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Erstverordnung, Folgeverordnung Arztnummernabhängig?
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Physio Rauchfuß
26.10.2017 12:39
Hallo!
Ich zitiere mal folgenden Brief eines Orthopäden:

"Das Rezept wurde von uns nach dem Heilmittelkatalog verordnet.
Der verordnete Arzt hat ein LANR (Lebenslange Arztnummer).
Die Erst- und Folgeverordnung wird immer im Bezug auf die LANR ausgestellt. Deshalb ist es nicht möglich, eine Folgeverordnung auszustellen, da wir nicht die Erstverordung ausgestellt haben."

Erstverordnung hat der Hausarzt ausgestellt + Überweisung zum Orth..Nach 4-5 Wochen Wartezeit auf Termin kommt der Patient mit einer Erstverordnung vo Orth.. und dieser will diese Verordnung mit dieser Begründung nicht Umstempeln.

Was soll ich da jetzt machen zwei Erstverordnungen gehen doch nicht.

Hoffe auf " Fachliche Hilfe"
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Hallo! Ich zitiere mal folgenden Brief eines Orthopäden: "Das Rezept wurde von uns nach dem Heilmittelkatalog verordnet. Der verordnete Arzt hat ein LANR (Lebenslange Arztnummer). Die Erst- und Folgeverordnung wird immer im Bezug auf die LANR ausgestellt. Deshalb ist es nicht möglich, eine Folgeverordnung auszustellen, da wir nicht die Erstverordung ausgestellt haben." Erstverordnung hat der Hausarzt ausgestellt + Überweisung zum Orth..Nach 4-5 Wochen Wartezeit auf Termin kommt der Patient mit einer Erstverordnung vo Orth.. und dieser will diese Verordnung mit dieser Begründung nicht Umstempeln. Was soll ich da jetzt machen zwei Erstverordnungen gehen doch nicht. Hoffe auf " Fachliche Hilfe"
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Physio Rauchfuß schrieb:

Hallo!
Ich zitiere mal folgenden Brief eines Orthopäden:

"Das Rezept wurde von uns nach dem Heilmittelkatalog verordnet.
Der verordnete Arzt hat ein LANR (Lebenslange Arztnummer).
Die Erst- und Folgeverordnung wird immer im Bezug auf die LANR ausgestellt. Deshalb ist es nicht möglich, eine Folgeverordnung auszustellen, da wir nicht die Erstverordung ausgestellt haben."

Erstverordnung hat der Hausarzt ausgestellt + Überweisung zum Orth..Nach 4-5 Wochen Wartezeit auf Termin kommt der Patient mit einer Erstverordnung vo Orth.. und dieser will diese Verordnung mit dieser Begründung nicht Umstempeln.

Was soll ich da jetzt machen zwei Erstverordnungen gehen doch nicht.

Hoffe auf " Fachliche Hilfe"

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Leni C.
26.10.2017 12:42
Mach einen Vermerk auf das Rezapt : neuer Arzt , deshalb stellt er EV aus und weigert sich das zu ändern .
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• ali
• mcfly
Mach einen Vermerk auf das Rezapt : neuer Arzt , deshalb stellt er EV aus und weigert sich das zu ändern .
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Physio Rauchfuß
26.10.2017 12:48
Hallo!
Laut Heilmittelkatalog zählt der Körperteil und nicht der Arzt.
Ist das nicht ein Arztfehler wenn er den Patienten nicht fragt ob er dafür schon eine Verordnung vom Hausarzt bekommen hat und dann entsprechend Ausstellt. ?
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Hallo! Laut Heilmittelkatalog zählt der Körperteil und nicht der Arzt. Ist das nicht ein Arztfehler wenn er den Patienten nicht fragt ob er dafür schon eine Verordnung vom Hausarzt bekommen hat und dann entsprechend Ausstellt. ?
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Physio Rauchfuß schrieb:

Hallo!
Laut Heilmittelkatalog zählt der Körperteil und nicht der Arzt.
Ist das nicht ein Arztfehler wenn er den Patienten nicht fragt ob er dafür schon eine Verordnung vom Hausarzt bekommen hat und dann entsprechend Ausstellt. ?

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Gerry
26.10.2017 13:43
Tja, die Kassen tun sich einfach schwer damit endlich und endgültig fest zu stellen ob "Neuer Arzt - neuer Regelfall"

nun gilt oder nicht. Das würde den Alltag ungemein erleichtern!!

Ich habe hier gerade das gleich Problem in identischer Konstellation wie du...mal schauen wie sich

die entsprechende Kasse diesmal dazu äußern wird...

...und ist ein großer Kritikpunkt an der Untätigkeit der Verbände!

Grüße...Gerry
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Tja, die Kassen tun sich einfach schwer damit endlich und endgültig fest zu stellen ob "Neuer Arzt - neuer Regelfall" nun gilt oder nicht. Das würde den Alltag ungemein erleichtern!! Ich habe hier gerade das gleich Problem in identischer Konstellation wie du...mal schauen wie sich die entsprechende Kasse diesmal dazu äußern wird... ...und ist ein großer Kritikpunkt an der Untätigkeit der Verbände! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Tja, die Kassen tun sich einfach schwer damit endlich und endgültig fest zu stellen ob "Neuer Arzt - neuer Regelfall"

nun gilt oder nicht. Das würde den Alltag ungemein erleichtern!!

