Das Therapiezentrum Neuhäusel
liegt zentral zwischen Koblenz und
Montabaur und ist eine seit fast 25
etablierte, interdisziplinäre
Praxis für Osteopathie,
Physiotherapie und Ergotherapie.
Wir suchen ab sofort Verstärkung
im Bereich Physiotherapie.
Deine Aufgaben
Die Aufgaben umfassen die
Behandlung von Patienten mit den
unterschiedlichsten
Indikationsschwerpunkten sowie
konstruktives Einbringen in ein
interdisziplinäres und dynamisches
Team.
Wir bieten Dir
- ein freundliches,...
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Montabaur und ist eine seit fast 25
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Physiotherapie und Ergotherapie.
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Gibt es einen Physiotherapeut/in, der nach dem neuen Rahmenvertrag seit August/Oktober ´21, Rückbildungskurse außerhalb einer Physiotherapiepraxis anbietet? Wie rechnet ihr das mit der GKV ab?
Mein Fall: ich besitze eine Institutionskennzeichen-Nummer und benötige nun eine Kassenzulassung von der ARGE zur GKV-Abrechnung von RÜBI-Kursen. Hierbei stoße ich auf Probleme, da ich die RÜBI-Kurse nur in einer Hebammenpraxis abhalten kann, die nicht den Vorlagen einer Physiotherapiepraxis entspricht. Meine Vorgängerin (Hebamme) hielt ihre RÜBI-Kurse dort problemlos ab, bei mir soll das nun jedoch laut Physio-deutschland nicht gehen.
Hat jemand Erfahrung mit diesem oder einem ähnlichen Fall?
Für Hilfe und/oder Empfehlungen wäre ich wirklich sehr dankbar!
N.Jott
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Pro-Physio schrieb:
Hallo! Darf ich Dich fragen, wie Du den Rüb kurs bei der GKV abgerechnet hast? Wir haben nur die Rechnung mit dem ausgefüllten Formular vorgelegt aber die Kassen wollen einen elekt Datensatz dazu. Da es ja aber keine Verordnung vom Arzt gibt, die Frage wie ich die VO elektr ausfüllen soll, so dass der Datensatz "durchgeht". Hattest Du das Thema auch? Wir rechnen mit Buchner ab. Lieben Dank und viele Grüße!
Dann ganz normal wie alle Rezepte abrechnen. TERMINE vom Unzrtschriftenzettel eingeben in die Rezeptmaske und per DFÜ übertragen. Originale dann mit den anderen Rezepten zu den jeweiligen Abrechnungsstellen senden. Gibt schon mal Absetzungen weil manche meinen es benötigt ein Rezept dazu aber dazu hänge ich immer das Schreiben mein3s Verbandes an. Dann ist die Sache erledigt. Wie du die Rzepte in Buchner eingeben musst, musst du bei Buchner erfragen.
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Minza schrieb:
Ich rechne mit Theorg als Selbstabrechner ab und bei uns sind die Teilnehmer mit einem Rezept über 10x Rückbildungsgymanstik in der Gruppe angelegt. Bei uns Formular 16 ( Hat Theorg uns so gesagt)
Dann ganz normal wie alle Rezepte abrechnen. TERMINE vom Unzrtschriftenzettel eingeben in die Rezeptmaske und per DFÜ übertragen. Originale dann mit den anderen Rezepten zu den jeweiligen Abrechnungsstellen senden. Gibt schon mal Absetzungen weil manche meinen es benötigt ein Rezept dazu aber dazu hänge ich immer das Schreiben mein3s Verbandes an. Dann ist die Sache erledigt. Wie du die Rzepte in Buchner eingeben musst, musst du bei Buchner erfragen.
Und wenn du das Rezept/ Kurs über deine Kassenzulassubg abrechnen, weiss ja bei der Kasseauch niemand wo der Kurs nun wirklich stattgefunden hat,oder?
