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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Hausbesuch selber zahlen, wie abgesichert

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Hausbesuch selber zahlen, wie abgesichert
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miemi
03.02.2025 12:50
Hallo wieder einmal, gutes und gesundes neues Jahr, (sollte man noch sagen können :-) ). Haben einen Kassenpatienten der operiert worden ist und keinen Hausbesuch bekommen hat sondern nur KG. Er möchte aber einen Hausbesuch da ihn keiner fahren kann und er liegen muss. Meine Frage nun, da wir solch einen Fall noch nie hatten, sind wir auf dem Weg zu und weg von Ihm bei einem Unfall abgesichert wenn er sich den Hausbesuch privat zahlt? Danke wie immer für eure Hilfe
LG aus Bayern
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Hallo wieder einmal, gutes und gesundes neues Jahr, (sollte man noch sagen können :-) ). Haben einen Kassenpatienten der operiert worden ist und keinen Hausbesuch bekommen hat sondern nur KG. Er möchte aber einen Hausbesuch da ihn keiner fahren kann und er liegen muss. Meine Frage nun, da wir solch einen Fall noch nie hatten, sind wir auf dem Weg zu und weg von Ihm bei einem Unfall abgesichert wenn er sich den Hausbesuch privat zahlt? Danke wie immer für eure Hilfe LG aus Bayern
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soleta
03.02.2025 13:01
Wenn ihr das Kassenrezept nutzen wollt, dürft ihr nicht zuhause behandeln, selbst wenn euer Patient das selber zahlen würde!
Unter anderem ist genau die o.g. Thematik ein Problem oder auch, wenn während der Behandlung etwas passiert z.B.
Wenn kein Hausbesuch verordnet wurde, muss in der Praxis behandelt werden!
Vielleicht kann das in der Arztpraxis noch geändert werden, wenn die Mobilität nicht gegeben ist?

Wenn euer Patient alles komplett bezahlt, dann braucht ihr als Physio halt ein Privatrezept vom Arzt (weiß gar nicht , ob das geht, wenn er schon ein Kassenrezept ausgestellt hat) oder ihr seid HP.

Und dann seid ihr ja entsprechend eurer Tätigkeit und was ihr für Versicherungen habt abgesichert...
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Wenn ihr das Kassenrezept nutzen wollt, dürft ihr nicht zuhause behandeln, selbst wenn euer Patient das selber zahlen würde! Unter anderem ist genau die o.g. Thematik ein Problem oder auch, wenn während der Behandlung etwas passiert z.B. Wenn kein Hausbesuch verordnet wurde, muss in der Praxis behandelt werden! Vielleicht kann das in der Arztpraxis noch geändert werden, wenn die Mobilität nicht gegeben ist? Wenn euer Patient alles komplett bezahlt, dann braucht ihr als Physio halt ein Privatrezept vom Arzt (weiß gar nicht , ob das geht, wenn er schon ein Kassenrezept ausgestellt hat) oder ihr seid HP. Und dann seid ihr ja entsprechend eurer Tätigkeit und was ihr für Versicherungen habt abgesichert...
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soleta schrieb:

Wenn ihr das Kassenrezept nutzen wollt, dürft ihr nicht zuhause behandeln, selbst wenn euer Patient das selber zahlen würde!
Unter anderem ist genau die o.g. Thematik ein Problem oder auch, wenn während der Behandlung etwas passiert z.B.
Wenn kein Hausbesuch verordnet wurde, muss in der Praxis behandelt werden!
Vielleicht kann das in der Arztpraxis noch geändert werden, wenn die Mobilität nicht gegeben ist?

Wenn euer Patient alles komplett bezahlt, dann braucht ihr als Physio halt ein Privatrezept vom Arzt (weiß gar nicht , ob das geht, wenn er schon ein Kassenrezept ausgestellt hat) oder ihr seid HP.