Ich habe hier gerade das gleich Problem in identischer Konstellation wie du...mal schauen wie sich

die entsprechende Kasse diesmal dazu äußern wird...

...und ist ein großer Kritikpunkt an der Untätigkeit der Verbände!

Grüße...Gerry

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ali
29.10.2017 09:29
Physio Rauchfuß schrieb am 26.10.17 12:48:
Hallo!
Laut Heilmittelkatalog zählt der Körperteil und nicht der Arzt.


Wo steht das mit dem Körperteil ? Es geht erstmal um die DIAGNOSE ggf. auch am selbem gleichen Körperteil....
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[zitat]Physio Rauchfuß schrieb am 26.10.17 12:48: Hallo! Laut Heilmittelkatalog zählt der Körperteil und nicht der Arzt. [/zitat] Wo steht das mit dem Körperteil ? Es geht erstmal um die DIAGNOSE ggf. auch am selbem gleichen Körperteil....
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ali schrieb:

Physio Rauchfuß schrieb am 26.10.17 12:48:
Hallo!
Laut Heilmittelkatalog zählt der Körperteil und nicht der Arzt.


Wo steht das mit dem Körperteil ? Es geht erstmal um die DIAGNOSE ggf. auch am selbem gleichen Körperteil....

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Leni C. schrieb:

Mach einen Vermerk auf das Rezapt : neuer Arzt , deshalb stellt er EV aus und weigert sich das zu ändern .

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juliane1007
26.10.2017 18:05
Hallo liebe Kollegen,
ich hatte jetzt bereits den zweiten Fall das Rezepte nachträglich nicht bezahlt worden, weil die Anzahl der Folgeverordnungen überschritten ist. Dennoch hat es der Arzt so ausgestellt, obwohl er das im System überprüfen kann. Ich habe bis auf das Wort des Patienten kein Feedback ob vielleicht ein Rezept in einer anderen Praxis abgerechnet hat.
Hat jemand auch diese Erfahrungen gemacht, gibt es eine Gesetzeslage um irgendwie an unser erarbeitete Geld zu kommen?
Grüße
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Hallo liebe Kollegen, ich hatte jetzt bereits den zweiten Fall das Rezepte nachträglich nicht bezahlt worden, weil die Anzahl der Folgeverordnungen überschritten ist. Dennoch hat es der Arzt so ausgestellt, obwohl er das im System überprüfen kann. Ich habe bis auf das Wort des Patienten kein Feedback ob vielleicht ein Rezept in einer anderen Praxis abgerechnet hat. Hat jemand auch diese Erfahrungen gemacht, gibt es eine Gesetzeslage um irgendwie an unser erarbeitete Geld zu kommen? Grüße
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Wärmfläschchen
28.10.2017 11:08
Hallo!
Der Orthopäde hat Recht, für ihn ist es eine Erst-VO.
Die Krankenkassen erwarten nicht, dass die Ärzte die Patienten befragen, ob sie schon ein Rezept bekommen haben.
Sie erwarten aber, dass du richtig rechnen kannst und weisst, dass der Patient schon ein Rezept bei dir eingelöst hat.

D.h., du kannst das Rezept so wie es ausgestellt ist abrechnen, musst es aber als Folgerezept werten.
Lustig wird es, wenn der Orthopäde bei seinem 3. Rezept FolgeVO einträgt, es aber für den Pat. und dich schon eine VOadR wird, weil er ja schon das 4. Rezept hat ( ich gehe jetzt mal von den üblichen 18 Behandlungseinheiten= 3 Rezepte aus).....diesen Fall hatte ich mal, da habe ich vorab mit der Krankenkasse ( AOK) gesprochen, die haben das dann akzeptiert als FolgeVO.
Meine Erfahrung mit den KK ist, dass es nie ein Problem ist, wenn man vorab bei der zuständigen Sachbearbeiterin anruft und das Besprochene auf dem Rezept unten vermerkt.

LG Wärmfläschchen
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Hallo! Der Orthopäde hat Recht, für ihn ist es eine Erst-VO. Die Krankenkassen erwarten nicht, dass die Ärzte die Patienten befragen, ob sie schon ein Rezept bekommen haben. Sie erwarten aber, dass du richtig rechnen kannst und weisst, dass der Patient schon ein Rezept bei dir eingelöst hat. D.h., du kannst das Rezept so wie es ausgestellt ist abrechnen, musst es aber als Folgerezept werten. Lustig wird es, wenn der Orthopäde bei seinem 3. Rezept FolgeVO einträgt, es aber für den Pat. und dich schon eine VOadR wird, weil er ja schon das 4. Rezept hat ( ich gehe jetzt mal von den üblichen 18 Behandlungseinheiten= 3 Rezepte aus).....diesen Fall hatte ich mal, da habe ich vorab mit der Krankenkasse ( AOK) gesprochen, die haben das dann akzeptiert als FolgeVO. Meine Erfahrung mit den KK ist, dass es nie ein Problem ist, wenn man vorab bei der zuständigen Sachbearbeiterin anruft und das Besprochene auf dem Rezept unten vermerkt. LG Wärmfläschchen
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Wärmfläschchen schrieb:

Hallo!
Der Orthopäde hat Recht, für ihn ist es eine Erst-VO.
Die Krankenkassen erwarten nicht, dass die Ärzte die Patienten befragen, ob sie schon ein Rezept bekommen haben.
Sie erwarten aber, dass du richtig rechnen kannst und weisst, dass der Patient schon ein Rezept bei dir eingelöst hat.

