Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Ich arbeite als Ltd. Physiotherapeut schon seit über 10 Jahren in einer Praxis innerhalb eines Hotels.
Nun wurde im großen Stil umgebaut, die alte Praxis abgerissen und neue Gebäude und Räume errichtet.
Wir sind 4 Physiotherapeuten, 1 Masseur, haben dafür 6 Räume. (früher waren es 10 Räume).
Die Räume sind in einem Rundgang auf die andere Seite mit Räumen für den Spa / Wellnessbereich erreichbar.
Die Therapie und Spa Rezeption (Büro, Organ., Termine, Verwaltung) wurde trotz meiner Einwände gemeinsam,
sprich gemischt eingerichtet. Auch Mitarbeiter müssen im Physiobereich und in der Wellnessabteilung wechselnd arbeiten. Somit ist eine Kraft (5 wechselnde Mitarbeiter) zuständig für die Verwaltung der
öffentlichen Praxis und der hausinternen Spa- / Wellnessbehandlungen. Auch ist diese Rezeption mit Durchgangsverkehr von Hotelgästen gemischt.
Meiner Meinung nach ist das unzulässig. Auch behandeln immer mal wieder Heilpraktiker innerhalb der Physio-
therapie Abteilung, auch das ist glaube ich nicht erlaubt. Die Chefs ignorieren meine Einwände aber geben mir
auch keine schriftliche Bestätigung, dass ich meine Einwände mehrfach mitgeteilt habe.
Hafte ich hier bei einer Kassenüberprüfung bzw. Neuabnahme mit meiner Berufslizenz, da ich als Abtelungsleiter eingesetzt bin? Wenn ja, müsste ich Meldung machen, verliere dann aber meinen Job im Alter von 56 Jahren.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr lieben Kollegen, kann mir hier jemand weiterhelfen?
Ich arbeite als Ltd. Physiotherapeut schon seit über 10 Jahren in einer Praxis innerhalb eines Hotels.
Nun wurde im großen Stil umgebaut, die alte Praxis abgerissen und neue Gebäude und Räume errichtet.
Wir sind 4 Physiotherapeuten, 1 Masseur, haben dafür 6 Räume. (früher waren es 10 Räume).
Die Räume sind in einem Rundgang auf die andere Seite mit Räumen für den Spa / Wellnessbereich erreichbar.
Die Therapie und Spa Rezeption (Büro, Organ., Termine, Verwaltung) wurde trotz meiner Einwände gemeinsam,
sprich gemischt eingerichtet. Auch Mitarbeiter müssen im Physiobereich und in der Wellnessabteilung wechselnd arbeiten. Somit ist eine Kraft (5 wechselnde Mitarbeiter) zuständig für die Verwaltung der
öffentlichen Praxis und der hausinternen Spa- / Wellnessbehandlungen. Auch ist diese Rezeption mit Durchgangsverkehr von Hotelgästen gemischt.
Meiner Meinung nach ist das unzulässig. Auch behandeln immer mal wieder Heilpraktiker innerhalb der Physio-
therapie Abteilung, auch das ist glaube ich nicht erlaubt. Die Chefs ignorieren meine Einwände aber geben mir
auch keine schriftliche Bestätigung, dass ich meine Einwände mehrfach mitgeteilt habe.
Hafte ich hier bei einer Kassenüberprüfung bzw. Neuabnahme mit meiner Berufslizenz, da ich als Abtelungsleiter eingesetzt bin? Wenn ja, müsste ich Meldung machen, verliere dann aber meinen Job im Alter von 56 Jahren.
Schriftlich die GL auf die Voraussetzungen für eine PT-GKV-Kassenpraxis hinweisen, wenn ihr GKV VO's bearbeitet. Vieleicht ist der Verlust der Kassenzulassung Absicht , um MA günstig kündigen zu können. Das würde ich aber der GL nie laut sagen!!
Gegenüber den Kassen und außen stehenden Dritten Füße und Mund ruhig / still halten, das wäre sonst Illoyalität gegenüber dem AG und ein unabweisbarer Kündigungsgrund.