Und dann seid ihr ja entsprechend eurer Tätigkeit und was ihr für Versicherungen habt abgesichert...

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Inche
03.02.2025 13:57
Nein u auserdem ist dann Therapie auserhalb der Räume nicht gestatet.Heilkunde im umherziehen.Transportschein verordnen lassen.
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Nein u auserdem ist dann Therapie auserhalb der Räume nicht gestatet.Heilkunde im umherziehen.Transportschein verordnen lassen.
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Inche schrieb:

Nein u auserdem ist dann Therapie auserhalb der Räume nicht gestatet.Heilkunde im umherziehen.Transportschein verordnen lassen.

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Lars van Ravenzwaaij
03.02.2025 15:36
@Inche Nö, ist keine Heilkunde im Umherziehen. Schließlich liegt eine Praxis vor.
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[mention]Inche[/mention] Nö, ist keine Heilkunde im Umherziehen. Schließlich liegt eine Praxis vor.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Inche Nö, ist keine Heilkunde im Umherziehen. Schließlich liegt eine Praxis vor.

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Ingo Friedrich
03.02.2025 18:46
@miemi Ohne HB Kreuz hast du grundsätzlich erst einmal gar keinen Vergütungsanspruch. Lass so einen Quatsch bleiben und mach da nichts zu deinem Problem.
Entweder ist es notwendig - dann kreuzt der Arzt das an oder es ist scheinbar nicht notwendig.
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[mention]miemi[/mention] Ohne HB Kreuz hast du grundsätzlich erst einmal gar keinen Vergütungsanspruch. Lass so einen Quatsch bleiben und mach da nichts zu deinem Problem. Entweder ist es notwendig - dann kreuzt der Arzt das an oder es ist scheinbar nicht notwendig.
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Ingo Friedrich schrieb:

@miemi Ohne HB Kreuz hast du grundsätzlich erst einmal gar keinen Vergütungsanspruch. Lass so einen Quatsch bleiben und mach da nichts zu deinem Problem.
Entweder ist es notwendig - dann kreuzt der Arzt das an oder es ist scheinbar nicht notwendig.

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Lars van Ravenzwaaij
03.02.2025 19:09
@Ingo Friedrich Genau. Siehe openJur Rd. 25
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[mention]Ingo Friedrich[/mention] Genau. Siehe https://openjur.de/u/2267509.html Rd. 25
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Ingo Friedrich Genau. Siehe openJur Rd. 25

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eim
03.02.2025 19:34
@Inche
Ausserdem dürfen Heilpraktiker auch Hausbesuche machen.
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[mention]Inche[/mention] Ausserdem dürfen Heilpraktiker auch Hausbesuche machen.
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eim schrieb:

@Inche
Ausserdem dürfen Heilpraktiker auch Hausbesuche machen.

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Lars van Ravenzwaaij
04.02.2025 07:03
@eim Aber auch nicht "... im Umherziehen ...". 😂
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[mention]eim[/mention] Aber auch nicht "... im Umherziehen ...". 😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@eim Aber auch nicht "... im Umherziehen ...". 😂

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eim
04.02.2025 20:31
@Lars van Ravenzwaaij
Stimmt.!!! grinning
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Stimmt.!!! [emoji]grinning[/emoji]
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eim schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Stimmt.!!! grinning

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Jan Herrmann
06.02.2025 15:42
Hier ein Video dazu von RA Alt:
- YouTube
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• JürgenK
• sabine963
Hier ein Video dazu von RA Alt: https://youtu.be/j9cFqKd-3Ss?si=kOXHpqNU8Is0RONk
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Jan Herrmann schrieb:

Hier ein Video dazu von RA Alt:
- YouTube

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miemi schrieb:

Hallo wieder einmal, gutes und gesundes neues Jahr, (sollte man noch sagen können :-) ). Haben einen Kassenpatienten der operiert worden ist und keinen Hausbesuch bekommen hat sondern nur KG. Er möchte aber einen Hausbesuch da ihn keiner fahren kann und er liegen muss. Meine Frage nun, da wir solch einen Fall noch nie hatten, sind wir auf dem Weg zu und weg von Ihm bei einem Unfall abgesichert wenn er sich den Hausbesuch privat zahlt? Danke wie immer für eure Hilfe
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ali
03.02.2025 12:57
Das ist schwierig. Entweder ganz privat oder gar nicht. GKV Richtlinie: Behandlung NUR in den zugelassenen Räumen, es sei denn HB VERORDNET. Wenn er wirklich liegen muss, ist das für mich eine klare HB Indikation. Der Arzt MUSS das medizinische notwendige verordnen.
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Das ist schwierig. Entweder ganz privat oder gar nicht. GKV Richtlinie: Behandlung NUR in den zugelassenen Räumen, es sei denn HB VERORDNET. Wenn er wirklich liegen muss, ist das für mich eine klare HB Indikation. Der Arzt MUSS das medizinische notwendige verordnen.
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Problem beschreiben

ali schrieb:

Das ist schwierig. Entweder ganz privat oder gar nicht. GKV Richtlinie: Behandlung NUR in den zugelassenen Räumen, es sei denn HB VERORDNET. Wenn er wirklich liegen muss, ist das für mich eine klare HB Indikation. Der Arzt MUSS das medizinische notwendige verordnen.

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Leni C.
03.02.2025 13:12
Ohne verordneten HB mache ich auch keine Therapie zu Hause . Erstens bist du auf dem Weg nicht versichert , zweitens bei der Therapie dann auch nicht , falls da was passiert .
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Ohne verordneten HB mache ich auch keine Therapie zu Hause . Erstens bist du auf dem Weg nicht versichert , zweitens bei der Therapie dann auch nicht , falls da was passiert .
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Lars van Ravenzwaaij
03.02.2025 15:35
@Leni C. Wie kommst du auf diesem Irrglauben? Beides ist selbstverständlich versichert.
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• eim
[mention]Leni C.[/mention] Wie kommst du auf diesem Irrglauben? Beides ist selbstverständlich versichert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Leni C. Wie kommst du auf diesem Irrglauben? Beides ist selbstverständlich versichert.

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Leni C.
03.02.2025 16:46
@Lars van Ravenzwaaij
Natürlich ist beides bei einem verordneten HB versichert , ab meiner Kenntnis nach nicht , wenn der HB nicht verordnet ist , sprich , der Patient in die Praxis kommen soll . Wobei ich in dem oben geschilderten Fall nicht begreife , warum der Arzt keinen HB verodnet .
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Natürlich ist beides bei einem verordneten HB versichert , ab meiner Kenntnis nach nicht , wenn der HB nicht verordnet ist , sprich , der Patient in die Praxis kommen soll . Wobei ich in dem oben geschilderten Fall nicht begreife , warum der Arzt keinen HB verodnet .
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Leni C. schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Natürlich ist beides bei einem verordneten HB versichert , ab meiner Kenntnis nach nicht , wenn der HB nicht verordnet ist , sprich , der Patient in die Praxis kommen soll . Wobei ich in dem oben geschilderten Fall nicht begreife , warum der Arzt keinen HB verodnet .

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Lars van Ravenzwaaij
03.02.2025 20:00
@Leni C. Nach deiner Logik dürfstest du kein einziger Zusatzleistung (z.B. Wärme oder Kinesiotape) zur Behandlung mehr verkaufen. Diese Zusatzleistung ist nicht ärztlich verordnet und somit würde die Haftpflichtversicherung die Deckung im Schadensfall (z.B. Verbrennung, allergisch Reaktion) ablehnen. Wow, wieder ein Geschäftsmodell unmöglich gemacht! 🫣