D.h., du kannst das Rezept so wie es ausgestellt ist abrechnen, musst es aber als Folgerezept werten.
Lustig wird es, wenn der Orthopäde bei seinem 3. Rezept FolgeVO einträgt, es aber für den Pat. und dich schon eine VOadR wird, weil er ja schon das 4. Rezept hat ( ich gehe jetzt mal von den üblichen 18 Behandlungseinheiten= 3 Rezepte aus).....diesen Fall hatte ich mal, da habe ich vorab mit der Krankenkasse ( AOK) gesprochen, die haben das dann akzeptiert als FolgeVO.
Meine Erfahrung mit den KK ist, dass es nie ein Problem ist, wenn man vorab bei der zuständigen Sachbearbeiterin anruft und das Besprochene auf dem Rezept unten vermerkt.

LG Wärmfläschchen

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Charlotte 11
29.10.2017 09:23
Wärmfläschchen:"Die Krankenkassen erwarten nicht, dass die Ärzte die Patienten befragen, ob sie schon ein Rezept bekommen haben.
Sie erwarten aber, dass du richtig rechnen kannst und weisst, dass der Patient schon ein Rezept bei dir eingelöst hat."

Man braucht sich nicht zu wundern, wie schikanös mit Physiotherapeuten umgegangen wird, wenn manche Kollegen das auch noch lustig finden.Wie kann mit Therapeuten in diesem Land umgegangen werden, wenn sie gute Arbeit am Patienten geleistet haben??Für mich jedenfalls nicht nachvollziebar. Wenn denn die richtige Reihenfolge der VO `s so :scream:Lebenswichtig ist,warum prüfen die sicherlich gutbezahlten Angestellten der Kassen dies nicht vorher?
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Wärmfläschchen:"Die Krankenkassen erwarten nicht, dass die Ärzte die Patienten befragen, ob sie schon ein Rezept bekommen haben. Sie erwarten aber, dass du richtig rechnen kannst und weisst, dass der Patient schon ein Rezept bei dir eingelöst hat." Man braucht sich nicht zu wundern, wie schikanös mit Physiotherapeuten umgegangen wird, wenn manche Kollegen das auch noch lustig finden.Wie kann mit Therapeuten in diesem Land umgegangen werden, wenn sie gute Arbeit am Patienten geleistet haben??Für mich jedenfalls nicht nachvollziebar. Wenn denn die richtige Reihenfolge der VO `s [b]so[/b] [b] :scream:Lebens[/b]wichtig ist,warum prüfen die sicherlich gutbezahlten Angestellten der Kassen dies nicht vorher?
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Charlotte 11 schrieb:

Wärmfläschchen:"Die Krankenkassen erwarten nicht, dass die Ärzte die Patienten befragen, ob sie schon ein Rezept bekommen haben.
Sie erwarten aber, dass du richtig rechnen kannst und weisst, dass der Patient schon ein Rezept bei dir eingelöst hat."

Man braucht sich nicht zu wundern, wie schikanös mit Physiotherapeuten umgegangen wird, wenn manche Kollegen das auch noch lustig finden.Wie kann mit Therapeuten in diesem Land umgegangen werden, wenn sie gute Arbeit am Patienten geleistet haben??Für mich jedenfalls nicht nachvollziebar. Wenn denn die richtige Reihenfolge der VO `s so :scream:Lebenswichtig ist,warum prüfen die sicherlich gutbezahlten Angestellten der Kassen dies nicht vorher?

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ali
29.10.2017 09:33
juliane1007 schrieb am 26.10.17 18:05:
Hat jemand auch diese Erfahrungen gemacht, gibt es eine Gesetzeslage um irgendwie an unser erarbeitete Geld zu kommen?
Grüße


Du kannst die Regelfälle NUR anhand der Rezepte prüfen, die Du in Händen hältst...Widerspruch mit dieser Begründung !
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[zitat]juliane1007 schrieb am 26.10.17 18:05: Hat jemand auch diese Erfahrungen gemacht, gibt es eine Gesetzeslage um irgendwie an unser erarbeitete Geld zu kommen? Grüße [/zitat] Du kannst die Regelfälle NUR anhand der Rezepte prüfen, die Du in Händen hältst...Widerspruch mit dieser Begründung !
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ali schrieb:

juliane1007 schrieb am 26.10.17 18:05:
Hat jemand auch diese Erfahrungen gemacht, gibt es eine Gesetzeslage um irgendwie an unser erarbeitete Geld zu kommen?
Grüße


Du kannst die Regelfälle NUR anhand der Rezepte prüfen, die Du in Händen hältst...Widerspruch mit dieser Begründung !

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ali
29.10.2017 09:38
Charlotte 11 schrieb am 29.10.17
Man braucht sich nicht zu wundern, wie schikanös mit Physiotherapeuten umgegangen wird, wenn manche Kollegen das auch noch lustig finden......Wenn denn die richtige Reihenfolge der VO `s so :scream:Lebenswichtig ist,warum prüfen die sicherlich gutbezahlten Angestellten der Kassen dies nicht vorher?