Praxisräume können von der GL vermietet oder zur Verfügung gestellt werden, wenn es den wirtschaftlichen Zielen dient. Es muss nur sichergestellt sein, dass GKV - Pat. von qualifizierten MA behandelt werden. Das ganze Zulassungsverfahren etc. ist Sache des AG! Du bist fachlicher Leiter und für fachgerechte Behandlung verantwortlich.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Die Berufslizenz kannst Du so nicht verlieren. Das geht eigentlich nur bei eigenen sittlichen oder besonderen kriminellen Verstößen.
Schriftlich die GL auf die Voraussetzungen für eine PT-GKV-Kassenpraxis hinweisen, wenn ihr GKV VO's bearbeitet. Vieleicht ist der Verlust der Kassenzulassung Absicht , um MA günstig kündigen zu können. Das würde ich aber der GL nie laut sagen!!
Gegenüber den Kassen und außen stehenden Dritten Füße und Mund ruhig / still halten, das wäre sonst Illoyalität gegenüber dem AG und ein unabweisbarer Kündigungsgrund.
Praxisräume können von der GL vermietet oder zur Verfügung gestellt werden, wenn es den wirtschaftlichen Zielen dient. Es muss nur sichergestellt sein, dass GKV - Pat. von qualifizierten MA behandelt werden. Das ganze Zulassungsverfahren etc. ist Sache des AG! Du bist fachlicher Leiter und für fachgerechte Behandlung verantwortlich.
mfg hgb :wink:
Es müßte eine neue Zulassung und Abnahme erfolgen. So sehe ich das ganze!!!
Vielleicht können ja Tempelritter und stefan noch was dazu sagen??
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Es wird allerdings auch keine GKV-Zulassung in der Konstellation geben können, was bei der Vermischung auch verständlich ist.
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stefan 302 schrieb:
Nicht zulässig. Neubeantragung notwendig.
Es wird allerdings auch keine GKV-Zulassung in der Konstellation geben können, was bei der Vermischung auch verständlich ist.
Ich würde den AG darauf schriftlich hinweisen.
(Wurdest du denn nicht in die Umbauplanung einbezogen?)
Dei AG hat faktisch keine Zulassung mehr und muss mit Sanktionen rechnen. Je später, desto heftiger.
Inwieweit du mitverantwortlich bist, lässt hier aus Mangel an Informationen nicht feststellen.
Das hätte man alles beim Umbau klären müssen.
Natürlich schriftlich.
Denn als FL gibst du schließlich auch deine Unterschrift unter die Verträge.
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RoFo schrieb:
Mit dem Umbau hast du die räumliche Grundlage deines Arbeitsplatzes (fachlicher Leiter einer Praxis mit Kassenzulassung) verloren.
Ich würde den AG darauf schriftlich hinweisen.
(Wurdest du denn nicht in die Umbauplanung einbezogen?)
Dei AG hat faktisch keine Zulassung mehr und muss mit Sanktionen rechnen. Je später, desto heftiger.
Inwieweit du mitverantwortlich bist, lässt hier aus Mangel an Informationen nicht feststellen.
Das hätte man alles beim Umbau klären müssen.
Natürlich schriftlich.
Denn als FL gibst du schließlich auch deine Unterschrift unter die Verträge.
Heutzutage findet man in jedem Alter einen Arbeitsplatz.
Da brauchst du dir keine unnötigen Sorgen machen.
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RoFo schrieb:
P.S.
Heutzutage findet man in jedem Alter einen Arbeitsplatz.
Da brauchst du dir keine unnötigen Sorgen machen.
Sein AG hat ihn für seinen wellness-Tempel eingestellt, der läuft offensichtlich besser als eine GKV Praxis. Mab hat ja in der Umbauphase dem AG schon Hinweise gegeben.
Der AG verliert die GKV - Zulassung, wenn es denn einer merkt. Mab verliert seinen Arbeitsplatz erst dann, wenn AG seine PT / Wellnessoase nicht mehr weiter betreibt. Nach 10 J. und über 55 Lbj. wird eine Kündigung nicht einfach, zumal die Änderungen jetzt an Raum und GKV-Bedingungen nicht auf mab zurückgehen, sondern trotz dessen Einwände so durchgezogen wurden. Hauptsache er macht sich nicht einer Illoyalität schuldig= Weitergabe nach außen!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
mab verliert überhaupt nichts!
Sein AG hat ihn für seinen wellness-Tempel eingestellt, der läuft offensichtlich besser als eine GKV Praxis. Mab hat ja in der Umbauphase dem AG schon Hinweise gegeben.
