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Ist dass so noch richtig oder wurde dies geändert?
Für eure Antworten bedanke ich mich schin jetzt.
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karin-maria schrieb:
Nein, geht so einfach nicht. Ob’s in der Vergangenheit möglich war, bezweifle ich. Nachzulesen im Rahmenvertrag. Muss also vom Arzt/in geändert werden.
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@andrea974 Zum selber nachschlagen findest alle Grundlagen hier:
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Du bist gemein😂😂,Tipp zum selber nachschlagen😂😂😂
nur so kann man es lernen ...sunglasses
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Schippi,
nur so kann man es lernen ...sunglasses
JürgenK ;)
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MikeL schrieb:
Möchtest Du es ändern, weil der Zustand des Patienten aktuell keine gerätegestützte KG erlaubt oder weil Du selbst nicht im Besitz der entsprechenden Ausstattung und Zulassung bist?
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andrea974 schrieb:
@MikeL weil wir selber kein KG-Gerät anbieten.
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MikeL schrieb:
@andrea974
andrea974 schrieb am 22.05.2023 12:59 Uhr:@MikeL weil wir selber kein KG-Gerät anbieten. Als wenn ich es geahnt hätte!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@andrea974 Dann wäre der korrekte Weg: Rezept nicht annehmen und den Patienten an eine Praxis verweisen, die wohl KGG anbietet. 😇 Der Verordner wird sich was dabei gedacht haben.
Du siehst es geht auch anders. Nicht jeder Arzt denkt sich was dabei.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij oder halt den Arzt anrufen. Die andere Physiopraxis vor Ort wollte „nur“ KGG vom Arzt verordnet bekommen. Ein Gespräch mit dem Arzt hat viel gebracht. Die Patienten dürfen bei uns auch mit MT/D behandelt werden. Die Arzthelferinnen ändern die Rezepte. Ein Fax reicht aus.
Du siehst es geht auch anders. Nicht jeder Arzt denkt sich was dabei.
Ich wage doch sehr stark zu bezweiflen, dass hier ausschließlich medizinische / therapeutische Gründe eine Rolle spielen.🙄
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Bedenkliches Verhalten, sowohl von dir als auch von der anderen Praxis, siehe BRV § 3 Ziffer 10
Versicherte dürfen durch den Leistungserbringer nicht aus anderen als therapeutischen Gründen motiviert oder beeinflusst werden, bestimmte Verordnungen von Ärztinnen und Ärzten zu fordern. Gleichzeitig dürfen weder der Leistungserbringer noch die Krankenkassen von sich aus die Ärztin oder den Arzt in ihrer oder seiner Verordnungsweise aus eigenwirtschaftlichen Überlegungen beeinflussen (vgl. § 128 SGB V).
Ich wage doch sehr stark zu bezweiflen, dass hier ausschließlich medizinische / therapeutische Gründe eine Rolle spielen.🙄
Wenn du keinen Therapeuten hast der MLD Fobi hat oder MT kannst du auch keine entsprechende Behandlung anbieten!
Das ist dann halt so!
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Ahn schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij genauso sehe ich das auch. Wenn du keine KGG anbieten kannst, kannst du das Rezept nicht annehmen.
Wenn du keinen Therapeuten hast der MLD Fobi hat oder MT kannst du auch keine entsprechende Behandlung anbieten!
Das ist dann halt so!
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij natürlich habe ich bei Änderungen immer medizinisch therapeutisch argumentiert. Lass mal die Kirche im Dorf…
Ich kann nur mit äußerst viel Mühe und seeeehr viel Phantasie dafür einen geeigneten therapeutischen Grund bedenken. Und das bei 40 Jahre Berufserfahrung und 35 Jahre Erfahrung als Manualtherapeut. Ich habe daher noch nie die therapeutische Notwendigkeit für MT Doppelbehandlung gesehen. Und erst recht nicht wenn KGG eine sinnvolle Therapie darstellen würde. Daher, bei mir steht die Kirche mittig im Dorf. 😌
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu MT Doppelbehandlung? Des Öfteren per Telefax? Ein Schelm der sich was böses dabei denkt!
Ich kann nur mit äußerst viel Mühe und seeeehr viel Phantasie dafür einen geeigneten therapeutischen Grund bedenken. Und das bei 40 Jahre Berufserfahrung und 35 Jahre Erfahrung als Manualtherapeut. Ich habe daher noch nie die therapeutische Notwendigkeit für MT Doppelbehandlung gesehen. Und erst recht nicht wenn KGG eine sinnvolle Therapie darstellen würde. Daher, bei mir steht die Kirche mittig im Dorf. 😌
Das fasst meinen Eindruck von der Arbeit im Gesundheitswesen ziemlich gut zusammen... 😜
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Mus Musculus schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij "Ich wage doch sehr stark zu bezweiflen, dass hier ausschließlich medizinische / therapeutische Gründe eine Rolle spielen.🙄"
Das fasst meinen Eindruck von der Arbeit im Gesundheitswesen ziemlich gut zusammen... 😜
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MikeL schrieb:
Es ist schon immer ein Problem gewesen, wenn sich Selbstüberschätzung und das Streben nach Gewinnmaximierung bei einer und der gleichen Person vereinigen und zum Gegenteil vom Helfersyndrom führen. Zum Wohle des Patienten sehe ich hier keinerlei Vorteil.
Gleichzeitig dürfen weder der Leistungserbringer noch die Krankenkassen von sich aus die Ärztin oder den Arzt in ihrer oder seiner Verordnungsweise aus eigenwirtschaftlichen Überlegungen beeinflussen (vgl. § 128 SGB V).
Da stellt sich mir die Frage, wie das Rundschreiben der DAK an die Ärzteschaft in diesem Zusammenhang zu beurteilen ist:
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MikeL schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Gleichzeitig dürfen weder der Leistungserbringer noch die Krankenkassen von sich aus die Ärztin oder den Arzt in ihrer oder seiner Verordnungsweise aus eigenwirtschaftlichen Überlegungen beeinflussen (vgl. § 128 SGB V).
Da stellt sich mir die Frage, wie das Rundschreiben der DAK an die Ärzteschaft in diesem Zusammenhang zu beurteilen ist:
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stephan326 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nun ejben dar krankkt die deutsche System würde Rudi Carrell saache. Het laufende Band rukkelt. Wenn der Verordner auch genervt ist. Dat is luchtich Töijtijee. Sorry
Aber,... wo kein Kläger, dort kein Richter. 😁
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL Im günstigsten Fall ist es lediglich eine "objektive" Information. Im ungünstigsten Fall wäre es eine, nicht zulässige, Beeinflussung. 😒
Aber,... wo kein Kläger, dort kein Richter. 😁
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Problem beschreiben
andrea974 schrieb:
Leider konnte ich meine alten Infomationsunterlagen nicht mehr finden. Meiner Meinung nach kann ich ein KG-Gerät (nach Absprache mit dem Arzt) selber in KG (mit Datum und Unterschrift des Leistungserbringer) ändern.
Ist dass so noch richtig oder wurde dies geändert?
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