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Wer weiß, was es damit konkret auf sich hat ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Das wäre mir völlig neu. Quelle dieser Behauptung?
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holger302 schrieb:
So ein Quark, hab es grade durch, keine Rede davon.
Voraussetzungen zur Antragstellung beim AmtSchulabschluss (Hauptschulabschluss)Ausbildungsnachweis Physiotherapeut/in/ Krankengymnast/inMindestalter 25 JahrePolizeiliches Führungszeugnis - Belegart "0", gültig für 3 MonateÄrztliches Attest über die geistige und körperliche Gesundheit, gültig für 3 Monateamtlich beglaubigte Kopie des Personalausweis (die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, ausländische Antragsteller werden akzeptiert wenn die anderen Formalitäten stimmen)Berufserfahrung von mind. 4 JahrenErfolgreicher Abschluss der Fortbildung „Heilpraktiker für Physiotherapie“ werden akzeptiert wenn die anderen Formalitäten stimmenFortbildungsnachweise über 5 Jahre (in den meisten Bundesländern)
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Z77 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das steht hier so ---> Schulung zum sektoralen Heilpraktiker - Fachverband sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie e.V. (hp-physio-verband.de)
Voraussetzungen zur Antragstellung beim AmtSchulabschluss (Hauptschulabschluss)Ausbildungsnachweis Physiotherapeut/in/ Krankengymnast/inMindestalter 25 JahrePolizeiliches Führungszeugnis - Belegart "0", gültig für 3 MonateÄrztliches Attest über die geistige und körperliche Gesundheit, gültig für 3 Monateamtlich beglaubigte Kopie des Personalausweis (die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, ausländische Antragsteller werden akzeptiert wenn die anderen Formalitäten stimmen)Berufserfahrung von mind. 4 JahrenErfolgreicher Abschluss der Fortbildung „Heilpraktiker für Physiotherapie“ werden akzeptiert wenn die anderen Formalitäten stimmenFortbildungsnachweise über 5 Jahre (in den meisten Bundesländern)
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pt ani schrieb:
Vielleicht eine besondere Anforderung Deines zuständigen Gesundheitsamtes? Da gibt es welche mit merkwürdigen Vorstellungen, Offiziell ist das nicht bzw. wäre mir neu.
Hast du eine 5 jährige Osteopathieausbildung, brauchst du die ganze Fobi zum HP-Physio nicht zu machen, sondern nur 1 Tag in Rechtskunde. Anschließend Fobi Nachweis für Rechtskunde und Osteopathieausbildung einreichen .
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elena34 schrieb:
@Z77 ich kenne das nur, wenn du die 5 jährige Osteopathieausbildung gemacht hast.
Hast du eine 5 jährige Osteopathieausbildung, brauchst du die ganze Fobi zum HP-Physio nicht zu machen, sondern nur 1 Tag in Rechtskunde. Anschließend Fobi Nachweis für Rechtskunde und Osteopathieausbildung einreichen .
* Mindestalter 25 Jahre
* Nachweis der eine körperlichen und geistigen Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest
* eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche
Zuverlässigkeit mittels eines amtlichen Führungszeugnis
(Belegart O – Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro)
* Nachweis einer 4-jährigen Berufstätigkeit
(mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit)
* einen Nachweis über erforderliche Kenntnisse bzw. Zusatzqualifikation " Weiterbildungskurs zum sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie (60 UE)"
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Z77 Ich kenne den Verein zwar nicht, finde aber auf deren Webseite eine andere Aussage. Und da steht nichts von 5 Jahre Fortbildungsnachweise! Ich weiß nicht, wo du das gelesen hast?
Die Voraussetzungen zur sektoralen HP-Erlaubniserteilung:
* Mindestalter 25 Jahre
* Nachweis der eine körperlichen und geistigen Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest
* eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche
Zuverlässigkeit mittels eines amtlichen Führungszeugnis
(Belegart O – Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro)
* Nachweis einer 4-jährigen Berufstätigkeit
(mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit)
* einen Nachweis über erforderliche Kenntnisse bzw. Zusatzqualifikation " Weiterbildungskurs zum sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie (60 UE)"
Überlege selbst mal: 4 Jahre Berufserfahrung und 5 Jahre Fobi-Nachweise. Wie soll das logischerweise gehen? In der Ausbildung schon Fobi machen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Z77 OK, habe es gefunden: Die widersprechen sich selbst. Auf der Home-Seite steht das o.g. und auf der Schulungsseite steht dein Zitat. Das mit den 5 Jahre Fobi ist auf jedem Fall falsch.
Überlege selbst mal: 4 Jahre Berufserfahrung und 5 Jahre Fobi-Nachweise. Wie soll das logischerweise gehen? In der Ausbildung schon Fobi machen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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holger302 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij In MV Berufsurkunde Physio. dazu.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@holger302 In NRW auch. Mir scheint dieser Verein weiß selbst nicht so recht, was eigentlich Sache ist. Ob ich die dann als Fobi-Anbieter wählen würde??
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idefix- schrieb:
Kurs besuchen, Lernen, Prüfung machen , bestehen, fertig. Sonst brauchst nix.
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Z77 schrieb:
Moin... habe gelesen daß man für den Antrag auf sekt. HP auch "Fortbildungsnachweise über 5 Jahre" vorlegen muß.
Wer weiß, was es damit konkret auf sich hat ?
Voraussetzungen zur Antragstellung beim AmtSchulabschluss (Hauptschulabschluss)Ausbildungsnachweis Physiotherapeut/in/ Krankengymnast/inMindestalter 25 JahrePolizeiliches Führungszeugnis - Belegart "0", gültig für 3 MonateÄrztliches Attest über die geistige und körperliche Gesundheit, gültig für 3 Monateamtlich beglaubigte Kopie des Personalausweis (die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, ausländische Antragsteller werden akzeptiert wenn die anderen Formalitäten stimmen)Berufserfahrung von mind. 4 JahrenErfolgreicher Abschluss der Fortbildung „Heilpraktiker für Physiotherapie“ werden akzeptiert wenn die anderen Formalitäten stimmenFortbildungsnachweise über 5 Jahre (in den meisten Bundesländern)
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Z77 schrieb:
das steht hier so ---> Schulung zum sektoralen Heilpraktiker - Fachverband sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie e.V. (hp-physio-verband.de)
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