Der AG verliert die GKV - Zulassung, wenn es denn einer merkt. Mab verliert seinen Arbeitsplatz erst dann, wenn AG seine PT / Wellnessoase nicht mehr weiter betreibt. Nach 10 J. und über 55 Lbj. wird eine Kündigung nicht einfach, zumal die Änderungen jetzt an Raum und GKV-Bedingungen nicht auf mab zurückgehen, sondern trotz dessen Einwände so durchgezogen wurden. Hauptsache er macht sich nicht einer Illoyalität schuldig= Weitergabe nach außen!
mfg hgb :wink:
Und dort steht auch ob und was er zu verlieren hat.
Ich habe so einen Schrieb schon gesehen. Der FL wurde darin verpflichtet sämtliche persönliche und räumliche Änderungen den Zulassungsstellen mitzuteilen.
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RoFo schrieb:
Nur AT weiß, was er unterschrieben hat.
Und dort steht auch ob und was er zu verlieren hat.
Ich habe so einen Schrieb schon gesehen. Der FL wurde darin verpflichtet sämtliche persönliche und räumliche Änderungen den Zulassungsstellen mitzuteilen.
Es sind einfach zu wenig Infos.
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RoFo schrieb:
Letzten Endes hat er selbst ja auch einen Anspruch gegenüber seinem AG.
Es sind einfach zu wenig Infos.
Du hast den Arbeitsplatz genannt, auch der geht so nicht verloren, er wird dann anders.
Die Sanktionen aus dem GKV - Vertrag betreffen nur die Zulassung, auf anderen Rechtsgebieten wird es nicht greifen.
Bei Behandlung in nicht zugelassenen Räumen könnte man strafrechtlich in Richtung Betrug ermitteln, da hilft dann schon jetzt eine professionelle anwaltliche Beratung. Alle diese Frage sind juristisch und nicht physiotherapeutisch, also sollten da Profis ran.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Er hat nach dem Verlust seiner Lizenz = Berufserlaubnis gefragt, diese geht so nicht verloren.
Du hast den Arbeitsplatz genannt, auch der geht so nicht verloren, er wird dann anders.
Die Sanktionen aus dem GKV - Vertrag betreffen nur die Zulassung, auf anderen Rechtsgebieten wird es nicht greifen.
Bei Behandlung in nicht zugelassenen Räumen könnte man strafrechtlich in Richtung Betrug ermitteln, da hilft dann schon jetzt eine professionelle anwaltliche Beratung. Alle diese Frage sind juristisch und nicht physiotherapeutisch, also sollten da Profis ran.
mfg hgb :wink:
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RoFo schrieb:
Sehe ich ganz genauso
Der werte Herr Kollege, sofern es nicht mein "herzallerliebster Kollege A.L." ist, braucht sich wegen seiner Berufsurkunde keinen Gedanken machen. Da muss man schon zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden und die Tat muss im Zusammenhang der beruflichen Tätigkeit sein. Dann ist die Urkunde definitiv weg. Aber wegen sowas....
Mein Tipp: Ich würde eurem GM deswegen nicht lange auf die Nerven gehen, weil man sich da definitiv keine Freunde macht.
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Helmut Fromberger schrieb:
Wenn man nach dem Umbau immer noch die räumlichen MIndestvoraussetzungen erfüllt reicht es wenn man die Änderung durch Umbau samt Pläne bei den jeweiligen Kassenvertretungen einreicht. Die nehmen sowas in der regel zur Kenntnis und nichts weiter passiert. Wenn es nicht passt melden die sich sofort.
Der werte Herr Kollege, sofern es nicht mein "herzallerliebster Kollege A.L." ist, braucht sich wegen seiner Berufsurkunde keinen Gedanken machen. Da muss man schon zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden und die Tat muss im Zusammenhang der beruflichen Tätigkeit sein. Dann ist die Urkunde definitiv weg. Aber wegen sowas....
Mein Tipp: Ich würde eurem GM deswegen nicht lange auf die Nerven gehen, weil man sich da definitiv keine Freunde macht.
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morpheus-06 schrieb:
Das trifft in den meisten Fällen nicht zu, durch einen Umbau o. Veränderung der Räume erlischt die erteilt Zulassung. Die Kasse prüft erneut und entscheidet nach Aktenlage oder führt eine Praxisabnahme durch. Wenn alles OK war, wird schriftlich eine neue Zulassung erteilt.
