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LG SOF
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Schippi schrieb:
Thema wurde vor ein paar Wochen schon einmal groß und breit diskutiert und sicherlich im Archiv zu finden!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok danke, ich gucke mal ob ich im Archiv was finde.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, habt ihr irgendwelche Erfahrung gemacht ob HB als Abkürzung genommen werden darf (bei Maßnahmen unterschrift Patient) oder muss es ausgeschrieben werden, mir ist zu Ohren gekommen, dass es Absetzungen hierbei gibt.
LG SOF
Bei Hausbesuche im Heim verfahre ich genauso.
Hausbesuch im Heim= HBH
Hausbesuch in soziale Einrichtungen= HBSE
Und bei allen anderen Maßnahmen ohne offizielle Abkürzungen verfahre ich auch so.
Warmpackung =WP
Fango= Fa
Heiße Rolle =HR
usw..
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massu schrieb:
Um Absetzungen zu vermeiden schreibe ich auf der ersten Zeile: Hausbesuch=HB und ab der zweiten nur noch HB
Bei Hausbesuche im Heim verfahre ich genauso.
Hausbesuch im Heim= HBH
Hausbesuch in soziale Einrichtungen= HBSE
Und bei allen anderen Maßnahmen ohne offizielle Abkürzungen verfahre ich auch so.
Warmpackung =WP
Fango= Fa
Heiße Rolle =HR
usw..
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu richtig so
Begründung: im Heilmittelkatalog ist die passive Leistung ausgeschrieben.
Ab sofort schreiben wir die passive Leistung aus.
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Begründung: im Heilmittelkatalog ist die passive Leistung ausgeschrieben.
Ab sofort schreiben wir die passive Leistung aus.
Ich zitiere mal wieder aus dem BRV vom 01.07.2021(!)
§ 5 Bestätigung der Leistung
(1) Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme anzugeben. Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwendung von Korrekturmitteln sind unzulässig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Bine K schrieb am 25.11.2023 19:34 Uhr:Wir hatten in der Praxis jetzt Absetzungen, weil die passive Leistung abgekürzt war. FA statt FANGO.
Begründung: im Heilmittelkatalog ist die passive Leistung ausgeschrieben.
Ab sofort schreiben wir die passive Leistung aus.
Ich zitiere mal wieder aus dem BRV vom 01.07.2021(!)
§ 5 Bestätigung der Leistung
(1) Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme anzugeben. Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwendung von Korrekturmitteln sind unzulässig.
Im Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen/Heilmittelrichtlinien finde ich 19 Positionen mit Abkürzungen für Physios.
Dem gegebüber stehen laut aktueller Preisliste (Anlage 2: Vergütungsvereinbarung ab 01.03.23) 59 abrechenbare Positionen.
Hätte ich einem Schüler die Aufgabe gestellt, eine allgemein verständliche Liste der gebräuchlichen Abkürzungen gemäß der abrechenbaren Positionen zu erstellen und hätte vom ihm solch eine uns vorliegend Liste bekommen, wäre meine Schulnote für die abgegebene Arbeit mit viel Wohlwollen "mangelhaft" mit starker Tendenz zu "ungenügend"
Vermutlich hätte ein Schüler mit mittlerem Intelligenzniveau die Aufgabe besser gelöst.
59 abrechenbare Positionen = 59 Abkürzungen/alternativ der Vermerk z.B. 0 oder X (= keine Abkürzung möglich/nötig)
Gerade im Zeitalter der Erbsenzählerei bei Abrechnungsüblichkeiten der KKen sehr nützlich und zeitsparend.
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Im Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen/Heilmittelrichtlinien finde ich 19 Positionen mit Abkürzungen für Physios.
Dem gegebüber stehen laut aktueller Preisliste (Anlage 2: Vergütungsvereinbarung ab 01.03.23) 59 abrechenbare Positionen.
Hätte ich einem Schüler die Aufgabe gestellt, eine allgemein verständliche Liste der gebräuchlichen Abkürzungen gemäß der abrechenbaren Positionen zu erstellen und hätte vom ihm solch eine uns vorliegend Liste bekommen, wäre meine Schulnote für die abgegebene Arbeit mit viel Wohlwollen "mangelhaft" mit starker Tendenz zu "ungenügend"
Vermutlich hätte ein Schüler mit mittlerem Intelligenzniveau die Aufgabe besser gelöst.
59 abrechenbare Positionen = 59 Abkürzungen/alternativ der Vermerk z.B. 0 oder X (= keine Abkürzung möglich/nötig)
Gerade im Zeitalter der Erbsenzählerei bei Abrechnungsüblichkeiten der KKen sehr nützlich und zeitsparend.
Und, die "Gerüchteküche" sagt, dass das bei den diesjährigen Vergütungsverhandlungen wohl Gesprächsthema sein soll. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Bin absolut deiner Meinung. Nach meinem Wissensstand hat sich damals bei den Schiedsgerichtsverhandlungen an dieser Stelle die GKV durchgesetzt. Stichwort "... verständlich ..." und damit ist wohl "für den Versicherten" gemeint.
