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Die Physiobande auf St.Pauli sucht
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Wir sind eine junge und dynamische
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Neues Thema
Gemeinschaftspraxis
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Anonymer Teilnehmer
05.03.2020 13:15
Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen,
mache mir Gedanken, ob ich mit einer langjährigen FM meine Praxis als Gemeinschaftpraxis weiterhin führen möchte. Die Frage ist, ob es sich für beide Seiten überhaupt lohnt?
Wie groß wäre der Aufwand dieser Änderung? Und was ist besonders zu beachten?
Wer fundiertes Wissen hat, bitte melden! Ich freue mich über Eure Antworten!

Liebe Grüße,
und eine schöne Restwoche!
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Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen, mache mir Gedanken, ob ich mit einer langjährigen FM meine Praxis als Gemeinschaftpraxis weiterhin führen möchte. Die Frage ist, ob es sich für beide Seiten überhaupt lohnt? Wie groß wäre der Aufwand dieser Änderung? Und was ist besonders zu beachten? Wer fundiertes Wissen hat, bitte melden! Ich freue mich über Eure Antworten! Liebe Grüße, und eine schöne Restwoche!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen,
mache mir Gedanken, ob ich mit einer langjährigen FM meine Praxis als Gemeinschaftpraxis weiterhin führen möchte. Die Frage ist, ob es sich für beide Seiten überhaupt lohnt?
Wie groß wäre der Aufwand dieser Änderung? Und was ist besonders zu beachten?
Wer fundiertes Wissen hat, bitte melden! Ich freue mich über Eure Antworten!

Liebe Grüße,
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tom1350
05.03.2020 14:10
Eine Möglichkeit ist auch die Praxengemeinschaft. Interessant ist dabei, dass die Mindestvoraussetzungen nicht zweimal erfüllt werden müssen, sondern lediglich die Vorgaben zu gleichzeitig arbeitende Therapeuten beachtet werden müssen. Diese Option geht in diesem Forum komplett unter. Stutenbissigkeit?

„Praxisgemeinschaft

In einer Praxisgemeinschaft schließen sich rechtlich eigenständige Leistungserbrin-
ger aus einem oder mehreren Heilmittelbereich(en) zur gemeinsamen Nutzung der
Praxisausstattung bzw. -räume zusammen. Ein getrennter Nachweis der Praxisaus-
stattung ist nur bei interdisziplinären Praxen erforderlich. Jeder dieser Leistungser-
bringer erhält eine Zulassung und rechnet die erbrachten Leistungen unter seinem
eigenen Institutionskennzeichen ab. Die Größe und Aufteilung der Praxisräume muss der Anzahl der gleichzeitig tätigen Therapeuten entsprechen. Gleichzeitig tä-
tige Therapeuten können neben abhängig Beschäftigten auch unständig Beschäftig-
te sowie freie Mitarbeiter sein."


Zulassungsempfehlungen - GKV-Spitzenverband
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Eine Möglichkeit ist auch die Praxengemeinschaft. Interessant ist dabei, dass die Mindestvoraussetzungen nicht zweimal erfüllt werden müssen, sondern lediglich die Vorgaben zu gleichzeitig arbeitende Therapeuten beachtet werden müssen. Diese Option geht in diesem Forum komplett unter. Stutenbissigkeit? „[i]Praxisgemeinschaft In einer Praxisgemeinschaft schließen sich rechtlich eigenständige Leistungserbrin- ger aus einem oder mehreren Heilmittelbereich(en) zur gemeinsamen Nutzung der Praxisausstattung bzw. -räume zusammen. Ein getrennter Nachweis der Praxisaus- stattung ist nur bei interdisziplinären Praxen erforderlich. Jeder dieser Leistungser- bringer erhält eine Zulassung und rechnet die erbrachten Leistungen unter seinem eigenen Institutionskennzeichen ab. [b]Die Größe und Aufteilung der Praxisräume muss der Anzahl der gleichzeitig tätigen Therapeuten entsprechen[/b]. Gleichzeitig tä- tige Therapeuten können neben abhängig Beschäftigten auch unständig Beschäftig- te sowie freie Mitarbeiter sein."[/i] https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/zulassungsempfehlungen/zulassungsempfehlungen.jsp
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tom1350 schrieb:

Eine Möglichkeit ist auch die Praxengemeinschaft. Interessant ist dabei, dass die Mindestvoraussetzungen nicht zweimal erfüllt werden müssen, sondern lediglich die Vorgaben zu gleichzeitig arbeitende Therapeuten beachtet werden müssen. Diese Option geht in diesem Forum komplett unter. Stutenbissigkeit?

„Praxisgemeinschaft

In einer Praxisgemeinschaft schließen sich rechtlich eigenständige Leistungserbrin-
ger aus einem oder mehreren Heilmittelbereich(en) zur gemeinsamen Nutzung der
Praxisausstattung bzw. -räume zusammen. Ein getrennter Nachweis der Praxisaus-
stattung ist nur bei interdisziplinären Praxen erforderlich. Jeder dieser Leistungser-
bringer erhält eine Zulassung und rechnet die erbrachten Leistungen unter seinem
eigenen Institutionskennzeichen ab. Die Größe und Aufteilung der Praxisräume muss der Anzahl der gleichzeitig tätigen Therapeuten entsprechen. Gleichzeitig tä-
tige Therapeuten können neben abhängig Beschäftigten auch unständig Beschäftig-
te sowie freie Mitarbeiter sein."


Zulassungsempfehlungen - GKV-Spitzenverband

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Tempelritter
05.03.2020 15:49
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.3.20 13:15:
Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen,
mache mir Gedanken, ob ich mit einer langjährigen FM meine Praxis als Gemeinschaftpraxis weiterhin führen möchte. Die Frage ist, ob es sich für beide Seiten überhaupt lohnt?
Wie groß wäre der Aufwand dieser Änderung? Und was ist besonders zu beachten?
Wer fundiertes Wissen hat, bitte melden! Ich freue mich über Eure Antworten!

Liebe Grüße,
und eine schöne Restwoche!


Da ist Ärger immer vorprogrmmiert, da alles geteilt wird. Die Praxisgemeinschaft ist meist der bessere Weg hier werden nur die Räume geteilt.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.3.20 13:15: Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen, mache mir Gedanken, ob ich mit einer langjährigen FM meine Praxis als Gemeinschaftpraxis weiterhin führen möchte. Die Frage ist, ob es sich für beide Seiten überhaupt lohnt? Wie groß wäre der Aufwand dieser Änderung? Und was ist besonders zu beachten? Wer fundiertes Wissen hat, bitte melden! Ich freue mich über Eure Antworten! Liebe Grüße, und eine schöne Restwoche! [/zitat] Da ist Ärger immer vorprogrmmiert, da alles geteilt wird. Die Praxisgemeinschaft ist meist der bessere Weg hier werden nur die Räume geteilt.
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Tempelritter schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.3.20 13:15:
Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen,
mache mir Gedanken, ob ich mit einer langjährigen FM meine Praxis als Gemeinschaftpraxis weiterhin führen möchte. Die Frage ist, ob es sich für beide Seiten überhaupt lohnt?
Wie groß wäre der Aufwand dieser Änderung? Und was ist besonders zu beachten?
Wer fundiertes Wissen hat, bitte melden! Ich freue mich über Eure Antworten!

Liebe Grüße,
und eine schöne Restwoche!


Da ist Ärger immer vorprogrmmiert, da alles geteilt wird. Die Praxisgemeinschaft ist meist der bessere Weg hier werden nur die Räume geteilt.

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latinkabell1.0
07.03.2020 19:54
Ich mache mich auch gerade in einer Praxisgemeinschaft selbständig! Fragen können gerne gestellt werden!
Lg
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latinkabell1.0 schrieb:

Ich mache mich auch gerade in einer Praxisgemeinschaft selbständig! Fragen können gerne gestellt werden!
Lg



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