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kroetzi schrieb:
Individuellen Antrag auf LHMB stellen. ( )und HMR Paragraf 8 lesen.
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andrea671 schrieb:
Hallo,wer weiß wenn neue Rezepte eintreffen (nicht KG ZNS), und die Verordnung schon außerhalb des Regelfallswar, wie sie jetzt ausgestellt werden sollen. Viele kommen mit neuem Verordnungsfall, das würde aber mit einem neuen Begin das Budget der Ärzte wieder deutlich belasten, bevor sie in die begründete Weiterverordnung fallen. Sind ddise Erweiterungen des Verordnungsfalles eigentlich büdgetär oder nicht? Unter besonderen Verordnungsbedarf oder langfristigen Heilmittelbedarf, die ja extrabüdgetär sind, passen die meisten Diagnosen leider nicht. Wie können wir uns da auch unter wirtschaftlichem Aspekt entgegenkommen, sonst werden die Ärzte wieder sehr zurückhaltend.
siehe: Link
und
Link
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Teufelchen schrieb:
screamHallo Therapeutin, alles auf Null stimmt nicht ganz. Dauerverordnungen bleiben auch Dauerverordnungen. Budget der Ärzte muss nicht erneut belastet werden, nur der richtige ICD- Code ist wichtig. Schau Mal in die neuen Richtlinien rein. MfG Michelle
wenn du schon so exakt sein willst, dann aber richtig
Dauerverordnungen heißen Besonderer Verordnungsbedarf oder Langfristiger Heilmittelbedarf - BVB / LHMB ...und die ICD 10 Codes die in der Liste von eben BVB und LHMB sind, können als Dauerverordnung laufen und sind von den Behandlungseinheiten so zu bemessen , dass sie theoretisch in 12 Wochen abgearbeitet werden können.
Ich denke mal, dass therapeutin das mit "verordnung die einen Schlüssel hat" gemeint hat.
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mbone schrieb:
@Teufelchen
wenn du schon so exakt sein willst, dann aber richtig
Dauerverordnungen heißen Besonderer Verordnungsbedarf oder Langfristiger Heilmittelbedarf - BVB / LHMB ...und die ICD 10 Codes die in der Liste von eben BVB und LHMB sind, können als Dauerverordnung laufen und sind von den Behandlungseinheiten so zu bemessen , dass sie theoretisch in 12 Wochen abgearbeitet werden können.
Ich denke mal, dass therapeutin das mit "verordnung die einen Schlüssel hat" gemeint hat.
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WinnieE schrieb:
Bei BVB darauf achten, ob dabei steht: "längstens 1/2 oder 1 Jahr nach Akutereignis!
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Jan Herrmann schrieb:
Den Abstand zu einem Akutereignis brauchen wir lt. HMR nicht überprüfen. Nur falls bei den Spezifikationen des BVB ein Alter des Patienten steht.
Bei langjährigen Patienten bekamen wir jetzt einige VOs mit BVB ICD 10 Schlüssel und der entsprechenden Behandlungsmenge, wo wir aber schon wissen müssten (da Patient ja schon länger bekannt), dass z B der Apoplex nicht im letzten Jahr stattgefunden hat. Also ich traue mich diese VO nicht so abzuarbeiten, wir haben den ICD ändern lassen (auf LHB), da es unlogisch wäre zu behaupten, man könnten das nicht nachvollziehen, (bekommt man ja mit, so ein Akutereignis dieser Diagnosen).
verstehst Du was ich meine?... ich denke schon, dass man von uns verlangt etwas mitzudenken, ich würde die Absetzung nicht riskieren.
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luzifer schrieb:
Das habe ich auch so formuliert gelesen...aber in der Praxis sieht es schon anders aus. (Überprüfung Abstand Akutereignis)
Bei langjährigen Patienten bekamen wir jetzt einige VOs mit BVB ICD 10 Schlüssel und der entsprechenden Behandlungsmenge, wo wir aber schon wissen müssten (da Patient ja schon länger bekannt), dass z B der Apoplex nicht im letzten Jahr stattgefunden hat. Also ich traue mich diese VO nicht so abzuarbeiten, wir haben den ICD ändern lassen (auf LHB), da es unlogisch wäre zu behaupten, man könnten das nicht nachvollziehen, (bekommt man ja mit, so ein Akutereignis dieser Diagnosen).
verstehst Du was ich meine?... ich denke schon, dass man von uns verlangt etwas mitzudenken, ich würde die Absetzung nicht riskieren.
Deshalb, kein Jota mehr als vorgeschrieben!
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Jan Herrmann schrieb:
Das ist genau das Problem bei einigen Therapeuten. Mal hier etwas zusätzlich, mal dort etwas in Vorleistung gehen und bezahlt wird natürlich alles nicht. Alle gewöhnen sich dran und der Dank lässt dann auch irgendwann nach. Hart aber wahr: So bleibt/wird man einer der Verlierer im Gesundheitswesen.
Deshalb, kein Jota mehr als vorgeschrieben!
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therapeutin schrieb:
Am 1.1. wurde alles genullt und alles fängt von vorne an..Die Menge an Verordnungen musst du nicht mehr kontrollieren nur die Anzahl pro Verordnung muss stimmen.Nur wenn die Verordnung ein Schlüssel hat der passt kann größere Anzahl verordnen werden,ansonsten immer 6x und in seltenen Fällen 10x
siehe: Link
und
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