Wer findet das "lustig" ? Die Spielregeln sind für alle Leistungserbringer nervig und diverse Kassen probieren (un)rechtmäßig Kosten zu sparen.

Da hilft leider nur kontrollieren und sich seiner Rechte und Verträge bewußt zu sein.
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[zitat]Charlotte 11 schrieb am 29.10.17 Man braucht sich nicht zu wundern, wie schikanös mit Physiotherapeuten umgegangen wird, wenn manche Kollegen das auch noch lustig finden......Wenn denn die richtige Reihenfolge der VO `s [b]so[/b] [b] :scream:Lebens[/b]wichtig ist,warum prüfen die sicherlich gutbezahlten Angestellten der Kassen dies nicht vorher? [/zitat] Wer findet das "lustig" ? Die Spielregeln sind für alle Leistungserbringer nervig und diverse Kassen probieren (un)rechtmäßig Kosten zu sparen. Da hilft leider nur kontrollieren und sich seiner Rechte und Verträge bewußt zu sein.
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ali schrieb:

Charlotte 11 schrieb am 29.10.17
Man braucht sich nicht zu wundern, wie schikanös mit Physiotherapeuten umgegangen wird, wenn manche Kollegen das auch noch lustig finden......Wenn denn die richtige Reihenfolge der VO `s so :scream:Lebenswichtig ist,warum prüfen die sicherlich gutbezahlten Angestellten der Kassen dies nicht vorher?


Wer findet das "lustig" ? Die Spielregeln sind für alle Leistungserbringer nervig und diverse Kassen probieren (un)rechtmäßig Kosten zu sparen.

Da hilft leider nur kontrollieren und sich seiner Rechte und Verträge bewußt zu sein.

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hermi
29.10.2017 13:01
Wärmfläschchen schrieb am 28.10.17 11:08:

Meine Erfahrung mit den KK ist, dass es nie ein Problem ist, wenn man vorab bei der zuständigen Sachbearbeiterin anruft und das Besprochene auf dem Rezept unten vermerkt.


Meine Erfahrung mit den KK ist, dass man die Zeit für solche "Vorab"-Telefonate nicht bezahlt bekommt.
Habt ihr nicht genug zu tun ?
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[zitat]Wärmfläschchen schrieb am 28.10.17 11:08: Meine Erfahrung mit den KK ist, dass es nie ein Problem ist, wenn man vorab bei der zuständigen Sachbearbeiterin anruft und das Besprochene auf dem Rezept unten vermerkt. [/zitat] Meine Erfahrung mit den KK ist, dass man die Zeit für solche "Vorab"-Telefonate nicht bezahlt bekommt. Habt ihr nicht genug zu tun ?
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hermi schrieb:

Wärmfläschchen schrieb am 28.10.17 11:08:

Meine Erfahrung mit den KK ist, dass es nie ein Problem ist, wenn man vorab bei der zuständigen Sachbearbeiterin anruft und das Besprochene auf dem Rezept unten vermerkt.


Meine Erfahrung mit den KK ist, dass man die Zeit für solche "Vorab"-Telefonate nicht bezahlt bekommt.
Habt ihr nicht genug zu tun ?

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Papa Alpaka
29.10.2017 13:17
hermi schrieb am 29.10.17 13:01:
Wärmfläschchen schrieb am 28.10.17 11:08:

Meine Erfahrung mit den KK ist, dass es nie ein Problem ist, wenn man vorab bei der zuständigen Sachbearbeiterin anruft und das Besprochene auf dem Rezept unten vermerkt.


Meine Erfahrung mit den KK ist, dass man die Zeit für solche "Vorab"-Telefonate nicht bezahlt bekommt.
Habt ihr nicht genug zu tun ?


...ich sitze manchmal 3 Minuten und länger zwischen zwei HB im Auto. Voilà, Telefonat erledigt und Honorierung der VO vorab geklärt -- ich kann mich grob daran erinnern mal eine Abrechnungssoftwarebroschüre gelesen zu haben bei der die VOs systematisch beim einscannen an die zuständige GKV zur Prüfung übermittelt werden -- mögliche Bedenken können die SoFAs vorab mitteilen; lag die VO zur Prüfung bei der GKV vor ist die nachträgliche Einspruchmöglichkeit wegen Formsachen erloschen. Einzig die erbrachten Leistungen können dann noch zu Absetzungen führen (Fristüberschreitungen etc).
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[zitat]hermi schrieb am 29.10.17 13:01: [zitat]Wärmfläschchen schrieb am 28.10.17 11:08: Meine Erfahrung mit den KK ist, dass es nie ein Problem ist, wenn man vorab bei der zuständigen Sachbearbeiterin anruft und das Besprochene auf dem Rezept unten vermerkt. [/zitat] Meine Erfahrung mit den KK ist, dass man die Zeit für solche "Vorab"-Telefonate nicht bezahlt bekommt. Habt ihr nicht genug zu tun ? [/zitat] ...ich sitze manchmal 3 Minuten und länger zwischen zwei HB im Auto. Voilà, Telefonat erledigt und Honorierung der VO vorab geklärt -- ich kann mich grob daran erinnern mal eine Abrechnungssoftwarebroschüre gelesen zu haben bei der die VOs systematisch beim einscannen an die zuständige GKV zur Prüfung übermittelt werden -- mögliche Bedenken können die SoFAs vorab mitteilen; lag die VO zur Prüfung bei der GKV vor ist die nachträgliche Einspruchmöglichkeit wegen Formsachen erloschen. Einzig die erbrachten Leistungen können dann noch zu Absetzungen führen (Fristüberschreitungen etc).
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Papa Alpaka schrieb:

hermi schrieb am 29.10.17 13:01:
Wärmfläschchen schrieb am 28.10.17 11:08:

Meine Erfahrung mit den KK ist, dass es nie ein Problem ist, wenn man vorab bei der zuständigen Sachbearbeiterin anruft und das Besprochene auf dem Rezept unten vermerkt.


