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Physiotherapeuten/innen und 4
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Verstärkung für unsere Praxis mit
den Schwerpunkten Neurologie,
Chirurgie und Orthopädie ab sofort
oder im Laufe des Jahres 2025. Wir
bieten:
- ein angenehmes Arbeitsumfeld und
ein motiviertes, dynamisches Team
- Umfangreiche finanzielle Unter...
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Schippi schrieb:
Wozu Inkasso?normaler Weg bei nichtzahlung des Patienten ist dann die Krankenkasse
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Busquete schrieb:
@Schippi wollte gerade das gleiche sagen, den Stress zusätzlich? Ein Klick bei der Abrechnung und gut ist
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@canna41 Das zuständige Inkassounternehmen ist die Krankenkasse der Patientin.
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Evemarie Kaiser schrieb:
Inkassobüro kostet dein Geld, bei der Abrechnung an das Rezept die Aufforderung an den Patienten zur Zahlung von .... Euro dranheften und die Rp.Gebühren plus Zuzahlung nicht vom Rezeptwert abziehen, da du diese ja nicht kassiert hast! Jetzt muß die KK sich das Geld, lt. Gesetz, vom Versicherten holen. Sollte dies die KK "vergessen", dann sofort an diese eine Zahlungsaufforderung / Mahnung incl. 40 Euro wegen ungerechtfertigter Absetzung deiner Rechnung schriftlich an die Krankenkasse!
steht doch schon im ersten satz, dass die möglichkeit über KK abzurechnen bekannt ist...
ich denke eher, dass der/die fragesteller/in dem penetranten patienten einfach eins auswischen wollen.
bei dem normalen weg über die KK, bezahlt der patient die standard-zuzahlung
wenn man ein externes inkassounternehmen einschaltet, dann steigern sich die kosten... daher die vermutung mit "eins auswischen"
sollte lars recht haben und die KK die einzige rechtliche inkassostelle in dem fall ist, dann kann man da leider nicht viel machen
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Alex Moro schrieb:
irgendwie redet ihr an der fragestellung vorbei.
steht doch schon im ersten satz, dass die möglichkeit über KK abzurechnen bekannt ist...
ich denke eher, dass der/die fragesteller/in dem penetranten patienten einfach eins auswischen wollen.
bei dem normalen weg über die KK, bezahlt der patient die standard-zuzahlung
wenn man ein externes inkassounternehmen einschaltet, dann steigern sich die kosten... daher die vermutung mit "eins auswischen"
sollte lars recht haben und die KK die einzige rechtliche inkassostelle in dem fall ist, dann kann man da leider nicht viel machen
Genau. Vielleicht werden manche Patienten bei der Androhung eines Inkassounternehmens doch noch flott. Wollte dies nur im Vorfeld abklären, ob man sich rechtlich nur an die Krankenkasse wenden darf.
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canna41 schrieb:
@Alex Moro
Genau. Vielleicht werden manche Patienten bei der Androhung eines Inkassounternehmens doch noch flott. Wollte dies nur im Vorfeld abklären, ob man sich rechtlich nur an die Krankenkasse wenden darf.
§ 43c SGB V
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@canna41 Ja, rechtlich ist die Krankenkasse zuständig.
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen. Findest du analog im Bundesrahmenvertrag verankert.
§ 43c SGB V
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massu schrieb:
@canna41 wenn sie keine Termine mehr bei dir bekommen, dann werden sie noch flotter 🙂
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Problem beschreiben
canna41 schrieb:
Hallo. Natürlich weiß ich Bescheid, daß es die Möglichkeit der Eintreibung der Zuzahlung durch die Krankenkassen gibt. Manche Patienten sind jedoch so penetrant, dass sich mir die Frage stellt, ob ich ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Zuzahlung verpflichten kann. Hat da jemand Erfahrungen und kann mir diese mitteilen? Danke im Voraus und schon einmal schöne Feiertag. Gruß Petra
Derjenige hätt meinen Laden das letzte Mal gesehen.
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Problem beschreiben
Felix Z. schrieb:
So ein Verhalten ist einfach nur peinlich. Immer nur nehmen, nehmen, fordern, fordern.. Am Besten noch direkt am folgenden Tag den ersten Termin erwarten und dann aber nicht mal ges**issene 10% Rezeptgebühr zahlen wollen. Genau mein Humor.
Derjenige hätt meinen Laden das letzte Mal gesehen.
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