Und, die "Gerüchteküche" sagt, dass das bei den diesjährigen Vergütungsverhandlungen wohl Gesprächsthema sein soll. 🤔
hab dem GKV diesbezüglich ne Frage gemailt. Bin gespannt auf die Antwort.
Allerdings hatte ich schon öfter mit ihnen Mail- oder Telefonkontakt mit eigentlich immer freundlicher und auch schon lösungsorientierter Antwort.
Da frag ich mich wiederholt, wieso solche und ähnliche Angelegenheiten nicht von hochdotierten Verbänden erledigt werden können.....
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
hab dem GKV diesbezüglich ne Frage gemailt. Bin gespannt auf die Antwort.
Allerdings hatte ich schon öfter mit ihnen Mail- oder Telefonkontakt mit eigentlich immer freundlicher und auch schon lösungsorientierter Antwort.
Da frag ich mich wiederholt, wieso solche und ähnliche Angelegenheiten nicht von hochdotierten Verbänden erledigt werden können.....
;)...so haben es mir meine Spatzen auch zugezwitschert....kissing_smiling_eyes
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
;)...so haben es mir meine Spatzen auch zugezwitschert....kissing_smiling_eyes
Und, ganz offen, seit wann bekommen bei Verhandlungen beide Seiten wirklich alles was sie haben möchten? Vor allem dann, wenn sich 2 ungleich starke Parteien am Tisch befinden? Es gilt fast immer bittere Kröten zu schlucken oder halbwegs akzeptablen Kompromisse zu schließen. Ehrlich, das "Wegverhandeln" des Leistungserbringerskürzels ist mir persönlich wichtiger als die "Leistungsbestätigung" (das lässt sich in der Praxis noch halbwegs elegant lösen: siehe z. B. Beitrag von @massu).
Ein vergleichbares Problem haben wir bei der G-BA und auch alle sonstige deutschen Staatsorgane. Es lebe der deutschen Bürokratie (International kann da nur Frankreich mithalten 😐).
Und dazu haben wir noch das Problem, dass auch die GKV nicht immer Einfluss auf den Geschäftsgebaren einzelner Kassen hat. Sie hat diesbezüglich keine rechtlichen Befugnisse.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Das Problem ist, dass am Verhandlungstisch seitens der GKV Betriebswirtschaftler und Betriebsjuristen sitzen. Menschen die von der Praxis null Ahnung haben und nur theoretisch und rückwärtsgewand denken können. Und die Schiedspersonen sind auch nicht für ihre Praxisnähe bekannt.
Und, ganz offen, seit wann bekommen bei Verhandlungen beide Seiten wirklich alles was sie haben möchten? Vor allem dann, wenn sich 2 ungleich starke Parteien am Tisch befinden? Es gilt fast immer bittere Kröten zu schlucken oder halbwegs akzeptablen Kompromisse zu schließen. Ehrlich, das "Wegverhandeln" des Leistungserbringerskürzels ist mir persönlich wichtiger als die "Leistungsbestätigung" (das lässt sich in der Praxis noch halbwegs elegant lösen: siehe z. B. Beitrag von @massu).
Ein vergleichbares Problem haben wir bei der G-BA und auch alle sonstige deutschen Staatsorgane. Es lebe der deutschen Bürokratie (International kann da nur Frankreich mithalten 😐).
Und dazu haben wir noch das Problem, dass auch die GKV nicht immer Einfluss auf den Geschäftsgebaren einzelner Kassen hat. Sie hat diesbezüglich keine rechtlichen Befugnisse.
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Bine K schrieb:
Wir hatten in der Praxis jetzt Absetzungen, weil die passive Leistung abgekürzt war. FA statt FANGO.
Begründung: im Heilmittelkatalog ist die passive Leistung ausgeschrieben.
Ab sofort schreiben wir die passive Leistung aus.
Wir machen nur HB.
Es gibt auf den Rezepten ausreichend Platz für: "MLD 60 + 2x Kompressionsbandagierung+Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung".
Hab die Barmer gefragt, ob ich für Maßnahmen auch 3 Zeilen nehmen darf.
Antwort: mmhh, ja, 2 sind in Ordnung. Bei 3 bin ich mir nicht sicher. Muss ich nachfragen.
Jung, angelernt, günstig.
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Clearer schrieb:
Das Ganze ist doch an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten. Da steht vorne Hausbesuch angekreuzt drauf und dann soll HB hinten was bedeuten.... Mmmhh, mal überlegen..... Hurenbock? Ja, stimmt. Hurenbock. Macht Sinn. Und genau deshalb haben soviele Therapeuten Bock auf Hausbesuch und die Krankenkassen können Ihren Versorgungsauftrag voll erfüllen.
Wir machen nur HB.
Es gibt auf den Rezepten ausreichend Platz für: "MLD 60 + 2x Kompressionsbandagierung+Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung".
Hab die Barmer gefragt, ob ich für Maßnahmen auch 3 Zeilen nehmen darf.
Antwort: mmhh, ja, 2 sind in Ordnung. Bei 3 bin ich mir nicht sicher. Muss ich nachfragen.
Jung, angelernt, günstig.
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