Aber für die Kassenzulassubg benötigst du eine Praxis mit Räumlichkeiten. Hast du das nicht, kannst du die Kurse nur privat abrechnen mit den Teilnehmern oder du suchst dir eine Praxid die dir die Kurse abrechnet ( freie Mitarbeiter)
Aber das lohnt meiner Meinung nach, bei den Preisen nicht, denn du musst ja auch noch Miete zahlen für die Hebammenräume nehme ich an.
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Minza schrieb:
Ich habe eine Praxis und rechne die Kurse über meine Praxis ab, führe Sie aber in externen Räumen unweit der Praxis durch. Aufgrund des Platzes. Im Rahmenvertrag steht was von unweit der Praxis. Eine Krankenkassenmitarbeiterin meinte: natürlich können Sie das in externen Räumen durchführen, das machen die Hebammen ja auch teilweise. Und wir sind den Hebammen gleichgestellt und der Preis Stammhaus der Hebammenverordnung. Bei den Hebammen steht nix, dass sie keine externe Räume nutzen dürfen.
Und wenn du das Rezept/ Kurs über deine Kassenzulassubg abrechnen, weiss ja bei der Kasseauch niemand wo der Kurs nun wirklich stattgefunden hat,oder?
Aber für die Kassenzulassubg benötigst du eine Praxis mit Räumlichkeiten. Hast du das nicht, kannst du die Kurse nur privat abrechnen mit den Teilnehmern oder du suchst dir eine Praxid die dir die Kurse abrechnet ( freie Mitarbeiter)
Aber das lohnt meiner Meinung nach, bei den Preisen nicht, denn du musst ja auch noch Miete zahlen für die Hebammenräume nehme ich an.
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Pro-Physio schrieb:
@Minza Vielen Dank für Deine Antwort!
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N.Jott schrieb:
Hallo, ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen:
Gibt es einen Physiotherapeut/in, der nach dem neuen Rahmenvertrag seit August/Oktober ´21, Rückbildungskurse außerhalb einer Physiotherapiepraxis anbietet? Wie rechnet ihr das mit der GKV ab?
Mein Fall: ich besitze eine Institutionskennzeichen-Nummer und benötige nun eine Kassenzulassung von der ARGE zur GKV-Abrechnung von RÜBI-Kursen. Hierbei stoße ich auf Probleme, da ich die RÜBI-Kurse nur in einer Hebammenpraxis abhalten kann, die nicht den Vorlagen einer Physiotherapiepraxis entspricht. Meine Vorgängerin (Hebamme) hielt ihre RÜBI-Kurse dort problemlos ab, bei mir soll das nun jedoch laut Physio-deutschland nicht gehen.
Hat jemand Erfahrung mit diesem oder einem ähnlichen Fall?
Für Hilfe und/oder Empfehlungen wäre ich wirklich sehr dankbar!
N.Jott
ich mache Rüb Kurse seit Januar 2022 in externen Räumen (200m entfernt meiner Praxis in einem Familienzentrum).
Laut den Rahmenverträgen, sollen die Kurse in unmittelbarer Nähe der Praxis stattfinden....
Ich habe damals viel mit dem IFK telefoniert sowie mit den Krankenkassen.
Hier die email einer Krankenkasse:
der GKV-Spitzenverband und die vier maßgeblichen Verbände der Physiotherapie haben sich nach Abschluss des Schiedsverfahrens auf eine Vereinbarung über die Ergänzung der Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung) zum Vertrag nach § 125 SGB V (Physiotherapie) verständigt.
Die Ergänzung in der Anlage 2 für die Positionen 21901 und 21904 gelten für alle Leistungen, welche ab dem 01.08.2021 durchgeführt werden.
Da im Hebammenvertrag keine Anforderungen an bestimmte Räumlichkeiten gestellt werden, kommt der GKV-SV zu der Schlussfolgerung, dass auch Physiotherapeuten diesbezüglich keine bestimmten Anforderungen erfüllen müssen, sondern den Hebammen in diesen Fällen gleichgestellt sind.
