arznei- Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
ACHTUNG: Solche Rezepte werden bei den Abrechnungsstellen genauestens auf Fehler überprüft, weil den Sachbearbeitern bei Absetzung satte Provisionen winken. Ehe du solch ein Rezept annimmst, solltest Du genauestens überprüfen, ob auch wirklich alles regelkonform ausgefüllt ist. Der kleinste Fehler wird von den Kassen gnadenlos ausgenutzt, dich um das Honorar für die von dir erbrachte Leistung zu bringen.
Wir hatten letztes Jahr zum ersten Mal den Fall, wo wir das Fehlen der Arztunterschrift bei einer Patientin übersehen haben, die jahrelang von meiner Praxis im Hausbesuch mit gleichlautender Verordnung behandelt wurde. Es gab Seitens der DAK keinerlei Kulanz. Da dies zeitgleich mit dem Ausscheiden einer Mitarbeiterin meiner Praxis geschah, habe ich die Fortsetzung der Behandlung abgelehnt, der Patientin aber geholfen, eine andere Praxis zu organisieren. Diese arbeitet aber nur privat. Nun muss die DAK die höheren Behandlungskosten bezahlen, weil sie es nicht geschafft hat, eine Praxis mit GKV-Zulassung für den Hausbesuch zu organisieren.
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