Zumindest zwischenzeitlich gab es demzufolge überhaupt gar keine Kassenzulassung.
Und solange die neue Praxis nicht abgenommen ist, gibt es keine.
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RoFo schrieb:
"Nun wurde im großen Stil umgebaut, die alte Praxis abgerissen und neue Gebäude und Räume errichtet. "
Zumindest zwischenzeitlich gab es demzufolge überhaupt gar keine Kassenzulassung.
Und solange die neue Praxis nicht abgenommen ist, gibt es keine.
Der Verlust der Berufserlaubnis ist natürlich auch von dem Gewicht eines möglichen Betruges abhängig.
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Eberhard schrieb:
Die Kassenzulassung, sofern überhaupt bisher vorhanden, ist natürlich erloschen. Rechnet der leitende Physio weiter Leistungen mit den KK ab, macht er sich strafbar. Der AT sollte vielleicht einmal in den Verträgen nachsehen, die er unterschrieben hat. Ich würde dem AT dringend raten, die Veränderung der Praxis den Kassenverbänden melden. Ein Neuzulassung ist angesichts der Vermischung, wie ich sie gelesen habe, fast unmöglich.
Der Verlust der Berufserlaubnis ist natürlich auch von dem Gewicht eines möglichen Betruges abhängig.
Da ich selber schon so einen Umbau gemanaged habe. Wir haben seinerzeit die Änderungen am Plan vor dem Umbau mitgeteilt. Die Voraussetzungen waren weiterhin erfüllt. War kein Problem und auch nicht weiter dramatisch. Alle Unterlagen sind beim entsprechenden Akt der Kassenvertretung hinterlegt. Die hätten also ohne weiteres auch die Zulassung widerrufen können wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt gewesen wären.
Das was der Threadersteller anführt, dass die MA abwechselnd in verschiedenen Bereichen arbeiten kratzt die Kassen prinzipiell wenig. Auch geht es die Kasse nix an ob am Counter Termine für verschiedene Dinge gemacht werden. So mancher Logik folgend dürfte man dann in einer kassenzugelassenen Praxis keine Selbstzahlerbereiche definieren. Was aber ohne weiteres möglich ist.
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Helmut Fromberger schrieb:
Nachtrag:
Da ich selber schon so einen Umbau gemanaged habe. Wir haben seinerzeit die Änderungen am Plan vor dem Umbau mitgeteilt. Die Voraussetzungen waren weiterhin erfüllt. War kein Problem und auch nicht weiter dramatisch. Alle Unterlagen sind beim entsprechenden Akt der Kassenvertretung hinterlegt. Die hätten also ohne weiteres auch die Zulassung widerrufen können wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt gewesen wären.
Das was der Threadersteller anführt, dass die MA abwechselnd in verschiedenen Bereichen arbeiten kratzt die Kassen prinzipiell wenig. Auch geht es die Kasse nix an ob am Counter Termine für verschiedene Dinge gemacht werden. So mancher Logik folgend dürfte man dann in einer kassenzugelassenen Praxis keine Selbstzahlerbereiche definieren. Was aber ohne weiteres möglich ist.
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Eberhard schrieb:
Das was Helmut sagt ist vollkommen richtig, aber die Änderungen in der Praxis und die sind in diesem Fall scheinbar nicht unerheblich, sollten auf jeden Fall den Kassenverbänden gemeldet werden. Dies würde ich AT dringend raten.
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JürgenK schrieb:
HM..ihr(die Inhaber) hattet eine Zulassung für Räume, die nicht mehr vorhanden sind..somit besteht keine Zulassung mehr.
Es müßte eine neue Zulassung und Abnahme erfolgen. So sehe ich das ganze!!!
Vielleicht können ja Tempelritter und stefan noch was dazu sagen??
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Berufszulassung nicht hafte. Das beruhigt mich sehr.
Werde per Email schriftlich nocheinmal meine Bedenken und Einwände bei den Chefs mitteilen, so habe ich selbst
etwas Schriftliches in der Hand. Bisher mit Zeugen mündlich mehrfach erfolgt.
Wenn ich bei Nichtabnahme der GKV Kassen des Hauses dann entlassen werden sollte, habe ich immer noch
das Recht einer entsprechenden Abfindung. Auch das beruhigt mich.