Meine Erfahrung mit den KK ist, dass man die Zeit für solche "Vorab"-Telefonate nicht bezahlt bekommt.
Habt ihr nicht genug zu tun ?


...ich sitze manchmal 3 Minuten und länger zwischen zwei HB im Auto. Voilà, Telefonat erledigt und Honorierung der VO vorab geklärt -- ich kann mich grob daran erinnern mal eine Abrechnungssoftwarebroschüre gelesen zu haben bei der die VOs systematisch beim einscannen an die zuständige GKV zur Prüfung übermittelt werden -- mögliche Bedenken können die SoFAs vorab mitteilen; lag die VO zur Prüfung bei der GKV vor ist die nachträgliche Einspruchmöglichkeit wegen Formsachen erloschen. Einzig die erbrachten Leistungen können dann noch zu Absetzungen führen (Fristüberschreitungen etc).

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Charlotte 11
29.10.2017 15:34
Und während der Fahrt notierst Du Dir sicherlich auch noch den Namen der Sachbearbeiterin, das Datum und entsprechende Vermerke. Supermultitasting, Hauptsache Du schaust auch noch nebenbei auf den Verkehr.
Im Übrigen wurde mir eine VO nach zwei Jahren komplett abgesetzt, obwohl ich sogar eine schriftliche Bestätigung hatte.
Begründung: die VO hätte der Arzt nicht austellen dürfen! :scream:
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Und während der Fahrt notierst Du Dir sicherlich auch noch den Namen der Sachbearbeiterin, das Datum und entsprechende Vermerke. Supermultitasting, Hauptsache Du schaust auch noch nebenbei auf den Verkehr. Im Übrigen wurde mir eine VO nach zwei Jahren komplett abgesetzt, obwohl ich sogar eine schriftliche Bestätigung hatte. Begründung: die VO hätte der Arzt nicht austellen dürfen! :scream:
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Charlotte 11 schrieb:

Und während der Fahrt notierst Du Dir sicherlich auch noch den Namen der Sachbearbeiterin, das Datum und entsprechende Vermerke. Supermultitasting, Hauptsache Du schaust auch noch nebenbei auf den Verkehr.
Im Übrigen wurde mir eine VO nach zwei Jahren komplett abgesetzt, obwohl ich sogar eine schriftliche Bestätigung hatte.
Begründung: die VO hätte der Arzt nicht austellen dürfen! :scream:

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ali
29.10.2017 16:43
Charlotte 11 schrieb am 29.10.17 1
Im Übrigen wurde mir eine VO nach zwei Jahren komplett abgesetzt, obwohl ich sogar eine schriftliche Bestätigung hatte.
Begründung: die VO hätte der Arzt nicht austellen dürfen! :scream:


Mal für s Protokoll: Welche Kasse, was genau, Widerspruch, mit ohne Anwalt Klagedrohung ?
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[zitat]Charlotte 11 schrieb am 29.10.17 1 Im Übrigen wurde mir eine VO nach zwei Jahren komplett abgesetzt, obwohl ich sogar eine schriftliche Bestätigung hatte. Begründung: die VO hätte der Arzt nicht austellen dürfen! :scream: [/zitat] Mal für s Protokoll: Welche Kasse, was genau, Widerspruch, mit ohne Anwalt Klagedrohung ?
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ali schrieb:

Charlotte 11 schrieb am 29.10.17 1
Im Übrigen wurde mir eine VO nach zwei Jahren komplett abgesetzt, obwohl ich sogar eine schriftliche Bestätigung hatte.
Begründung: die VO hätte der Arzt nicht austellen dürfen! :scream:


Mal für s Protokoll: Welche Kasse, was genau, Widerspruch, mit ohne Anwalt Klagedrohung ?

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hermi
29.10.2017 17:14
Diese Unkalkulierbarkeit der
Absetzungen haben System.
Denn sie haben null Sinn.
Nee, stimmt nicht, sie sollen
uns schikanieren und klein halten.
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Diese Unkalkulierbarkeit der Absetzungen haben System. Denn sie haben null Sinn. Nee, stimmt nicht, sie sollen uns schikanieren und klein halten.
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hermi schrieb:

Diese Unkalkulierbarkeit der
Absetzungen haben System.
Denn sie haben null Sinn.
Nee, stimmt nicht, sie sollen
uns schikanieren und klein halten.

