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Sportlehrer / Sporttherapeut
(m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Die Eschenberg-Wildpark-Klinik ist
eine psychosomatische Fachklinik
für Abhängigkeitserkrankungen.
Sie ist eine Einrichtung der Fuest
Familienstiftung, ein sehr gut
aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilit...
Sportlehrer / Sporttherapeut
(m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Die Eschenberg-Wildpark-Klinik ist
eine psychosomatische Fachklinik
für Abhängigkeitserkrankungen.
Sie ist eine Einrichtung der Fuest
Familienstiftung, ein sehr gut
aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilit...
Wenn Ihr Eure Praxis bei Facebook registriert habt, ist sie über Euch als Privatperson oder als Unternehmen registriert?
Was ist dabei zu beachten?
Danke für hilfreiche Antworten.
Ulrike
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ulrike998 schrieb:
Liebe Kollegen/innen
Wenn Ihr Eure Praxis bei Facebook registriert habt, ist sie über Euch als Privatperson oder als Unternehmen registriert?
Was ist dabei zu beachten?
Danke für hilfreiche Antworten.
Ulrike
man kann bei Facebook als Person Seiten erstellen, allso auch für eine Physiotherapie. Dabei sollte man darauf achten das das Impressum ausgefüllt ist. Sonst gibt Facebook schon alles weitere vor.
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Silvio schrieb:
Hi,
man kann bei Facebook als Person Seiten erstellen, allso auch für eine Physiotherapie. Dabei sollte man darauf achten das das Impressum ausgefüllt ist. Sonst gibt Facebook schon alles weitere vor.
ABER:
Wörter wie Ostheopathie, Cranio, Fußrefelxzonentherapie sollten auf keiner Internetseite einer Physiotherapiepraxis stehen. Da freut sich jeder Abmahnanwalt! Es dürfen nur Leistungen benannt werden, die in der Berufsordnung/Prüfungsordnung der Physiotherapie aufgeführt werden.
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K. Leistritz schrieb:
Als Person kannst du für deine Paxis eine Facebookseite erstellen. Das Heilmittelwerbegestz sollte man schon beachten, wobei dies seit 2013 deutlich gelockert wurde.
ABER:
Wörter wie Ostheopathie, Cranio, Fußrefelxzonentherapie sollten auf keiner Internetseite einer Physiotherapiepraxis stehen. Da freut sich jeder Abmahnanwalt! Es dürfen nur Leistungen benannt werden, die in der Berufsordnung/Prüfungsordnung der Physiotherapie aufgeführt werden.
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