Den Kassen und nach Außen schweige ich, da ich ja sonst illoyal handeln würde gegenüber dem Arbeitgeber.
Somit habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Wenn der Arbeitgeber dann zu einem späteren Zeitpunkt
Strafe oder alle erwirtschafteten Rezepte zurückbezahlen muss, ist das ja seine Sache. Er geht wissentlich und willentlich
dieses Risiko seit 1,5 Jahren ein.
Danke nochmal an Alle.
LG
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Auch wenn die GKV Zulassung baden geht, kann man Dich nicht einfach entlassen, die Frage stellt sich eher, ob Du bei einem solchen AG bleiben willst.
Deine Zeugen für mündliche Hinweise an den AG sind nicht viel wert, wenn sie bei dem AG weiter bleiben, sie werden umfallen. Wenn Du Deine Hinweise per mail vom Firmen PC geschickt hast, unbedingt jetzt ausdrucken mit Datum, das sind bessere Beweise. Bei einer Kündigung und Freistellung kommst Du nicht mehr an Deinen Firmen-PC.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
moment, wenn Du seit 1,5 J. die Abrechnungen als Ltd. verantwortest (!!), solltest Du jetzt unbedingt umgehend zum Anwalt gehen und das Weitere von ihm veranlassen.
Auch wenn die GKV Zulassung baden geht, kann man Dich nicht einfach entlassen, die Frage stellt sich eher, ob Du bei einem solchen AG bleiben willst.
Deine Zeugen für mündliche Hinweise an den AG sind nicht viel wert, wenn sie bei dem AG weiter bleiben, sie werden umfallen. Wenn Du Deine Hinweise per mail vom Firmen PC geschickt hast, unbedingt jetzt ausdrucken mit Datum, das sind bessere Beweise. Bei einer Kündigung und Freistellung kommst Du nicht mehr an Deinen Firmen-PC.
mfg hgb :wink:
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Eberhard schrieb:
Wichtig ist die Tatsache, dass der verantwortliche Physiotherapeut der Vertragspartner mit den Krankenkassen ist, nicht der Überlasser der Räume. Allfälligen Betrug begeht also der Vertragspartner. Ich würde AT dringend raten, die Verträge mit den KK noch einmal anzusehen.
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Tempelritter schrieb:
ein angestellter PT (FL) ist nie der Vertragspartner mit den Krankenkassen , es ist immer der Inhaber / Zugelassene auch wenn das kein PT ist.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
genauso sehe ich das auch, sonst würde der fachliche Leiter ein unternehmerischer!!
mfg hgb :wink:
Die
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin seit jeher nur am Behandeln, angestellt. Mit der Abrechnung habe ich nie etwas zu tun gehabt. Dafür sind Verwaltungsangestellte da. Ich bin angestellt beim Hotelbetreiber und Inhaber, nicht selbständig.
Die
Stelle das alles schriftlich am besten über Anwalt dem AG dar.
Der AG scheint hier etwas lax zu sein und einen Betrug über 1,5 J. fahrlässig, wohl nicht vorsätzlich zu begehen. Je mehr Du mit der Abrechnung zu tun hast, desto mehr kommt dann die Beihilfe dazu.
Das kann man hier nicht entscheiden, nimm Deine Verträge und gehe zum Anwalt zur Beratung - bitte!!
mfg hgb :thumbsdown:
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hgb schrieb:
Dann hast Du auch hoffentlich nie eine Abrechnung unterschrieben?!
Stelle das alles schriftlich am besten über Anwalt dem AG dar.
Der AG scheint hier etwas lax zu sein und einen Betrug über 1,5 J. fahrlässig, wohl nicht vorsätzlich zu begehen. Je mehr Du mit der Abrechnung zu tun hast, desto mehr kommt dann die Beihilfe dazu.
Das kann man hier nicht entscheiden, nimm Deine Verträge und gehe zum Anwalt zur Beratung - bitte!!
mfg hgb :thumbsdown:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die vielen hilfreichen Antworten. Alle sind sich einig, daß ich als Angestellter Ltd. PT mit meiner
Berufszulassung nicht hafte. Das beruhigt mich sehr.