Jetzt bringst du als PI Unterlagen zu deinem Steuerberater. Steuerlich ist das als Dienstweg definiert. Aber die BG sagt: Nö, ist keine ärztlich verordnete Maßnahme, somit nicht versichert. 🤔

Du merkst schon wie unlogisch diese irrige Annahme des Nicht-Versichert-Sein ist. Das Ganze ist ein Ammemärchen, wofür es keinerlei Beweise gibt. Natürlich wäre sowohl der Dienstweg als auch der Haftpflichtsfall im Rahmen deiner Berufstätigkeit versichert, auch wenn der HB als Solches nicht verordnet ist. 🙄

Allerdings darf die Kasse die eigentliche Hauptleistung nicht vergüten wenn die Behandlungen nicht in der Praxis stattfinden. Das BSG hat das 2016 sehr klar geurteilt: Behandlungen müssen am Praxissitz stattfinden wenn nicht ein Hausbesuch verordnet wurde.
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[mention]Leni C.[/mention] Nach deiner Logik dürfstest du kein einziger Zusatzleistung (z.B. Wärme oder Kinesiotape) zur Behandlung mehr verkaufen. Diese Zusatzleistung ist nicht ärztlich verordnet und somit würde die Haftpflichtversicherung die Deckung im Schadensfall (z.B. Verbrennung, allergisch Reaktion) ablehnen. Wow, wieder ein Geschäftsmodell unmöglich gemacht! 🫣 Jetzt bringst du als PI Unterlagen zu deinem Steuerberater. Steuerlich ist das als Dienstweg definiert. Aber die BG sagt: Nö, ist keine ärztlich verordnete Maßnahme, somit nicht versichert. 🤔 Du merkst schon wie unlogisch diese irrige Annahme des Nicht-Versichert-Sein ist. Das Ganze ist ein Ammemärchen, wofür es keinerlei Beweise gibt. Natürlich wäre sowohl der Dienstweg als auch der Haftpflichtsfall im Rahmen deiner Berufstätigkeit versichert, auch wenn der HB als Solches nicht verordnet ist. 🙄 Allerdings darf die Kasse die eigentliche Hauptleistung nicht vergüten wenn die Behandlungen nicht in der Praxis stattfinden. Das BSG hat das 2016 sehr klar geurteilt: Behandlungen [b]müssen[/b] am Praxissitz stattfinden wenn nicht ein Hausbesuch verordnet wurde.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Leni C. Nach deiner Logik dürfstest du kein einziger Zusatzleistung (z.B. Wärme oder Kinesiotape) zur Behandlung mehr verkaufen. Diese Zusatzleistung ist nicht ärztlich verordnet und somit würde die Haftpflichtversicherung die Deckung im Schadensfall (z.B. Verbrennung, allergisch Reaktion) ablehnen. Wow, wieder ein Geschäftsmodell unmöglich gemacht! 🫣

Jetzt bringst du als PI Unterlagen zu deinem Steuerberater. Steuerlich ist das als Dienstweg definiert. Aber die BG sagt: Nö, ist keine ärztlich verordnete Maßnahme, somit nicht versichert. 🤔

Du merkst schon wie unlogisch diese irrige Annahme des Nicht-Versichert-Sein ist. Das Ganze ist ein Ammemärchen, wofür es keinerlei Beweise gibt. Natürlich wäre sowohl der Dienstweg als auch der Haftpflichtsfall im Rahmen deiner Berufstätigkeit versichert, auch wenn der HB als Solches nicht verordnet ist. 🙄

Allerdings darf die Kasse die eigentliche Hauptleistung nicht vergüten wenn die Behandlungen nicht in der Praxis stattfinden. Das BSG hat das 2016 sehr klar geurteilt: Behandlungen müssen am Praxissitz stattfinden wenn nicht ein Hausbesuch verordnet wurde.

