Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Aufgrund eines PC-Fehlers werden auf Verordnungen keine Therapiefrequenzen angegeben. Geben wir sie nicht nach, fehlen sie. Bislang meldeten sich dann die Praxen per Mail u Fax und baten darum, dass wir die Angaben ergänzten. Nun habe ich gestern erfahren, dass das nicht unbedingt erforderlich ist: wenn die Vorgaben des HMK und die Gültigkeit einer Vo eingehalten werden, könne die Angabe 1-2; 1-3 oder 1-4 x wö entfallen. Das wäre einiges an Extra-Arbeit weniger. Wie handhabt Ihr das? Guten Start in den Tag...Michaela
Gefällt mir
Ihr könnt es doch per Hand gleich beim Ausstellen nachtragen und dann mit Stempel, Unterschrift und Datum der Korrektur versehen. Dauert 5 Sekunden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Break schrieb:
Das Problem ist, wenn die Krankenkasse den HMK ignoriert und absetzt, dann hat der Therapeut die "Extra-Arbeit". Eine Absetzung bedeutet immer Streß und Zeit.
Ihr könnt es doch per Hand gleich beim Ausstellen nachtragen und dann mit Stempel, Unterschrift und Datum der Korrektur versehen. Dauert 5 Sekunden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michaela872 schrieb:
@Break daß weiss ich...hier sind viele neue, die froh sind, wenn sie die Formulare im PC finden....und dann auch noch korrekt ausfüllen...du kennst ja, wie es ist, wenn hoch her geht
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
michaela872 schrieb:
Guten morgen!
Aufgrund eines PC-Fehlers werden auf Verordnungen keine Therapiefrequenzen angegeben. Geben wir sie nicht nach, fehlen sie. Bislang meldeten sich dann die Praxen per Mail u Fax und baten darum, dass wir die Angaben ergänzten. Nun habe ich gestern erfahren, dass das nicht unbedingt erforderlich ist: wenn die Vorgaben des HMK und die Gültigkeit einer Vo eingehalten werden, könne die Angabe 1-2; 1-3 oder 1-4 x wö entfallen. Das wäre einiges an Extra-Arbeit weniger. Wie handhabt Ihr das? Guten Start in den Tag...Michaela
es stimmt auf die Frequenz kann verzichtet werden. Als Heilmittelerbringer freue ich mich allerdings, wenn die Verordner:innen Ihre Software korrekt laufen lassen können. Die fehlende Frequenz irritiert zumindest, wie ihr merkt.
Insbesondere bei vielen Zahnärzten z.B. spukt die Software standardmässig die blabla Leitsymtomatik aus, die Diagnose fehlt oft. Das nervt richtig.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michaela872 schrieb:
DAnke Dir,...Irritation verstehe ich gut...der Hersteller - Dedalus- kriegts zur Zeit nicht hin...die Fehlermeldung wird regelmäßig neu aufgelegt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
Liebe Michaela,
es stimmt auf die Frequenz kann verzichtet werden. Als Heilmittelerbringer freue ich mich allerdings, wenn die Verordner:innen Ihre Software korrekt laufen lassen können. Die fehlende Frequenz irritiert zumindest, wie ihr merkt.
Insbesondere bei vielen Zahnärzten z.B. spukt die Software standardmässig die blabla Leitsymtomatik aus, die Diagnose fehlt oft. Das nervt richtig.
@ali
Das ist so nicht richtig: Gemäß § 13 Abs. 2 Lit. i HMR ist die Frequenz-Angabe für eine korrekte Ausstellung der VO zwingend.
Allerdings findet sich in der Anlage 3a Ziffer 5 Lit. i BRV folgender Passus:
Wir nehmen eine VO ohne Frequenzangabe daher grundsätzlich nicht mehr an!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michaela872 schrieb:
DAnke auch Dir...wir hoffen, dass wir als Ambulanz einer Uniklinik doch nicht ein sooo kleiner Kunde sind und dass die Firma sich darum kümmert.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij welche sind denn das? 40 Euro sind doch dafür jeweils angemessen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali BARMER weigert sich zu bezahlen. Dann braucht man den Anwalt wieder. Das brauchen wir in diesem Fall nicht wirklich. Daher gibt es bestimmte VO-Fehler, die wir von vorne herein nicht mehr akzeptieren. Da erziehen wir dan eben die Ärzte (bzw. deren Arzthelferinnen).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michaela872 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij man lernt bis zum letzten Tag....😃😃😃
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michaela872
Sind auf der Verordnung keine Angaben zur Frequenz gemacht, ist die Frequenzempfehlung des Heilmittelkataloges verbindlich anzuwenden. In diesem Fall ist eine Korrektur und/oder Ergänzung nicht erforderlich. Leider führt das fehlen der Angabe, trotz dieses Passus, bei etlichen Kassen zu eine regelmäßigen Absetzung der VO mit allen Ärger der dazu gehört.
@ali
Das ist so nicht richtig: Gemäß § 13 Abs. 2 Lit. i HMR ist die Frequenz-Angabe für eine korrekte Ausstellung der VO zwingend.
Allerdings findet sich in der Anlage 3a Ziffer 5 Lit. i BRV folgender Passus:
Wir nehmen eine VO ohne Frequenzangabe daher grundsätzlich nicht mehr an!
Erklärungen von unser Seite bitte auf 1-2 x zu ändern macht er nicht.
Ist die Verordnung trotzdem gültig ?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nickiiiii
Änderungen der Frequenz oder Frequenzspanne sind im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt möglich und müssen durch den Leistungserbringer auf der Rückseite des Verordnungsvordrucks an der dafür vorgesehenen Stelle durch Setzen des Kreuzes vermerkt werden. Du hast mit dem Arzt gesprochen, also setzt du das Kreuz. Du schreibst einfach dazu "Frequenz 0 nicht möglich". 🫣 Gegen Dummheit (des Arztes) ist kein Kraut gewachsen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nickiiiii schrieb:
Wir hatten letzte eine Verordnung mit Therapiefrequenz 0-2 x pro Woche. Arzt will diese nicht ändern, mit der Begründung: Es muss ja nicht jede Woche stattfinden.
Erklärungen von unser Seite bitte auf 1-2 x zu ändern macht er nicht.
Ist die Verordnung trotzdem gültig ?
Mein Profilbild bearbeiten