Sie können also die Kurse direkt mit der .............abrechnen.
Anhang: Anlage 2 zum Vertrag nach §125 Abs. 1 SGB V
Ich rechne seit dem die RÜb Kurse über Theorg ganz normal mit den anderen Rezepten ab.
Kein Problem diesbezüglich. Noch nie hat jemand gefragt wo ich diese Kurse abgebe.
Ganz oft habe ich aber Absetzungen weil findige Mitarbeiter meinen, wir als Physio dürften das nicht oder es benötigt ein Rezept.
Seitdem hänge ich immer die Info vom IFK mit dabei, dass Physios mit dem Hebammen gleichgestellt sind.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
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Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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N.Jott schrieb:
Ganz herzlichen Dank für deine Antwort, das hilft mir schon mal viel weiter. Vor allem die Info bezüglich der Räumlichkeiten, dass Physiotherapeuten den Hebammen gleichgestellt sind.
Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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Melanie Piechaczek schrieb:
Hallo Minza, vielleicht kannst du mir weiterhelfen? Ich bin angestellte Physio in einer Praxis und habe dieses Jahr die Fobi Rückbildung nach dem Tanzberger Konzept gemacht und möchte jetzt Kurse geben. In der Praxis hab ich leider nicht genügend Platz dafür und müsste Räumlichkeiten suchen. Die Frage ist, ob ich das trotzdem über die Kassen abrechnen kann, wenn es nicht in der Praxis stattfindet, da ich ja angestellt und nicht selbstständig bin. Oder müsste praktisch die "Praxis" sich in einen Raum einmieten und ich kann die Kurse halten und die Praxis, also Chefin, kann es abrechnen? Ich hoffe die Frage ist verständlich:) liebe Grüße Melanie
Da ich selbständig bin mit eigener Praxis und die Kurse selber leite, ist es dann in Ordnung. Der Kurs muss aber wenn man ihn überdies Kasse abrechnen möchte, voll besetzt sein, sprich 10 Leute. Sobald ein Privatzahler dazu kommt, sieht es natürlich schon wieder anders aus. Du darfst auch keine Zuzahlung nehmen, wenn ihr über die Kasse abrechnen möchtet.
Also Fazit, wenn du als Angestellte den Kurs geben möchtest, lohnt sich das für deine Chefin nur, wenn du den Kurs als Privatleistung anbietest, so kannst du deine eigenen Preise festlegen. Die Teilnehmer können dann im Anschluss den Anteil den die Kasse bezahlt von der Kasse wiederholen. Allerdings, derzeit sind solche Leitungen/ Kurse nicht so einfach an die Frau zu bringen, wenn man ihn selber zahlen muss. Denn das Leben ist teuer geworden. Da überlegt man sich 3x ob man so viel Geld ausgibt und am Ende von den 10x nur 5x kommen kann, weil irgendwas ist ja immer. Ich hatte noch nie eine Stunde, wo alle Teilnehmer anwesend waren. Viel Erfolg, Ber wenn ihr euch dafür entscheidet ist es eine sehr tolle Aufgabe die Frauen zu beraten und sie wieder fit zu machen. Beachte auch die Vorgaben/ Leistungsbeschreibung der Krankenkassen für den Rückbildungskurs ( nachzulesen in der Hebammenverordnung)
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Minza schrieb:
@Melanie Piechaczek Genau, deine Chefin musste einen Raum mieten ( ca. 30€ pro Stunde), dann könntest du als Angestellte dort den Kurs halten und deine Chefin rechnet nach dem Kurs, diesem mit der Krankenkasse ab, wie ein normales Physiorezept. Man benötigt keine Verordnung mehr. Allerdings rechnet sich das meines Erachtens mit den derzeitigen Preisen nicht, wenn eine Angestellte Kurse gibt. Denn von dem Umsatz muss deine Chefin die Raummiete abziehen und deinen Stundenlohn.