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Oken1
13.02.2025 10:47
@Lars van Ravenzwaaij Patient kann Rücksprache mit Arzt halten ob er Hausbesuch verordnet bekommt. Falls dies erforderlich ist nachtragen lassen. In wie weit es mit einer Versicherung Probleme geben würde, wenn man ohne verordneten Hausbesuch zu Hause Behandlungen durch führt und dabei etwas passiert, sollte man sich selbst genauestens informieren. Es sind auf jeden Fall jede Menge Angaben zu machen, wenn ein Unfall passiert. Die Versicherungen wollen den genauen Ablauf wissen, weshalb ist der Unfall passiert, ....Unfallhergang, war es ein Arbeitsunfall, wo, ist es passiert, wann etc...
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Patient kann Rücksprache mit Arzt halten ob er Hausbesuch verordnet bekommt. Falls dies erforderlich ist nachtragen lassen. In wie weit es mit einer Versicherung Probleme geben würde, wenn man ohne verordneten Hausbesuch zu Hause Behandlungen durch führt und dabei etwas passiert, sollte man sich selbst genauestens informieren. Es sind auf jeden Fall jede Menge Angaben zu machen, wenn ein Unfall passiert. Die Versicherungen wollen den genauen Ablauf wissen, weshalb ist der Unfall passiert, ....Unfallhergang, war es ein Arbeitsunfall, wo, ist es passiert, wann etc...
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Oken1 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Patient kann Rücksprache mit Arzt halten ob er Hausbesuch verordnet bekommt. Falls dies erforderlich ist nachtragen lassen. In wie weit es mit einer Versicherung Probleme geben würde, wenn man ohne verordneten Hausbesuch zu Hause Behandlungen durch führt und dabei etwas passiert, sollte man sich selbst genauestens informieren. Es sind auf jeden Fall jede Menge Angaben zu machen, wenn ein Unfall passiert. Die Versicherungen wollen den genauen Ablauf wissen, weshalb ist der Unfall passiert, ....Unfallhergang, war es ein Arbeitsunfall, wo, ist es passiert, wann etc...

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Lars van Ravenzwaaij
13.02.2025 11:01
@Oken1 Sag mal, hast du überhaupt den Thread richtig gelesen? In diesem Fall geht es genau darum, dass der Arzt eben kein Hausbesuch verordnen möchte, weder direkt beim Ausstellen noch nachträglich.

Ansonsten ist es völlig normal, dass man bei einem Versicherungsschäden genaue Angaben machen muss. Da besteht überhaupt keinen Unterschied zwischen einem Schaden im privaten oder im beruflichen Bereich.

Ich glaube, du bist eher ein Problem-Denker, oder?
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[mention]Oken1[/mention] Sag mal, hast du überhaupt den Thread richtig gelesen? In diesem Fall geht es genau darum, dass der Arzt eben kein Hausbesuch verordnen möchte, weder direkt beim Ausstellen noch nachträglich. Ansonsten ist es völlig normal, dass man bei einem Versicherungsschäden genaue Angaben machen muss. Da besteht überhaupt keinen Unterschied zwischen einem Schaden im privaten oder im beruflichen Bereich. Ich glaube, du bist eher ein Problem-Denker, oder?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Oken1 Sag mal, hast du überhaupt den Thread richtig gelesen? In diesem Fall geht es genau darum, dass der Arzt eben kein Hausbesuch verordnen möchte, weder direkt beim Ausstellen noch nachträglich.

Ansonsten ist es völlig normal, dass man bei einem Versicherungsschäden genaue Angaben machen muss. Da besteht überhaupt keinen Unterschied zwischen einem Schaden im privaten oder im beruflichen Bereich.

Ich glaube, du bist eher ein Problem-Denker, oder?