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stefan 302
29.10.2017 17:27
Es kann sehr hilfreich sein, wenn Absetzungen detailliert beschrieben werden, also vertragswidrig, und den Brief an das entsprechende Abrechnungszentrum der Kasse SOWIE an den Vorstand der Kasse geschickt wird.
Gleichzeitig sollte die Mahngebühr mit draufstehen.
Wenn viele PI das so tun, bin ich mir sicher dass es Konsequenzen hat, denn oftmals "agieren" Niederlassungen oder Bezirksdirektionen eigenmächtig, ohne Wissen "von oben".

Wenn sich dann die Herren mal ausrechnen, was das alles kostet, bin ich mir sicher dass sich etwas ändert.

Meine Intervention an die DAK (mit Anwalt, auflisten von Mahngebühren, öffentliches bekanntmachen, etc..) hat bisher bewirkt, dass ich von jener Kasse nichts mehr höre.

Gleiches wird jetzt mit der IKK Classic gemacht, zumal Verantwortliche der Kasse nichts (!) von den Machenschaften aus Emmendingen wissen, glaubhaft. Dort werden nämlich Rahmenverträge der einzelnen BL verwechselt, wo anderslautende Bedingungen vertraglich vereinbart wurden.
Also sollten sich Absetzungen unrechtmäßig sich aus Emmendingen (IKK Classic) einfinden, Kopie des Rezeptes an den Verbandsanwalt , der formuliert entsprechendes, dann wird veröffentlicht.
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• ali
• morpheus-06
Es kann sehr hilfreich sein, wenn Absetzungen detailliert beschrieben werden, also vertragswidrig, und den Brief an das entsprechende Abrechnungszentrum der Kasse SOWIE an den Vorstand der Kasse geschickt wird. Gleichzeitig sollte die Mahngebühr mit draufstehen. Wenn viele PI das so tun, bin ich mir sicher dass es Konsequenzen hat, denn oftmals "agieren" Niederlassungen oder Bezirksdirektionen eigenmächtig, ohne Wissen "von oben". Wenn sich dann die Herren mal ausrechnen, was das alles kostet, bin ich mir sicher dass sich etwas ändert. Meine Intervention an die DAK (mit Anwalt, auflisten von Mahngebühren, öffentliches bekanntmachen, etc..) hat bisher bewirkt, dass ich von jener Kasse nichts mehr höre. Gleiches wird jetzt mit der IKK Classic gemacht, zumal Verantwortliche der Kasse nichts (!) von den Machenschaften aus Emmendingen wissen, glaubhaft. Dort werden nämlich Rahmenverträge der einzelnen BL verwechselt, wo anderslautende Bedingungen vertraglich vereinbart wurden. Also sollten sich Absetzungen unrechtmäßig sich aus Emmendingen (IKK Classic) einfinden, Kopie des Rezeptes an den Verbandsanwalt , der formuliert entsprechendes, dann wird veröffentlicht.
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stefan 302 schrieb:

Es kann sehr hilfreich sein, wenn Absetzungen detailliert beschrieben werden, also vertragswidrig, und den Brief an das entsprechende Abrechnungszentrum der Kasse SOWIE an den Vorstand der Kasse geschickt wird.
Gleichzeitig sollte die Mahngebühr mit draufstehen.
Wenn viele PI das so tun, bin ich mir sicher dass es Konsequenzen hat, denn oftmals "agieren" Niederlassungen oder Bezirksdirektionen eigenmächtig, ohne Wissen "von oben".

Wenn sich dann die Herren mal ausrechnen, was das alles kostet, bin ich mir sicher dass sich etwas ändert.

Meine Intervention an die DAK (mit Anwalt, auflisten von Mahngebühren, öffentliches bekanntmachen, etc..) hat bisher bewirkt, dass ich von jener Kasse nichts mehr höre.

Gleiches wird jetzt mit der IKK Classic gemacht, zumal Verantwortliche der Kasse nichts (!) von den Machenschaften aus Emmendingen wissen, glaubhaft. Dort werden nämlich Rahmenverträge der einzelnen BL verwechselt, wo anderslautende Bedingungen vertraglich vereinbart wurden.
Also sollten sich Absetzungen unrechtmäßig sich aus Emmendingen (IKK Classic) einfinden, Kopie des Rezeptes an den Verbandsanwalt , der formuliert entsprechendes, dann wird veröffentlicht.

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ali
29.10.2017 17:38
stefan 302 schrieb am 29.10.17

Gleiches wird jetzt mit der IKK Classic gemacht, zumal Verantwortliche der Kasse nichts (!) von den Machenschaften aus Emmendingen wissen, glaubhaft.


Das glaub ich.nun nicht so ganz, klar der VW Vorstand wusste auch von nix....Das hat doch Methode, mindestens, dass sich wer auch immer mit ner hohen Absetzungsquote profiliert.

Ich frag mich immernoch, warum die DAK von Interforum zu Syntela gewechselt ist und DANN der DAK Absetzungswahn so richtig begonnen hat...
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[zitat]stefan 302 schrieb am 29.10.17 Gleiches wird jetzt mit der IKK Classic gemacht, zumal Verantwortliche der Kasse nichts (!) von den Machenschaften aus Emmendingen wissen, glaubhaft. [/zitat] Das glaub ich.nun nicht so ganz, klar der VW Vorstand wusste auch von nix....Das hat doch Methode, mindestens, dass sich wer auch immer mit ner hohen Absetzungsquote profiliert. Ich frag mich immernoch, warum die DAK von Interforum zu Syntela gewechselt ist und DANN der DAK Absetzungswahn so richtig begonnen hat...
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ali schrieb:

stefan 302 schrieb am 29.10.17

Gleiches wird jetzt mit der IKK Classic gemacht, zumal Verantwortliche der Kasse nichts (!) von den Machenschaften aus Emmendingen wissen, glaubhaft.


