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europäischen Anbieter für
medizinische Rehabilitation und
psychische Gesundheit. Mit mehr als
120 Reha-Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zur Genesung und zurück in die
Gesellsc...
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Die Prüfung habe ich jetzt wiederholt im Februar 2025, allerdings habe ich mit 4,5 wieder nicht bestanden.
Zu erwähnen ist, dass ich Epilepsie habe und auch teilweise „Aussetzer“ habe (körperlich von außen nicht anzusehen, nur bemerkbar weil ich für ca 1s wie eingefroren da stehe). So etwas hatte ich auch in der 2. Prüfung.
Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich einen Härteanfall stelle für einen Drittversuch bzw. eine Anwaltskanzlei empfehlen, die für so etwas spezialisiert ist (ich will allerdings nicht vor Gericht ziehen, weil ich weder das Geld noch die Zeit dafür habe).
Danke für eure Hilfe :)
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer was ist Befundprüfung?
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MeFe89 schrieb:
@massu praktische Prüfung des Fachs "Befund"
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Horatio72 schrieb:
@MeFe89 Ist das Sperrfach? War bei uns im Paket mit irgendwas anderem. Bzw gehörte der Befund zur Ortho- Chirurgie - Neuro usw dazu. Glaub ich zumindest.. zu lange her ;)
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Inche schrieb:
@Horatio72 Gehörte immer zu allen Praktischen Prüfungen dazu
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Horatio72 schrieb:
@Inche ja eben..deswegen versteh ich grad nicht wie man bei Befund durchfallen kann. Und ohne jetzt jemand nahetreten zu wollen, was soll denn an meinem Befund auszusetzen sein wenn ich "1 Sec einfriere" ? Ich kann beim Befund ja auch 20 Sekunden da stehen ohne mich zu bewegen etc. Das hat doch null Auswirkung auf die Note oder versteh ich da was falsch?
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Inche schrieb:
Ohne PD keine BV aber dazu muss man den Befund schon beherschen
Z.b. patientenbeispiel xy - zeigen sie die kraftmessung nach mft oder zeigen sie die entsprechenden winkelmussungen nach NN Methode
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MeFe89 schrieb:
@Horatio72 als praktisches Prüfungsfach bekommt man eine Aufgabe aus den Inhalten des Fsches "Befund"
Z.b. patientenbeispiel xy - zeigen sie die kraftmessung nach mft oder zeigen sie die entsprechenden winkelmussungen nach NN Methode
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich Musste in eine Klinik kommen und da war quasi ein Patient (mit echten Beschwerden) und den musste ich befunden (Befund hat 14 Seiten). Also die Prüfer sitzen nicht da und sagen mach bitte Test xy.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Horatio72 an meinem Befund war schon etwas auszusetzen, aber erst nach dem Aussetzer. Die erste Hälfte war quasi in Ordnung und ab dem Aussetzer ging es bergab. Außerdem darf man sich nicht vorstellen, dass man mal einen „Glotzer“ hat, sondern man hat wirklich einen Ausfall bei dem man teilweise fast wie in Trance ist und verloren wirkt.
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Inche schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Dann warst du an dem Tag nicht gesund und hättest nicht antretten dürfen.Du hast aber vorher die Gesundheitsfrage mit ja beantwortet.Du hättest um abbruch oder unterbrechung bitten können.Hast aber durchgezogen u dann eben nicht bestanden.Somit war es das dann.
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Horatio72 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer sry. bei aller liebe aber wenn dich das so beeinträchtigt ist der Job eigentlich nichts für dich. Wenn du z.b. mit nem Apoplex Patient die ersten Schritte auf der Treppe machst oder nur am Laufband stehst dann kann man sich sowas eigentlich nicht erlauben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich habe mein Examen im August/September 2024 in Sachsen gemacht und alle Prüfungen bestanden abgesehen von Befundprüfung.
Die Prüfung habe ich jetzt wiederholt im Februar 2025, allerdings habe ich mit 4,5 wieder nicht bestanden.
Zu erwähnen ist, dass ich Epilepsie habe und auch teilweise „Aussetzer“ habe (körperlich von außen nicht anzusehen, nur bemerkbar weil ich für ca 1s wie eingefroren da stehe). So etwas hatte ich auch in der 2. Prüfung.
Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich einen Härteanfall stelle für einen Drittversuch bzw. eine Anwaltskanzlei empfehlen, die für so etwas spezialisiert ist (ich will allerdings nicht vor Gericht ziehen, weil ich weder das Geld noch die Zeit dafür habe).
Danke für eure Hilfe :)
Du hast vorher auf die Frage: ,,Sind Sie gesundheitlich in der Lage die Prüfung abzulegen?" Mit ,,Ja." geantwortet.
Und du hast als der Anfall kam nicht aus gesundheitlichen Gründen die Prüfung abgebrochen.
Damit ist das Ergebnis quasi nicht anfechtbar.
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Halbtitan schrieb:
Wird nix werden.
Du hast vorher auf die Frage: ,,Sind Sie gesundheitlich in der Lage die Prüfung abzulegen?" Mit ,,Ja." geantwortet.
Und du hast als der Anfall kam nicht aus gesundheitlichen Gründen die Prüfung abgebrochen.
Damit ist das Ergebnis quasi nicht anfechtbar.
Rede nochmal mit der Schule. Die kennen die Möglichkeiten.
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massu schrieb:
Und die Kollegen kennen dich seit 3 Jahren, und wissen um deine Erkrankung, und wie damit umzugehen ist. Deine Erkrankung darf nicht der Grund sein, dass du durchgefallen bist.
Rede nochmal mit der Schule. Die kennen die Möglichkeiten.
Sicht von mir als ehemaliger Lehrkraft:
Mit epileptischen Studenten bespricht man so etwas vor der Prüfung. Genau dann nämlich, wenn es zu der Frage der Gesundheit am Prüfungstag kommt.
Es geht hier um Erwachsenenbildung. wenn jemand Zweifel an seinen gesundheits-bezogenen Fähigkeiten hat, dann erwarten wir, dass diese Studenten zu uns kommen und dies mit uns diskutieren. Dazu gehört auch, einen Plan aufzustellen für den Fall, dass etwas geschieht. Epilepsie ist da nur ein Beispiel, Asthma Anfälle, Hyperventilationssyndrom, akuter Rückenschmerz, Panik oder Angst Attacken usw. andere.
Ich denke mir, dass ein Anwalt da nichts machen kann, denn du hast leider zusätzlich zu fachlicher auch noch professionelle Unreife gezeigt (Bestätigung gesundheitlicher Lage obwohl dir bewusst war, dass du eventuell einen Absence Anfall bekommen könntest).
Empfehle, dass du die eine Unterstützungsperson suchst und mit dieser zur Schulleitung gehst und um einen Sonderfall bittest, die Prüfung noch einmal wiederholen zu können. Es ist immer gut, eigene Fehler zuzugeben und auf Empathie zu plädieren.
Viel Glueck,
Jule
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JuleNZ schrieb:
Das ist dumm gelaufen.
Sicht von mir als ehemaliger Lehrkraft:
Mit epileptischen Studenten bespricht man so etwas vor der Prüfung. Genau dann nämlich, wenn es zu der Frage der Gesundheit am Prüfungstag kommt.
Es geht hier um Erwachsenenbildung. wenn jemand Zweifel an seinen gesundheits-bezogenen Fähigkeiten hat, dann erwarten wir, dass diese Studenten zu uns kommen und dies mit uns diskutieren. Dazu gehört auch, einen Plan aufzustellen für den Fall, dass etwas geschieht. Epilepsie ist da nur ein Beispiel, Asthma Anfälle, Hyperventilationssyndrom, akuter Rückenschmerz, Panik oder Angst Attacken usw. andere.
Ich denke mir, dass ein Anwalt da nichts machen kann, denn du hast leider zusätzlich zu fachlicher auch noch professionelle Unreife gezeigt (Bestätigung gesundheitlicher Lage obwohl dir bewusst war, dass du eventuell einen Absence Anfall bekommen könntest).
Empfehle, dass du die eine Unterstützungsperson suchst und mit dieser zur Schulleitung gehst und um einen Sonderfall bittest, die Prüfung noch einmal wiederholen zu können. Es ist immer gut, eigene Fehler zuzugeben und auf Empathie zu plädieren.
Viel Glueck,
Jule
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