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JürgenK
13.02.2025 11:32
@Oken1
Hi,
ich kann nur noch einmal auf den Beitrag - Link von Jan Herrmann verweisen
MfG
JürgenK ;)
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[mention]Oken1[/mention] Hi, ich kann nur noch einmal auf den Beitrag - Link von Jan Herrmann verweisen MfG JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

@Oken1
Hi,
ich kann nur noch einmal auf den Beitrag - Link von Jan Herrmann verweisen
MfG
JürgenK ;)

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massu
13.02.2025 13:57
@Oken1 ganz unabhängig ob einer einen Unfall hat oder nicht, geht es hier darum, dass es nicht zulässig ist ein HB mit GKV Rezept OHNE HB zu machen.
Es ist Kassenbetrug diese Behandlung auf Kosten der GKV abzurechnen.

Das ist der Sachverhalt. Hast du es verstanden?
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[mention]Oken1[/mention] ganz unabhängig ob einer einen Unfall hat oder nicht, geht es hier darum, dass es nicht zulässig ist ein HB mit GKV Rezept OHNE HB zu machen. Es ist Kassenbetrug diese Behandlung auf Kosten der GKV abzurechnen. Das ist der Sachverhalt. Hast du es verstanden?
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massu schrieb:

@Oken1 ganz unabhängig ob einer einen Unfall hat oder nicht, geht es hier darum, dass es nicht zulässig ist ein HB mit GKV Rezept OHNE HB zu machen.
Es ist Kassenbetrug diese Behandlung auf Kosten der GKV abzurechnen.

Das ist der Sachverhalt. Hast du es verstanden?

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Lars van Ravenzwaaij
13.02.2025 14:16
@massu Mm, Tatbestandes des Betrugs ist es wohl eher nicht (hat auch das BSG im Urteil von 2016 so nicht eingestuft). Ein Verstoß gegen dem Rahmenvertrag schon.
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[mention]massu[/mention] Mm, Tatbestandes des Betrugs ist es wohl eher nicht (hat auch das BSG im Urteil von 2016 so nicht eingestuft). Ein Verstoß gegen dem Rahmenvertrag schon.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Mm, Tatbestandes des Betrugs ist es wohl eher nicht (hat auch das BSG im Urteil von 2016 so nicht eingestuft). Ein Verstoß gegen dem Rahmenvertrag schon.

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massu
13.02.2025 21:12
@Lars van Ravenzwaaij ein Verstoß gegen den Rahmenvertrag gilt dann als Straftat?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ein Verstoß gegen den Rahmenvertrag gilt dann als Straftat?
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ein Verstoß gegen den Rahmenvertrag gilt dann als Straftat?

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Lars van Ravenzwaaij
13.02.2025 21:34
@massu Nee, eher nicht. Eigentlich hat das BSG im Grunde nur die GKV "verboten" die Leistung außerhalb der Praxis zu bezahlen wenn kein HB verordnet wird. Begründet wurde es mit der entsprechende Regelung im Vertrag.

Die betreffenden Kollegin wurde somit nur zur Rückzahlung der abgerechneten Leistungen zuzügl. Zinsen und Prozesskosten verurteilt. Es wurden keine kriminelle Absichten unterstellt. Soweit ich weiss, gab es auch keine weitere Konsequenzen für sie.
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[mention]massu[/mention] Nee, eher nicht. Eigentlich hat das BSG im Grunde nur die GKV "verboten" die Leistung außerhalb der Praxis zu bezahlen wenn kein HB verordnet wird. Begründet wurde es mit der entsprechende Regelung im Vertrag. Die betreffenden Kollegin wurde somit nur zur Rückzahlung der abgerechneten Leistungen zuzügl. Zinsen und Prozesskosten verurteilt. Es wurden keine kriminelle Absichten unterstellt. Soweit ich weiss, gab es auch keine weitere Konsequenzen für sie.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Nee, eher nicht. Eigentlich hat das BSG im Grunde nur die GKV "verboten" die Leistung außerhalb der Praxis zu bezahlen wenn kein HB verordnet wird. Begründet wurde es mit der entsprechende Regelung im Vertrag.