Das glaub ich.nun nicht so ganz, klar der VW Vorstand wusste auch von nix....Das hat doch Methode, mindestens, dass sich wer auch immer mit ner hohen Absetzungsquote profiliert.

Ich frag mich immernoch, warum die DAK von Interforum zu Syntela gewechselt ist und DANN der DAK Absetzungswahn so richtig begonnen hat...

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stefan 302
29.10.2017 17:54
Nun das wird ein klarer Kostenvorteil sein.
Wir wissen jedoch, billiger ist nicht besser und Syntela ist unterirdisch, was Kommunikation und Professionalität angeht.
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Nun das wird ein klarer Kostenvorteil sein. Wir wissen jedoch, billiger ist nicht besser und Syntela ist unterirdisch, was Kommunikation und Professionalität angeht.
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stefan 302 schrieb:

Nun das wird ein klarer Kostenvorteil sein.
Wir wissen jedoch, billiger ist nicht besser und Syntela ist unterirdisch, was Kommunikation und Professionalität angeht.

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ali
29.10.2017 18:00
Naja, die gehören ja nu zusammen, wenn man die Stellenanzeigen liest,hat man den Eindruck Syntela könnte bessere Bedingungen bieten. Und der Stil war nicht immer SO unterirdisch.
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Naja, die gehören ja nu zusammen, wenn man die Stellenanzeigen liest,hat man den Eindruck Syntela könnte bessere Bedingungen bieten. Und der Stil war nicht immer SO unterirdisch.
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ali schrieb:

Naja, die gehören ja nu zusammen, wenn man die Stellenanzeigen liest,hat man den Eindruck Syntela könnte bessere Bedingungen bieten. Und der Stil war nicht immer SO unterirdisch.

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stefan 302
29.10.2017 18:08
Leider kenne ich eine Masse von Absetzungen durch die Syntela, schon seit dem ersten Tag ihrer übertragenen Aufgabe durch die DAK.
Alle unbegründet, z.T. völlig falsch.
Wer so handelt und nicht erreichbar ist bzw. keine Entscheidungsträger nennen kan, ist meiner persönlichen Ansicht nach "unterirdisch".

Muss ich um meine ehrlich abgerechneten Leistungen betteln, drohen und warten, nur wiel eine Firma es nicht gebacken bekommt und dem Auftraggeber es (scheinbar) egal ist?

Zahle mal deine Sozialabgaben 5 Tage zu spät......
Da kommt mir eine Idee gerade, ich werde diese Abgaben mit den Kürzungen verrechnen :smile: :kissing_closed_eyes:
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• Evemarie Kaiser
• Papa Alpaka
Leider kenne ich eine Masse von Absetzungen durch die Syntela, schon seit dem ersten Tag ihrer übertragenen Aufgabe durch die DAK. Alle unbegründet, z.T. völlig falsch. Wer so handelt und nicht erreichbar ist bzw. keine Entscheidungsträger nennen kan, ist meiner persönlichen Ansicht nach "unterirdisch". Muss ich um meine ehrlich abgerechneten Leistungen betteln, drohen und warten, nur wiel eine Firma es nicht gebacken bekommt und dem Auftraggeber es (scheinbar) egal ist? Zahle mal deine Sozialabgaben 5 Tage zu spät...... Da kommt mir eine Idee gerade, ich werde diese Abgaben mit den Kürzungen verrechnen :smile: :kissing_closed_eyes:
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stefan 302 schrieb:

Leider kenne ich eine Masse von Absetzungen durch die Syntela, schon seit dem ersten Tag ihrer übertragenen Aufgabe durch die DAK.
Alle unbegründet, z.T. völlig falsch.
Wer so handelt und nicht erreichbar ist bzw. keine Entscheidungsträger nennen kan, ist meiner persönlichen Ansicht nach "unterirdisch".

Muss ich um meine ehrlich abgerechneten Leistungen betteln, drohen und warten, nur wiel eine Firma es nicht gebacken bekommt und dem Auftraggeber es (scheinbar) egal ist?

Zahle mal deine Sozialabgaben 5 Tage zu spät......
Da kommt mir eine Idee gerade, ich werde diese Abgaben mit den Kürzungen verrechnen :smile: :kissing_closed_eyes:

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Papa Alpaka
30.10.2017 07:29
Charlotte 11 schrieb am 29.10.17 15:34:
Und während der Fahrt notierst Du Dir sicherlich auch noch den Namen der Sachbearbeiterin, das Datum und entsprechende Vermerke.
(...)


Nö, ich weise die Menschen darauf hin das das Gespräch aufgezeichnet wird und schicke es dann ins Büro; dort wird das Besprochene verschriftlicht und die Aufzeichnung in die Doku eingepflegt.

