Die Algofin GmbH sucht zur
Verstärkung unseres Teams in
Berlin Schmargendorf einen
engagierten Physiotherapeuten
(m/w/d). Seit über 20 Jahren sind
wir eine feste Größe in
Wilmersdorf und bieten unseren
Patienten eine umfassende
physiotherapeutische Betreuung.
Deine Aufgaben:
-Durchführung individueller
Therapiekonzepte mit Schwerpunkt
auf dem Bewegungsapparat
-aktive Motivation und Begleitung
unserer Patienten bei der
Erreichung ihrer Therapieziele
-digitale Dokumentation der
Behand...
Verstärkung unseres Teams in
Berlin Schmargendorf einen
engagierten Physiotherapeuten
(m/w/d). Seit über 20 Jahren sind
wir eine feste Größe in
Wilmersdorf und bieten unseren
Patienten eine umfassende
physiotherapeutische Betreuung.
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-Durchführung individueller
Therapiekonzepte mit Schwerpunkt
auf dem Bewegungsapparat
-aktive Motivation und Begleitung
unserer Patienten bei der
Erreichung ihrer Therapieziele
-digitale Dokumentation der
Behand...
eine Mitarbeiterin meiner guten Bekannten mit eigener Praxis hat schon mehrfach Rezepte (z.b 6xMt + ET) anstelle von 6 Terminen 12 raus gegeben. Kann mir einer sagen ob irgendwo geschrieben ist, das man das ergänzende Heilmittel an dem selben tag innerhalb der Therapie anwenden muss? Ich habe schon überall nachgelesen, jedoch nichts gefunden.
Dankesehr
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1) "ergänzend" bedeutet "ergänzend zur Hauptleistung". Der Jurist liest daraus "im Zusammenhang mit" oder auch "am gleichen Tag",
2) die therapeutische Wirkung soll die Wirkung der Hauptleistung "ergänzen". Auch das ergibt in der Regel nur einen Sinn, wenn es im Zusammenhang mit der Hauptleistung abgegeben wird,
3) 12 statt 6 Behandlungstage ist sowohl für den Patienten als auch für die Praxis "unwirtschaftlich". Aber das nur am Rande.
edit nachträglich:
Ergänzend dazu aus der HMR § 12 Abs. 8
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@LadyW Die Frage gab es vor einige Zeit schonmal. Eindeutig festgelegt ist in der HMR, dazu...
Je Tag soll nur eine Behandlung erbracht werden. Eine Behandlung umfasst in der Regel ein vorrangiges Heilmittel und sofern verordnet ein ergänzendes Heilmittel....
1) "ergänzend" bedeutet "ergänzend zur Hauptleistung". Der Jurist liest daraus "im Zusammenhang mit" oder auch "am gleichen Tag",
2) die therapeutische Wirkung soll die Wirkung der Hauptleistung "ergänzen". Auch das ergibt in der Regel nur einen Sinn, wenn es im Zusammenhang mit der Hauptleistung abgegeben wird,
3) 12 statt 6 Behandlungstage ist sowohl für den Patienten als auch für die Praxis "unwirtschaftlich". Aber das nur am Rande.
edit nachträglich:
Ergänzend dazu aus der HMR § 12 Abs. 8
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Horatio72 schrieb:
Wenn dann betrügt sie sich nur selbst.
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LadyW schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das sagte ich ihr auch, die Begründung der Mitarbeiterin war, der Patient hat die Et nach der MT nicht vertragen und aus diesem Grunde dies als eigenständige Therapie gemacht.
Ergänzend dazu aus der HMR § 12 Abs. 8
Wird die ET nicht vertragen, ist die Therapie abzubrechen und mit dem Arzt Rücksprache zu halten. Das steht so im BRV.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@LadyW
Je Tag soll nur eine Behandlung erbracht werden. Eine Behandlung umfasst in der Regel ein vorrangiges Heilmittel und sofern verordnet ein ergänzendes Heilmittel . ...
Ergänzend dazu aus der HMR § 12 Abs. 8
Wird die ET nicht vertragen, ist die Therapie abzubrechen und mit dem Arzt Rücksprache zu halten. Das steht so im BRV.
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Lukei24 schrieb:
Wird die gesamte therapie abgebrochen oder nur et?
(1) Lässt sich bei der Durchführung der Behandlung erkennen, dass das Therapieziel voraussichtlich nicht erreicht werden kann oder dass die oder der Versicherte in vorab nicht einschätzbarer Weise auf die Therapie reagiert, hat der zugelassene Leistungserbringer darüber unverzüglich die oder den für die Behandlung verantwortliche Ärztin oder verantwortlichen Arzt zu informieren und die Therapie zu unterbrechen. Ergibt sich aus der Befunderhebung durch den Leistungserbringer, dass die Erreichung des von der verordnenden Ärztin oder vom verordnenden Arzt benannten Therapieziels durch ein anderes Heilmittel besser erreicht werden kann, hat der Leistungserbringer darüber unverzüglich die Ärztin oder den Arzt, die oder der die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren, um eine Änderung oder Ergänzung des Therapieplans abzustimmen und ggf. eine neue Verordnung zu erhalten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lukei24
§ 7 Durchführung und Beendigung der Behandlung Das Entscheidende ist Rücksprache mit dem Arzt zu halten. Entweder wird dann komplett abgebrochen oder die VO wird so angepasst, dass keine ET durchgeführt wird.
(1) Lässt sich bei der Durchführung der Behandlung erkennen, dass das Therapieziel voraussichtlich nicht erreicht werden kann oder dass die oder der Versicherte in vorab nicht einschätzbarer Weise auf die Therapie reagiert, hat der zugelassene Leistungserbringer darüber unverzüglich die oder den für die Behandlung verantwortliche Ärztin oder verantwortlichen Arzt zu informieren und die Therapie zu unterbrechen. Ergibt sich aus der Befunderhebung durch den Leistungserbringer, dass die Erreichung des von der verordnenden Ärztin oder vom verordnenden Arzt benannten Therapieziels durch ein anderes Heilmittel besser erreicht werden kann, hat der Leistungserbringer darüber unverzüglich die Ärztin oder den Arzt, die oder der die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren, um eine Änderung oder Ergänzung des Therapieplans abzustimmen und ggf. eine neue Verordnung zu erhalten.
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LadyW schrieb:
Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin meiner guten Bekannten mit eigener Praxis hat schon mehrfach Rezepte (z.b 6xMt + ET) anstelle von 6 Terminen 12 raus gegeben. Kann mir einer sagen ob irgendwo geschrieben ist, das man das ergänzende Heilmittel an dem selben tag innerhalb der Therapie anwenden muss? Ich habe schon überall nachgelesen, jedoch nichts gefunden.
Dankesehr
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