Die betreffenden Kollegin wurde somit nur zur Rückzahlung der abgerechneten Leistungen zuzügl. Zinsen und Prozesskosten verurteilt. Es wurden keine kriminelle Absichten unterstellt. Soweit ich weiss, gab es auch keine weitere Konsequenzen für sie.

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Oken1
17.02.2025 11:59
@Lars van Ravenzwaaij Guten Tag, ich habe den Thread richtig gelesen. Manchmal lohnt es sich für einen Pat. wenn er mit dem Arzt noch einmal Rücksprache hält, ob er HB verordnen könnte. Manchmal wurde dies beim Ausstellen der Verordnung einfach schon vergessen. Es wird oben nicht erklärt, dass der Patient beim Arzt noch einmal Rücksprache gehalten hat.
Ich bin kein Problem Denker. Ich habe nur Abläufe geschildert was kommt, wenn ein Unfall passiert. Es ist auch immer besser wenn man sich selbst Informationen einholt. Ich habe schon mehr als einen Unfallbogen ausgefüllt, da wird detalliert nach gefragt. Dann habe ich eine Bitte. Es wäre nett wenn Sie mich nicht Dutzen würden. Ich kenne Sie nicht und Sie kennen mich nicht. Vielen Dank.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Guten Tag, ich habe den Thread richtig gelesen. Manchmal lohnt es sich für einen Pat. wenn er mit dem Arzt noch einmal Rücksprache hält, ob er HB verordnen könnte. Manchmal wurde dies beim Ausstellen der Verordnung einfach schon vergessen. Es wird oben nicht erklärt, dass der Patient beim Arzt noch einmal Rücksprache gehalten hat. Ich bin kein Problem Denker. Ich habe nur Abläufe geschildert was kommt, wenn ein Unfall passiert. Es ist auch immer besser wenn man sich selbst Informationen einholt. Ich habe schon mehr als einen Unfallbogen ausgefüllt, da wird detalliert nach gefragt. Dann habe ich eine Bitte. Es wäre nett wenn Sie mich nicht Dutzen würden. Ich kenne Sie nicht und Sie kennen mich nicht. Vielen Dank.
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Oken1 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Guten Tag, ich habe den Thread richtig gelesen. Manchmal lohnt es sich für einen Pat. wenn er mit dem Arzt noch einmal Rücksprache hält, ob er HB verordnen könnte. Manchmal wurde dies beim Ausstellen der Verordnung einfach schon vergessen. Es wird oben nicht erklärt, dass der Patient beim Arzt noch einmal Rücksprache gehalten hat.
Ich bin kein Problem Denker. Ich habe nur Abläufe geschildert was kommt, wenn ein Unfall passiert. Es ist auch immer besser wenn man sich selbst Informationen einholt. Ich habe schon mehr als einen Unfallbogen ausgefüllt, da wird detalliert nach gefragt. Dann habe ich eine Bitte. Es wäre nett wenn Sie mich nicht Dutzen würden. Ich kenne Sie nicht und Sie kennen mich nicht. Vielen Dank.

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Lars van Ravenzwaaij
17.02.2025 13:08
@Oken1 Ich werde es mir einfach machen und dich auf ignorieren stellen. Dann hast du deine Ruhe von mir. face_with_rolling_eyes
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[mention]Oken1[/mention] Ich werde es mir einfach machen und dich auf ignorieren stellen. Dann hast du deine Ruhe von mir. [emoji]face_with_rolling_eyes[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Oken1 Ich werde es mir einfach machen und dich auf ignorieren stellen. Dann hast du deine Ruhe von mir. face_with_rolling_eyes

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Leni C. schrieb:

Ohne verordneten HB mache ich auch keine Therapie zu Hause . Erstens bist du auf dem Weg nicht versichert , zweitens bei der Therapie dann auch nicht , falls da was passiert .

