Therapiezentrum Flören EAP
Wir suchen ab sofort, oder später,
eine/n Physiotheraeut/in
in Teilzeit/Vollzeit für unsere
Standorte
Mönchengladbach-Odenkirchen und
Mönchengladbach-Rheydt.
Unser Team besteht aus
Physiotherapeuten, Heilpraktiker,
Osteopathen,Sportwissenschaftler,Masseur
u. med. Bademeister, sowie
Ergotherapeuten und Podologen.
Unsere Behandlungsschwerpunkte sind
Orthöpädie , Traumatologie ,
Neurologie sowie Kindertherapie .
Wir Bieten
- Rezeption mit Fachkräfte...
Wir suchen ab sofort, oder später,
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in Teilzeit/Vollzeit für unsere
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ich habe Anspruch auf 5 Fortbildungstage im Jahr.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich die Fortbildungstage splitten??
d.h. kann ich im Mai eine Fortbildung, die 3 Tage geht, machen und im Oktober nochmal eine Fortbildung, die 2 Tage geht??
Das sind dann ja gesamt 5 Fortbildungstage.
Geht das oder muss ich die für eine Fortbildung in Anspruch nehmen?
mit freundlichen Grüßen :blush:
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verena169 schrieb:
Hallo,
ich habe Anspruch auf 5 Fortbildungstage im Jahr.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich die Fortbildungstage splitten??
d.h. kann ich im Mai eine Fortbildung, die 3 Tage geht, machen und im Oktober nochmal eine Fortbildung, die 2 Tage geht??
Das sind dann ja gesamt 5 Fortbildungstage.
Geht das oder muss ich die für eine Fortbildung in Anspruch nehmen?
mit freundlichen Grüßen :blush:
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susanne54 schrieb:
Ich würde sagen, ja. Bei uns jedenfalls ist das so.
Ich denke, sollte so etwas vom AG nur am Stück gewährt werden (aus welchem Grund auch immer), so müßte dies meiner Ansicht nach ebenfalls vertraglich festgelegt sein. In der Physio-Welt üblich ist allerdings durchaus eine wie auch immer geartetes Splitting. Gibt ja auch reichlich Fobis über WEs, wo dann nur zusätzlich der Freitag oder Montag genommen werden muß.
Eine verbindliche Antwort kann Dir aber nur Dein AG geben... :blush:
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Ann1 schrieb:
Das stimmt so nicht. In NRW hat jeder einen gesetzlichen Anspruch auf 5 Weiterbildungstage. Dafür gibt es das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
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Hase C schrieb:
Das liebe Ann, nennt sich Bildungsurlaub und wird durch das entsprechende Gesetz geregelt. Das hat nichts zu tun mit Fortbildungstagen, die sich in unserer Branche größtenteils eingebürgert haben. Auf diese hat man keinen Anspruch, sondern dies liegt im Ermessen des AG.
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Hase C schrieb:
Der "Anspruch" ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag? Ist also mit AG so vereinbart? Einen gesetzlichen Anspruch gibt es da nämlich nicht...
Ich denke, sollte so etwas vom AG nur am Stück gewährt werden (aus welchem Grund auch immer), so müßte dies meiner Ansicht nach ebenfalls vertraglich festgelegt sein. In der Physio-Welt üblich ist allerdings durchaus eine wie auch immer geartetes Splitting. Gibt ja auch reichlich Fobis über WEs, wo dann nur zusätzlich der Freitag oder Montag genommen werden muß.
Eine verbindliche Antwort kann Dir aber nur Dein AG geben... :blush:
Natürlich kannst du die auch splitten.
Wenn dir dein AG 5 FoBi-Tage zugesteht, kommt macht es für ihn ja keinen Unterschied, ob du zwei Tage da und drei Tage dort frei hast, oder 5 Tage am Stück.
Jedenfalls wenn er beide FoBis wünscht bzw. brauchen kann bzw. gutheißt.
Falls er nur 'längere' Fobis, meist also Zertifikatsfobis, mit FoBi-Tagen unterstützen möchte, wird er es dir schon sagen,
sprich einfach mal mit ihm.
LG limone :wink:
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limone schrieb:
Meiner bescheidenen Meinung nach:
Natürlich kannst du die auch splitten.
Wenn dir dein AG 5 FoBi-Tage zugesteht, kommt macht es für ihn ja keinen Unterschied, ob du zwei Tage da und drei Tage dort frei hast, oder 5 Tage am Stück.
Jedenfalls wenn er beide FoBis wünscht bzw. brauchen kann bzw. gutheißt.
Falls er nur 'längere' Fobis, meist also Zertifikatsfobis, mit FoBi-Tagen unterstützen möchte, wird er es dir schon sagen,
sprich einfach mal mit ihm.
LG limone :wink:
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An "Ann" und "Hase C",
dürfen wir nicht auf das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz zugreifen?
Gilt das nicht für uns?
Warum zählen da keine Fortbildungen zu?
Lg
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verena169 schrieb:
Vielen Dank für eure bisherigen Antworten.
An "Ann" und "Hase C",
dürfen wir nicht auf das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz zugreifen?
Gilt das nicht für uns?
Warum zählen da keine Fortbildungen zu?
Lg
Und letzter Punkt...auch wenn es Dein Recht ist...nicht jeder AG wird begeistert sein, wenn du damit um die Ecke kommst...
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Hase C schrieb:
Google mal bitte Bildungsurlaub und lese das entsprechende Gesetz dazu. Nicht in allen Bundesländern gibt es das. Und auch nicht alle Fortbildungen sind dadurch abgedeckt und nicht alle Fobi-Anbieter nehmen diese an.
Und letzter Punkt...auch wenn es Dein Recht ist...nicht jeder AG wird begeistert sein, wenn du damit um die Ecke kommst...
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käfer86 schrieb:
Bei uns können die gesplittet werden, nur nicht ins Folgejahr übertragen werden, falls dieses Jahr nicht in Anspruch genommen :blush:
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