Da ich selbständig bin mit eigener Praxis und die Kurse selber leite, ist es dann in Ordnung. Der Kurs muss aber wenn man ihn überdies Kasse abrechnen möchte, voll besetzt sein, sprich 10 Leute. Sobald ein Privatzahler dazu kommt, sieht es natürlich schon wieder anders aus. Du darfst auch keine Zuzahlung nehmen, wenn ihr über die Kasse abrechnen möchtet.
Also Fazit, wenn du als Angestellte den Kurs geben möchtest, lohnt sich das für deine Chefin nur, wenn du den Kurs als Privatleistung anbietest, so kannst du deine eigenen Preise festlegen. Die Teilnehmer können dann im Anschluss den Anteil den die Kasse bezahlt von der Kasse wiederholen. Allerdings, derzeit sind solche Leitungen/ Kurse nicht so einfach an die Frau zu bringen, wenn man ihn selber zahlen muss. Denn das Leben ist teuer geworden. Da überlegt man sich 3x ob man so viel Geld ausgibt und am Ende von den 10x nur 5x kommen kann, weil irgendwas ist ja immer. Ich hatte noch nie eine Stunde, wo alle Teilnehmer anwesend waren. Viel Erfolg, Ber wenn ihr euch dafür entscheidet ist es eine sehr tolle Aufgabe die Frauen zu beraten und sie wieder fit zu machen. Beachte auch die Vorgaben/ Leistungsbeschreibung der Krankenkassen für den Rückbildungskurs ( nachzulesen in der Hebammenverordnung)
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Melanie Piechaczek schrieb:
@Minza Vielen lieben Dank für deine Antwort. Müssen Chefin und ich mal in ruhr besprechen:)
Seitdem hänge ich immer die Info vom IFK mit dabei, dass Physios mit dem Hebammen gleichgestellt sind.
-> Das ist ja lächerlich. Wenn dann müsste es andersrum sein. Das die Hebammen einen Nachweis brauchen, dass sie Rückbildungsgymnastik anbieten dürfen. Das ist ja Gymnastik. Also Sport. Wäre mir neu, dass die Sportwissenschaft im Studium oder Gruppentherapie haben.
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Halbtitan schrieb:
Zitat:
Seitdem hänge ich immer die Info vom IFK mit dabei, dass Physios mit dem Hebammen gleichgestellt sind.
-> Das ist ja lächerlich. Wenn dann müsste es andersrum sein. Das die Hebammen einen Nachweis brauchen, dass sie Rückbildungsgymnastik anbieten dürfen. Das ist ja Gymnastik. Also Sport. Wäre mir neu, dass die Sportwissenschaft im Studium oder Gruppentherapie haben.
..mach dich doch mal mit der Materie vertraut, bevor du sowas erzählst booaaa
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JürgenK schrieb:
@Halbtitan
..mach dich doch mal mit der Materie vertraut, bevor du sowas erzählst booaaa
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Minza schrieb:
Hallo,
ich mache Rüb Kurse seit Januar 2022 in externen Räumen (200m entfernt meiner Praxis in einem Familienzentrum).
Laut den Rahmenverträgen, sollen die Kurse in unmittelbarer Nähe der Praxis stattfinden....
Ich habe damals viel mit dem IFK telefoniert sowie mit den Krankenkassen.
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Sie können also die Kurse direkt mit der .............abrechnen.
Anhang: Anlage 2 zum Vertrag nach §125 Abs. 1 SGB V
Ich rechne seit dem die RÜb Kurse über Theorg ganz normal mit den anderen Rezepten ab.
Kein Problem diesbezüglich. Noch nie hat jemand gefragt wo ich diese Kurse abgebe.
Ganz oft habe ich aber Absetzungen weil findige Mitarbeiter meinen, wir als Physio dürften das nicht oder es benötigt ein Rezept.
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