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Halbtitan
03.02.2025 14:11
Woher kommt denn der Irrglaube, dass man bei einem Wegeunfall nicht versichert wäre?
Der BG ist es völlig egal ob man auf dem Heimweg oder einer Dienstreise verunfallt.
Ihr fahrt zum Patienten nach Hause um dort zu behandeln - das ist eine Dienstreise und somit ist da ein Wegeunfall versichert.
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Woher kommt denn der Irrglaube, dass man bei einem Wegeunfall nicht versichert wäre? Der BG ist es völlig egal ob man auf dem Heimweg oder einer Dienstreise verunfallt. Ihr fahrt zum Patienten nach Hause um dort zu behandeln - das ist eine Dienstreise und somit ist da ein Wegeunfall versichert.
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Schippi
03.02.2025 15:27
Es gab auch schon Urteile wo der Abstecher zur Tankstelle kein direkter Heimweg ist und ein Unfall nicht versichert war!Ich würde ohne HB Kreuz kein HB machen
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• Leni C.
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Es gab auch schon Urteile wo der Abstecher zur Tankstelle kein direkter Heimweg ist und ein Unfall nicht versichert war!Ich würde ohne HB Kreuz kein HB machen
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Schippi schrieb:

Es gab auch schon Urteile wo der Abstecher zur Tankstelle kein direkter Heimweg ist und ein Unfall nicht versichert war!Ich würde ohne HB Kreuz kein HB machen

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Lars van Ravenzwaaij
03.02.2025 15:34
@Schippi Das ist eine völlig andere Situation.
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• ali
• Halbtitan
[mention]Schippi[/mention] Das ist eine völlig andere Situation.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Schippi Das ist eine völlig andere Situation.

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Schippi
03.02.2025 16:53
@Lars van Ravenzwaaij bezog sich auf halbtitan das es der BG egal ist wo man verunfallt!
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] bezog sich auf halbtitan das es der BG egal ist wo man verunfallt!
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Schippi schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij bezog sich auf halbtitan das es der BG egal ist wo man verunfallt!

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Halbtitan schrieb:

Woher kommt denn der Irrglaube, dass man bei einem Wegeunfall nicht versichert wäre?
Der BG ist es völlig egal ob man auf dem Heimweg oder einer Dienstreise verunfallt.
Ihr fahrt zum Patienten nach Hause um dort zu behandeln - das ist eine Dienstreise und somit ist da ein Wegeunfall versichert.

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miemi
05.02.2025 11:15
Vielen lieben Dank ihr Lieben, die Beiträge haben mir wie immer sehr geholfen.
Wir machen keinen HB da er ihn nicht verschrieben bekommen hat.
lg
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Vielen lieben Dank ihr Lieben, die Beiträge haben mir wie immer sehr geholfen. Wir machen keinen HB da er ihn nicht verschrieben bekommen hat. lg
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massu
05.02.2025 13:57
@miemi und so lösen sich viele Probleme von selber joy
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• miemi
[mention]miemi[/mention] und so lösen sich viele Probleme von selber [emoji]joy[/emoji]
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massu schrieb:

@miemi und so lösen sich viele Probleme von selber joy

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Friedrich Merz
06.02.2025 15:57
Könnte klug sein, siehe unser Artikel vom 7.9.2024: https://www.physio.de/community/news/content/99/11404

LG
F. Merz
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Könnte klug sein, siehe unser Artikel vom 7.9.2024: https://physio.de/community/news/content/99/11404 LG F. Merz
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Friedrich Merz schrieb:

Könnte klug sein, siehe unser Artikel vom 7.9.2024: https://www.physio.de/community/news/content/99/11404

LG
F. Merz

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miemi schrieb:

Vielen lieben Dank ihr Lieben, die Beiträge haben mir wie immer sehr geholfen.
Wir machen keinen HB da er ihn nicht verschrieben bekommen hat.
lg



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