Zur Verstärkung unseres Teams,
suchen wir ein(e)
Physiotherapeut/in für Voll- /
Teilzeit oder 538 € Basis !
Voraussetzungen sind :
- abgeschlossene
Physiotherapieausbildung
wünschenswert :
- manuelle Lymphdrainage
- manuelle Therapie
- KGG
Wir bieten in unserem großen,
modernen Therapiezentrum die
gesamte Palette an konservativer
Therapie außer Balneotherapie an.
Zusätzlich großer Gerätepark der
Firma Frei und Wellnessbereich mit
Sauna, Sanarium und Dampfbad.
Neben en...
suchen wir ein(e)
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Zusätzlich großer Gerätepark der
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Bille1960 schrieb:
Darf ich KG und KG ZNS zusammen behandeln, G20.90 und G20.0 ( ICD Code) ?
Wenn diese wie hier also gleich sind, keine unterschiedliche Diagnosegruppe (z.B. WS und ZN) vorliegt und die Verordnungen nicht von verschiedenen Ärzten ausgestellt wurden: nein. Lösung wäre, die erste Verordnung so schnell durchzuziehen, dass die zweite innerhalb der 28 Tage bis zum spätesten Behandlungsbeginn begonnen werden darf - alternativ die erste Verordnung vorzeitig abbrechen.
Gruß
Nora
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kannst Du mir den Gefallen tun und die Aussage "Innerhalb eines Behandlungsfalls muss zunächst eine Verordnung abgeschlossen sein, bevor eine zweite begonnen werden darf" mit der entsprechenden Quelle in der Heilmittelrichtlinie zu unterfüttern.
Wäre super.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo Nora,
kannst Du mir den Gefallen tun und die Aussage "Innerhalb eines Behandlungsfalls muss zunächst eine Verordnung abgeschlossen sein, bevor eine zweite begonnen werden darf" mit der entsprechenden Quelle in der Heilmittelrichtlinie zu unterfüttern.
Wäre super.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
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Nora Weber schrieb:
Ein Behandlungsfall richtet sich bei gleicher Diagnosegruppe und vom gleichen Arzt verordnet nach den ersten drei Stellen des ICD-10-Codes. Innerhalb eines Behandlungsfalls muss zunächst eine Verordnung abgeschlossen sein, bevor eine zweite begonnen werden darf.
Wenn diese wie hier also gleich sind, keine unterschiedliche Diagnosegruppe (z.B. WS und ZN) vorliegt und die Verordnungen nicht von verschiedenen Ärzten ausgestellt wurden: nein. Lösung wäre, die erste Verordnung so schnell durchzuziehen, dass die zweite innerhalb der 28 Tage bis zum spätesten Behandlungsbeginn begonnen werden darf - alternativ die erste Verordnung vorzeitig abbrechen.
Gruß
Nora
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