"Nach zwei Jahren" wurde dir abgesetzt weil der Arzt nicht hätte verordnen dürfen? Manche RV enthalten einen Passus nachdem die Rechnung binnen 6 Monaten beanstandet werden muss und nach 6 Monaten deine Zustimmung benötigt wird -- vielleicht kannst du dich damit noch retten?
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[zitat]Charlotte 11 schrieb am 29.10.17 15:34: Und während der Fahrt notierst Du Dir sicherlich auch noch den Namen der Sachbearbeiterin, das Datum und entsprechende Vermerke. (...)[/zitat] Nö, ich weise die Menschen darauf hin das das Gespräch aufgezeichnet wird und schicke es dann ins Büro; dort wird das Besprochene verschriftlicht und die Aufzeichnung in die Doku eingepflegt. "Nach zwei Jahren" wurde dir abgesetzt weil der Arzt nicht hätte verordnen dürfen? Manche RV enthalten einen Passus nachdem die Rechnung binnen 6 Monaten beanstandet werden muss und nach 6 Monaten deine Zustimmung benötigt wird -- vielleicht kannst du dich damit noch retten?
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Papa Alpaka schrieb:

Charlotte 11 schrieb am 29.10.17 15:34:
Und während der Fahrt notierst Du Dir sicherlich auch noch den Namen der Sachbearbeiterin, das Datum und entsprechende Vermerke.
(...)


Nö, ich weise die Menschen darauf hin das das Gespräch aufgezeichnet wird und schicke es dann ins Büro; dort wird das Besprochene verschriftlicht und die Aufzeichnung in die Doku eingepflegt.

"Nach zwei Jahren" wurde dir abgesetzt weil der Arzt nicht hätte verordnen dürfen? Manche RV enthalten einen Passus nachdem die Rechnung binnen 6 Monaten beanstandet werden muss und nach 6 Monaten deine Zustimmung benötigt wird -- vielleicht kannst du dich damit noch retten?

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juliane1007 schrieb:

Hallo liebe Kollegen,
ich hatte jetzt bereits den zweiten Fall das Rezepte nachträglich nicht bezahlt worden, weil die Anzahl der Folgeverordnungen überschritten ist. Dennoch hat es der Arzt so ausgestellt, obwohl er das im System überprüfen kann. Ich habe bis auf das Wort des Patienten kein Feedback ob vielleicht ein Rezept in einer anderen Praxis abgerechnet hat.
Hat jemand auch diese Erfahrungen gemacht, gibt es eine Gesetzeslage um irgendwie an unser erarbeitete Geld zu kommen?
Grüße

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Physio Rauchfuß
29.10.2017 11:04
Das mit dem Körperteil lese ich aus dem HMK Seite 8 unten:

"Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Errankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung, auch wenn sich hierbei die Leitsymtomatik ändert und deshalb bei Folgeverordnungen andere Heilmittel zur Anwendung kommen."

Der Hausarzt verschreibt wegen Lumbalen Rückenschmerz, der Orthopäde stellt dort Bandscheibenvorfall fest.
Währe das nicht der Fall wo der Orthopäde die Folgeverordnung hat.
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Das mit dem Körperteil lese ich aus dem HMK Seite 8 unten: "Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Errankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung, auch wenn sich hierbei die Leitsymtomatik ändert und deshalb bei Folgeverordnungen andere Heilmittel zur Anwendung kommen." Der Hausarzt verschreibt wegen Lumbalen Rückenschmerz, der Orthopäde stellt dort Bandscheibenvorfall fest. Währe das nicht der Fall wo der Orthopäde die Folgeverordnung hat.
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ali
29.10.2017 11:55
Liebe/r Kollege Rauchfuss,

SO interpretieren diverse SoFas und KK den HMK falsch! Natürlich kann Mensch neben einem lumbalen BSV noch eine Fassettengelenksblockierung(en) etc. pp. haben. Zwei Diagnosen (hier wird doch wohl niemand die Diagnosehoheit der Verordner anzweifeln oder) zwei Regelfälle, so einfach...

PS: Dein letzter Satz ist für mich unverständlich.....
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Liebe/r Kollege Rauchfuss, SO interpretieren diverse SoFas und KK den HMK falsch! Natürlich kann Mensch neben einem lumbalen BSV noch eine Fassettengelenksblockierung(en) etc. pp. haben. Zwei Diagnosen (hier wird doch wohl niemand die Diagnosehoheit der Verordner anzweifeln oder) zwei Regelfälle, so einfach... PS: Dein letzter Satz ist für mich unverständlich.....
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ali schrieb:

Liebe/r Kollege Rauchfuss,

SO interpretieren diverse SoFas und KK den HMK falsch! Natürlich kann Mensch neben einem lumbalen BSV noch eine Fassettengelenksblockierung(en) etc. pp. haben. Zwei Diagnosen (hier wird doch wohl niemand die Diagnosehoheit der Verordner anzweifeln oder) zwei Regelfälle, so einfach...

PS: Dein letzter Satz ist für mich unverständlich.....

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Physio Rauchfuß schrieb:

Das mit dem Körperteil lese ich aus dem HMK Seite 8 unten:

"Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Errankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung, auch wenn sich hierbei die Leitsymtomatik ändert und deshalb bei Folgeverordnungen andere Heilmittel zur Anwendung kommen."

Der Hausarzt verschreibt wegen Lumbalen Rückenschmerz, der Orthopäde stellt dort Bandscheibenvorfall fest.
Währe das nicht der Fall wo der Orthopäde die Folgeverordnung hat.



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