Werde per Email schriftlich nocheinmal meine Bedenken und Einwände bei den Chefs mitteilen, so habe ich selbst
etwas Schriftliches in der Hand. Bisher mit Zeugen mündlich mehrfach erfolgt.
Wenn ich bei Nichtabnahme der GKV Kassen des Hauses dann entlassen werden sollte, habe ich immer noch
das Recht einer entsprechenden Abfindung. Auch das beruhigt mich.
Den Kassen und nach Außen schweige ich, da ich ja sonst illoyal handeln würde gegenüber dem Arbeitgeber.
Somit habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Wenn der Arbeitgeber dann zu einem späteren Zeitpunkt
Strafe oder alle erwirtschafteten Rezepte zurückbezahlen muss, ist das ja seine Sache. Er geht wissentlich und willentlich
dieses Risiko seit 1,5 Jahren ein.
Danke nochmal an Alle.
LG
Eine Bekannte, die früher bei der KV gearbeitet hat sagte, er könne sich bis zu 4 Jahren auf noch nicht im Umbau
abgeschlossene Arbeiten berufen und es solange rausziehen. Wird die alte Zulassung nicht für die neuen Räume
Übernommen, erhielte er eine Abmahnung und Frist zur Nachbesserung, sprich muss nochmals durch Baumaßnahmen
Veränderungen vornehmen.
Eigentlich muss ich mich doch gar nicht mit sowas befassen, bin doch nicht der Unternehmer. ??
Außer einem Arbeitsvertrag habe ich keinerlei Verträge.
Wir wurden nie zur Planung zugezogen, stets übergangen. Werden seit jeher nur vor vollendete Tatsachen gestellt.
Natürlich suche ich schon seit Längerem eine neue Stelle, mit 56 Jahren nicht so leicht.
Frdl. Gruß
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Helmut Fromberger schrieb:
Dumm gefragt: Bist Du der Abteilungsleiter oder nicht?
[...]
Wir wurden nie zur Planung zugezogen, stets übergangen. Werden seit jeher nur vor vollendete Tatsachen gestellt.
Natürlich suche ich schon seit Längerem eine neue Stelle, mit 56 Jahren nicht so leicht.
...na dann meld dich mal, vielleicht finde ich was für dich. Vermutlich mehr Gehalt als du jetzt bekommst, eine einfach zu überblickende Firmenstruktur, freie Gestaltung der Arbeitszeiten was, hoffentlich, deinen Gewohnheiten als Führungspersönlichkeit entgegenkommt :)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.11.16 22:11:
[...]
Wir wurden nie zur Planung zugezogen, stets übergangen. Werden seit jeher nur vor vollendete Tatsachen gestellt.
Natürlich suche ich schon seit Längerem eine neue Stelle, mit 56 Jahren nicht so leicht.
...na dann meld dich mal, vielleicht finde ich was für dich. Vermutlich mehr Gehalt als du jetzt bekommst, eine einfach zu überblickende Firmenstruktur, freie Gestaltung der Arbeitszeiten was, hoffentlich, deinen Gewohnheiten als Führungspersönlichkeit entgegenkommt :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich kann doch nicht als noch Angestellter mit Anwalt meinen Arbeitgeber unter Druck setzen, da entlässt er mich ja wegen Illoyalität gleich. Abrechnungen habe ich noch nie gemacht, eingereicht oder unterschrieben. Habe soeben per Mail nocheinmal dringend den AG zur Neuabnahme aufmerksam gemacht.
Eine Bekannte, die früher bei der KV gearbeitet hat sagte, er könne sich bis zu 4 Jahren auf noch nicht im Umbau
abgeschlossene Arbeiten berufen und es solange rausziehen. Wird die alte Zulassung nicht für die neuen Räume
Übernommen, erhielte er eine Abmahnung und Frist zur Nachbesserung, sprich muss nochmals durch Baumaßnahmen
Veränderungen vornehmen.
Eigentlich muss ich mich doch gar nicht mit sowas befassen, bin doch nicht der Unternehmer. ??
Außer einem Arbeitsvertrag habe ich keinerlei Verträge.
Wir wurden nie zur Planung zugezogen, stets übergangen. Werden seit jeher nur vor vollendete Tatsachen gestellt.
Natürlich suche ich schon seit Längerem eine neue Stelle, mit 56 Jahren nicht so leicht.
Frdl. Gruß
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